{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223837,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223837,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223837,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223837,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223837,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223837,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223837,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223837,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223837,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223837,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223837,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223837,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223837,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223837,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223837,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223837,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223837,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223837,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3837","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Keine Kriegsfinanzierung mit unserem Benzin- und Heiz\u00f6lgeld. Sonderz\u00f6lle auf russische Energietr\u00e4ger","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie Sonderz\u00f6lle auf russisches \u00d6l und Gas erhoben werden k\u00f6nnten und welche Auswirkungen solche Z\u00f6lle h\u00e4tten. Insbesondere wird der Bundesrat gebeten, abzukl\u00e4ren:</p><p>- Inwieweit Sonderz\u00f6lle eine rechtliche Basis haben und mit dem Handelsrecht sowie eingegangenen Vertr\u00e4gen vereinbar sind resp. welche gesetzlichen Grundlagen ge\u00e4ndert werden m\u00fcssten. Der Bundesrat ist eingeladen, entsprechende Entw\u00fcrfe zu allf\u00e4llig n\u00f6tigen Gesetzes\u00e4nderungen vorzulegen.</p><p>- Welche wirtschaftlichen Folgen die Erhebung von Sonderz\u00f6llen h\u00e4tte. Es soll beleuchtet resp. abgesch\u00e4tzt werden, welche Auswirkungen Sonderz\u00f6lle auf die Marktpreise und auf die Kosten f\u00fcr die Endkunden haben werden. Im weiteren sollen m\u00f6gliche Gegenmassnahmen Russlands abgesch\u00e4tzt und antizipiert werden.</p><p>- Wie die Sonderz\u00f6lle im Kontext der Regelungen der Europ\u00e4ischen Union auszugestalten sind, resp. unter welchen Zugzwang die Schweiz ger\u00e4t, sollte die Europ\u00e4ische Union ihrerseits Sonderz\u00f6lle auf russisches \u00d6l erheben.</p>","ReasonText":"<p>Die Schweiz tr\u00e4gt die Sanktionen gegen Russland mit, welche aufgrund des Angriffskriegs gegen die Ukraine gegen das Land ergriffen wurden. Tats\u00e4chlich n\u00e4hrt sich die russische Staatskasse und somit die russische Angriffsarmee haupts\u00e4chlich aber aus dem Gas- und \u00d6lgesch\u00e4ft, welches von den Sanktionen aufgrund der Abh\u00e4ngigkeiten kaum betroffen ist. Da ein Embargo gegen die russischen Energietr\u00e4ger kaum vollziehbar ist und m\u00f6glicherweise aufgrund der Nachfragesteigerung bei allen anderen Lieferanten zu einem kontraproduktiven Anstieg des Welthandelspreises f\u00fchren k\u00f6nnte, wird breit \u00fcber den Erlass von Sonderz\u00f6llen auf die russischen Energietr\u00e4ger diskutiert. Diese wiederum kollidieren mutmasslich mit geltendem Handelsrecht und eingegangenen Vertr\u00e4gen. Es gilt deshalb abzukl\u00e4ren, wie die Erhebung von Sonderz\u00f6llen ausgestaltet werden kann und welche Auswirkungen solche Sonderz\u00f6lle haben k\u00f6nnten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Frage 1: Die Art. 1 und 2 des Embargogesetzes (SR 946.231, EmbG) bieten der Schweiz eine rechtliche Grundlage, Massnahmen zur Durchsetzung von Sanktionen zu erlassen, die von bestimmten internationalen Organisationen oder von den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz beschlossen worden sind. Das EmbG bietet keine Rechtsgrundlage f\u00fcr den Erlass von autonomen Massnahmen durch die Schweiz.</p><p>Als weitere m\u00f6gliche Grundlagen k\u00e4men Art. 7 des Zolltarifgesetzes (SR 632.10) oder Art. 1 des Bundesgesetzes \u00fcber aussenwirtschaftliche Massnahmen (SR 946.201) in Betracht. Diese erlauben dem Bundesrat, auf autonomer Basis Massnahmen zu ergreifen, die der Wahrung der wirtschaftlichen Interessen der Schweiz dienen; sie k\u00f6nnen nicht als Grundlage f\u00fcr Massnahmen im Bereich der nationalen Sicherheit bzw. der Sanktionspolitik herangezogen werden. Nach Art. 184 Abs. 3 der Bundesverfassung (SR 101, BV) kann der Bundesrat befristete Verordnungen zur Wahrung der Interessen des Landes erlassen. Verordnungen auf dieser Grundlage d\u00fcrfen laut Bundesgericht allerdings nur erlassen werden, um gewichtige Interessen der Schweiz in ihren Beziehungen zu anderen V\u00f6lkerrechtssubjekten zu wahren und nur insofern, als das ordentliche Gesetzgebungsverfahren nicht ohne Schaden f\u00fcr diese Interessen abgewartet werden kann. Es ist fraglich, ob diese Voraussetzungen vorliegend erf\u00fcllt w\u00e4ren.</p><p>Weiter muss nach Massgabe des WTO-Rechts die Erhebung von Z\u00f6llen oder anderer Abgaben auf Importen nichtdiskriminierend erfolgen. Allf\u00e4llige Sonderz\u00f6lle stellen eine Abweichung vom Meistbeg\u00fcnstigungsprinzip in Art. I:1 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (SR 0.632.21, GATT) dar. Die Schweiz k\u00f6nnte sich allenfalls auf die Sicherheitsausahmen in Art. XXI GATT berufen. Russland k\u00f6nnte allerdings die Rechtm\u00e4ssigkeit der Anrufung dieser Ausnahmen bestreiten.</p><p>Frage 2: Erd\u00f6lprodukte und Erdgas werden grossmehrheitlich aus EU-L\u00e4ndern in die Schweiz eingef\u00fchrt. Aktuell verzeichnet die Schweiz f\u00fcr Erd\u00f6l keine Importe direkt aus Russland. Gem\u00e4ss dem Verband der Schweizerischen Gasindustrie lag der Anteil des importierten Erdgases mit Herkunft Russland im Jahr 2021 bei 43\u00a0Prozent. Der Anteil an direkt aus Russland eingef\u00fchrtem Erdgas lag in den letzten Jahren jedoch lediglich im tiefen einstelligen Prozentbereich. Der Grossteil des in die Schweiz eingef\u00fchrten russischen Erdgases wird somit als Teil eines Liefermixes mit unterschiedlicher Herkunft (und somit nicht eindeutig Russland zuzuordnendem Warenursprung) indirekt \u00fcber die EU eingef\u00fchrt. Auf Importe direkt aus Russland bzw. mit ausschliesslich russischem Warenursprung beschr\u00e4nkte Sonderz\u00f6lle w\u00e4ren daher kaum wirksam, h\u00e4tten aber auch kaum Auswirkungen auf die Endkunden.</p><p>Sonderz\u00f6lle auf russischen Energietr\u00e4gern k\u00f6nnten dann wirksam sein, wenn diese m\u00f6glichst global oder zumindest von den grossen Wirtschaftsr\u00e4umen mitgetragen werden. Sonderz\u00f6lle der EU auf russischem Gas d\u00fcrften Auswirkungen auf die Schweiz haben, da die EU weiterhin relevanter Abnehmer von russischem Erdgas ist und Teile davon aus der EU in die Schweiz importiert werden.</p><p>Wie stark die Auswirkungen sind, h\u00e4ngt ab von der H\u00f6he der Sonderz\u00f6lle und inwiefern diese an die Abnehmer weitergeben werden, sowie von Anpassungen des Liefermixes durch die H\u00e4ndler.</p><p>Aussagen zu m\u00f6glichen Reaktionen seitens Russlands w\u00e4ren spekulativ.</p><p>Frage 3: Am 29. Juni 2022 hat der Bundesrat ein Embargo auf Roh\u00f6l und bestimmte Erd\u00f6lerzeugnisse aus Russland umgesetzt, und damit die diesbez\u00fcglichen Massnahmen aus dem sechsten EU Sanktionspaket vom 3. Juni 2022 \u00fcbernommen. Das Embargo verbietet den Kauf, die Einfuhr, die Durchfuhr und den Transport in und durch die Schweiz von Roh\u00f6l und bestimmten Erd\u00f6lerzeugnissen. Damit stellt sich die Frage eines Sonderzolls auf russisches Erd\u00f6l nicht mehr.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1661299200000)\/","SubmittedBy":"M\u00fcller-Altermatt Stefan","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1709132308000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9|15|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1745522950120)\/","SubmissionDate":"\/Date(1655424000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5115,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Wirtschaft|Energie"}}