{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223860,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223860,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223860,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223860,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223860,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223860,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223860,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223860,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223860,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223860,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223860,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223860,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223860,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223860,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223860,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223860,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223860,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223860,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3860","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wie k\u00f6nnen bestehende Standortnachteile der zweiten Verarbeitungsstufe der Lebensmittelindustrie beseitigt und k\u00fcnftige Nachteile verhindert werden?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Verteuerung von Rohstoffen durch den Grenzschutz stellt eine Herausforderung f\u00fcr Schweizer Lebensmittelhersteller der zweiten Verarbeitungsstufe dar. Im Bericht zum Postulat Baumann \"Massnahmen gegen eine Deindustrialisierung in der Lebensmittelbranche\" vom 30. August 2017 stellte der Bundesrat fest, dass daraus ein \"relativ grosser Standortnachteil\" resultiert. Seither hat sich die Ausgangslage nicht verbessert. </p><p>F\u00fcr den Export wurde 2019 der Rohstoffpreisausgleich gem\u00e4ss \"Schoggi-Gesetz\" abgeschafft. Im Inlandmarkt erfolgt noch ein teilweiser Ausgleich, der aber erodiert. Gem\u00e4ss Botschaft zur AP22+ ist zu erwarten, dass die EU k\u00fcnftig verst\u00e4rkt darauf dr\u00e4ngen wird, diesen Ausgleich weiter zu senken. </p><p>2019 kam mit dem Mindestgrenzschutz f\u00fcr Zucker ein weiterer belastender Faktor hinzu. 2018 wies das BLW auf die Risiken der Kombination von Mindestgrenzschutz und Angebotsmonopol hin: \"Die inl\u00e4ndische Zuckerherstellerin kann als Monopolistin f\u00fcr Schweizer Zucker die Preisdifferenzierung nach Kunden verst\u00e4rken. Zur Verteidigung ihrer Marktanteile k\u00f6nnte sie den Zuckerpreis f\u00fcr Kunden, die nicht oder nur mit Zusatzinvestitionen (Warenflusstrennung) auf Importzucker umstellen k\u00f6nnen, substanziell erh\u00f6hen (...).\"</p><p>W\u00e4hrenddessen werden Schweizer Produkte der zweiten Verarbeitungsstufe im Heimmarkt zunehmend durch Importwaren verdr\u00e4ngt. Diese Tendenz hat seit 2019 nochmals zugenommen. Mit Blick auf die Bedeutung der zweiten Verarbeitungsstufe f\u00fcr Wertsch\u00f6pfung und Arbeitspl\u00e4tze, mit Blick auf ihre Rolle als Abnehmerin von Schweizer Rohstoffen und mit Blick auf die Versorgungssicherheit ist diese Entwicklung besorgniserregend.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie k\u00f6nnen bestehende Standortnachteile f\u00fcr Unternehmen der zweiten Verarbeitungsstufe der Lebensmittelindustrie beseitigt und k\u00fcnftige Nachteile verhindert werden?</p><p>2. Wie kann die Benachteiligung einheimischer Unternehmen, namentlich von Schweizer KMU, als Folge des Grenzschutzes und der Angebotsstruktur auf dem Markt f\u00fcr verarbeitete Schweizer Rohstoffe beseitigt werden?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Beurteilung, dass wettbewerbsf\u00e4hige Betriebe der zweiten Verarbeitungsstufe, die einen Teil ihrer Produkte exportieren, einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten, indem sie dank ihren Skaleneffekten auch im Inland zu einem gen\u00fcgenden Angebot aus Schweizer Produktion zu erschwinglichen Preisen beitragen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. &amp; 2. Der Grenzschutz f\u00fcr Agrarrohstoffe sorgt daf\u00fcr, dass die Preise f\u00fcr diese Produkte hoch sind, was sich nicht nur auf die Konsumentinnen und Konsumenten, sondern auch auf die Schweizer Nahrungsmittelindustrie auswirkt. Die durchschnittlichen Inlandspreise von Agrarprodukten liegen 46 Prozent \u00fcber den Weltmarktpreisen (OECD 2021). Der Bundesrat ist sich bewusst, dass diese Situation f\u00fcr die Wettbewerbsf\u00e4higkeit dieser Branche eine Herausforderung darstellt. So hatte er zum Beispiel vorgeschlagen, den vom Parlament genehmigten Mindestgrenzschutz von 7 Franken pro 100 kg Zucker abzulehnen, da dessen Beibehaltung in seinen Augen die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Schweizer Nahrungsmittelindustrie schw\u00e4cht und die Arbeitspl\u00e4tze in diesem Sektor gef\u00e4hrdet.</p><p>Die geltenden Rahmenbedingungen tragen den Preisunterschieden von Rohstoffen in der Schweiz und im Ausland Rechnung. Durch einen im Bundesgesetz \u00fcber die Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten (SR 632.111.72) vorgesehenen Preisausgleichsmechanismus sind in den Z\u00f6llen f\u00fcr importierte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse die Preisunterschiede der darin enthaltenen Agrarrohstoffe ber\u00fccksichtigt. Diese Z\u00f6lle, die auch ein Industrieschutzelement umfassen, sollen verhindern, dass die Schweizer Industrie wegen der hohen Rohstoffpreise und Produktionskosten in der Schweiz gegen\u00fcber der ausl\u00e4ndischen Konkurrenz benachteiligt ist. Neben diesem Schutz profitiert die Schweizer Nahrungsmittelindustrie auch von Instrumenten wie Zollerleichterungen oder dem aktiven Veredlungsverkehr, dank denen sie zu international konkurrenzf\u00e4higen Preisen Zugang zu Rohstoffen hat. Die wirtschaftliche Bedeutung dieser Instrumente ist beachtlich. So wurde beispielsweise der aktive Veredelungsverkehr 2020 bei 24 Prozent der Schweizer Agrarexporte genutzt. Im gleichen Jahr hat die Schweiz f\u00fcr 227 Millionen Franken Agrarprodukte im Rahmen des Verfahrens zur aktiven Veredlung eingef\u00fchrt, w\u00e4hrend der Wert der verarbeiteten und unter dem gleichen Verfahren wieder ausgef\u00fchrten Erzeugnisse 2,385 Milliarden Franken betrug. Nach Einsch\u00e4tzung des Bundesrates sind diese Instrumente nach wie vor geeignet, bergen allerdings Vereinfachungspotenzial, um die administrative Belastung im Zusammenhang mit ihrer Anwendung zu reduzieren.</p><p>Die Auswirkungen des Grenzschutzes, namentlich auf die zweite Verarbeitungsstufe, wurden in einem Bericht des Bundesrates behandelt (Bericht in Erf\u00fcllung des Postulates 18.3380). Die Studien zeigen, dass der Grenzschutz zu h\u00f6heren Preisen und Marktverzerrungen f\u00fchrt, was die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Branche beeintr\u00e4chtigt. Die lebensmittelverarbeitende Industrie der Schweiz ist sehr heterogen. Die auf den Inlandsmarkt ausgerichteten Unternehmen setzen ihre Produkte auf einem Markt ab, dessen Preise massgeblich vom Grenzschutz beeinflusst sind. Die Marktabschottung und die Konzentration dieser Strukturen erlauben den nachgelagerten Branchen, hohe Verkaufspreise zu verlangen, was wiederum langfristig negative Folgen f\u00fcr ihre Wettbewerbsf\u00e4higkeit hat. Gewisse Unternehmen produzieren vor allem f\u00fcr den Export oder f\u00fcr Sektoren mit geringem Schutz, wo sie direkt der internationalen Konkurrenz ausgesetzt sind. Dank der Exporte profitieren die Unternehmen von Skaleneffekten, die auf dem Binnenmarkt alleine nicht m\u00f6glich w\u00e4ren. Die Branchen, die vom Grenzschutz weniger betroffen sind, da sie ihre Produkte mit nicht in der Schweiz hergestellten (z. B. Kaffee, Kakao) oder nicht sensiblen Rohstoffen (z. B. Wasser) produzieren, sind international \u00e4usserst wettbewerbsf\u00e4hig (OECD 2015; 2020).</p><p>Der Grenzschutz erm\u00f6glicht die Beibehaltung h\u00f6herer Inlandspreise und die Absatzf\u00f6rderung der Schweizer Landwirtschaftsproduktion. Er schr\u00e4nkt aber auch die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Industrie ein, insbesondere auf internationaler Ebene. Gewisse Unternehmen entscheiden sich f\u00fcr eine Verlagerung der Produktion ins Ausland. Diesbez\u00fcglich muss fortlaufend eine Interessenabw\u00e4gung vorgenommen werden. Im Rahmen des Berichts in Erf\u00fcllung der Postulate 20.3931 und 21.3015 vom 22. Juni 2022 zur zuk\u00fcnftigen Ausrichtung der Agrarpolitik hat der Bundesrat als m\u00f6gliche Stossrichtung festgehalten, dass der Grenzschutz effizienter ausgestaltet und vereinfacht werden soll. Im Rahmen der Arbeiten zur zuk\u00fcnftigen Ausrichtung der Agrarpolitik soll diese Stossrichtung konkretisiert werden. Die Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des St\u00e4nderats hat am 27. Juni 2022 den Bericht zur Kenntnis genommen und entschieden, die Beratungen zur Agrarpolitik 2022+ wieder aufzunehmen.</p><p>3. Die Schweizer Nahrungsmittelindustrie spielt f\u00fcr die Versorgung des Landes mit Lebensmitteln eine erhebliche Rolle. Dabei darf die Bedeutung der Importe nicht untersch\u00e4tzt werden, denn die Schweiz kann nicht selbstversorgend sein, weder bei den Produktionsmitteln oder den Rohstoffen noch bei den Nahrungsmitteln. Der Bundesrat ist sich bewusst, wie wichtig es ist, Rahmenbedingungen aufrechtzuerhalten, dank denen die Nahrungsmittelindustrie auf den internationalen M\u00e4rkten konkurrenzf\u00e4hig bleiben kann.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1661299200000)\/","SubmittedBy":"Ettlin Erich","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1663718400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690499625820)\/","SubmissionDate":"\/Date(1655424000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5115,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Landwirtschaft"}}