{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223873,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223873,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223873,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223873,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223873,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223873,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223873,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223873,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223873,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223873,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223873,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223873,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223873,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223873,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223873,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223873,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223873,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223873,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3873","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Fristen f\u00fcr die Umsetzung der Massnahmen des planerischen Grundwasserschutzes","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Gew\u00e4sserschutzrecht verbindliche Fristen f\u00fcr die Umsetzung aller rechtlich vorgesehener Massnahmen des planerischen Grundwasserschutzes durch die Kantone (Art. 19 bis 21 GSchG, Art. 29 und 30 sowie Anhang 4 GSchV) zu setzen.</p><p>Solche Fristen sollten namentlich f\u00fcr die Ausscheidung der Gew\u00e4sserschutzbereiche, der Grundwasserschutzzonen und der Grundwasserschutzareale sowie f\u00fcr die Erstellung der Gew\u00e4sserschutzkarten gesetzt werden.</p>","ReasonText":"<p>Diese Motion wird im Rahmen des Berichts \"Grundwasserschutz in der Schweiz\" vom 28. Juni 2022 eingereicht, den die GPK-N gest\u00fctzt auf eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) erstellt hat. Die Feststellungen und Schlussfolgerungen der Kommission, welche die Motion begr\u00fcnden, lauten zusammenfassend wie folgt (Kapitel 2.1 und 2.2.1 des Berichts):</p><p>Mehrere Studien aus den letzten Jahren zeigen, dass in vielen Kantonen erhebliche Defizite beim Vollzug des planerischen Grundwasserschutzes bestehen. Die GPK-N erachtet es als \u00fcberaus problematisch, dass das Grundwasserschutzrecht auch 50 Jahre nach dem Inkrafttreten und 25 Jahre nach seiner letzten Revision noch immer nicht systematisch angewendet wird. Vor diesem Hintergrund ist es nach Ansicht der GPK-N erforderlich, dass die Instrumente, mit denen der Bund den kantonalen Vollzug des planerischen Grundwasserschutzes unterst\u00fctzt und reguliert, rasch durch eine Pr\u00e4zisierung der Rechtsgrundlagen verst\u00e4rkt werden.</p><p>Einer der von der GPK-N festgestellten M\u00e4ngel besteht darin, dass es derzeit keine gesetzliche Frist f\u00fcr den Vollzug der Grundwasserschutzmassnahmen durch die Kantone gibt. Die Mehrheit der kantonalen Umwelt\u00e4mter erkl\u00e4rte gegen\u00fcber der PVK, dass nicht klar ist, bis wann die Kantone die Vorgaben des Bundes in diesem Bereich umzusetzen haben. In einem von der PVK in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten wird darauf hingewiesen, dass das Fehlen von Fristen sowohl den Vollzug durch die Kantone - bei denen Unklarheit \u00fcber die Erwartungen des Bundes besteht - als auch die Aufsicht und Intervention des Bundesamtes f\u00fcr Umwelt (BAFU) - welches nicht weiss, ab wann es im Fall von Vollzugsdefiziten aktiv werden kann und soll - erschwert.</p><p>Auch wenn das Fehlen von Fristen den Bund nicht daran hindern sollte, seine Aufsichtsfunktion aktiv wahrzunehmen, teilt die GPK-N die Ansicht, dass die Festlegung eines verbindlichen Erf\u00fcllungszeitpunkts ein probates Mittel zur Beschleunigung der kantonalen Umsetzung w\u00e4re, vor allem wenn Sanktionen f\u00fcr Frist\u00fcberschreitungen vorgesehen w\u00fcrden.</p><p>Angesichts der Tatsache, dass die Bestimmungen des Gew\u00e4sserschutzgesetzes (GSchG) und der Gew\u00e4sserschutzverordnung (GSchV) seit rund 25 Jahren in Kraft sind, erachtet die GPK-N das Argument der kantonalen Umwelt\u00e4mter, wonach die Vollzugsfristen unklar seien, als hinf\u00e4llig. Aufgrund der ungen\u00fcgenden Umsetzung der einschl\u00e4gigen rechtlichen Bestimmungen ist die Kommission der Ansicht, dass die Festlegung einer verbindlichen gesetzlichen Frist nunmehr unumg\u00e4nglich ist. Eine solche Massnahme g\u00e4be dem BAFU eine konkrete Grundlage daf\u00fcr, in seiner Funktion als Aufsichtsbeh\u00f6rde gegen\u00fcber den Kantonen t\u00e4tig zu werden. Unverbindliche Fristen in den Vollzugshilfen des BAFU reichen angesichts der bestehenden Vollzugsdefizite nicht mehr aus.</p><p>Das Parlament beschloss mit der Annahme der Motion Zanetti 20.3625, den Kantonen im einschl\u00e4gigen Recht eine Frist (2035) f\u00fcr die Ausscheidung der Zustr\u00f6mbereiche f\u00fcr die Grundwasserfassungen zu setzen. Im \u00dcbrigen startete der Bundesrat im April 2022 eine Vernehmlassung zum Vorhaben, die GSchV so zu \u00e4ndern, dass die Kantone gezwungen werden, in den kommenden zehn Jahren alle auf ihrem Gebiet befindlichen Grundwasserschutz-zonen und -areale, die weder ausgeschieden noch in den Richt- oder Nutzungspl\u00e4nen ber\u00fccksichtigt sind, auszuscheiden. Die Kantone haben dem Bundesrat bis sp\u00e4testens Ende 2024 einen Bericht zu diesem Thema vorzulegen. Das BAFU schreibt in seinem erl\u00e4uternden Bericht, dass im Gew\u00e4sserschutzrecht \"griffige Bestimmungen fehlen, die es dem Bund erlauben, die Sicherung der Grundwasserschutzzonen und -areale schweizweit und gezielt einzufordern\", und dass der Vollzug der Bestimmungen \"gest\u00e4rkt und beschleunigt\" werden muss. </p><p>Die GPK-S begr\u00fcsst diese Fortschritte, ist aber der Ansicht, dass f\u00fcr die Umsetzung aller rechtlich vorgesehenen Massnahmen des planerischen Grundwasserschutzes generell verbindliche Fristen gesetzt werden sollten. Dies betrifft nicht nur die Zustr\u00f6mbereiche oder die Grundwasserschutzzonen und -areale, sondern auch die Ausscheidung der Gew\u00e4sserschutzbereiche (Art. 19 GSchG, Art. 29 und Anhang 4 Ziff. 11 GSchV), sowie die Erstellung der Gew\u00e4sserschutzkarten (Art. 30 GSchV). Angesichts der Vollzugsdefizite und der Bedeutung eines effizienten und koh\u00e4renten Gew\u00e4sserschutzes erachtet es die Kommission als notwendig, dass f\u00fcr alle einschl\u00e4gigen Instrumente solche Fristen gesetzt werden, und zwar im Gesetz und nicht in der Verordnung.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motion, dass die genannten Defizite im Vollzug des Grundwasserschutzes angegangen werden m\u00fcssen. Zurzeit sind verschiedene Arbeiten im Bereich Gew\u00e4sserschutz im Gange (vgl. insbesondere die \u00fcberwiesenen Motionen 20.3625 Zanetti sowie 20.4261 und 20.4262 der WAK-N). Bei Annahme wird der Bundesrat die vorliegende Motion im Rahmen dieser laufenden Arbeiten umsetzen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.","FederalCouncilProposal":19,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1662508800000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1750237311000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|52|2846","Category":"IV","Modified":"\/Date(1750323728617)\/","SubmissionDate":"\/Date(1656374400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5116,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Umwelt|Raumplanung und Wohnungswesen"}}