{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223874,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223874,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223874,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223874,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223874,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223874,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223874,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223874,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223874,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223874,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223874,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223874,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223874,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223874,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223874,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223874,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223874,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223874,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3874","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Kl\u00e4rung und St\u00e4rkung der Aufsichtsinstrumente und Interventionsm\u00f6glichkeiten des Bundes im Bereich des Grundwasserschutzes","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Gew\u00e4sserschutzrecht (GSchG und GSchV) die Aufsichtsinstrumente und Interventionsm\u00f6glichkeiten des Bundes betreffend den Vollzug der Massnahmen des planerischen Grundwasserschutzes durch die Kantone zu kl\u00e4ren und zu st\u00e4rken.</p><p>Er wird insbesondere ersucht, folgende Massnahmen zu pr\u00fcfen: </p><p>- Pr\u00e4zisierung der Regeln betreffend die Pflicht der Kantone, dem Bund \u00fcber den Vollzug Bericht zu erstatten (namentlich Form, Inhalt und Rhythmus der Berichterstattung);</p><p>- Einf\u00fchrung von finanziellen Beitr\u00e4gen des Bundes zur gezielten F\u00f6rderung des Vollzugs durch die Kantone; </p><p>- Festlegung der Interventions- und Sanktionsmassnahmen, welche bei Vollzugsdefiziten der Kantone gegen\u00fcber diesen ergriffen werden k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>Diese Motion wird im Rahmen des Berichts \"Grundwasserschutz in der Schweiz\" vom 28. Juni 2022 eingereicht, den die GPK-N gest\u00fctzt auf eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) erstellt hat. Die Feststellungen und Schlussfolgerungen der Kommission, welche die Motion begr\u00fcnden, lauten zusammenfassend wie folgt (Kapitel 2.1 und 2.2.2 des Berichts):</p><p>Mehrere Studien aus den letzten Jahren zeigen, dass in vielen Kantonen erhebliche Defizite beim Vollzug des planerischen Grundwasserschutzes bestehen. Die GPK-N erachtet es als \u00fcberaus problematisch, dass das Grundwasserschutzrecht auch 50 Jahre nach dem Inkrafttreten und 25 Jahre nach seiner letzten Revision noch immer nicht systematisch angewendet wird. Vor diesem Hintergrund ist es nach Ansicht der GPK-N erforderlich, dass die Instrumente, mit denen der Bund den kantonalen Vollzug des planerischen Grundwasserschutzes unterst\u00fctzt und reguliert, rasch durch eine Pr\u00e4zisierung der Rechtsgrundlagen verst\u00e4rkt werden.</p><p>Die GPK-N h\u00e4lt fest, dass die Palette an Aufsichtsinstrumente und Interventionsm\u00f6glichkeiten, die dem Bund im Bereich des Grundwasserschutzes zur Verf\u00fcgung stehen, weniger umfangreich ist als in anderen Bereichen und die begrenzte Reichweite der verf\u00fcgbaren Instrumente eine wirksame Aufsicht erschwert. Aus der Evaluation der PVK und einem von der PVK in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten geht hervor, dass die bestehenden Rechtsgrundlagen zwar unbestritten sind und es dem Bund aus rein rechtlicher Sicht erm\u00f6glichen sollten, seiner Aufsichtsfunktion nachzukommen und bei Vers\u00e4umnissen einzugreifen. Es kann jedoch bezweifelt werden, ob die verf\u00fcgbaren Instrumente dem Bund tats\u00e4chlich ein wirksames Eingreifen bei Vollzugsdefiziten erlauben.</p><p>F\u00fcr die GPK-N ist es unerl\u00e4sslich, dass die Rechtsgrundlagen f\u00fcr die Aufsichtsinstrumente und Interventionsm\u00f6glichkeiten des Bundes im Bereich des Grundwasserschutzes in dreierlei Hinsicht pr\u00e4zisiert und verst\u00e4rkt werden: </p><p>Erstens braucht es pr\u00e4zise rechtliche Vorgaben daf\u00fcr, wie die Kantone den Bund \u00fcber den Vollzug der Massnahmen des planerischen Grundwasserschutzes zu informieren haben (namentlich Form, Inhalt, Rhythmus der Berichterstattung). Eine erste Verbesserung schl\u00e4gt der Bundesrat mit dem Entwurf zur Revision der Gew\u00e4sserschutzverordnung (GSchV) vor, den er im April 2022 in die Vernehmlassung geschickt hat: Gem\u00e4ss diesem sollen die Kantone dem Bundesamt f\u00fcr Umwelt (BAFU) bis sp\u00e4testens Ende 2024 einen Bericht \u00fcber die auf ihrem Gebiet noch nicht ausgeschiedenen oder in der Richt- und Nutzungsplanung noch nicht ber\u00fccksichtigten Grundwasserschutzzonen und -areale sowie \u00fcber die noch zu treffenden Schutzmassnahmen einreichen.</p><p>Zweitens sollten der Bundesrat und das Parlament angesichts der erheblichen Verz\u00f6gerungen beim Vollzug pr\u00fcfen, ob es nicht zweckm\u00e4ssig w\u00e4re, den Vollzug der Massnahmen des planerischen Grundwasserschutzes gezielt mit finanziellen Beitr\u00e4gen des Bundes zu unterst\u00fctzen. Ein solches Vorgehen war in der Vergangenheit schon erfolgreich, z. B. bei der Gew\u00e4sserrevitalisierung, und wurde auch von den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten mit der Annahme der Motion Zanetti 20.3625 betreffend die Ausscheidung der Zustr\u00f6mbereiche unterst\u00fctzt. Bundesbeitr\u00e4ge lassen sich in den Augen der GPK-N damit rechtfertigen, dass eine rasche Umsetzung der einschl\u00e4gigen rechtlichen Bestimmungen von grosser Bedeutung f\u00fcr den Schutz der Umwelt und der \u00f6ffentlichen Gesundheit ist. Mit solchen Beitr\u00e4gen k\u00f6nnte auch dem Ressourcenmangel der Kantone entgegengewirkt werden. Gleichzeitig erhielte der Bund ein konkretes Sanktionsmittel im Fall von Vollzugsdefiziten (siehe folgender Punkt).</p><p>Drittens ist es notwendig, dass der Bundesrat bestimmt, welche Interventions- oder Sanktionsm\u00f6glichkeiten - finanzieller oder anderer Natur - gegen\u00fcber denjenigen Kantonen ergriffen werden k\u00f6nnen, die ihren Vollzugsaufgaben nicht nachkommen, und dass er diese in den Rechtsgrundlagen pr\u00e4zisiert. Mehrere im Rahmen der PVK-Evaluation befragte Personen sehen in den fehlenden Sanktionsm\u00f6glichkeiten ein wesentliches Hindernis f\u00fcr eine wirksame Aufsicht durch den Bund.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motion\u00e4rin, dass die genannten Defizite im Vollzug des Grundwasserschutzes angegangen werden m\u00fcssen. Zurzeit sind verschiedene Arbeiten im Bereich Gew\u00e4sserschutz im Gange (vgl. insbesondere die \u00fcberwiesenen Motionen 20.3625 Zanetti sowie 20.4261 und 20.4262 der WAK-N). Die verschiedenen Massnahmen sollen im Rahmen dieser Arbeiten gepr\u00fcft werden. Der Bundesrat lehnt jedoch eine Pr\u00fcfung finanzieller Beitr\u00e4ge an die Kantone zur Beschleunigung des Vollzugs ab. Er ist der Ansicht, dass Vollzugsdefizite nicht mit Finanzhilfen behoben werden sollten. \u00dcberdies gibt es f\u00fcr eine Lastenverschiebung von den Kantonen zum Bund aufgrund der aktuell angespannten Haushaltslage keinen finanzpolitischen Spielraum. Die anderen Pr\u00fcfauftr\u00e4ge sollen im Rahmen der laufenden Arbeiten umgesetzt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion, mit Ausnahme der Pr\u00fcfung der zweiten Massnahme (Einf\u00fchrung von finanziellen Beitr\u00e4gen des Bundes zur gezielten F\u00f6rderung des Vollzugs durch die Kantone), die er zur Ablehnung beantragt.","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion, mit Ausnahme der Pr\u00fcfung der zweiten Massnahme (Einf\u00fchrung von finanziellen Beitr\u00e4gen des Bundes zur gezielten F\u00f6rderung des Vollzugs durch die Kantone), die er zur Ablehnung beantragt.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1662508800000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1750237247000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|52|2846","Category":"IV","Modified":"\/Date(1750323664733)\/","SubmissionDate":"\/Date(1656374400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5116,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Umwelt|Raumplanung und Wohnungswesen"}}