{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223913,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223913,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223913,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223913,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223913,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223913,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223913,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223913,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223913,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223913,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223913,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223913,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223913,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223913,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223913,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223913,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223913,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223913,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3913","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Missst\u00e4nde im Strommarkt. Was schl\u00e4gt der Bundesrat vor, um die Situation nachhaltig zu verbessern?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. H\u00e4lt es der Bundesrat f\u00fcr richtig, dass ein Teil der kWh f\u00fcr 2023 f\u00fcr rund 1 Franken verkauft werden soll, w\u00e4hrend fast der gesamte Schweizer Strompark Strom f\u00fcr weniger als 15 Rappen pro kWh produziert?</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Einsch\u00e4tzung, dass der Umstand, dass der Markt f\u00fcr die Haushalte nicht liberalisiert wurde, diese bis zu einem gewissen Grad vor der Preisexplosion gesch\u00fctzt hat?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Einsch\u00e4tzung, dass ein R\u00fcckkehrrecht der freien Kunden in die Grundversorgung die Tarife f\u00fcr Haushalte erheblich erh\u00f6hen w\u00fcrde und sehr unfair w\u00e4re, insbesondere wenn diese Kunden dann beliebig auch wieder in den freien Markt wechseln k\u00f6nnten?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, die Schaffung eines Beschaffungspools f\u00fcr KMU und stromintensive Unternehmen zu pr\u00fcfen mit einer Verpflichtung f\u00fcr grosse Produzenten, einen Teil ihrer Produktion zu den Gestehungskosten (einschliesslich eines durchschnittlichen Kapitalkostensatzes [WACC]) in diesen Pool einzuspeisen?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, die Organisation des Stromhandels zu \u00fcberdenken mit dem Ziel, dass die Verkaufspreise die Produktionskosten widerspiegeln sollen, z. B. indem er verlangt, dass ein grosser Teil der Liefervertr\u00e4ge langfristig abgeschlossen wird (10-15 Jahre), damit neue Produktionsanlagen amortisiert und den Verbraucherinnen und Verbrauchern stabile Preise angeboten werden k\u00f6nnen? </p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Grunds\u00e4tzlich ist zu beachten, dass steigende Preise auf ein Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage hinweisen. Sie erh\u00f6hen den Anreiz zu einem sparsamen Energieverbrauch sowie zu Investitionen in Energieeffizienz und neue Produktionsanlagen. Die hohen europ\u00e4ischen Strompreise lassen sich mit der Nicht-Verf\u00fcgbarkeit von mehr als der H\u00e4lfte der 56 franz\u00f6sischen Atomkraftwerke und mit den hohen Gaspreisen aufgrund des Krieges in der Ukraine und der derzeit hohen CO2-Preise erkl\u00e4ren. Die Schweiz ist aufgrund der Einbindung in das europ\u00e4ische System Preisnehmerin der benachbarten Stromm\u00e4rkte. Das heisst, dass sie den Preis auf dem Grosshandelsmarkt selber nicht setzen kann. Der Strommarkt ist in der Schweiz und in Europa so ausgestaltet, das er f\u00fcr Investitionsanreize f\u00fcr Strom sorgt, der mit tiefen Grenzkosten aus Sonne, Wasser oder Wind produziert ist. Teurere fossile Kraftwerke werden aus dem europ\u00e4ischen Markt, welches nach dem Merit-Order Prinzip funktioniert, l\u00e4ngerfristig mangels Wirtschaftlichkeit gedr\u00e4ngt.</p><p>2. Ja, bisher wurden viele grundversorgte Kundinnen und Kunden vor grossen Preisspr\u00fcngen gesch\u00fctzt. Allerdings ist es auch in einem liberalisierten Strommarkt m\u00f6glich, sich mit langfristigen Vertr\u00e4gen gegen\u00fcber starken Preisanstiegen abzusichern. Gem\u00e4ss Tariferhebung der ElCom werden sich die Stromtarife im Jahr 2023 f\u00fcr einen typischen Haushalt (mit einem Verbrauch von 4'500 Kilowattstunden [kWh] pro Jahr) im Median auf 27 Rp./kWh belaufen. Dies entspricht gegen\u00fcber dem laufenden Jahr einer Zunahme um 5.8 Rp. (+27%). Dabei gibt es einige starke Ausreisser. In etwa einem Dutzend Gemeinden betr\u00e4gt der Tarif f\u00fcr 2023 mehr als 50 Rp./kWh. In der Schweiz gibt es \u00fcber 600 Verteilnetzbetreiber, welche f\u00fcr die Energieversorgung in der Grundversorgung zust\u00e4ndig sind. Die Elektrizit\u00e4tstarife der Energieversorgungsunternehmen (EVU) in der Grundversorgung h\u00e4ngen daher von ihrem Beschaffungs- und Produktionsportfolio ab. Entsprechend heterogen sind die Tarife. Hat ein EVU ausreichend eigene Produktion f\u00fcr seine Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung, sind die Energietarife entsprechend tief. Hat es hingegen wenig oder keine Eigenproduktion, muss das EVU den Strom \u00fcber Langfristvertr\u00e4ge bei Produzenten oder am Markt beschaffen. Rund 470 der insgesamt 610 Netzbetreiber beschaffen mehr als vier F\u00fcnftel ihres Energiebedarfs am Markt. Rund 40 dieser Netzbetreiber weisen f\u00fcr 2023 gegen\u00fcber dem laufenden Jahr einen Aufschlag von 100 Prozent oder mehr auf. Von diesen Netzbetreibern wiederum haben fast alle (39) weniger als 5'000 Endverbraucherinnen und Endverbraucher. Grundversorgte Kundinnen und Kunden sind daher nur insoweit gesch\u00fctzt von den steigenden Energiepreisen, wie es die Menge an Eigenproduktion ihrer Versorger zul\u00e4sst oder die Versorger sich fr\u00fchzeitig eingedeckt haben. Fallen die Strompreise in Zukunft wieder unter die Gestehungskosten der EVU, w\u00fcrden die Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung preislich gegen\u00fcber den freien Kundinnen und Kunden schlechter gestellt.</p><p>3. Ja. Die Mehrheit der EVU hat keine oder wenig Eigenproduktion und musste aufgrund der h\u00f6heren Beschaffungskosten bereits ihre Tarife in der Grundversorgung stark erh\u00f6hen. Die R\u00fcckkehr der Unternehmen aus dem freien Markt in die Grundversorgung h\u00e4tte weitreichende finanzielle Konsequenzen, weil die EVU daf\u00fcr weitere Strombeschaffungen mehrheitlich auf dem freien Markt zu aktuellen Marktpreisen machen m\u00fcssten. Auch kann der Kreis der Anspruchsberechtigten f\u00fcr die R\u00fcckkehr in die Grundversorgung kaum abschliessend durch administrative Kriterien des Bundesrates definiert werden, womit potenziell bis zu rund 34'000 Unternehmen davon Gebrauch machen k\u00f6nnten. Die entsprechenden Mehrkosten m\u00fcssen die EVU in die Preise der Grundversorgung einpreisen, wodurch alle Kundinnen und Kunden die entsprechenden Mehrkosten tragen m\u00fcssen.</p><p>Der Bundesrat pr\u00fcfte daher Varianten einer R\u00fcckkehr in die Grundversorgung, bei welcher die zur\u00fcckkehrenden Unternehmen die Mehrkosten zu einem gr\u00f6sseren Teil selber zu tragen gehabt h\u00e4tten. Allerdings w\u00fcrde diese Massnahme selbst dann eine ungleiche Wirkung nach sich ziehen, wenn die Kosten ausschliesslich den \"R\u00fcckkehrern\" belastet w\u00fcrden. Es k\u00e4me zu einem Ungleichgewicht zwischen EVU, da diese in unterschiedlichem Masse belastet werden, und auch (je nach Ausgestaltung der Massnahme) zwischen Unternehmen, da nicht alle von allf\u00e4lligen tieferen Preisen profitieren k\u00f6nnen.</p><p>Im \u00dcbrigen weist der Bundesrat darauf hin, dass gem\u00e4ss Praxis der Eidgen\u00f6ssischen Elektrizit\u00e4tskommission (EICom) der Grundsatz \"einmal frei, immer frei\" bereits heute im Zusammenhang mit Zusammenschl\u00fcssen zum Eigenverbrauch (ZEV) eine leichte Relativierung erf\u00e4hrt. Schliesst sich eine Verbrauchsst\u00e4tte, die sich zuvor im freien Markt bewegt hat, einem ZEV mit Grundversorgung an, ist dies unter Vorbehalt eines offenkundigen Rechtsmissbrauchs zul\u00e4ssig. Diese Rechtsauffassung begr\u00fcndet sich dadurch, dass die Teilnahme an einem ZEV allen offensteht und ein ZEV, da er in seiner Gesamtheit als eine eigene Verbrauchsst\u00e4tte (Art. 11 Abs. 2 Satz 2 der Stromversorgungsverordnung [StromVV; SR 734.71]) anzusehen ist, auch Anspruch auf Grundversorgung hat. Wird ein ZEV gegr\u00fcndet, beginnt die Wahl zwischen der Grundversorgung und dem freien Markt gewissermassen von neuem. Der Bundesrat nimmt nun die besagte EICom-Praxis per 1. Januar 2023 explizit in der StromVV auf. Vorausgesetzt bleibt namentlich, dass die Anforderungen an die Bildung eines ZEV auch mit der Beteiligung der betreffenden Verbrauchsst\u00e4tte gewahrt bleiben.</p><p>4. Die Energiepreise sind zuletzt deutlich unter die H\u00f6chstwerte von Ende August 2022 gesunken. Die Inflation bleibt mit 3,3 Prozent im September 2022 zwar erh\u00f6ht, ist aber weiterhin nur rund ein Drittel so hoch wie im Euroraum. Deshalb sieht der Bundesrat f\u00fcr den Winter 2022/23 keinen Handlungsbedarf f\u00fcr ausserordentliche Massnahmen. Langfristige Vertr\u00e4ge erm\u00f6glichen es den Unternehmen, langfristig Strom zu gegl\u00e4tteten Preisen zu beschaffen. Durch die Langfristigkeit der kostenorientierten Beschaffung k\u00f6nnen sich relevante Ersparnisse, vor allem aber eine deutlich geringere Volatilit\u00e4t der Strompreise ergeben. Auch k\u00f6nnen Investitionen in erneuerbare Energien gef\u00f6rdert werden. Langfristige Vertr\u00e4ge sind auf privatwirtschaftlicher Basis allerdings schon heute m\u00f6glich.</p><p>5. Langfristige Vertr\u00e4ge f\u00fcr die Stromabnahme sind bereits heute m\u00f6glich. Eine staatliche Intervention, um beispielsweise Produzenten zu zwingen, ihren Strom zu bestimmten Konditionen an Endkundinnen und Endkunden zu verkaufen, w\u00fcrde eine Marktverzerrung mit sich bringen. Die Versorger und die Grosskunden w\u00e4ren weitgehend gezwungen, Langfristvertr\u00e4ge abzuschliessen. Dies sollte freiwillig erfolgen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1669161600000)\/","SubmittedBy":"Sozialdemokratische Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1727428326000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1745522795813)\/","SubmissionDate":"\/Date(1663113600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5116,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Energie"}}