{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223930,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223930,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223930,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223930,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223930,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223930,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223930,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223930,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223930,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223930,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223930,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223930,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223930,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223930,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223930,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223930,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223930,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223930,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3930","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Die gesamten Kapitalmarktertr\u00e4ge der Krankenversicherer f\u00fcr die Pr\u00e4miensenkung verwenden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu pr\u00fcfen, ob die Versicherer der obligatorischen Krankenpflegeversicherung verpflichtet werden sollen, ihre gesamten Kapitalertr\u00e4ge f\u00fcr die Pr\u00e4miensenkung zu verwenden.</p>","ReasonText":"<p>Im Jahr 2019 haben die Versicherer der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 17 Milliarden Franken auf den Finanzm\u00e4rkten angelegt und Ertr\u00e4ge in der H\u00f6he von 992 Millionen Franken erzielt. 2020 betrugen die Anlagen 17,5 Milliarden und die Ertr\u00e4ge 370 Millionen. 2021 stiegen die Anlagen auf 18,1 Milliarden und die Ertr\u00e4ge auf 600 Millionen. Innerhalb von drei Jahren wurden somit Kapitalertr\u00e4ge in der H\u00f6he von nahezu 2 Milliarden erzielt. Diese Ertr\u00e4ge fliessen offenbar in die Reserven.</p><p>Die Krankenversicherer d\u00fcrfen einen Anteil ihrer Kapitalertr\u00e4ge bei der Festlegung der Pr\u00e4mien abziehen. F\u00fcr die Bestimmung des Anteils d\u00fcrfen sie aber nur die Kapitalertr\u00e4ge verwenden, die den Prozentsatz, den sie in den zehn letzten Jahren durchschnittlich erwirtschaftet haben, nicht \u00fcberschreiten (Art. 25 der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung, KVAV). Die Verwendung eines solchen Durchschnitts jeweils anstelle der j\u00e4hrlich erwirtschafteten Ertr\u00e4ge hat einen stabilisierenden Effekt, da die Finanzergebnisse \u00fcber einen Zeitraum von zehn Jahren gegl\u00e4ttet werden. Diese Gl\u00e4ttung stellen wir nicht infrage.</p><p>Das Problem liegt darin, dass die Krankenversicherer die M\u00f6glichkeit, nicht aber die Pflicht haben, ihre Kapitalertr\u00e4ge f\u00fcr die Pr\u00e4miensenkung zu verwenden. Im Jahr 2022 haben nur 32 von 51 Versicherern von dieser M\u00f6glichkeit Gebrauch gemacht. Und selbst diese 32 Versicherer haben daf\u00fcr nicht zwingend ihre gesamten anrechenbaren Kapitalertr\u00e4ge verwendet. Im Kreisschreiben 5.1 vom 1. Juni 2022 an die Krankenversicherer schreibt das BAG: \"Das BAG hat bez\u00fcglich Anrechnung von Nettokapitalertr\u00e4gen gem\u00e4ss Art. 25 Abs. 2 KVAV festgestellt, dass die Krankenversicherer bei der letztj\u00e4hrigen Pr\u00e4mieneingabe die Nettokapitalertr\u00e4ge h\u00e4ufig nur teilweise miteinbezogen haben. Im Zusammenhang mit den stetigen Kapitalmarktgewinnen der Branche weist das BAG erneut auf die M\u00f6glichkeit der Anrechnung der Nettokapitalertr\u00e4gen hin.\"</p><p>Im Klartext steht den Krankenversicherern ein Instrument zur Verf\u00fcgung, das es ihnen erlaubt, die Pr\u00e4mien zu senken, welches sie aber nicht oder nur teilweise anwenden. Da eine deutliche Pr\u00e4mienerh\u00f6hung f\u00fcr 2023 wahrscheinlich ist, w\u00e4re es schl\u00fcssig, den aktuellen gesetzlichen Rahmen so anzupassen, dass die Krankenversicherer dazu verpflichtet sind, ihre gesamten Kapitalertr\u00e4ge f\u00fcr die Pr\u00e4miensenkung zu verwenden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Wie der Postulant ist der Bundesrat gewillt, alles zu tun, um den Anstieg der Krankenkassenpr\u00e4mien abzufedern. Mit der Verabschiedung der Verordnung betreffend die Aufsicht \u00fcber die soziale Krankenversicherung (KVAV; SR 832.121) f\u00fchrte er die M\u00f6glichkeit ein, dass die Versicherer einen Anteil der Kapitalertr\u00e4ge von den zu deckenden Kosten abziehen k\u00f6nnen. Derzeit stellt er \u00dcberlegungen an, wie der Einbezug von Kapitalertr\u00e4gen in die Pr\u00e4mienberechnung optimiert werden kann.</p><p>Wie der Verfasser des Postulats ist auch der Bundesrat der Ansicht, dass die Ber\u00fccksichtigung eines Durchschnitts mehrerer Jahre die Pr\u00e4mienschwankungen etwas gl\u00e4tten d\u00fcrfte. Gegen\u00fcber der Idee einer Verpflichtung, alle Kapitalertr\u00e4ge in den Prozess der Pr\u00e4mienberechnung einzubeziehen, ist er jedoch skeptisch. Er h\u00e4lt diesen Weg nicht f\u00fcr geeignet, um eine gewisse Stabilit\u00e4t bei den Pr\u00e4mien zu gew\u00e4hrleisten, weil unerw\u00fcnschte Pr\u00e4mienspr\u00fcnge unvermeidbar w\u00e4ren. In Jahren mit sehr guten Ertr\u00e4gen k\u00f6nnte der Pr\u00e4mienanstieg in Grenzen gehalten werden, w\u00e4hrend bei einem stark negativen Gesch\u00e4ftsjahr, wie es f\u00fcr 2022 erwartet wird, der vom Postulanten vorgeschlagene Automatismus zu einer Versch\u00e4rfung der Situation f\u00fchren w\u00fcrde, da sich die Verluste direkt auf die Pr\u00e4mien auswirken w\u00fcrden.</p><p>Der Bundesrat betont zudem, dass die Versicherer jederzeit in der Lage sein m\u00fcssen, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erf\u00fcllen, indem sie insbesondere \u00fcber die erforderlichen Reserven verf\u00fcgen (Art. 5 Bst. d des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht \u00fcber die soziale Krankenversicherung; KVAG, SR 832.12). Die H\u00f6he der Reserven erweist sich als ausgesprochen unbest\u00e4ndig. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Frage Lohr (22.7558 Reserven der Krankenversicherer) und w\u00e4hrend der Debatte im Nationalrat im Rahmen der Motion Feller (20.4199 Berechnung der Krankenkassenpr\u00e4mien. Transparenz der zugrunde liegenden Annahmen und Modalit\u00e4ten sicherstellen) dargelegt hat, sind die Reserven der Versicherer deutlich zur\u00fcckgegangen und d\u00fcrften Ende 2022 voraussichtlich weniger als 10 Milliarden Franken betragen. Die Versicherer dazu zu verpflichten, jedes Jahr die Kapitalertr\u00e4ge gesamthaft f\u00fcr die Berechnung der Pr\u00e4mien zu verwenden, hiesse, ihnen eine Quelle zur Reservebildung zu entziehen. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass die Aufsichtsbeh\u00f6rde, um die Solvenz eines Versicherers zu gew\u00e4hrleisten, gezwungen w\u00e4re, eine sichernde Massnahme wie eine Pr\u00e4mienerh\u00f6hung anzuordnen (Art. 38 Abs. 2 Bst. g KVAG), da der Versicherer nicht mehr in der Lage w\u00e4re, eine sanierungsbed\u00fcrftige Situation durch Kapitalertr\u00e4ge zu beheben.</p><p>Aufgrund dieser Ausf\u00fchrungen und insbesondere der \u00dcberlegungen, die er derzeit in diesem Bereich anstellt, ist der Bundesrat der Ansicht, dass der vom Postulanten geforderte Bericht nicht notwendig ist.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1668556800000)\/","SubmittedBy":"Feller Olivier","BusinessStatus":209,"BusinessStatusText":"\u00dcberwiesen an den Bundesrat","BusinessStatusDate":"\/Date(1717070516000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763107127417)\/","SubmissionDate":"\/Date(1663545600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5116,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Gesundheit"}}