{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223975,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223975,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223975,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223975,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223975,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223975,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223975,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223975,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223975,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223975,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223975,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223975,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223975,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223975,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223975,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223975,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223975,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223975,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3975","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Kauf per Gratiskredit. Ein \u00dcberschuldungsrisiko?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat, auf die folgenden Fragen und Anliegen einzugehen:</p><p>1. Verstossen Angebote mit Gratiskredit in irgendeiner Weise gegen das Konsumkreditgesetz?</p><p>2. Verstossen alle oder gewisse Angebote mit Gratiskredit gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, insbesondere gegen Artikel\u00a03 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0n betreffend das \u00dcberschuldungsrisiko?</p><p>3. Wenn ja, sind F\u00e4lle bekannt, in denen ein solches Angebot tats\u00e4chlich zu einer \u00dcberschuldung f\u00fchrte?</p><p>4. Kann man absch\u00e4tzen, in welchem Masse Kundinnen und Kunden, die ihre Eink\u00e4ufe oder Dienstleistungen bar bezahlen, die Gratiskredite der anderen Kundinnen und Kunden querfinanzieren?</p><p>5. Verf\u00fcgt der Bundesrat \u00fcber Mittel, um herauszufinden, wie viele Unternehmen diese Gratiskredite in der Schweiz anbieten?</p>","ReasonText":"<p>Egal ob Smartphone, Gr\u00fcnpflanze oder Haushaltartikel, es ist mittlerweile m\u00f6glich, alles zu bestellen, umzutauschen und zu bezahlen, w\u00e4hrend man bequem zuhause auf dem Sofa sitzt. Das Internet, dieser Online-Supermarkt mit unbegrenzter Auswahl, ver\u00e4ndert zweifellos unsere Art zu konsumieren... Birgt aber auch das Risiko, dass wir uns zu sehr zum Kaufen verf\u00fchren lassen. Die anschliessende R\u00fcckkehr in die Realit\u00e4t wird dann besonders schmerzhaft, wenn es um Produkte geht, f\u00fcr deren Kauf ein Gratiskredit aufgenommen werden kann, oder, um es mit den Worten der \"NZZ am Sonntag\" zu sagen, die dem Thema einen Artikel gewidmet hat, f\u00fcr die es eine \"Kaufe-jetzt-bezahle-sp\u00e4ter-Option\" gibt. Diese alternativen Zahlungsm\u00f6glichkeiten sind offenbar gerade auf dem Vormarsch. Daher scheint es angebracht, sich \u00fcber die Risiken, die mit diesen Angeboten verbunden sind, Gedanken oder gar Sorgen zu machen, besonders im Hinblick auf eine m\u00f6gliche \u00dcberschuldung. Tats\u00e4chlich legt das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in Artikel\u00a03 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0n fest:</p><p>1. Unlauter handelt insbesondere, wer: </p><p>n. es bei \u00f6ffentlichen Ausk\u00fcndigungen \u00fcber einen Konsumkredit (Bst. k) oder \u00fcber einen Konsumkredit zur Finanzierung von Waren oder Dienstleistungen (Bst. l) unterl\u00e4sst, darauf hinzuweisen, dass die Kreditvergabe verboten ist, falls sie zur \u00dcberschuldung der Konsumentin oder des Konsumenten f\u00fchrt;</p><p>Auch wenn diese Kredite gratis sind, muss man doch festhalten, dass auf den Online-Plattformen gewisser Unternehmen, die diese Dienstleistung anbieten, keine klare und leicht auffindbare Warnung vor den Risiken im Zusammenhang mit Konsumkrediten vorhanden ist; zum Beispiel auf der Website des schwedischen Fintech-Unternehmens Klarna, das sich auf dieses Ratenzahlungssystem spezialisiert hat und in der Schweiz aktiv ist. Obwohl Klarna dem Thema K\u00e4uferschutz eine eigene Unterseite gewidmet hat, fehlt auch dort ein Warnhinweis. Der Umstand, dass diese Warnhinweise fehlen, sollte unsere Aufmerksamkeit auf die Frage der Wirksamkeit von Instrumenten zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten lenken. Tats\u00e4chlich scheint es jetzt, wo sich die Angebote mit Gratiskredit \u00fcberall in der Schweiz ausbreiten, absolut sinnvoll, eine Bestandesaufnahme der Risiken dieser Angebote vorzunehmen und zu pr\u00fcfen, mit welchen M\u00f6glichkeiten man sich vor diesen Risiken sch\u00fctzen kann. </p><p>(1) St\u00e4deli, M. (2022). Kaufe jetzt, zahle sp\u00e4ter: Eine Breitling f\u00fcr 75 Franken im Monat. NZZ Magazin. 12.06.2022. S. 25.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das Bundesgesetz \u00fcber den Konsumkredit (KKG; SR 221.214.1) gilt f\u00fcr Vertr\u00e4ge, durch die einer Konsumentin oder einem Konsumenten ein Kredit in Form eines Zahlungsaufschubs gew\u00e4hrt wird (vgl. Art. 1 Abs. 1 KKG). Nach Artikel\u00a07 KKG sind verschiedene Vertr\u00e4ge mangels gen\u00fcgendem Schutzbed\u00fcrfnis der Konsumentinnen und Konsumenten vom Anwendungsbereich des KKG ausgenommen. Nach Artikel\u00a07 Buchstabe\u00a0c KKG sind Vertr\u00e4ge \u00fcber Kredite, die zins- und geb\u00fchrenfrei gew\u00e4hrt oder zur Verf\u00fcgung gestellt werden, ausdr\u00fccklich ausgenommen und verstossen damit grunds\u00e4tzlich auch nicht gegen das Konsumkreditgesetz. Dennoch ist im Einzelfall zu pr\u00fcfen, ob eine Vereinbarung unter den Ausschlusskatalog von Artikel\u00a07 KKG f\u00e4llt oder ob sie in ihrer Gesamtheit nicht doch dem KKG untersteht.</p><p>2. Gem\u00e4ss Artikel\u00a03 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0n des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR 241) handelt unlauter, wer es bei \u00f6ffentlichen Ausk\u00fcndigungen \u00fcber einen Konsumkredit (Bst. k) oder \u00fcber einen Konsumkredit zur Finanzierung von Waren oder Dienstleistungen (Bst. l) unterl\u00e4sst, darauf hinzuweisen, dass die Kreditvergabe verboten ist, falls sie zur \u00dcberschuldung der Konsumentin oder des Konsumenten f\u00fchrt. Der prim\u00e4re Zweck der Bestimmungen in Artikel\u00a03 Absatz\u00a01 Buchstaben k, l und n UWG besteht darin, die Konsumentinnen und Konsumenten vor dem Vertragsschluss transparent \u00fcber die wesentlichen Eckdaten des Konsumkreditvertrages zu informieren. Diese Bestimmungen kommen nur dann zur Anwendung, wenn im Einzelfall ein Konsumkreditvertrag im Sinne des KKG vorliegt. Stets m\u00fcssen jedoch die \u00fcbrigen Bestimmungen des UWG eingehalten werden, insbesondere der Grundsatz von Wahrheit und Klarheit im Wettbewerb und das Irref\u00fchrungsverbot.</p><p>3. \u00dcberschuldungen k\u00f6nnen verschiedene Ursachen haben. Verschiedene Studien haben gezeigt, dass eine kritische \u00dcberschuldung oftmals im Zusammenhang mit Lebensereignissen wie einer Scheidung, Krankheit, dem Verlust der Arbeitsstelle oder auch der Geburt eines Kindes auftritt, dies insbesondere dann, wenn die finanzielle Lage aufgrund anderer Risikofaktoren bereits angespannt ist. Insofern ist nicht ausgeschlossen, dass auch der Konsum von G\u00fctern mit einer aufgeschobenen Finanzierung zu einer \u00dcberschuldungssituation beitragen k\u00f6nnte. Die vom Bundesamt f\u00fcr Statistik (BFS) regelm\u00e4ssig durchgef\u00fchrte Erhebung \u00fcber die Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) enth\u00e4lt ein Modul \"Verschuldung\". Im Rahmen dieser Erhebung wird auch das Vorliegen von Zahlungsr\u00fcckst\u00e4nden und Ratenzahlungsvereinbarungen abgefragt.</p><p>4./5. Der Bundesrat verf\u00fcgt \u00fcber keine systematischen Daten zu den im Detailhandel vereinbarten Zahlungsmodalit\u00e4ten. Daher kann er auch keine Angaben zu allf\u00e4lligen Querfinanzierungen machen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1668556800000)\/","SubmittedBy":"Hurni Baptiste","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1701962124000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|34|1211","Category":null,"Modified":"\/Date(1745522941167)\/","SubmissionDate":"\/Date(1663804800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5116,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Medien und Kommunikation|Zivilrecht"}}