{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223994,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223994,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223994,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223994,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223994,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223994,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223994,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223994,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223994,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223994,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223994,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223994,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223994,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223994,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223994,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223994,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20223994,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20223994,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.3994","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Im besten Fall sind die Akkreditierungsverfahren der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) wenig effizient, im schlechtesten Fall grenzen sie an Machtmissbrauch","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Best\u00e4tigt er, dass die Personen, die im Sinne der Akkreditierungs und Bezeichnungsverordnung (AkkBV) akkreditierungspflichtig sind, dazu verpflichtet werden, als Voraussetzung f\u00fcr die Fortsetzung des Verfahrens einen Kostenvoranschlag zu akzeptieren?</p><p>a. Worauf st\u00fctzt die SAS diese Praxis?</p><p>b. Falls der Bundesrat dies best\u00e4tigt, erachtet er diese Praxis als richtig und die gesetzliche Grundlage f\u00fcr gen\u00fcgend?</p><p>2. Die SAS agiert in einer Monopolstellung, und zwischen ihr und der akkreditierungspflichtigen Person besteht ein Machtgef\u00e4lle. Welche Instrumente zur internen Pr\u00fcfung hat der Bundesrat angesichts dessen bereitgestellt, um die Gesetzm\u00e4ssigkeit der Aktivit\u00e4ten der SAS zu kontrollieren? Und zu welchen Ergebnissen haben diese Instrumente gef\u00fchrt?</p><p>3. Durch die Akkreditierungsverfahren entstehen Personen, die sich nach AkkBV akkreditieren lassen m\u00fcssen, und generell der Privatwirtschaft beachtliche B\u00fcrokratiekosten. Welche Instrumente zur internen Pr\u00fcfung hat der Bundesrat angesichts dessen bereitgestellt, um zu kontrollieren, ob sich die SAS bei ihrer T\u00e4tigkeit an die Vorschriften \u00fcber die Erhebung von Verwaltungsgeb\u00fchren f\u00fcr Dienstleistungen \u00f6ffentlicher Stellen h\u00e4lt, insbesondere ob sie das \u00c4quivalenzprinzip, Ausdruck der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit und des Willk\u00fcrverbots in Steuerangelegenheiten, einh\u00e4lt, wonach die einzelne Geb\u00fchr in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zur von der \u00f6ffentlichen Stelle erbrachten Leistung stehen muss? Und zu welchen Ergebnissen haben diese Instrumente gef\u00fchrt?</p><p>a. Wie werden die Pr\u00fcfungen und die Ergebnisse dokumentiert und wie weit sind diese Dokumente f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich?</p><p>b. \u00dcber welche Kan\u00e4le werden die Daten und Ergebnisse der \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich gemacht?</p><p>4. Verf\u00fcgt die SAS f\u00fcr ihre T\u00e4tigkeit \u00fcber eine Kosten- und Leistungsrechnung?</p><p>5. F\u00fcr die Jahre 2018-2021:</p><p>a. Wie sehen die Zahlen von Bilanz und Erfolgsrechnung in den Jahren 2018-2021 aus?</p><p>b. Wie hoch ist der j\u00e4hrliche Gesamtbetrag, den die SAS f\u00fcr Verfahren nach AkkBV in Rechnung stellt?</p><p>c. Wie hoch sind die j\u00e4hrlichen Kosten der SAS f\u00fcr Verfahren nach AkkBV?</p><p>d. Wie viele Arbeitskr\u00e4fte besch\u00e4ftigt die SAS und in welchen Funktionen und zu welchem Lohn?</p><p>e. Wie viele Verfahren wurden von der SAS abgelehnt und in Rechnung gestellt?</p><p>f.  Wie hoch sind die Einnahmen und die Kosten im Jahresdurchschnitt f\u00fcr ein einzelnes Verfahren nach AkkBV?</p>","ReasonText":"<p>Nach Artikel\u00a010 Absatz\u00a01 des Bundesgesetzes \u00fcber die technischen Handelshemmnisse schafft der Bundesrat ein System zur Akkreditierung von Stellen, welche Produkte pr\u00fcfen oder deren Konformit\u00e4t bewerten oder gleichartige T\u00e4tigkeiten hinsichtlich Personen, Dienstleistungen oder Verfahren wahrnehmen. Er bestimmt die Beh\u00f6rde, welche f\u00fcr die Erteilung von Akkreditierungen zust\u00e4ndig ist (Abs. 2). Nach Artikel\u00a05 Absatz\u00a01 der AkkBV ist die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde die SAS. Sie untersteht administrativ dem SECO. Die SAS \u00fcbt ihre T\u00e4tigkeit in einer Monopolstellung aus. Die Kosten f\u00fcr die einzelnen Verfahren richten sich nach der Verordnung \u00fcber die Geb\u00fchren des Staatssekretariats f\u00fcr Wirtschaft im Bereich der Akkreditierung (GebV-Akk). Nach Artikel\u00a04 dieser Verordnung unterrichtet das SECO die geb\u00fchrenpflichtige Person vorg\u00e4ngig \u00fcber die voraussichtlich anfallenden Kosten. Bei der Erstellung dieses Kostenvoranschlags kann die SAS verschiedene Elemente, die f\u00fcr die Gesamtkosten des Verfahrens massgebend sind, frei bestimmen (Anzahl Arbeitskr\u00e4fte der SAS und externe Fachleute, Zeitaufwand, Organisation der Inspektionen, Anzahl und Dauer der Inspektionen und damit verbundene Transport-, Verpflegungs- und \u00dcbernachtungskosten). Obgleich dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, verpflichtet die SAS die geb\u00fchrenpflichtige Person dazu, als Voraussetzung f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Verfahrens den Kostenvoranschlag zu akzeptieren. Falls die betreffende Person ihn nicht akzeptiert, verliert sie die Akkreditierung und kann ihre T\u00e4tigkeit nicht mehr aus\u00fcben.</p><p>Das Labor f\u00fcr Molekulardiagnostik (LDM AG) in Lugano ist nach diesen Vorschriften berechtigt, Analysen in den Bereichen medizinische Genetik, medizinische Mikrobiologie und forensische Genetik durchzuf\u00fchren. Im Bereich der forensischen Genetik ist das LDM in Lugano schweizweit das einzige private Labor. F\u00fcr die Akkreditierung seiner Aktivit\u00e4ten musste es von 2017-2021 vier Akkreditierungsverfahren durchlaufen. Die Kosten daf\u00fcr bezifferten sich auf insgesamt 74 019 Franken. Den Kostenvoranschlag der SAS f\u00fcr die Akkreditierung von 2022 hat das LDM angefochten, weil er exorbitant war im Vergleich zum Aufwand der vorangehenden Verfahren. Die SAS ist auf die einzelnen Punkte der Anfechtung des LDM nicht eingetreten und hat die Annahme des Kostenvoranschlags als Voraussetzung f\u00fcr die Fortsetzung des Verfahrens verlangt und damit das LDM faktisch zur Annahme gezwungen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Zu 1:</p><p>Gest\u00fctzt auf die Akkreditierungs und Bezeichnungsverordnung (AkkBV; SR 946.512) und mitgeltende internationale Normen pr\u00fcft die SAS gesuchstellende Konformit\u00e4tsbewertungsstellen (KBS) wie u.a. Laboratorien auf deren fachliche Kompetenz hin (Art. 2 i.V.m. Art. 5 Abs. 1 AkkBV). Zur Begutachtung einer KBS sind u.a. der Umfang der Aktion und der hinzuzuziehenden aussenstehenden Expert/innen sowie weiterer Stellen festzulegen (Art. 9 - 11 AkkBV). Die SAS ist f\u00fcr die Geb\u00fchrenerhebung an die Vorgaben gebunden, die sich aus Art. 16 des Bundesgesetzes \u00fcber die technischen Handelshemmnisse (THG; SR 946.51) in Verbindung mit der Geb\u00fchrenverordnung (GebV-Akk; SR 946.513.7) sowie Art. 46a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG; SR 172.010) in Verbindung mit der Allgemeinen Geb\u00fchrenverordnung (AllgGebV; SR 172.041.1) ergeben.</p><p>Die resultierende Planung f\u00fchrt zur Kostensch\u00e4tzung, die der KBS zusammen mit der Planung im Vorfeld der Begutachtung zugestellt wird. Akzeptiert die KBS die Kostensch\u00e4tzung nicht, weist diese auch die Begutachtung im erforderlichen Umfang ab. Die Kostensch\u00e4tzung beinhaltet jene Arbeiten, welche aufgrund der normativen Vorgaben gepr\u00fcft werden m\u00fcssen und einen gesch\u00e4tzten Aufwand verursachen. Die SAS verf\u00fcgt somit \u00fcber keinen Handlungsspielraum, da eine allf\u00e4llige Reduktion der Begutachtungsleistungen zwangsl\u00e4ufig den normativen Vorgaben und der Gleichbehandlung aller akkreditierten KBS widersprechen w\u00fcrde.</p><p>Zu 2:</p><p>Die SAS unterliegt den bundesinternen Revisionen und Pr\u00fcfungen, welche bisher zu keinen negativen Feststellungen Anlass gegeben haben (Finanzkontrollgesetz, FKG; SR 614.0). Bei ihrer T\u00e4tigkeit hat die SAS gem\u00e4ss Art. 5 Abs. 2 AkkBV die international massgebenden Anforderungen insb. der Norm \"SN EN ISO/IEC 17011:2018 Allgemeine Anforderungen an Akkreditierungsstellen, die Konformit\u00e4tsbewertungsstellen akkreditieren\" zu erf\u00fcllen. Anforderungen betreffen u.a. die Struktur, die Ressourcen und die Unparteilichkeit der SAS wie auch die Durchf\u00fchrung und den Umfang von Begutachtungen, die Lieferergebnisse und die Entscheidungsfindung. Rechtliche und normative Vorgaben setzen der SAS so einen engen Rahmen zur Aus\u00fcbung ihres Auftrages.</p><p>Erg\u00e4nzend werden j\u00e4hrlich bundesintern Ziele und Kennzahlen vereinbart und deren Einhaltung mit einem Leistungsnachweis gepr\u00fcft. Auch erf\u00fcllt die SAS die Erfordernisse der Buchf\u00fchrung an die Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung. Die Rechnungspositionen werden j\u00e4hrlich in den Begr\u00fcndungen zur Staatsrechnung publiziert und in den Finanzkommissionen der R\u00e4te pr\u00e4sentiert und diskutiert. Zus\u00e4tzliche Daten zu den Akkreditierungen werden in den Jahresberichten der SAS publiziert.</p><p>Als Mitglied der European co-operation for Accreditation (EA) unterzieht sich die SAS regelm\u00e4ssig einer sogenannten \"Beurteilung unter Gleichrangigen\", letztmals 2019. Mit dem erfolgreichen Bestehen der vergangenen \"Beurteilungen unter Gleichrangigen\" sind die multilateralen Vereinbarungen zwischen den Mitgliedern der EA sowie damit zusammenh\u00e4ngend mit der IAF (International Accreditation Forum) wie auch die Mutual Recognition Agreements (MRA) mit der ILAC (International Laboratory Accreditation Cooperation) weiterhin g\u00fcltig und die gegenseitige Anerkennung nationaler Akkreditierungssysteme und der daraus resultierenden Dienstleistungen im Bereich der Konformit\u00e4tsbewertung bleibt sichergestellt.</p><p>Zu 3:</p><p>Erg\u00e4nzend zur Pr\u00fcfung der Umsetzung der normativen Vorgaben im Rahmen der \"Beurteilung unter Gleichrangigen\" erfolgt j\u00e4hrlich eine interne Revision der Jahresrechnung. Die SAS wird auch Pr\u00fcfungen der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle (EFK) unterzogen, die bisher zu keinen Beanstandungen Anlass gegeben haben und \u00f6ffentlich einsehbar sind. Weiter f\u00fchrt die SAS entsprechend den Normvorgaben interne Audits durch und die KBS werden j\u00e4hrlich zu ihrer Zufriedenheit mit den erbrachten Leistungen befragt. Die Ergebnisse dieser Befragungen sind auf den ordentlichen Weg einsehbar.</p><p>Zu 4:</p><p>Die SAS verf\u00fcgt \u00fcber eine einzige Leistungsgruppe f\u00fcr die Akkreditierungst\u00e4tigkeiten. Die Aufw\u00e4nde werden auf Grundlage der Vorgaben aus der GebV-Akk verursachergerecht den KBS in Rechnung gestellt. Dabei ist f\u00fcr die KBS jederzeit nachvollziehbar, welche Aufw\u00e4nde in welchen Kostenpositionen entstanden sind.</p><p>Zu 5:</p><p>Zu den Jahren 2018 bis 2021 weist die Staatsrechnung folgenden Aufwand bzw. Ertrag aus (in Mio. CHF): 2018: 10.3 / 8.8; 2019: 11.2 / 9.4; 2020: 11.6 / 9.1; 2021: 11.7 / 9.3. Die Aus-gaben betreffen die Kosten der SAS f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Kompetenz von KBS in definierten T\u00e4tigkeitsgebieten nach international massgebenden Anforderungen. Der Ertrag entspricht der Summe der den KBS in Rechnung gestellten Leistungen. Im Durchschnitt derselben Jahre betrug der Kostendeckungsgrad damit 82\u00a0Prozent. In den letzten vier Jahren wurden in der SAS durchschnittlich 38 vollzeit\u00e4quivalente Stellen ausgewiesen. Die Profile der in der SAS t\u00e4tigen Mitarbeitenden werden individuell nach den massgebenden Kriterien gem\u00e4ss Artikel\u00a052 Absatz\u00a03 der Bundespersonalverordnung (BPV; SR 172.220.111.3) bewertet. Die Funktionen der Leitenden Begutachtenden, die keine F\u00fchrungsfunktion innehaben, sind maximal dem Stufenwert der Lohnklasse 25 zugewiesen und das Gros der Sachbearbeitenden maximal jenem der Lohnklasse 14. In den Jahren 2018-2021 hat die SAS j\u00e4hrlich durchschnittlich 615 Begutachtungen durchgef\u00fchrt und in der Folge in Rechnung gestellt. Die Begutachtungskosten sind von mehreren Faktoren abh\u00e4ngig wie Akkreditierungsgebiet, Umfang und Verfahren im Geltungsbereich der Akkreditierung, Gr\u00f6sse der akkreditierten KBS (Anzahl Standorte, Besch\u00e4ftigte u.a.), Anzahl der beizuziehenden aussenstehender Experten und weiterer Stellen oder Art der Begutachtungst\u00e4tigkeit (erstmalige bzw. erneute Akkreditierung, \u00dcberwachung, sogenannte \"Witness-Audits\", Erweiterung) und fallen daher sehr unterschiedlich aus. Die Kostenspanne f\u00fcr die Begutachtung zur Erteilung der erneuten Akkreditierung reicht abh\u00e4ngig von den vorgenannten Faktoren von rund 5'000.-- CHF bis zu \u00fcber 100'000.-- CHF.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1669161600000)\/","SubmittedBy":"Regazzi Fabio","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1671148800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690498478523)\/","SubmissionDate":"\/Date(1663804800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5116,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft|Gesundheit"}}