{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224000,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224000,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224000,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224000,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224000,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224000,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224000,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224000,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224000,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224000,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224000,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224000,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224000,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224000,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224000,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224000,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224000,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224000,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4000","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Grunds\u00e4tzliches Recht der Kinder auf alternierende Obhut nach der Trennung oder Scheidung ihrer Eltern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Zivilgesetzbuch so anzupassen, dass Kinder gem\u00e4ss dem Grundsatz der Rechtsgleichheit grunds\u00e4tzlich und gleichermassen von der Betreuung und Erziehung durch beide Elternteile - der alternierenden Obhut - profitieren k\u00f6nnen, wie dies bereits bei der gemeinsamen elterlichen Sorge die Regel ist. Das Recht auf zwei Elternteile muss den individuellen Rechten der beiden Elternteile vorgehen, sodass die Kinder gleich viel Zeit mit jedem der beiden Elternteile und deren Verwandtschaft</p>","ReasonText":"<p>Grunds\u00e4tzlich und in der Regel m\u00fcssen Gerichte und Kindesschutzbeh\u00f6rden das Recht der Kinder auf gleichwertige Beziehungen zu ihren Eltern am st\u00e4rksten gewichten und damit das Recht der Kinder auf alternierende Obhut \u00fcber andere Formen der Betreuung stellen. Die biomedizinischen und sozialen Folgen von Trennungen und Scheidungen f\u00fcr das Wohl der Kinder sind hinl\u00e4nglich bekannt. Das Gericht muss zum Wohl und im Interesse der Kinder entscheiden und in den von den Eltern eingeleiteten Trennungs- und Scheidungsprozess eingreifen und die alternierende Obhut durchsetzen und genehmigen. Es macht zudem die Eltern auf die Folgen mangelnder Zusammenarbeit aufmerksam. Die Trennung muss also aus dem Blickwinkel des (gegenw\u00e4rtigen und k\u00fcnftigen) Kindeswohls erfolgen. Die Hauptbeg\u00fcnstigten der alternierenden Obhut m\u00fcssen die Kinder sein. Das Recht auf zwei Elternteile muss den individuellen Rechten der beiden Elternteile vorgehen, sodass die Kinder gleich viel Zeit mit jedem der beiden Elternteile und deren Verwandtschaft verbringen k\u00f6nnen. Wie die Erfahrungen mit der alternierenden Obhut zeigen, legen sich die Divergenzen zwischen den Elternteilen innert kurzer Zeit. Dies im Unterschied zu den heute leider noch \u00fcberwiegenden F\u00e4llen mit alleiniger Obhut. Die beiden Elternteile m\u00fcssen auf Augenh\u00f6he sein und gleichermassen Verantwortung, Pflichten und Kosten \u00fcbernehmen und so das Wohl des Kindes rundum sicherstellen, indem sie es und die pers\u00f6nlichen Beziehungen zu ihm und der ganzen Familie pflegen, die Erziehung und die F\u00fcrsorge garantieren und seine G\u00fcter verwalten und auf seine Gesundheit achten. Dank der alternierenden Obhut lassen sich auch kostspielige Gerichtsverfahren verhindern, die ausschliesslich darauf aus sind, einen Elternteil zu delegitimieren und diesen Elternteil in einen blossen Geldgeber f\u00fcr den anderen Elternteil und das Kind zu transformieren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Seit Inkrafttreten der Unterhaltsrechtsrevision am 1. Januar 2017 (Schweizerisches Zivilgesetzbuch [Kindesunterhalt], SR 210, \u00c4nderung vom 20. M\u00e4rz 2015, AS 2015 4299) muss die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde (Gericht oder Kindesschutzbeh\u00f6rde) in einem Scheidungs- oder Trennungsverfahren im Sinne des Kindeswohls die M\u00f6glichkeit einer alternierenden Obhut pr\u00fcfen, sofern ein Elternteil oder das Kind dies verlangt (Art. 298 Abs. 2ter und 298b Abs. 3ter ZGB). Nach dem Willen des Gesetzgebers wird damit eine ausgeglichene Beteiligung beider Eltern an der t\u00e4glichen Betreuung des Kindes nach der Trennung oder Scheidung gef\u00f6rdert, ohne dass die alternierende Obhut als Regelmodell vorgeschrieben ist.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates war es richtig, die alternierende Obhut nicht als Regelmodell zu verankern. Wie er in seinem Bericht \"Alternierende Obhut\" vom 8. Dezember 2017 dargelegt hat, ist diese Betreuungsform nicht nur in Bezug auf die Interaktion der Eltern anspruchsvoll, sondern h\u00e4ngt zus\u00e4tzlich von materiellen Voraussetzungen (insbesondere Distanz zwischen den Wohnorten der Eltern, h\u00f6here Auslagen) und strukturellen Rahmenbedingungen (bez\u00fcglich Arbeitsmarkt, familienerg\u00e4nzendes Kinderbetreuungsangebot) ab, die nicht in jedem Fall vorliegen. Die Suche nach individuellen L\u00f6sungen - welche die Aufrechterhaltung der Beziehung zu beiden Eltern erlauben und gleichzeitig dem Kindeswohl am besten entsprechen - ist daher gegen\u00fcber einer Anordnung der alternierenden Obhut als Regelfall zu bevorzugen.</p><p>Zwischenzeitlich hat das Bundesgericht in seiner Rechtsprechung die Kriterien f\u00fcr die Anordnung der alternierenden Obhut in strittigen F\u00e4llen definiert und dabei ebenfalls den gesetzgeberischen Willen zur F\u00f6rderung der gemeinsamen Elternschaft in Form der alternierenden Obhut nach der Trennung und Scheidung unterstrichen.</p><p>Verschiedentlich wird jedoch die heutige Praxis kritisiert und geltend gemacht, dass die Gerichte die alternierende Obhut nur dann anordnen w\u00fcrden, wenn sie von beiden Eltern beantragt werde. Mit dem Postulat 21.4141 Silberschmidt \"Evaluation der Gerichtspraxis nach der Revision des Unterhaltsrechts mit Fokus auf die Obhuts- und Besuchsrechtsregelung\" wurde der Bundesrat daher beauftragt, die Gerichtspraxis nach der Revision des Unterhaltsrechts mit Fokus auf die Obhutsregelung zu analysieren. In einem weiteren Kontext wurden mit dem Postulat 19.3503 M\u00fcller-Altermatt \"Weniger Verletzungen beim Kampf ums Kind. Massnahmen f\u00fcr das Wohl von Kind, Mutter und Vater\" weitere Pr\u00fcfarbeiten mit dem Ziel der Verbesserung der gemeinsamen Elternschaft in Auftrag gegeben. Zudem ist das Parlament mit der parlamentarischen Initiative 21.449 Kamerzin \"Bei gemeinsamer elterlicher Sorge die alternierende Obhut f\u00f6rdern\", die eine Gesetzes\u00e4nderung zur weitergehenden \"F\u00f6rderung\" der alternierenden Obhut verlangt und der in den Kommissionen f\u00fcr Rechtsfragen beider R\u00e4te Folge gegeben wurde, bereits aktiv.</p><p>Bei dieser Ausgangslage sind zuerst die Resultate dieser laufenden Pr\u00fcfauftr\u00e4ge und Arbeiten abzuwarten. Erst dann kann \u00fcber eine m\u00f6gliche Gesetzesanpassung im Sinne der verlangten starren L\u00f6sung einer alternierenden Obhut mit stets gleichen Betreuungsanteilen als Regelfall entschieden werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1668556800000)\/","SubmittedBy":"Romano Marco","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1734521329000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1211","Category":null,"Modified":"\/Date(1745521614763)\/","SubmissionDate":"\/Date(1664150400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5116,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Zivilrecht"}}