{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224003,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224003,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224003,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224003,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224003,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224003,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224003,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224003,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224003,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224003,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224003,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224003,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224003,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224003,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224003,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224003,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224003,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224003,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4003","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Schutz f\u00fcr russische Desertierende und Kriegsdienstverweigernde aus dem Ukraine-Krieg","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert zu pr\u00fcfen wie er Desertierenden und Kriegsdienstverweigernden aus Russland Schutz gew\u00e4hren kann, die sich weigern an einem v\u00f6lkerrechtswidrigen Krieg gegen das angegriffene Nachbarland Ukraine teilzunehmen und von massiven Strafen bedroht sind. F\u00fcr Desertierende und Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgr\u00fcnden ist Asyl zu gew\u00e4hren, wie dies in besonderen F\u00e4llen m\u00f6glich ist und EMRK-Rechtsprechung entspricht. Zudem sollen das Botschaftsasyl reaktiviert und humanit\u00e4re Visas ausgestellt werden. Der Bundesrat pr\u00fcft wie er in den umliegenden Staaten von Russland Massnahmen zur Unterst\u00fctzung russischer Desertierender und Kriegsdienstverweigernder leisten kann.</p>","ReasonText":"<p>Die russische Duma hat in der Nacht vom 20 September 2022 eine Teilmobilmachung beschlossen. Artikel\u00a063 sieht Gef\u00e4ngnisstrafen f\u00fcr Soldaten bis 10 Jahre vor, die sich weigern im Krieg gegen die Ukraine zu k\u00e4mpfen. Es handelt sich dabei um unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig harte und willk\u00fcrliche Strafen. Kundgebungen in Russland haben bereits zu 1300 Verhaftungen gef\u00fchrt.</p><p>\"Wenn Zweck und Motivation der Sanktionen im Sinne eines absoluten Malus weit \u00fcber die legitime Ahndung einer Desertion oder Dienstverweigerung hinaus gehen und somit einen Nachteil im Sinne von Artikel\u00a03 AsylG darstellen, sind Deserteure respektive Dienstverweigerer als Fl\u00fcchtlinge anzuerkennen und es ist ihnen Asyl zu gew\u00e4hren.\" SEM-Handbuch Asyl und R\u00fcckkehr (D1, Seite 9). Siehe auch Rechtsprechung der EMRK: u.a. Urteil Bayatyan zu Armenien 7. Juli 2011; Urteil der ARK vom 20. Dezember 2005 i.S. L.H., Eritrea 2006.</p><p>Desertierende und Kriegsdienstverweigernde haben es schwierig, in die Schweiz zu gelangen (22.3598). Die erste H\u00fcrde ist es, Russland \u00fcberhaupt verlassen zu k\u00f6nnen. Daher ist im aktuellen Ukraine-Krieg das Botschaftsasyl zu reaktivieren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Verfolgung von Wehrdienstverweigerern und Deserteuren ist grunds\u00e4tzlich fl\u00fcchtlingsrechtlich nicht relevant (Art. 3 Abs. 3 des Asylgesetzes [AsylG]; SR 142.31), da eine m\u00f6gliche Bestrafung rein milit\u00e4rstrafrechtlichen Charakter hat und nicht aus einem Grund nach Artikel\u00a03 AsylG erfolgt. Das Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) pr\u00fcft aber jedes Asylgesuch individuell und unter Ber\u00fccksichtigung der konkreten Umst\u00e4nde. Liegen in einem Einzelfall Hinweise vor, dass die Bestrafung nicht nur wegen Wehrdienstverweigerung oder Desertion erfolgt, sondern aus einem der in Art. 3 Abs. 1 AsylG genannten Gr\u00fcnde (z.B. politische Anschauung) entweder deutlich h\u00f6her ausf\u00e4llt als bei anderen Deserteuren und Wehrdienstverweigerern oder unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig streng ist und in keinem Verh\u00e4ltnis zur begangenen Straftat steht, k\u00f6nnen die Voraussetzungen von Artikel\u00a03 AsylG erf\u00fcllt sein. In diesen F\u00e4llen wird einem Wehrdienstverweigerer oder Deserteur die Fl\u00fcchtlingseigenschaft zuerkannt und er erh\u00e4lt Asyl, sofern keine Ausschlussgr\u00fcnde bestehen. Wird eine Person nicht als Fl\u00fcchtling anerkannt, wird in einem zweiten Schritt gepr\u00fcft, ob Wegweisungsvollzugshindernisse bestehen. Erweist sich der Vollzug der Wegweisung im Einzelfall als unzul\u00e4ssig, unzumutbar oder unm\u00f6glich, wird die Person in der Schweiz vorl\u00e4ufig aufgenommen.</p><p>Wie der Bundesrat bereits verschiedentlich ausgef\u00fchrt hat, ist sich das SEM der schwierigen Situation von Deserteuren und Milit\u00e4rdienstverweigerern aus Russland bewusst. Es beobachtet die aktuellen Entwicklungen genau und l\u00e4sst die Erkenntnisse laufend in die Asyl- und Wegweisungspraxis einfliessen (vgl. dazu die Antworten zur Interpellation Imboden 22.3598 \"Welchen Schutz finden Menschen, die vor Krieg und Menschenrechtsverletzungen aus Russland fl\u00fcchten?\" oder zur Frage Widmer 22.7267 \"Schutz f\u00fcr regimekritische Fl\u00fcchtlinge aus Russland\").</p><p>Trotz der Abschaffung der Auslandgesuche im Jahr 2013 im Rahmen der dringlichen Asylgesetzrevision k\u00f6nnen unmittelbar und ernsthaft gef\u00e4hrdete Personen den notwendigen Schutz der Schweiz erhalten. Muss in einem Einzelfall davon ausgegangen werden, dass eine Person im Herkunftsstaat unmittelbar, ernsthaft und konkret an Leib und Leben gef\u00e4hrdet ist, und kann dieser Gefahr nur durch eine Schutzgew\u00e4hrung in der Schweiz begegnet werden, kann ihr ein Visum aus humanit\u00e4ren Gr\u00fcnden erteilt werden (Artikel\u00a04 Absatz\u00a02 der Verordnung \u00fcber die Einreise und die Visumerteilung, VEV, SR 142.204). Wie bei anderen Visumstypen muss auch beim humanit\u00e4ren Visum ein Bezug zur Schweiz bestehen. Die Person erh\u00e4lt damit umgehend Schutz und ihr Asylgesuch kann nach der Einreise in die Schweiz gepr\u00fcft werden. Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Jositsch 21.3282 \"Wiedereinf\u00fchrung des Botschaftsasyls\" ausf\u00fchrlich dargelegt hat, hat sich diese Praxis bew\u00e4hrt. Allf\u00e4llige Gesuche von russischen Staatsangeh\u00f6rigen werden von der Schweizer Botschaft in Moskau bearbeitet. Der Bundesrat sieht daher keinen Anlass, das Botschaftsasyl wiedereinzuf\u00fchren (vgl. dazu auch die Antwort des Bundesrats auf die Frage Widmer 22.7831 \"Einf\u00fchrung Botschaftsasyl f\u00fcr russische Kriegsverweigerer\").</p><p>Die humanit\u00e4re Hilfe der Schweiz richtet sich nach den Bed\u00fcrfnissen der vom Krieg in der Ukraine betroffenen Menschen, unabh\u00e4ngig von ihrem Status, ihrer Nationalit\u00e4t oder ihrer politischen Anschauung. Seit Ausbruch des Krieges leistet die Schweiz humanit\u00e4re Hilfe in der H\u00f6he von CHF 20 Millionen in den Nachbarstaaten der Ukraine, um die vom Konflikt betroffenen Menschen zu unterst\u00fctzen.</p><p>Eine \u00dcberpr\u00fcfung der Schutzgew\u00e4hrungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Deserteure und Kriegsdienstverweigerer aus Russland erachtet der Bundesrat vor diesem Hintergrund als nicht angezeigt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1668556800000)\/","SubmittedBy":"Imboden Natalie","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1695668326000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9|1236|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1763110409437)\/","SubmissionDate":"\/Date(1664150400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5116,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Menschenrechte|Migration"}}