{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224019,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224019,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224019,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224019,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224019,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224019,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224019,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224019,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224019,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224019,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224019,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224019,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224019,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224019,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224019,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224019,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224019,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224019,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4019","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"EO-Entsch\u00e4digungen. Gleiche maximale Tagess\u00e4tze bei Milit\u00e4rdienst und Mutterschaft","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, welche denselben H\u00f6chstbetrag der Entsch\u00e4digung pro Tag vorsieht f\u00fcr Mutterschaft und Milit\u00e4rdienst </p><p>(Erwerbsersatzgesetz, EOG; SR 834.1). Den R\u00e4ten sind zwei Varianten zur Entscheidung zu unterbreiten:</p><p>Variante 1: Identischer H\u00f6chst-Tagessatz bei insgesamt gleich bleibenden Gesamtkosten.</p><p>Variante 2: Angleichung H\u00f6chst-Tagessatz bei Mutterschaft an jenen bei Milit\u00e4rdienst.</p>","ReasonText":"<p>Die Motion 19.3373 (EO-Entsch\u00e4digungen. Milit\u00e4rdienst und Mutterschaft gleich entsch\u00e4digen) forderte gleiche Bestimmungen beim H\u00f6chstbetrag der Gesamtentsch\u00e4digung in Artikel\u00a016a (f\u00fcr Dienstleistende, heute max. 245 Franken pro Tag) und in Art. 16f (f\u00fcr M\u00fctter, heute max. 196 Franken pro Tag) in Form einer Anhebung auf 245 Franken. Der tiefere H\u00f6chstbetrag f\u00fcr M\u00fctter ist nicht zu rechtfertigen und aus der Zeit gefallen. Auch sie haben EO-Gelder eingezahlt, sind Haupt-/Alleinern\u00e4hrerinnen einer Familie und auf eine angemessene Erwerbsersatz-Entsch\u00e4digung angewiesen. Unterschiedliche H\u00f6chsts\u00e4tze f\u00fcr die Geschlechter (die Mutterschaftsentsch\u00e4digung wird ausschliesslich von Frauen beansprucht, die Entsch\u00e4digung bei Milit\u00e4rdienst zu \u00fcber 99\u00a0Prozent von M\u00e4nnern) sind mit Artikel\u00a08 Absatz\u00a03 der Bundesverfassung nicht vereinbar.</p><p>Die Motion 19.3373 wurde vom Nationalrat am 10. M\u00e4rz 2021 mit 132 zu 52 Stimmen \u00fcberwiesen. Sie scheiterte am 8. Juni 2022 mit 19 zu 19 und Stichentscheid des Pr\u00e4sidenten im St\u00e4nderat.</p><p>Das entscheidende Gegenargument im St\u00e4nderat waren die Folgekosten von gesch\u00e4tzten 260 Millionen Franken, nicht jedoch die Gleichbehandlung von M\u00fcttern und Dienstleistenden im H\u00f6chstbetrag. Die Gleichbehandlung ist ja auch wichtig, damit Arbeitgebende, welche vorwiegend Frauen besch\u00e4ftigen, nicht benachteiligt werden gegen\u00fcber Arbeitgebenden, welche vorwiegend M\u00e4nner besch\u00e4ftigen - gerade falls sie heute die Frauen gleichbehandeln, ihnen ebenso die Zulagen auszahlen und so ein h\u00f6heres (Ersatz-)Einkommen ausrichten, als von der EO entsch\u00e4digt wird.</p><p>Will man keine h\u00f6heren Kosten ausl\u00f6sen, gibt es einen einfachen Ansatz: Die Angleichung der H\u00f6chstbetr\u00e4ge auf einen (identischen) Betrag zwischen 196 und 245 Franken. Der Bundesrat wird gebeten, jenen Betrag zu ermitteln, welcher insgesamt (sch\u00e4tzungsweise) dieselben Gesamtkosten zur Folge hat und diesen als Gesetzesrevision f\u00fcr Artikel\u00a016 a und 16 f vorzuschlagen (Variante 1).</p><p>Eventualiter soll als Variante 2 die Angleichung des H\u00f6chst-Tagessatz bei Mutterschaft an jenen bei Milit\u00e4rdienst vorgeschlagen werden, damit sich die R\u00e4te zwischen den beiden Varianten entscheiden k\u00f6nnen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Kiener Nellen 19.3373 \"EO-Entsch\u00e4digungen. Milit\u00e4rdienst und Mutterschaft gleich entsch\u00e4digen\" erl\u00e4utert hat, gelten f\u00fcr die Mutterschafts-, die Vaterschafts-, die Betreuungs- und die Adoptionsentsch\u00e4digung die gleichen Regeln und Grunds\u00e4tze wie f\u00fcr die Grundentsch\u00e4digung f\u00fcr Dienstleistende. Die Entsch\u00e4digung entspricht 80 Prozent des unmittelbar vor dem versicherten Risiko erzielten Einkommens, und der H\u00f6chstbetrag liegt derzeit bei 196 Franken (220 Franken ab 1.1.2023) pro Tag. Eine Ungleichbehandlung besteht somit weder in diesem Punkt, noch gegen\u00fcber Frauen im Mutterschaftsurlaub oder anderen Eltern, die Anspruch auf einen \u00fcber die Erwerbsersatzordnung (EO) entsch\u00e4digten Urlaub haben.</p><p>Der H\u00f6chstbetrag von 245 Franken (275 Franken ab 1.1.2023) ist nur f\u00fcr Dienstleistende mit Kindern vorgesehen. Bei Milit\u00e4rdienst wird die Grundentsch\u00e4digung von maximal 196 Franken (220 Franken ab 1.1.2023) durch eine Kinderzulage von 20 Franken (22 Franken ab 1.1.23) pro Tag und Kind erg\u00e4nzt. Der Gesamtbetrag der Zulage ist aber auf 245 Franken (275 Franken ab 1.1.2023) pro Tag begrenzt. Die Kinderzulage wurde mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes \u00fcber den Erwerbsersatz (EOG; SR 834.1) eingef\u00fchrt, um bei der Entsch\u00e4digung die Unterhaltspflicht der dienstleistenden Person zu ber\u00fccksichtigen. Im Zuge der Einf\u00fchrung der Familienzulagen wurde diese Kinderzulage aber nicht auf den Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsurlaub ausgeweitet, ebenso wenig wie auf den Betreuungsurlaub f\u00fcr Eltern gesundheitlich schwer beeintr\u00e4chtigter Kinder. In Bezug auf die Entsch\u00e4digung bestehen noch weitere Unterschiede zwischen Dienstleistenden und anderen EO-Bez\u00fcgerinnen und Bez\u00fcgern. Dienstleistende erhalten eine Mindestentsch\u00e4digung und haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Betreuungskosten und eine Betriebszulage, die zus\u00e4tzlich zum H\u00f6chstbetrag der Gesamtentsch\u00e4digung von 245 Franken (275 Franken ab 1.1.2023) pro Tag ausbezahlt werden.</p><p>Die Betriebszulage ist derzeit Gegenstand einer Revision, wobei der Leistungsanspruch auf erwerbst\u00e4tige M\u00fctter ausgeweitet werden soll (Motionen Maury Pasquier 19.4270 und Marti 19.4110. \"Betriebszulage bei Mutterschaftsentsch\u00e4digung von Selbstst\u00e4ndigerwerbenden\"; beide Motionen wurden vom Parlament angenommen und fordern den Bundesrat auf, eine \u00c4nderung des EOG vorzubereiten). Wie bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Bertschy (22.3778 \"EO-Entsch\u00e4digungen. Gleiche maximale Tagess\u00e4tze bei Milit\u00e4rdienst und Mutterschaft\"), mit gleichem Wortlaut wie die vorliegende Motion, r\u00e4umt der Bundesrat ein, dass die EO nicht alle Leistungsberechtigten gleichbehandelt; er ist deshalb bereit, s\u00e4mtliche Leistungen insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung zu pr\u00fcfen und im Rahmen der Revision \u00c4nderungen vorzuschlagen.</p><p>Dennoch lehnt der Bundesrat die Motion ab. Seiner Ansicht nach ist sie zu restriktiv formuliert und erm\u00f6glicht keine vorg\u00e4ngige, umfassende Pr\u00fcfung der EO. Da heute nur eine Minderheit der Dienstleistenden Kinderzulagen erh\u00e4lt, w\u00e4re zudem die Kostenneutralit\u00e4t nicht gegeben, wenn die Zulage bei Mutterschaft, Vaterschaft, Adoption und f\u00fcr die Betreuung eines gesundheitlich schwer beeintr\u00e4chtigten Kindes systematisch an alle Eltern ausbezahlt werden m\u00fcsste. 2021 hatten 11 Prozent der Dienstpflichtigen mindestens ein Kind. Das entspricht Kinderzulagen in der H\u00f6he von rund 2 Millionen Franken beziehungsweise 0,1 Prozent der EO-Gesamtausgaben. Gem\u00e4ss Variante 1 m\u00fcsste die Kinderzulage auf 20 Rappen pro Kind und Tag festgelegt werden, wenn sie auf die M\u00fctter ausgedehnt w\u00fcrde. Variante 2 entspricht teilweise dem Inhalt der bereits erw\u00e4hnten Motion 19.3373, die am 8. Juni 2022 vom St\u00e4nderat wegen der damit verbundenen Kosten abgelehnt wurde (rund 250 Mio. Franken im Jahr 2030 f\u00fcr Kinderzulagen an M\u00fctter w\u00e4hrend des Mutterschaftsurlaubs und weitere 40 Mio. Franken, wenn die Zulage auch auf Anspruchsberechtigte anderer Urlaube ausgedehnt wird).</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1668556800000)\/","SubmittedBy":"Herzog Eva","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1765293672000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|2836","Category":"IV","Modified":"\/Date(1765293693283)\/","SubmissionDate":"\/Date(1664236800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5116,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Sozialer Schutz"}}