{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224087,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224087,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224087,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224087,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224087,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224087,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224087,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224087,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224087,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224087,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224087,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224087,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224087,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224087,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224087,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224087,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224087,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224087,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4087","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Faire Preise f\u00fcr landwirtschaftliche Produzentinnen und Produzenten. Eine soziale und ethische Herausforderung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Um die Produktionskosten von Landwirtinnen und Landwirten zu decken und deren Einkommen zu sichern, ist ihre Position in den Verhandlungen \u00fcber die Preise f\u00fcr landwirtschaftliche Rohstoffe zu st\u00e4rken. Dies ist eine ethische Herausforderung. </p><p>Die Preisgestaltung im Einzelhandel ist nach wie vor sehr undurchsichtig, und der Preis spiegelt nicht immer die tats\u00e4chlichen Produktionskosten wider.</p><p>J\u00fcngste Informationen belegen, dass die Bruttomarge der Grossverteiler bis zu 50\u00a0Prozent des Endverkaufspreises und in einigen F\u00e4llen sogar noch mehr betragen kann.</p><p>Innerhalb der Lebensmittelkette ist das Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnis bei den Preisverhandlungen stark unausgewogen. Benachteiligt sind die Landwirtinnen und Landwirte, die sich zunehmend in einer Situation der Abh\u00e4ngigkeit von den grossen Einzelhandelsunternehmen befinden, um ihre Produkte abzusetzen.</p><p>Beispielsweise kontrollieren Migros und Coop \u00fcber 75\u00a0Prozent des nationalen Lebensmitteleinzelhandels und besitzen dar\u00fcber hinaus Lager- und Verarbeitungsbetriebe, was ihr Gewicht bei den Verhandlungen noch weiter erh\u00f6ht.</p><p>Es w\u00e4re dringend notwendig, eine Beobachtungsstelle f\u00fcr die Preise und die daraus resultierenden Handelsmargen sowie f\u00fcr eine gerechte Verteilung der Wertsch\u00f6pfung innerhalb der Agrar- und Lebensmittelkette einzurichten.</p><p>- Ist sich der Bundesrat des Ungleichgewichts zwischen der Verhandlungsmacht der Landwirtinnen und Landwirte und derjenigen der Abnehmerinnen und Abnehmer ihrer Produkte bewusst?</p><p>- Die Europ\u00e4ische Union hat eine Richtlinie erlassen, in der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, Instrumente zur Bek\u00e4mpfung unfairer Handelspraktiken gegen\u00fcber den Produzentinnen und Produzenten einzuf\u00fchren.</p><p>- W\u00e4re es in unserem Land m\u00f6glich, eine unabh\u00e4ngige Ombudsstelle einzurichten, die Missbr\u00e4uche in diesem Bereich ahnden k\u00f6nnte?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung von ausgeglichenen Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnissen in den Lebensmittelwertsch\u00f6pfungsketten bewusst. Bereits heute existieren verschiedene Instrumente, um einen Ausgleich zwischen den Akteuren zu schaffen:</p><p>Branchen- und Produzentenorganisationen haben im Landwirtschaftsbereich die M\u00f6glichkeit, Richtpreise sowie vertragliche Standards festzulegen.</p><p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a08a des Landwirtschaftsgesetzes (LwG, SR 910.1) k\u00f6nnen die Organisationen der Produzenten und Produzentinnen einzelner Produkte oder Produktegruppen oder der entsprechenden Branchen auf nationaler oder regionaler Ebene Richtpreise herausgeben, auf die sich die Lieferanten und die Abnehmer geeinigt haben. Das Festlegen von Richtpreisen stellt wettbewerbsrechtlich eine spezielle Regelung f\u00fcr den Agrarsektor dar, die dem Ausgleich der Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnisse zwischen Produzentinnen und Produzenten gegen\u00fcber ihren Abnehmern dient.</p><p>Die Ausarbeitung bundesrechtskonformer Standardvertr\u00e4ge durch Branchen- und Produzentenorganisationen basiert auf Artikel\u00a08 Absatz\u00a01bis LwG. Parallel zu dieser allgemeinen Norm, auf welche sich alle landwirtschaftlichen Branchenorganisationen st\u00fctzen k\u00f6nnen, gibt es f\u00fcr den Milchsektor eine Spezialbestimmung. F\u00fcr den Milchsektor ist f\u00fcr den Kauf und den Verkauf von Rohmilch ein Standardvertrag auszuarbeiten. Gem\u00e4ss Artikel\u00a037 Absatz\u00a02 LwG enth\u00e4lt ein Standardvertrag eine minimale Vertrags- und Vertragsverl\u00e4ngerungsdauer von einem Jahr sowie mindestens Regelungen \u00fcber die Mengen, die Preise und die Zahlungsmodalit\u00e4ten.</p><p>Daneben werden bereits heute basierend auf Artikel\u00a027 LwG und der Verordnung \u00fcber die Marktbeobachtung im Landwirtschaftsbereich (SR 942.31) Warenpreise, die durch agrarpolitische Massnahmen des Bundes beeinflusst werden (z.B. Verk\u00e4sungszulage), einer Marktbeobachtung auf verschiedenen Stufen, von der Produktion bis zum Verbrauch, unterstellt. In Erf\u00fcllung dieses gesetzlichen Auftrages ist das Bundesamts f\u00fcr Landwirtschaft (BLW) laufend daran, sein Monitoring zu verfeinern. Es publiziert unter anderem gewichtete Durchschnittspreise auf verschiedenen Handelsstufen zu den Bereichen Fr\u00fcchte und Gem\u00fcse, Milchprodukte, Fleisch, Eier, Getreide und \u00d6lsaaten. Mit diesen Preisdaten wird von neutraler Stelle ein \u00dcberblick \u00fcber die Marktsituation geschaffen, die es den verschiedenen Marktakteuren erlauben, sich \u00fcber das Marktgeschehen und die Preisentwicklungen zu informieren. Aus diesen Daten k\u00f6nnen Absch\u00e4tzungen zur Verteilung der Wertsch\u00f6pfung entlang der Wertsch\u00f6pfungsketten gemacht werden. Die Absch\u00e4tzung der Wertsch\u00f6pfungsverteilung ist nicht Aufgabe des Bundes, sondern kann beispielsweise von Branchen- oder Produzentenorganisationen vorgenommen werden.</p><p>Bei unzul\u00e4ssigen Verhaltensweisen marktbeherrschender und relativ marktm\u00e4chtiger Unternehmen kommt das Kartellgesetz (KG; SR 251) zur Anwendung. Marktbeherrschende und relativ marktm\u00e4chtige Unternehmen verhalten sich unzul\u00e4ssig, wenn sie durch den Missbrauch ihrer Stellung auf dem Markt andere Unternehmen in der Aufnahme oder Aus\u00fcbung des Wettbewerbs behindern oder die Marktgegenseite benachteiligen (Art. 7 Abs. 1 KG). Ein Beispiel hierzu ist die Erzwingung unangemessener Preise oder sonstiger unangemessener Gesch\u00e4ftsbedingungen (Art. 7 Abs. 2 Bst. c i.V.m. Art. 7 Abs. 1 KG).</p><p>Unzul\u00e4ssige Verhaltensweisen marktbeherrschender und relativ marktm\u00e4chtiger Unternehmen (Art. 7 Abs. 2 Bst. d KG), wie beispielsweise die Erzwingung unangemessener Preise, fallen in die Zust\u00e4ndigkeit der Wettbewerbskommission und k\u00f6nnen dieser gemeldet werden. F\u00fcr die Beobachtung der Preisentwicklungen entlang der Lebensmittelwertsch\u00f6pfungskette ist das BLW zust\u00e4ndig.</p><p>Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keinen Bedarf, zus\u00e4tzlich eine neutrale Schlichtungsstelle einzurichten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1669161600000)\/","SubmittedBy":"Grin Jean-Pierre","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1671148800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|15|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1715163528027)\/","SubmissionDate":"\/Date(1664409600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5116,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Wirtschaft|Landwirtschaft"}}