{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224090,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224090,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224090,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224090,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224090,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224090,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224090,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224090,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224090,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224090,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224090,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224090,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224090,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224090,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224090,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224090,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224090,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224090,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4090","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wie lassen sich unsere psychiatrischen Kliniken durch die F\u00f6rderung sozialpsychiatrischer Praktiken entlasten und gleichzeitig die Sicherheit der Patientinnen und Patienten gew\u00e4hrleisten?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Schweiz war in der Vergangenheit eine Pionierin sozialpsychiatrischer Praktiken, ger\u00e4t heute jedoch in R\u00fcckstand. Das akademische System neigt dazu, die Sozialpsychiatrie zu vernachl\u00e4ssigen, und die derzeitige Finanzierung bevorzugt entweder individuelle ambulante Konsultationen oder station\u00e4re Behandlungen, aber kaum intermedi\u00e4re Praktiken.</p><p>Angesichts der Entwicklung der internationalen Praxis im Bereich der Behandlung von Problemen der psychischen Gesundheit, der Verlagerung der Psychiatrie ins Ambulatorium und der Gefahr, dass die schw\u00e4chsten Personen vernachl\u00e4ssigt werden, bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Beabsichtigt der Bundesrat, die Finanzierung der ambulanten multidisziplin\u00e4ren psychiatrischen Versorgung f\u00fcr komplexe Situationen anzupassen?</p><p>2. K\u00f6nnten bei einer Revision der Ausbildung von Fachkr\u00e4ften f\u00fcr psychische Gesundheit die sozialen Aspekte zusammen mit den biologischen und psychologischen Aspekten konsequenter einbezogen werden?  </p><p>3. Wie sieht die Strategie der Schweizer Universit\u00e4tskliniken hinsichtlich Einbezug sozialer Aspekte zusammen mit biologischen und psychologischen Aspekten in der Psychiatrie aus?</p><p>4. In seiner Antwort auf die Interpellation 21.3182 sagt der Bundesrat, die ambulante Psychiatrie werde nicht von allen Kantonen bei der Planung miteinbezogen. Wie gedenkt der Bundesrat die regionalen Unterschiede zu harmonisieren, um die Grundleistungen der ambulanten Versorgung \u00fcberall in der Schweiz zu gew\u00e4hrleisten, insbesondere f\u00fcr die am st\u00e4rksten gef\u00e4hrdeten Personen?</p><p>5. Wie gedenkt der Bundesrat, Klinik, Lehre und Forschung in sozialer und integrativer Psychiatrie aufzuwerten, um eine finanziell tragbare und evidenzbasierte psychiatrische Versorgung von hoher Qualit\u00e4t zu gew\u00e4hrleisten, die neben der biologischen und psychologischen auch die soziale Dimension einbezieht?</p><p>6. Dass Psychologinnen und Psychologen neu auf Anordnung Psychotherapie durchf\u00fchren k\u00f6nnen, soll den Zugang zur ambulanten Versorgung bei Problemen der psychischen Gesundheit erh\u00f6hen. Wie gedenkt der Bundesrat zu gew\u00e4hrleisten, dass diese neue Organisation den Bed\u00fcrfnissen komplexer Situationen gerecht wird? Und bef\u00fcrwortet er im Rahmen dieses Systems namentlich eine pluridisziplin\u00e4re und vernetzte Zusammenarbeit im Bereich der psychischen Gesundheit?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./6. Die interdisziplin\u00e4re Zusammenarbeit ist bereits gleichermassen in den Ausbildungszielen sowohl des Medizinalberufegesetzes (MedBG; SR 811.11) als auch des Psychologieberufegesetzes (PsyG; SR 935.81) verankert. Die Zulassung und die Pr\u00fcfung der notwendigen Voraussetzungen von Organisationen der psychologischen Psychotherapie im Rahmen der Krankenversicherung obliegt den Kantonen, die auch f\u00fcr ein ausreichendes Angebot auf ihrem Gebiet verantwortlich sind. Im Bereich der Pflegeleistungen werden bereits heute die Koordination von Massnahmen sowie Vorkehrungen im Hinblick auf Komplikationen in komplexen und instabilen Pflegesituationen abgegolten (Art. 7 Krankenpflegeleistungsverordnung vom 29. Juni 1995 ; SR 832.112.31). Zudem schl\u00e4gt der Bundesrat im zweiten Massnahmenpaket zur Kostend\u00e4mpfung (22.062) eine \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) vor, die auf die Einrichtung von Netzwerken zur koordinierten Versorgung abzielt. So liessen sich auch sehr komplexe Situationen verbessern und eine gute interdisziplin\u00e4re Koordination in allen Bereichen des Gesundheitswesens sicherstellen. Der Entwurf sieht zudem vor, dass die Kantone Leistungsauftr\u00e4ge im Zusammenhang mit den Netzwerken zur koordinierten Versorgung definieren. Ein solches Netzwerk k\u00f6nnte auch mit Fokus auf psychiatrische Leistungen ausgestaltet werden.</p><p>2. Soziale Aspekte wie \"interdisziplin\u00e4re Zusammenarbeit\", \"Kenntnisse von und Auseinandersetzung mit unterschiedlichen demografischen, sozio\u00f6konomischen und kulturellen Kontexten der Klientinnen und Klienten\" und \"Kenntnisse des Rechts-, Sozial- und Gesundheitswesens\" sind in den Qualit\u00e4tsstandards f\u00fcr die Akkreditierung von Weiterbildungsg\u00e4ngen nach dem PsyG festgelegt. Bei der Akkreditierung nach dem MedBG werden von den Auszubildenden Kompetenzen auf fachlicher, sozialer und pers\u00f6nlicher Ebene gem\u00e4ss den CanMEDS-Rollen verlangt. Mit dem Akkreditierungsprozess stellt der Bund sicher, dass den Fachpersonen f\u00fcr psychische Gesundheit diese sozialen Aspekte vermittelt werden.</p><p>3. Diese Frage f\u00e4llt nicht in die Zust\u00e4ndigkeit des Bundesrates. F\u00fcr die Aufsicht \u00fcber die Spit\u00e4ler wie f\u00fcr die Ausgestaltung der Spitalplanung sind die Kantone zust\u00e4ndig.</p><p>4. Der Bundesrat h\u00e4lt es f\u00fcr wesentlich, dass Menschen mit psychischen St\u00f6rungen einfach und rasch Zugang zu den grundlegenden Leistungen der ambulanten Versorgung haben, unabh\u00e4ngig davon, wo sie sich in der Schweiz befinden. Sowohl im station\u00e4ren als auch im ambulanten Bereich bleibt die Gesundheitsversorgung jedoch eine \u00f6ffentliche Aufgabe, die in den Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Kantone f\u00e4llt. Im station\u00e4ren Sektor sieht die \u00c4nderung vom 23. Juni 2021 der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) detailliertere Kriterien vor, welche die Kantone bei der Planung von Spit\u00e4lern, Geburtsh\u00e4usern und Pflegeheimen anwenden m\u00fcssen. Zudem schreibt sie eine interkantonale Koordination der Planungen vor. So sollen die Kantone ihre Planung auf der Grundlage der aktuellen Instrumente und Prinzipien zur Ermittlung des Bedarfs der Bev\u00f6lkerung an medizinischen Leistungen erarbeiten, damit in der ganzen Schweiz die Voraussetzungen f\u00fcr eine kosteng\u00fcnstige und qualitativ hochstehende Leistungserbringung gew\u00e4hrleistet sind. Im ambulanten medizinischen Bereich steht den Kantonen mit der \u00c4nderung des KVG vom 19. Juni 2020 (AS 2021 413, Art. 55a) und der Verordnung vom 23. Juni 2021 \u00fcber die Festlegung der H\u00f6chstzahlen f\u00fcr \u00c4rztinnen und \u00c4rzte im ambulanten Bereich (SR 832.107) nun eine wirksamere L\u00f6sung zur Verf\u00fcgung, um die Versorgung auch im Bereich der Psychiatrie zu regulieren. Die Kantone m\u00fcssen sich bei der Beschr\u00e4nkung der Zulassung von \u00c4rztinnen und \u00c4rzten im ambulanten Bereich auf Indikatoren f\u00fcr den Versorgungsgrad und das tats\u00e4chliche Angebot an \u00c4rztinnen und \u00c4rzten pro Region und Fachgebiet st\u00fctzen. Da die Bestimmungen das tats\u00e4chliche medizinische Angebot und die Bed\u00fcrfnisse der Bev\u00f6lkerung ber\u00fccksichtigen und auch die interkantonale Koordination f\u00f6rdern, d\u00fcrften sie dazu beitragen, das ambulante medizinische Angebot in weniger gut versorgte Regionen umzulenken und die regionalen Unterschiede zu verringern.</p><p>5. Die Universit\u00e4ten und Fachgesellschaften sind zust\u00e4ndig f\u00fcr die Qualit\u00e4t der Aus- und Weiterbildung der Fachkr\u00e4fte. Des Weiteren f\u00e4llt die Weiterentwicklung der Versorgungsangebote in den Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Kantone. Der Bund engagiert sich hierbei in der Vernetzung und Koordination der verschiedenen Akteure und f\u00f6rdert den Austausch unter ihnen. Intermedi\u00e4re Angebote und mobile Dienste erm\u00f6glichen psychisch kranken Personen die soziale Teilhabe, weshalb die F\u00f6rderung intermedi\u00e4rer Angebote eine aus dem vom Bundesrat am 26.05.2010 verabschiedeten Bericht in Erf\u00fcllung des Postulates St\u00e4helin 10.3255 zur Zukunft der Psychiatrie hervorgegangene Massnahme darstellt. Der Bund hat hier aktiv die Versorgungsforschung unter anderem durch das Nationale Forschungsprogramm (NFP 74) Gesundheitsversorgung gef\u00f6rdert. Des Weiteren hat der Bund den Bericht zu \"Erfolgskriterien mobiler Dienste in der Psychiatrie\" in Auftrag gegeben, welcher als Grundlage f\u00fcr eine Diskussion mit verschiedenen Stakeholdern diente, um Schl\u00fcsselfaktoren zu erarbeiten, die den Erfolg von mobilen Diensten erm\u00f6glichen. Wie eine nachhaltige Finanzierung bei intermedi\u00e4ren Angebotsstrukturen wie Tageskliniken oder mobilen Diensten auszugestalten ist, ist in erster Linie durch die Kantone - unter Einbezug der Tarifpartner - zu pr\u00fcfen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1667952000000)\/","SubmittedBy":"Porchet L\u00e9onore","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1671148800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|32|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690498405577)\/","SubmissionDate":"\/Date(1664409600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5116,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Bildung|Gesundheit"}}