{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224098,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224098,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224098,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224098,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224098,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224098,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224098,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224098,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224098,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224098,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224098,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224098,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224098,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224098,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224098,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224098,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224098,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224098,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4098","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Export von Dual-Use-G\u00fctern an russische Unternehmen zwischen 2014 und 2022","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen \u00fcber die Schweizer Unternehmen, die zwischen 2014 und 2022 Dual-Use-G\u00fcter an russische Unternehmen exportiert haben. Aus dem Bericht soll insbesondere hervorgehen, inwiefern diese Unternehmen das G\u00fcterkontrollgesetz und das Embargogesetz sowie die Verordnung vom 27. August 2014 \u00fcber Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine eingehalten haben. Der Bericht soll dar\u00fcber hinaus einen Vorschlag f\u00fcr eine Strategie zur Verhinderung der Umgehung von Sanktionen in der Exportwirtschaft enthalten.</p>","ReasonText":"<p>Wie k\u00fcrzlich bekannt wurde, haben mehrere Schweizer Unternehmen russische Firmen, die seit der Annexion der Krim im Jahr 2014 auf der Sanktionsliste stehen, weiterhin mit Dual-Use-Werkzeugmaschinen beliefert. Komponenten davon tauchen heute auf dem Schlachtfeld in der Ukraine auf. </p><p>Der ukrainische Rat f\u00fcr wirtschaftliche Sicherheit - eine \u00f6ffentliche Institution, die Analysen zu den Gefahren f\u00fcr die wirtschaftliche Sicherheit des Landes erstellt - hat in Zusammenarbeit mit der Investigativ-Plattform \"InformNapalm\", der Journalistinnen und Journalisten, Fachleute und Aktivistinnen und Aktivisten angeh\u00f6ren, soeben einen Bericht ver\u00f6ffentlicht, der aufzeigt, dass Lieferungen aus der Schweiz in den H\u00e4nden russischer R\u00fcstungsunternehmen gelandet sind. Im Bericht werden f\u00fcnf Unternehmen genannt: GF Machining Solutions, Fritz Studer AG, Codere SA, Sylvac SA und Galika AG; die letztgenannte Firma spielte 2012 bei der Lieferung von Material f\u00fcr den Bau von Kalaschnikows nach Venezuela die Rolle einer Zwischenh\u00e4ndlerin.</p><p>Noch besorgniserregender ist, dass dem Bericht zufolge die Steuerbeh\u00f6rde der Russischen F\u00f6deration mindestens acht mit der schweizerischen Gesellschaft Galika AG verbundene Gesellschaften in Russland verzeichnet. Eine von ihnen ist Galika-Met, die in der Stad Elektrostal in der N\u00e4he von Moskau registriert ist. Laut den Daten zu den \u00f6ffentlichen Beschaffungen vom Mai 2022 hat das Unternehmen eine Reihe von Verarbeitungsausr\u00fcstungen der schweizerischen Firma GF Machining Solutions im Umfang von 407 Millionen Rubeln geliefert, montiert und in Betrieb gesetzt. Abnehmerin ist JSC Kuznetsov, eine Firma, die Flugzeugmotoren herstellt. Sie geh\u00f6rt zu Rostekh, einem russischen Staatsbetrieb, der Industrieanlagen sowohl f\u00fcr den zivilen wie auch den milit\u00e4rischen Bereich herstellt.</p><p>Auf der Website von GF Machining Solutions steht, dass das Schweizer Unternehmen in Russland durch Galika AG vertreten wird. Mit anderen Worten, das Schweizer Unternehmen hat im Mai 2022, via seine Vertreterin Galika AG, Anlagen an das russische R\u00fcstungsunternehmen verkauft und sie montiert. Wie die Handelszeitung schreibt, hat das gleiche Unternehmen im M\u00e4rz 2022 versucht, Material nach Russland zu exportieren, also nach der Invasion der Ukraine durch die russische Armee am 24. Februar 2022.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat sich zur Problematik der Bewilligungspraxis von Dual-Use-G\u00fctern nach Russland bereits im Rahmen seiner Antwort vom 24. Februar 2016 auf die Interpellation Keller-Sutter (15.4134) ge\u00e4ussert. Gem\u00e4ss dem zwischen dem 27. August 2014 und dem 4. M\u00e4rz 2022 geltenden gesetzlichen Rahmen (Art. 1 der Verordnung \u00fcber Massnahmen im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine, SR 946.231.176. 72) konnte das SECO im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine Genehmigungen f\u00fcr die Ausfuhr von G\u00fctern mit doppeltem Verwendungszweck nach Anhang 2 Teil 2 und besonderen milit\u00e4rischen G\u00fctern nach Anhang 3 der G\u00fcterkontrollverordnung (GKV; SR 946.202.1) verweigern, wenn die G\u00fcter ganz oder teilweise f\u00fcr milit\u00e4rische Zwecke oder einen milit\u00e4rischen Endverwender bestimmt waren. Ausfuhrantr\u00e4ge f\u00fcr besondere milit\u00e4rische G\u00fcter, die in Anhang 3 der GKV aufgef\u00fchrt sind, konnten in der Regel nicht genehmigt werden. Dar\u00fcber hinaus blieben die Ablehnungskriterien der G\u00fcterkontrollgesetzgebung vorbehalten. Viele der in den Medienberichten erw\u00e4hnten G\u00fcter sind keine G\u00fcter mit doppeltem Verwendungszweck und unterlagen keinen Beschr\u00e4nkungen nach den Schweizer Sanktions- und Exportkontrollbestimmungen. Die Praxis der Exportkontrolle von Dual-Use-G\u00fctern nach Russland und in die Ukraine seit dem 27. August 2014 bis zum Inkrafttreten der Sanktionen am 4. M\u00e4rz 2022 l\u00e4sst sich wie folgt beschreiben: Die Ausfuhr von G\u00fctern mit doppeltem Verwendungszweck wurde nicht genehmigt, wenn die G\u00fcter f\u00fcr milit\u00e4rische Zwecke oder f\u00fcr ein reines R\u00fcstungsunternehmen bestimmt waren.</p><p>Dagegen wurde die Ausfuhr f\u00fcr zivile Zwecke an zivile Endempf\u00e4nger genehmigt.</p><p>Die Ausfuhr von G\u00fctern mit doppeltem Verwendungszweck an gemischte zivil-milit\u00e4rische Unternehmen war also grunds\u00e4tzlich genehmigungspflichtig und damit gesetzeskonform. Ihre etwaige Erteilung beruhte auf einer sorgf\u00e4ltigen Einzelfallpr\u00fcfung. Insbesondere setzte sie eine Endverbleibserkl\u00e4rung und Begleitdokumente voraus, aus denen hervorging, dass die zu liefernden G\u00fcter vom Endempf\u00e4nger f\u00fcr zivile Zwecke verwendet werden sollten, und es durfte keine Anhaltspunkte geben, die an der Richtigkeit der Angaben in der Endverbleibserkl\u00e4rung zweifeln liessen. Die Genehmigungen, insbesondere f\u00fcr die Ausfuhr von Werkzeugmaschinen, waren zudem an Sicherheitsmassnahmen gekn\u00fcpft, wie z. B. die Verpflichtung des Antragstellers, die gelieferten Maschinen zu installieren, in Betrieb zu nehmen und zu warten. Des Weiteren ist anzumerken, dass seit dem Inkrafttreten der totalrevidierten Verordnung \u00fcber Massnahmen im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine am 4. M\u00e4rz 2022 die Ausfuhr von Dual-Use-G\u00fctern und anderen Industrieg\u00fctern, die von Medienberichten betroffen sind, nach Russland verboten ist.</p><p>Das SECO ver\u00f6ffentlicht auf seiner Website viertelj\u00e4hrlich detailliert alle erteilten Einzelausfuhrgenehmigungen und abgelehnten Ausfuhrgesuche. Aus diesem Grund ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Erstellung eines spezifischen Berichts nicht erforderlich ist, insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass viele Exporte, \u00fcber die in den Medien berichtet wurde, keinen Genehmigungs- oder Meldeverfahren unterlagen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1668556800000)\/","SubmittedBy":"Prezioso Batou Stefania","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1709133270000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9|15|1236","Category":null,"Modified":"\/Date(1745522504980)\/","SubmissionDate":"\/Date(1664409600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5116,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Wirtschaft|Menschenrechte"}}