{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224105,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224105,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224105,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224105,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224105,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224105,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224105,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224105,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224105,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224105,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224105,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224105,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224105,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224105,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224105,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224105,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224105,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224105,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4105","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Den Fachkr\u00e4ftemangel mit allen mildern, die einen Abschluss in der h\u00f6heren Berufsbildung haben","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Absolventen und Absolventinnen der H\u00f6heren Berufsbildung (Terti\u00e4r B) wie jene mit Schweizer Hochschulabschluss (Terti\u00e4r A) in Branchen mit ausgewiesenem Fachkr\u00e4ftemangel einfach und unb\u00fcrokratisch in der Schweiz bleiben k\u00f6nnen, um hier zu arbeiten. Es ist zu verhindern, dass die aufw\u00e4ndig ausgebildeten jungen Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten das Land verlassen, weil sie aufgrund von ausgesch\u00f6pften Kontingenten nach ihrem Abschluss nicht direkt angestellt werden k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>Fachkr\u00e4fte aus Drittstaaten werden nur begrenzt und komplement\u00e4r zu EU/EFTA-Staatsangeh\u00f6rigen zu einer Erwerbst\u00e4tigkeit zugelassen. Wer in der Schweiz einen Abschluss der Stufe Terti\u00e4r A oder B erlangt, kann aufgrund der ausl\u00e4nderrechtlichen Bestimmungen nach Beendigung der Ausbildung bei uns oft keine Stelle antreten. Die hier ausgebildeten Spezialistinnen und Spezialisten suchen stattdessen ihre Erstanstellung im Ausland und sind somit f\u00fcr den Schweizer Arbeitsmarkt mittel- und langfristig verloren. Dies ist in Branchen mit einem ausgewiesenen Fachkr\u00e4ftemangel stossend.</p><p>Ausnahmen gibt es bisher nur f\u00fcr Drittstaatenangeh\u00f6rige mit Schweizer Hochschulabschluss (Terti\u00e4r A). Sie k\u00f6nnen ohne Beachtung des Inl\u00e4ndervorranges erleichtert zugelassen werden, wenn ihre Erwerbst\u00e4tigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist (Artikel\u00a021 Absatz\u00a03 AIG). In KMU-Branchen sind diese Ausnahmen jedoch nicht anwendbar, selbst wenn ihr Fachkr\u00e4ftemangel ausgewiesen ist und Personen mit einer soliden h\u00f6heren Berufsausbildung fehlen, die sie sich an h\u00f6heren Fachschulen oder im Rahmen von Berufs- oder h\u00f6heren Fachpr\u00fcfungen (Terti\u00e4r B) aneignet haben. Eine unterschiedliche Behandlung der Terti\u00e4rstufen A und B ist stossend. Sie widerspricht Artikel\u00a061a der Bundesverfassung, der vorsieht, \"dass allgemein bildende und berufsbezogene Bildungswege eine gleichwertige gesellschaftliche Anerkennung finden\", und dem im schweizerischen Bildungssystem gepflegten Ziel, die h\u00f6here Berufsbildung insgesamt zu st\u00e4rken. Berufsleute mit vertieftem Fachwissen sind f\u00fcr den schweizerischen Arbeitsmarkt und insbesondere f\u00fcr die KMU von essenzieller wirtschaftlicher Bedeutung. </p><p>Es ist deshalb angezeigt, weitere Ausnahmen vom Kontingentsystem auch f\u00fcr Absolventinnen und Absolventen der Terti\u00e4rstufe B (H\u00f6here Berufsbildung) vorzusehen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Zulassung ausl\u00e4ndischer Arbeitskr\u00e4fte erfolgt nach dem vom Gesetzgeber vorgesehenen dualen Zulassungssystem. Fachkr\u00e4fte aus Drittstaaten werden komplement\u00e4r zu Angeh\u00f6rigen der EU/EFTA-Staaten zu einer Erwerbst\u00e4tigkeit zugelassen.</p><p>Absolventinnen und Absolventen der Terti\u00e4rstufe B von den H\u00f6chstzahlen der Bewilligungen f\u00fcr den Aufenthalt von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern, die in die Schweiz einwandern, auszunehmen - wie dies bereits von der Motion Dobler 17.3067 verlangt wurde -, st\u00fcnde im Widerspruch zu Art. 121a Absatz\u00a02 BV, nach welchem die Zahl dieser Bewilligungen durch j\u00e4hrliche H\u00f6chstzahlen und Kontingente zu begrenzen ist. Eine Ausnahme von den j\u00e4hrlichen H\u00f6chstzahlen f\u00fcr Absolventinnen und Absolventen der Terti\u00e4rstufe B w\u00e4re somit nicht rechtskonform, zudem w\u00fcrde die Steuerungsm\u00f6glichkeit des Bundesrates weiter reduziert. Die Drittstaatskontingente wurden seit 2019 nicht mehr vollst\u00e4ndig ausgesch\u00f6pft. Wenn Absolventinnen und Absolventen der Terti\u00e4rstufe B im Anschluss an ihre Ausbildung in der Schweiz keine Stelle antreten k\u00f6nnen, liegt dies nicht an fehlenden Kontingenten, sondern vielmehr daran, dass zuerst das bereits bestehende Potenzial an Inl\u00e4nderinnen und Inl\u00e4ndern sowie dasjenige in der EU/EFTA auszusch\u00f6pfen ist und die Kantone dies dementsprechend auch so beurteilen. Hinzu kommt, dass weitere qualitative Zulassungsvoraussetzungen im Sinne des Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetzes oftmals nicht erf\u00fcllt sind (keine vorhandene Berufserfahrung, fehlende gesamtwirtschaftliche Interessen).</p><p>Um den Zugang zu Arbeitskr\u00e4ften aus Drittstaaten namentlich in Bereichen mit einem ausgewiesenen Fachkr\u00e4ftemangel zu erleichtern, hat der Bundesrat am 4. M\u00e4rz 2022 zeitgleich mit der Verabschiedung des Berichts in Erf\u00fcllung des Postulats Nantermod 19.3651 \"F\u00fcr eine Zuwanderungsregelung, die den Bed\u00fcrfnissen der Schweiz entspricht\" eine Reihe von Massnahmen beschlossen. Unter anderem soll bei Berufen mit nachweislich starkem Fachkr\u00e4ftemangel zuk\u00fcnftig auf eine Pr\u00fcfung des Inl\u00e4ndervorrangs im Einzelfall verzichtet werden k\u00f6nnen. Ausserdem sollen k\u00fcnftig auch Personen ohne akademische Bildung in qualifizierten T\u00e4tigkeiten mit ausgewiesenem Fachkr\u00e4ftemangel eine Aufenthaltsbewilligung erhalten k\u00f6nnen, wenn dies dem gesamtwirtschaftlichen Interesse entspricht. Diese Erleichterungen - von denen auch Absolventinnen und Absolventen der Terti\u00e4rstufe B profitieren k\u00f6nnen - werden vom EJPD in Zusammenarbeit mit dem WBF und den Kantonen bis Anfang 2023 direkt auf Weisungsstufe umgesetzt.</p><p>Mit den Beschl\u00fcssen des Bundesrats vom 4. M\u00e4rz 2022 wird dem Anliegen des Motion\u00e4rs weitgehend Rechnung getragen. Zus\u00e4tzliche Anpassungen auf Gesetzesstufe sind nicht angezeigt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1668556800000)\/","SubmittedBy":"Atici Mustafa","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1710326129000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|15|32|44|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1745522204797)\/","SubmissionDate":"\/Date(1664409600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5116,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Wirtschaft|Bildung|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Migration"}}