{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224127,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224127,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224127,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224127,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224127,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224127,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224127,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224127,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224127,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224127,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224127,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224127,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224127,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224127,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224127,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224127,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224127,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224127,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4127","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wir m\u00fcssen das Wasser, diese lebenswichtige Ressource, besser bewirtschaften","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die globale Erw\u00e4rmung zwingt den Bund und die Kantone zu einem konsequenteren Wassermanagement. Angesichts der heutigen Situation bitte ich der Bundesrat, zur Wirksamkeit der bereits eingeleiteten Massnahmen Stellung zu nehmen, insbesondere zur Massnahme 4.1 des Grundlagenberichts \"Integrale Bewirtschaftung des Wassers\". Weiter bitte ich den Bundesrat, sich zu m\u00f6glichen weiteren geplanten Massnahmen zu \u00e4ussern.</p>","ReasonText":"<p>2013 erarbeitete das Bundesamt f\u00fcr Umwelt eine in zehn Teile gegliederte, praktische Anleitung f\u00fcr die Praxis mit einem Anhang zum Thema \"Integrale Bewirtschaftung des Wassers in der Schweiz\". </p><p>Dieses sektoren\u00fcbergreifende Instrument st\u00fctzt sich unmittelbar auf die Artikel\u00a073 und 76 der Bundesverfassung und ist f\u00fcr die Kantone f\u00fcr das Einzugsgebietsmanagement von gr\u00f6sster Wichtigkeit. Die integrale Bewirtschaftung des Wassers zielt darauf ab, das blaue Gold und die dazugeh\u00f6rigen grossen Infrastrukturen langfristig zu verwalten. Sie soll in einem kontinuierlichen Zyklus von Planungs-, Umsetzungs- und \u00dcberwachungsprozessen erfolgen (Einzugsgebietsmanagement, Anleitung f\u00fcr die Praxis zur integralen Bewirtschaftung des Wassers in der Schweiz).</p><p>In der Schweiz zeigt sich der Klimawandel anhand eines Anstiegs der Lufttemperatur um mehr als 2 Grad Celsius seit Beginn der Messungen im Jahr 1864. W\u00e4rmere Luft enth\u00e4lt mehr Wasser in Form von Gas in der Gr\u00f6ssenordnung von 6-7 Prozent pro zus\u00e4tzliches Grad Celsius. Damit bringt die globale Erw\u00e4rmung auch das Niederschlagsregime durcheinander. Die Wissenschaft prognostiziert denn auch l\u00e4ngere Trockenperioden im Sommer und seltenere, daf\u00fcr intensivere Niederschlagsereignisse. In der Folge steht den \u00d6kosystemen im Sommer deutlich weniger Wasser zur Verf\u00fcgung, was regional zu Wasserknappheit und in der Folge zu einem Spannungsfeld f\u00fchren kann zwischen seiner Nutzung (Trinkwasserversorgung, Bew\u00e4sserung von landwirtschaftlichen Nutzfl\u00e4chen, Brauchwasser f\u00fcr die Industrie und das Gewerbe, Wasserkraft, Freizeit und Erholung) und der Erhaltung der nat\u00fcrlichen \u00d6kosysteme (Biodiversit\u00e4t, Landschaft). Das ist auch die Erkenntnis des Bundesrates in seinem Grundlagenbericht \"Wasserversorgungssicherheit und Wassermanagement\" in Erf\u00fcllung des Postulats 18.3610.</p><p>In diesem Bericht schreibt der Bundesrat: \"Als Inhaber der Wasserhoheit sind die Kantone in der direkten Verantwortung, ein nachhaltiges Wassermanagement sicherzustellen\" (S. 15); gleichzeitig schreibt er: \"Aktuell kann der Bund seinem Verfassungsauftrag zur Sicherstellung der haush\u00e4lterischen Wassernutzung (Art. 76 Abs. 1 BV) nicht zufriedenstellend nachkommen, da er nur ungen\u00fcgende Informationen aus den Kantonen bez\u00fcglich deren eingeleiteten Massnahmen w\u00e4hrend Trockenperioden hat\" (S. 17).</p><p>Angesichts des Klimawandels, der sich Jahr f\u00fcr Jahr st\u00e4rker zeigt, scheint es, dass das heutige Wassermanagement auf kantonaler Ebene nicht gen\u00fcgt, um eine angemessene Erhaltung und Nutzung des Wassers zu gew\u00e4hrleisten. Der Bundesrat plante daher eine \u00c4nderung der Gew\u00e4sserschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV), um eine kantonale Berichterstattungspflicht bei Trockenheitssituationen einzuf\u00fchren (Massnahme 4.1).</p><p>Schliesslich wird im Bericht des Bundesamtes f\u00fcr Umwelt \"Auswirkungen des Klimawandels auf die Schweizer Gew\u00e4sser\" auf die Notwendigkeit regionaler Wasserversorgungsplanungen hingewiesen (S. 116). In diesem Zusammenhang erscheint die einfache Empfehlung in Artikel\u00a046 GSchV, dass die Kantone sich untereinander abstimmen sollen, eher bescheiden. </p><p>Diese Sichtweise ist heute \u00fcberholt. Wir leben in einer Zeit des Klimawandels, was eine integrale Bewirtschaftung des Wassers auch f\u00fcr das \u00fcberkantonale Einzugsgebietsmanagement erfordert, zum Beispiel f\u00fcr die zehn grossen Schweizer Fl\u00fcsse, die in der Publikation \"Fliessgew\u00e4ssertypisierung der Schweiz\" (S. 33) aufgef\u00fchrt sind. </p><p>Der Bundesrat wird daher gebeten, zus\u00e4tzlich die folgenden vier Fragen zu beantworten:</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, f\u00fcr die Kantone eine sowohl finanzielle als auch logistische Unterst\u00fctzung bereitzustellen, um ihnen eine m\u00f6glichst rasche und effiziente Umsetzung der Massnahme 4.1 des Grundlagenberichts \"Wasserversorgungssicherheit und Wassermanagement\" zu erm\u00f6glichen? </p><p>- Erachtet er die Massnahme 4.1 als geeignet, um dem Risiko von Trockenperioden sowohl innerhalb der Kantone als auch \u00fcberkantonal fr\u00fchzeitig vorzubeugen? </p><p>- Ist nach seinem Ermessen und angesichts des Klimawandels Artikel\u00a046 GSchV noch angemessen? </p><p>- Plant er, die Kantone, die auf \u00fcberkantonaler Ebene eine integrale Bewirtschaftung des Wassers anstreben, massgeblich zu unterst\u00fctzen? </p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat hat im Bericht in Erf\u00fcllung des Postulates 18.3610 vom 15. Juni 2018 beschlossen, eine kantonale Berichterstattungspflicht \u00fcber Trockenperioden einzuf\u00fchren (Massnahme 4.1). Die dazu n\u00f6tige Anpassung der Gew\u00e4sserschutzverordnung ist in Arbeit und soll voraussichtlich Ende 2024 in Kraft treten. Damit soll klar und einheitlich geregelt werden, welche Daten die Kantone erheben und in welchem Datenformat diese dem Bund geliefert werden m\u00fcssen. F\u00fcr diese Arbeiten ist eine finanzielle Unterst\u00fctzung des Bundes nicht erforderlich.</p><p>2. Der Bundesrat erteilte am 18. Mai 2022 dem Bundesamt f\u00fcr Umwelt (BAFU), MeteoSchweiz und Swisstopo den Auftrag, bis 2025 ein nationales Fr\u00fcherkennungs- und Warnsystem f\u00fcr Trockenheit aufzubauen. Dieses Fr\u00fchwarnsystem wird den Kantonen und unterschiedlichen Nutzergruppen (z.B. Landwirtschaft) erlauben, die n\u00f6tigen pr\u00e4ventiven Massnahmen rechtzeitig zu ergreifen. Die kantonale Berichterstattungspflicht wird aufzeigen, in welchen Bereichen bei den Kantonen noch Probleme (z.B. Konflikte zwischen landwirtschaftlicher Bew\u00e4sserung und Trinkwasserversorgern und gegen\u00fcber dem Wasserbedarf der \u00d6kosysteme) bestehen. Basierend auf den eruierten Problembereichen k\u00f6nnen die Kantone entsprechende Massnahmen ergreifen. Denkbar sind beispielsweise Massnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung oder der Ausbau lokaler Brauchwasserversorgungen f\u00fcr die Bew\u00e4sserung ohne Beeintr\u00e4chtigung der \u00d6kologie. Dies beinhaltet, wenn n\u00f6tig, auch eine Koordination der Massnahmen zwischen den Kantonen.</p><p>3. Gem\u00e4ss der Bundesverfassung liegt die Wasserhoheit und damit die Verantwortung f\u00fcr das Wassermanagement bei den Kantonen. Aufgrund der Trockenheitsereignisse in den Jahren 2003, 2015 und 2018 haben schon \u00fcber die H\u00e4lfte der Kantone eine regionale Wasserressourcenplanung umgesetzt, oder eine solche ist bei ihnen in Erarbeitung. Diese Wasserressourcenplanungen sollen auf die regionalen Herausforderungen und Bed\u00fcrfnisse ausgerichtet werden. An den Kantonsgrenzen m\u00fcssen sich die Kantone untereinander abstimmen. Dieses Koordinationsgebot ist aus Sicht des Bundes weiterhin zielf\u00fchrend und wird durch die Kantone auch umgesetzt. Mit der kantonalen Berichterstattungspflicht nach Trockenperioden bekommt der Bund ein neues wichtiges Instrument, um noch besser auf die Herausforderungen des Klimawandels reagieren zu k\u00f6nnen.</p><p>4. Das BAFU hat den Kantonen 2017 Grundlagen f\u00fcr den Umgang mit der Trockenheit zur Verf\u00fcgung gestellt: Identifizierung von Risikogebieten (Modul 1), langfristige Bewirtschaftung der Wasserressourcen (Modul 2) und Bew\u00e4ltigung von Ausnahmesituationen (Modul 3). Viele Kantone haben diese vorgeschlagenen Massnahmen bereits umgesetzt und sich dabei mit ihren Nachbarkantonen abgestimmt. Eine Finanzierung kantonaler Planungsinstrumente ist aus Sicht des Bundes nicht notwendig.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1669161600000)\/","SubmittedBy":"Vara C\u00e9line","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1670803200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1751963799117)\/","SubmissionDate":"\/Date(1664409600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5116,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Umwelt"}}