{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224133,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224133,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224133,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224133,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224133,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224133,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224133,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224133,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224133,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224133,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224133,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224133,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224133,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224133,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224133,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224133,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224133,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224133,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4133","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Brust-Prothesen. Wieso werden Brustkrebspatientinnen im AHV-Alter diskriminiert?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Dank dem medizinischen Fortschritt k\u00f6nnen heute vielen Brustkrebspatientinnen brusterhaltend operiert werden. Dennoch muss immer noch bei zahlreichen Frauen die Brust abgenommen werden (Mastektomie). Das Fehlen einer Brust kann psychisch sehr belastend sein. Es gibt verschiedene M\u00f6glichkeiten, die fehlende Brust mit einem Implantat aus Silikon oder mit k\u00f6rpereigenem Gewebe wiederaufzubauen. Es gibt auch Frauen, die nicht brusterhaltend operiert werden k\u00f6nnen, die sich dagegen entscheiden oder bei denen kein sofortiger Wiederaufbau m\u00f6glich ist. Sie tragen meist Brust-Exoprothesen, um das Gleichgewicht und die K\u00f6rperbalance zu stabilisieren und den Niveau-Unterschied optisch auszugleichen. Die Brust-Prothesen aus Silikon werden in der Regel auf der Haut mit einem speziell hergestellten B\u00fcstenhalter getragen. Auch wenn diese die nat\u00fcrliche Brust nicht ersetzen kann, tr\u00e4gt eine gut angepasste Prothese einiges dazu bei, dass Brustkrebspatientinnen wieder ein gutes K\u00f6rpergef\u00fchl entwickeln k\u00f6nnen.</p><p>Der Wiederaufbau der Brust nach einer Brustkrebsoperation wird von der Grundversicherung der Krankenkasse als Pflichtleistung bezahlt. F\u00fcr Frauen, die erstmals im Erwerbsalter eine Brust-Prothesen beziehen, erhalten diese in der Regel lebenslang von der Invalidenversicherung (IV) bezahlt. Die IV leistet dabei einen maximalen Beitrag von 500 Franken pro Kalenderjahr f\u00fcr die einseitige und 900 Franken f\u00fcr die beidseitige Versorgung. Dabei k\u00f6nnen 400 Franken bzw. 800 Franken f\u00fcr die Prothese/n sowie 100 Franken f\u00fcr notwendiges Zubeh\u00f6r geltend gemacht werden. </p><p>Bei Frauen, die zum Zeitpunkt der ersten Brust-Prothesen im AHV-Alter waren, ist die Verg\u00fctung in der Mittel- und Gegenst\u00e4ndeliste (MiGeL) geregelt. Nachdem das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit die MiGeL einer umfassenden Revision unterzogen hat, werden seit dem 1. Oktober 2021 die Brust-Prothesen zu einem tieferen Ansatz verg\u00fctet. Die Frauen erhalten pro Kalenderjahr nur noch 190 Franken pro Prothese sowie 100 Franken f\u00fcr notwendiges Zubeh\u00f6r. Allerdings kostet ein handels\u00fcbliche Brust-Prothese etwa 400 Franken. - das bedeutet, dass die betroffenen Frauen die Differenz aus der eigenen Tasche bezahlen m\u00fcssen. Zudem wird eine Erstberatung mit 150 Franken, die Folgeberatungen nur noch mit 37,50 Franken verg\u00fctet - das bedeutet, dass nur f\u00fcr die erste Brustprothese ein angemessener Betrag f\u00fcr die Beratung \u00fcbernommen wird. Doch der K\u00f6rper einer Frau ver\u00e4ndert sich und in den seltensten F\u00e4llen kann dieselbe Prothesenart eingesetzt wird. Die notwendige erneute Beratung ist mit 37,50 Franken deshalb nie abgegolten.</p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie steht der Bundesrat dazu, dass Brust-Prothesen f\u00fcr Frauen im AHV-Alter nur ungen\u00fcgend verg\u00fctet werden? </p><p>2. Wie beurteilt er die Tatsache, dass Frauen im AHV-Alter Brust-Prothesen zu einem tieferen Ansatz verg\u00fctet erhalten als Frauen, die diese Kosten\u00fcbernahme \u00fcber die IV geltend machen k\u00f6nnen? </p><p>3. Welche Kriterien und wessen Expertise hat zum Entscheid f\u00fcr die \u00c4nderung der entsprechenden MiGel Position gef\u00fchrt?</p><p>4. Wie wurde die Perspektive der Patientinnen einbezogen?</p><p>5. Sieht der Bundesrat eine M\u00f6glichkeit, dass das EDI die Diskriminierung aufhebt und die entsprechende Position in der MiGel korrigiert, ohne dass die Patientenorganisationen mit grossen Aufwand (der mit Spendengelder finanziert wird) einen Antrag zuhanden der EAMGK einreichen m\u00fcssen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. und 2. Bis am 30. September 2021 existierte in der Mittel- und Gegenst\u00e4ndeliste (MiGeL) eine Position f\u00fcr die definitive Brust-Exoprothese mit einem H\u00f6chstverg\u00fctungsbetrag (HVB) zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) von 360 Franken pro Jahr und eine Position f\u00fcr das Zubeh\u00f6r und spezielle B\u00fcstenhalter mit einem HVB von 90 Franken pro Jahr. Per 1. Oktober 2021 wurde bei der Position f\u00fcr die definitive Brust-Exoprothese eine Trennung der Verg\u00fctung von Produkt und Beratung vorgenommen, um die Transparenz zu verbessern. Der HVB Selbstanwendung f\u00fcr die definitive Brust-Exoprothese betr\u00e4gt 190 Franken. Der HVB entspricht dem Medianpreis der auf dem Markt erh\u00e4ltlichen zweckm\u00e4ssigen Produkte, wobei der Preis im Ausland ebenfalls ber\u00fccksichtigt wurde. Die Verg\u00fctung f\u00fcr die Erst- und Folgeberatung unterscheidet sich. Gem\u00e4ss Experten und Expertinnen ist die Erstberatung und Instruktion mit rund 2 Stunden (HVB von 150 Franken) zeitintensiver als die weniger aufw\u00e4ndige Folgeberatung mit rund 30 Minuten (HVB von 37.50 Franken).</p><p>Dem Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) ist bekannt, dass Verkaufsstellen von Brust-Exoprothesen eine pauschale Rechnung \u00fcber 400 Franken ausstellen. Die Versicherer k\u00f6nnen die Kosten des Produktes und der Beratung nur dann \u00fcbernehmen, wenn die Aufw\u00e4nde pro MiGeL-Position separat auf der Rechnung aufgef\u00fchrt sind.</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seinen Antworten auf die Interpellationen <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20124225\">12.4225</a> Stahl \"Unterschiede zwischen UVG- und KVG-Tarif\" , <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20133117\">13.3117</a> Schwaller \"Vereinbarung der Basispreise f\u00fcr Fallpauschalen zwischen den Universit\u00e4tsspit\u00e4lern und den Sozialversicherungen\" und <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20183861\">18.3861</a> Frehner \"Obligatorische Sozialversicherungen. \u00dcberbordende Kosten, ungen\u00fcgende Koordination\" dargelegt hat, ist das schweizerische Sozialversicherungssystem punktuell auf- und ausgebaut worden. Die OKP und die Invalidenversicherung (IV) verfolgen unterschiedliche Zielsetzungen. So ist die OKP f\u00fcr die Behandlung des Leidens an sich zust\u00e4ndig, bei der IV steht die Eingliederung im Zentrum, was auch Niederschlag in den jeweils massgeblichen gesetzlichen Grundlagen findet. Zudem bestehen systemisch bedingte Unterschiede. Die Regelungsdichte in der IV Gesetzgebung bez\u00fcglich der Tarifierung ist deutlich geringer als im Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10). So kennt die IV z.B. das Instrument des Auslandspreisvergleiches nicht. Auch der Grundsatz der Wirksamkeit, Zweckm\u00e4ssigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) ist in der OKP schon seit langem kodifiziert, w\u00e4hrend dieser erst per 1. Januar 2022 expliziten Eingang in das Bundesgesetz \u00fcber die Invalidenversicherung (IVG; SR 831.20) gefunden hat. Aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzungen und den systemischen Unterschieden erachtet der Bundesrat die geringf\u00fcgig differierenden Preise in den verschiedenen Sozialversicherungszweigen grunds\u00e4tzlich als vertretbar.</p><p>3. Bei der Revision des MiGeL-Kapitels Brust-Exoprothesen wurden die WZW-Kriterien im Sinne von Artikel\u00a032 des KVG \u00fcberpr\u00fcft. Die Revision erfolgte in Zusammenarbeit mit einer Expertengruppe mit klinischen Experten (Breastcare Nurse), der Krebsliga, sowie Herstellern und Abgabestellen. Das BAG stellte alle Informationen zusammen und legte diese dem Ausschuss MiGeL der Eidgen\u00f6ssischen Kommission f\u00fcr Analysen, Mittel und Gegenst\u00e4nde (EAMGK) zur Beratung und Abgabe einer Empfehlung vor. Auf dieser Basis traf das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern (EDI) seine Entscheidung.</p><p>4. In der Expertengruppe zur Revision des Kapitels 24.02 Brust-Exoprothesen war eine Person der Krebsliga Schweiz involviert, welche die Interessen der Patientinnen vertrat. Der Ausschuss MiGeL der EAMGK besteht aus zehn Mitgliedern, davon vertritt eine Person die Interessen der Versicherten.</p><p>5. Der Bundesrat kann nicht direkt Anpassungen an der MiGeL vornehmen. Das Verfahren f\u00fcr die Beurteilung von neuen Leistungen oder die Anpassung von bestehenden Leistungen im Hinblick auf eine Kosten\u00fcbernahme durch die OKP ist vorgegeben. Im Rahmen dieses Verfahrens m\u00fcssen die interessierten Kreise einen formellen Antrag einreichen. Die \u00c4nderungen der Positionen der MiGeL erfolgen gem\u00e4ss dem rechtlich festgesetzten Verfahren auf der Basis eines Antrages, nach Anh\u00f6ren der EAMGK, durch einen Beschluss des EDI.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1667952000000)\/","SubmittedBy":"Carobbio Guscetti Marina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1670803200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1236|2836|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690498517733)\/","SubmissionDate":"\/Date(1664409600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5116,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Menschenrechte|Sozialer Schutz|Gesundheit"}}