{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224159,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224159,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224159,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224159,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224159,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224159,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224159,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224159,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224159,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224159,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224159,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224159,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224159,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224159,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224159,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224159,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224159,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224159,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4159","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Gleichstellung auch im Bereich des Lohns","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Gleichstellungsgesetz (GIG) wie folgt zu erg\u00e4nzen oder entsprechend zu \u00e4ndern - Bestehen gem\u00e4ss den Lohnanalysen Lohndifferenzen, die sich signifikant von null unterscheiden, sollen Unternehmen wirksame und zweckm\u00e4ssige Massnahmen ergreifen m\u00fcssen, um diese Differenzen zu reduzieren. Geschieht dies nicht innerhalb von vier Jahren, sollen Unternehmen daf\u00fcr sanktioniert werden k\u00f6nnen. </p><p>- Die Kontrollen \u00fcber die Durchf\u00fchrung der Lohnanalysen und die Umsetzung der Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung der Lohndiskriminierung werden im Rahmen der bestehenden arbeitsmarktlichen Kontrollen durchgef\u00fchrt. </p><p>- Die Lohnanalysen sollen von allen Unternehmen, auch jenen die keine signifikante Lohndifferenz nachweisen, nach vier Jahren wiederholt werden m\u00fcssen. </p>","ReasonText":"<p>W\u00e4hrend der Abstimmungskampagne zu AHV 21 wurde immer wieder behauptet, dass die Gleichstellung zentral sei, und dass substanzielle Fortschritte n\u00f6tig sind. Jetzt soll das konkret werden. Im Durschnitt erhalten Frauen, gem\u00e4ss Bundesamt f\u00fcr Statistik, in der Gesamtwirtschaft noch immer jeden Monat 19 Prozent oder 1512 Franken weniger Lohn als M\u00e4nner. 45,4 Prozent dieser Differenz k\u00f6nnen nicht durch objektive Faktoren, wie berufliche Stellung oder Ausbildungsniveau erkl\u00e4rt werden. Diese enthalten also eine strukturelle Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts. Frauen verdienen dadurch 8,6 Prozent weniger Lohn als M\u00e4nner. Dies entspricht rund 684 Franken weniger pro Monat und kann bis zu 1324 Franken gehen im privaten Sektor - nur weil sie Frauen sind. Dieser Unterschied nimmt mit den Jahren zu. Dagegen m\u00fcssen wirksame Massnahmen ergriffen werden. </p><p>Das aktuelle GIG l\u00e4sst zu viele Spielr\u00e4ume und ist nicht verbindlich genug. Gem\u00e4ss dem GIG sollen zwar Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden eine Lohngleichheitsanalyse durchf\u00fchren, von einem externen Unternehmen revidieren lassen und die Resultate an die Mitarbeitenden und Aktion\u00e4re kommunizieren. Das Gesetz sieht aber keine Kontrolle und vor allem keine Sanktionen vor, im Falle, dass die Lohngleichheit nicht eingehalten wird. Bei unerkl\u00e4rten Lohndifferenzen sollen Unternehmen verpflichtet werden, wirksame und zweckm\u00e4ssige Massnahmen zu ergreifen. Sowohl die Durchf\u00fchrung der Lohnanalyse als auch die Implementierung der Massnahmen sollen im Rahmen der bestehenden arbeitsmarktlichen Kontrollen \u00fcberpr\u00fcft werden</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a013c des Gleichstellungsgesetzes (GlG; SR 151.1) ist die Lohngleichheitsanalyse nach einer wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode durchzuf\u00fchren. Der Bund stellt den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern daf\u00fcr ein kostenloses Standard-Analyse-Tool zur Verf\u00fcgung. Dieses Tool wurde im Kontext der Lohngleichheitskontrollen im \u00f6ffentlichen Beschaffungswesen des Bundes eingef\u00fchrt. Dabei wurde nach einer Pilotphase von 2001-2004 mit f\u00fcnf Unternehmen im Jahr 2004 auch eine Toleranzschwelle bei einer geschlechtsspezifischen Lohndifferenz von 5\u00a0Prozent definiert, die zudem statistisch signifikant \u00fcberschritten werden muss. Die Toleranzschwelle wurde eingef\u00fchrt, um dem m\u00f6glichen Einfluss unternehmensspezifischer, objektiver und nichtdiskriminierender Faktoren Rechnung zu tragen, die im Modell nicht vollst\u00e4ndig abgebildet sind. Das Eidgen\u00f6ssische B\u00fcro f\u00fcr die Gleichstellung von Frau und Mann EBG wird zusammen mit Fachpersonen bis 2023 pr\u00fcfen, ob eine Anpassung vorgenommen werden soll.</p><p>W\u00e4hrend der parlamentarischen Debatten zur \u00c4nderung des GlG wurde ausf\u00fchrlich \u00fcber m\u00f6gliche Sanktionen bei Nichteinhaltung der Lohngleichheit diskutiert. Schliesslich wurde aber auf deren Einf\u00fchrung verzichtet. Auch seither eingereichte parlamentarische Initiativen zur Versch\u00e4rfung des GlG mit Sanktionen, hat das Parlament abgelehnt (vgl. Pa.\u00a0iv. Reynard 19.452 \"Schwarze Liste f\u00fcr Unternehmen, die sich nicht an die Lohngleichheit von Frau und Mann halten\", pa.\u00a0iv. Marti Min Li 19.444, \"Sanktionen bei Lohnungleichheit\").</p><p>Die bestehenden arbeitsmarktlichen Kontrollen dienen der \u00dcberpr\u00fcfung der Einhaltung des Arbeitsgesetzes (ArG; SR 822.11), des Unfallversicherungsgesetzes (UVG; SR 832.20), des Entsendegesetzes (EntsG; SR 823.20) sowie des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA; SR 822.41). Die \u00dcberpr\u00fcfung der Lohngleichheitsanalysen ist demgegen\u00fcber im GlG geregelt. Eine zus\u00e4tzliche Kontrolle der Umsetzung von Massnahmen, die von den Unternehmen zur Umsetzung der Lohngleichheit im Betrieb ergriffen werden, w\u00fcrde spezifisches Fachwissen erfordern, \u00fcber das weder die gem\u00e4ss GlG f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung der Analyse vorgesehenen Revisorinnen und Revisoren noch die Arbeitsmarktinspektorinnen und -inspektoren verf\u00fcgen.</p><p>Artikel\u00a017b GIG sieht vor, dass der Bundesrat die Wirksamkeit der Bestimmungen \u00fcber die Lohngleichheitsanalyse und deren \u00dcberpr\u00fcfung (Art. 13a-13i GlG) sp\u00e4testens neun Jahre nach Inkrafttreten der Bestimmungen, also sp\u00e4testens im Jahr 2029, in einem Bericht zuhanden des Parlaments evaluiert. Der Bundesrat hat sich bereit erkl\u00e4rt, bereits fr\u00fcher, voraussichtlich im Jahr 2025, eine Zwischenbilanz zu ziehen (vgl. Stellungnahmen zur Mo. 21.3944 Hess Lorenz \"Schluss mit den Lippenbekenntnissen. Gleicher Lohn f\u00fcr gleiche Arbeit\", zur Ip. 21.4315 Piller-Carrard \"Wirksamere Massnahmen zur Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes\", zur Mo. 22.3095 Porchet \"Im Kampf gegen unternehmensinterne Diskriminierung braucht es eine Ombudsstelle f\u00fcr Gleichberechtigung\").</p><p>Der Bundesrat h\u00e4lt es deshalb f\u00fcr verfr\u00fcht, zus\u00e4tzliche Massnahmen, insbesondere eine weitere Teilrevision des Gleichstellungsgesetzes, zu initiieren.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1668556800000)\/","SubmittedBy":"Gysin Greta","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1710428148000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|44|1211|1236|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1745522217770)\/","SubmissionDate":"\/Date(1664409600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5116,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Zivilrecht|Menschenrechte|Sozialer Schutz"}}