{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224190,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224190,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224190,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224190,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224190,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224190,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224190,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224190,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224190,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224190,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224190,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224190,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224190,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224190,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224190,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224190,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224190,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224190,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4190","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Akzeptanz am Standort des geologischen Tiefenlagers f\u00fcr radioaktiven Abfall","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Erst k\u00fcrzlich hat die Nagra ihren bevorzugten Standort f\u00fcr das geologische Tiefenlager f\u00fcr radioaktive Abf\u00e4lle bekannt gegeben. Die lokale Bev\u00f6lkerung ist verunsichert und bef\u00fcrchtet, dass die in Betrieb befindlichen AKW weit \u00fcber ihre geplante Laufzeit betrieben werden oder gar mit neuen Reaktoren ersetzt werden. So w\u00fcrde ihre Region zur ewigen Baustelle, bevor sie zur ewigen Lagerst\u00e4tte w\u00fcrde.</p><p>Es ist wichtig, dass die Bev\u00f6lkerung Planungssicherheit und ein Enddatum f\u00fcr den Betrieb der Schweizer Nuklearreaktoren erh\u00e4lt. Das Restrisiko fataler Atomunf\u00e4lle und die Ungewissheit \u00fcber die tats\u00e4chlich f\u00fcr die Entsorgung anfallenden Mengen hochradioaktiver Abf\u00e4lle verunsichern betroffene Regionen.</p><p>1. Was entgegnet der Bundesrat diesen Bef\u00fcrchtungen?</p><p>2. Wie will der Bund die Akzeptanz der Bev\u00f6lkerung f\u00fcr das Tiefenlager st\u00fctzen?</p><p>3. Wie sieht der langfristige Plan des Bundes von der Abschaltung der AKW zur Einlagerung der radioaktiven Abf\u00e4lle bis zur Verschliessung des Tiefenlagers aus? Welche Unsicherheiten bestehen dabei und wie entscheidend sind sie f\u00fcr den langfristigen Plan des Bundes?</p><p>4. Was kann der Bundesrat unternehmen, um die Unsicherheiten auch f\u00fcr die lokale Bev\u00f6lkerung zu minimieren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat kann diese Bef\u00fcrchtungen nachvollziehen. Die Schweizer Stimmbev\u00f6lkerung hat sich jedoch im Mai 2017 mit der Annahme des Energiegesetzes f\u00fcr einen schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie ausgesprochen. Die bestehenden Schweizer Kernkraftwerke d\u00fcrfen so lange betrieben werden, wie sie sicher sind. Der Bau neuer Kernkraftwerke wird jedoch nicht mehr zugelassen.</p><p>Mit der durch den Bundesrat zu erteilenden Rahmenbewilligung f\u00fcr ein geologisches Tiefenlager werden gem\u00e4ss Artikel\u00a014, Absatz\u00a02, Buchstabe\u00a0b des Kernenergiegesetzes vom 21. M\u00e4rz 2003 (KEG; SR 732.1) die Kategorien des Lagergutes und die maximale Lagerkapazit\u00e4t festgelegt. Damit wird der Bundesrat verbindlich die Menge an radioaktiven Abf\u00e4llen bestimmen, die maximal in das geologische Tiefenlager eingelagert werden darf.</p><p>2. Der Bundesrat hat 2008 den Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager verabschiedet. Damit hat er ein Verfahren in Gang gesetzt, in dem die Sicherheit von Mensch und Umwelt oberste Priorit\u00e4t hat. Ein zweites zentrales Ziel dieses Verfahrens ist die Akzeptanz des Projekts. Dies wird erreicht durch vielf\u00e4ltige Informationsm\u00f6glichkeiten und Veranstaltungen f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung, durch Einbezug und umfassende Mitwirkungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr die betroffenen Regionen und Kantone, durch definierte Auswahlkriterien sowie durch vollst\u00e4ndige Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Verfahren. Zu den Auswirkungen eines Tiefenlagers auf Wirtschaft und Gesellschaft sind umfassende Studien durchgef\u00fchrt worden, die im weiteren Verfahrensverlauf noch vertieft werden. Die Vorschl\u00e4ge der Nagra werden im kommenden Rahmenbewilligungsverfahren von den Bundesbeh\u00f6rden detailliert \u00fcberpr\u00fcft werden.</p><p>3. Die Kernkraftwerke in der Schweiz haben keine Laufzeitbeschr\u00e4nkungen. Gem\u00e4ss Artikel\u00a034 und Artikel\u00a034a der Kernenergieverordnung vom 10. Dezember 2004 (KEV; SR 732.11) m\u00fcssen die Betreiber der Kernkraftwerke alle zehn Jahre eine umfassende Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung durchf\u00fchren und nach dem vierten Betriebsjahrzehnt zus\u00e4tzlich einen Sicherheitsnachweis f\u00fcr den Langzeitbetrieb einreichen. Beides wird vom Eidgen\u00f6ssischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI \u00fcberpr\u00fcft.</p><p>F\u00fcr die Entsorgung der radioaktiven Abf\u00e4lle gilt das Verursacherprinzip. Die Entsorgungspflichtigen m\u00fcssen gem\u00e4ss Artikel\u00a052 der KEV alle f\u00fcnf Jahre beim Bund das sogenannte Entsorgungsprogramm einreichen, das einen Gesamt\u00fcberblick zur Entsorgung der radioaktiven Abf\u00e4lle liefert (Herkunft, Art und Menge der Abf\u00e4lle, ben\u00f6tigte Kapazit\u00e4t f\u00fcr die Zwischenlagerung, Realisierungsplan f\u00fcr das Tiefenlager, Kosten der Stilllegung der Kernanlagen und Entsorgung). Das Entsorgungsprogramm wird von den Bundesbeh\u00f6rden \u00fcberpr\u00fcft und vom Bundesrat mit allf\u00e4lligen Auflagen genehmigt. Der Bundesrat erstattet dem Parlament Bericht dazu.</p><p>Auf Grundlage ihres Standortentscheids wird die Nagra nun das Lagerprojekt zusammen mit den Betroffenen konkretisieren und bis 2024 die Rahmenbewilligungsgesuche beim Bundesamt f\u00fcr Energie einreichen. Diese werden von den Beh\u00f6rden gepr\u00fcft. 2029 entscheidet der Bundesrat \u00fcber die Bewilligung der Gesuche. Dieser Entscheid muss vom Parlament genehmigt werden. Der Parlamentsbeschluss untersteht dem nationalen fakultativen Referendum. Falls dieses zustande kommt, entscheiden die Schweizer Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrger voraussichtlich Anfang der 2030er Jahre \u00fcber die Rahmenbewilligungen. Erst bei einer Annahme durch das Volk stehen die Standorte f\u00fcr geologische Tiefenlager definitiv fest. Anschliessend beginnt der Bau des Tiefenlagers. Die Inbetriebnahme ist auf 2050 f\u00fcr schwach- und mittelaktive Abf\u00e4lle, auf 2060 f\u00fcr hochaktive Abf\u00e4lle geplant. Nach Einlagerungsbetrieb und Beobachtungsphase soll zirka 2115-2118 (2125-2126 f\u00fcr hochaktive Abf\u00e4lle) das geologische Tiefenlager verschlossen werden. Anschliessend startet die Langzeitbeobachtung.</p><p>4. Mit dem schrittweisen Vorgehen bei der Standortsuche, mit der \u00dcberpr\u00fcfung der Eignung eines Tiefenlagerstandorts durch Untersuchungen in einem Felslabor vor Ort und mit der Pr\u00fcfung der Gesuche f\u00fcr die Bau- und Betriebsbewilligung wird daf\u00fcr gesorgt, dass der Bau und Betrieb eines Tiefenlagers sicher sind. Dieses Vorgehen wird im laufenden Sachplanverfahren \u00fcber verschiedene Informationskan\u00e4le immer wieder erl\u00e4utert.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1669161600000)\/","SubmittedBy":"Brenzikofer Florence","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1727429243000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|66|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1745522998730)\/","SubmissionDate":"\/Date(1664409600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5116,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Energie|Raumplanung und Wohnungswesen"}}