{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224191,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224191,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224191,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224191,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224191,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224191,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224191,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224191,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224191,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224191,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224191,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224191,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224191,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224191,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224191,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224191,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224191,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224191,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4191","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Klarheit bei der Kurzarbeitsentsch\u00e4digung angesichts der hohen Strompreise","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Kurzarbeitsentsch\u00e4digung (KAE) ist ein Instrument, um vor\u00fcbergehende Besch\u00e4ftigungseinbr\u00fcche auszugleichen bzw. Schliessungen zu verhindern und Arbeitspl\u00e4tze zu erhalten. Dieses Instrument kann allerdings nur in gewissen F\u00e4llen beantragt werden. So haben Unternehmen einerseits Anspruch auf Kurzarbeitsentsch\u00e4digung, wenn die Besch\u00e4ftigungseinbr\u00fcche durch beh\u00f6rdliche Anordnungen verordnet worden sind - so geschehen bei der Covid-19 Pandemie. Auf der anderen Seite besteht ein Anspruch auf Kurzarbeitsentsch\u00e4digung, wenn der Besch\u00e4ftigungsunterbruch auf Umst\u00e4nde zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, die vom Arbeitgeber nicht zu vertreten sind. Umgekehrt l\u00e4sst sich damit sagen, dass kein Anspruch auf Kurzarbeitsentsch\u00e4digung besteht, wenn der Unterbruch zum normalen Betriebsrisiko geh\u00f6rt. </p><p>Scheinen diese Grunds\u00e4tze in normalen Zeiten klar, tun sich mit Blick auf die drohende Energiemangellage der kommenden Monate Fragen auf. W\u00e4hrend der Anspruch auf KAE f\u00fcr Betriebsunterbr\u00fcche infolge von Rationierungen unbestritten ist, gibt es andere Konstellationen, in denen die Sachlage unklar ist. Um f\u00fcr die Unternehmen m\u00f6glichst schnell Klarheit zu schaffen, wird der Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:</p><p>1. Die steigenden Strompreise k\u00f6nnten Unternehmen dazu veranlassen, auf den Einkauf von Strom zu verzichten und ihre Produktion kurzzeitig herunterzufahren, bis sich die Strompreise wieder \"normalisiert\" haben. Besteht nach Ansicht des Bundesrates in solchen F\u00e4llen ein Anspruch auf KAE?</p><p>2. Sollte dies der Fall sein: Wie beurteilt der Bundesrat den Einwand, dass Unternehmen damit allenfalls das Risiko einer zu offensiven Beschaffungsstrategie auf den Staat \u00fcbertragen k\u00f6nnen?</p><p>3. Ist der Bundesrat dazu bereit, f\u00fcr den Fall, dass den Unternehmen in der erw\u00e4hnten Konstellation keine Kurzarbeit gew\u00e4hrt wird, diese anderweitig zu unterst\u00fctzen, um Schliessungen und Massenentlassungen zu vermeiden? Wie k\u00f6nnten solche Massnahmen aussehen?</p><p>4. Auch wenn nur eine gewisse Anzahl Unternehmen von den drastischen Preissteigerungen betroffen ist und Betriebsunterbr\u00fcche in Kauf nehmen m\u00fcssen, k\u00f6nnte dies entlang der Wertsch\u00f6pfungskette zahlreiche weitere Unternehmen in Mitleidenschaft ziehen. Rechtfertigt dies aus Sicht des Bundesrates f\u00fcr die l\u00e4ngerfristige Aufrechterhaltung von Arbeitspl\u00e4tzen bei diesen Unternehmen die Genehmigung von Kurzarbeit im vorstehenden Sinn?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Ziel der Kurzarbeitsentsch\u00e4digung (KAE) ist es, Entlassungen zu vermeiden und Arbeitspl\u00e4tze zu erhalten, die aufgrund wirtschaftlicher Umst\u00e4nde gef\u00e4hrdet sind. Ein Anspruch auf KAE ist gegeben, sofern die Anspruchsvoraussetzungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG; SR 837.0) erf\u00fcllt sind. Dies gilt auch bei den aktuellen Strompreissteigerungen. Damit KAE ausbezahlt werden kann, muss im Unternehmen unter anderem ein vor\u00fcbergehender, unvermeidbarer Arbeitsausfall vorliegen. Dabei muss der Arbeitgeber alles Zumutbare unternehmen, um Arbeitsausf\u00e4lle zu vermeiden (Wahrnehmung der Schadenminderungspflicht). Es ist hingegen nicht Aufgabe der Arbeitslosenversicherung (ALV) mittels KAE, freiwillige Produktionsreduktionen von Unternehmen zu kompensieren. In diesem Zusammenhang stellen sich f\u00fcr die ALV und die kantonalen Durchf\u00fchrungsorgane nicht-triviale Fragen, die laufend gemeinsam gekl\u00e4rt werden. Die daraus resultierenden Pr\u00e4zisierungen werden sowohl den kantonalen Durchf\u00fchrungsstellen der ALV zur Unterst\u00fctzung der Bearbeitung von KAE-Gesuchen wegen hoher Energiepreise als auch den Unternehmen in geeigneter Form zur Verf\u00fcgung gestellt. Gleichzeitig verf\u00fcgen einzelne Unternehmen, welche stark von den Energiepreissteigerungen betroffen sind und daraus resultierende voraussichtliche Arbeitsausf\u00e4lle nicht vermeiden k\u00f6nnen, bereits \u00fcber eine Bewilligung f\u00fcr Kurzarbeit.</p><p>2. Die KAE deckt Arbeitsausf\u00e4lle ab, die auf ausserordentliche Umst\u00e4nde zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Grunds\u00e4tzlich geh\u00f6rt die Beschaffungsstrategie zu den betrieblichen Risiken eines Unternehmens. Die Pr\u00fcfung der Voranmeldung von Kurzarbeit, inklusive die Pr\u00fcfung dessen, was im Bereich des normalen bzw. des un\u00fcblichen Betriebsrisikos liegt, erfolgt sorgf\u00e4ltig und einzelfallbezogen. Sind die Voraussetzungen erf\u00fcllt, erteilt die kantonale Amtsstelle eine Bewilligung, damit das Ziel der KAE - Arbeitspl\u00e4tze zu erhalten - erreicht wird.</p><p>3. Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen rund um die gestiegenen Energiepreise bewusst und hat deshalb die interdepartementale Arbeitsgruppe der Departemente UVEK, WBF, EDI, EJPD und EFD beauftragt den Handlungsbedarf sowie m\u00f6gliche Massnahmen zu evaluieren. Gest\u00fctzt auf diese Arbeiten hat der Bundesrat am 2. November 2022 seine Ansicht bekr\u00e4ftigt, dass es in erster Linie Aufgabe der Unternehmen ist, mit den aktuell hohen Strompreisen umzugehen. Dies gilt auch, wenn die aktuellen Marktentwicklungen auf ein ausserordentliches Ereignis wie den Ukraine-Krieg zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Aus Sicht des Bundesrates ist die Situation nicht mit staatlichen Eingriffen wie Betriebsschliessungen w\u00e4hrend der Covid-Krise vergleichbar. Zudem bestehen weiterhin auch verschiedene privatwirtschaftliche M\u00f6glichkeiten, um die aktuellen Preisspitzen zu gl\u00e4tten, wie bspw. der Abschluss von l\u00e4ngerfristigen Stromliefervertr\u00e4gen.</p><p>4. Zweitrundeneffekte, sprich Produktionsr\u00fcckg\u00e4nge in vor- und nachgelagerten Bereichen der von der Preissteigerung betroffenen Branchen, k\u00f6nnen nicht ausgeschlossen werden. Daraus entstehende Arbeitsausf\u00e4lle k\u00f6nnen gegebenenfalls mit der KAE entsch\u00e4digt werden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen des AVIG erf\u00fcllt sind.</p><p>F\u00fcr den Anspruch auf KAE muss unter anderem ausf\u00fchrlich dargelegt werden, wie sich die aktuelle Preissteigerung konkret auf die Auftragslage des Betriebs auswirkt und weshalb ein Arbeitsausfall nicht vermieden werden kann. Der Hinweis auf eine Energiepreissteigerung alleine reicht nicht aus als Rechtfertigung f\u00fcr den Bezug von KAE. Die Anspruchspr\u00fcfung erfolgt jeweils einzelfallbezogen durch die zust\u00e4ndige kantonale Amtsstelle.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1669161600000)\/","SubmittedBy":"Paganini Nicol\u00f2","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1671148800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|44|66|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690498678347)\/","SubmissionDate":"\/Date(1664496000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5116,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Energie|Sozialer Schutz"}}