{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224193,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224193,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224193,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224193,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224193,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224193,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224193,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224193,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224193,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224193,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224193,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224193,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224193,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224193,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224193,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224193,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224193,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224193,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4193","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"H\u00f6here Gewichtung des Schutzes der Zivilbev\u00f6lkerung in bewaffneten Konflikten bei der Ausfuhr von Schutzmaterialien","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt Massnahmen zu treffen, damit der Schutz der Zivilbev\u00f6lkerung in bewaffneten Konflikten beim Export von Schutzmaterialien h\u00f6her gewichtet wird als eine allf\u00e4llige Verletzung des Gleichbehandlungsgebots der Konfliktparteien im Kontext des Neutralit\u00e4tsrechts.</p>","ReasonText":"<p>Mit der Unterzeichnung des Haager \u00dcbereinkommens hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, in einem bewaffneten Konflikt zwischen Staaten die Kriegsparteien bei der Ausfuhr von G\u00fctern, welche die Kampff\u00e4higkeit der Kriegsparteien beeinflussen, gleich zu behandeln (sog. \"Gleichbehandlungsgebot\"). Diese G\u00fcter umfassen neben milit\u00e4rischen G\u00fctern auch Schutzg\u00fcter, wie Helme oder Schutzwesten. Der Bundesrat und das Seco orientieren sich dabei an einer engen Auslegung des Neutralit\u00e4tsrechts, wonach nicht nur Schutzg\u00fcter f\u00fcr die Armee unter diesen Geltungsbereich fallen, sondern auch Schutzg\u00fcter, die einer Kriegspartei zum Schutz ihrer Zivilbev\u00f6lkerung zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Dies unter der Annahme, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Schutzg\u00fcter f\u00fcr die Zivilbev\u00f6lkerung \u00fcber Umwege an Armeeangeh\u00f6rige gelangen, was wiederum eine Beeinflussung der Kampff\u00e4higkeit einer Kriegspartei zur Folge haben k\u00f6nnte. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine zeigt in aller Deutlichkeit die Schwierigkeit dieser Auslegung: W\u00e4hrend in diesem Angriffskrieg auf ein souver\u00e4nes Land gerade die Zivilbev\u00f6lkerung besonders stark gef\u00e4hrdet ist, berufen sich der Bundesrat und das Seco auf eine enge Auslegung des Neutralit\u00e4tsrechts, welche die Unterst\u00fctzung und den Schutz der notleidenden Zivilbev\u00f6lkerung durch die Schweiz verunm\u00f6glicht. Dass der Bundesrat in der Abw\u00e4gung zwischen einer allf\u00e4lligen Verletzung des Gleichbehandlungsgebots und dem Schutz der Zivilbev\u00f6lkerung ersteres h\u00f6her gewichtet, ist nicht mit unseren humanit\u00e4ren Traditionen vereinbar. Dieser Umstand ist besonders stossend, hat eine Ausfuhr von Schutzmaterialien doch unmittelbar sch\u00fctzende Effekte f\u00fcr notleidende Zivilistinnen und Zivilisten, w\u00e4hrend eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots zwar nicht abschliessend, aber weitgehend ausgeschlossen werden kann. Unter Berufung auf die humanit\u00e4re Schweiz fordern wir den Bundesrat auf, Massnahmen zu treffen, um in einer solchen Abw\u00e4gung in einem bewaffneten Konflikt den Schutz der betroffenen Zivilbev\u00f6lkerung jeweils h\u00f6her zu gewichten als eine allf\u00e4llige Verletzung des Gleichbehandlungsgebots der Kriegsparteien.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Mit der Totalrevision der \"Verordnung \u00fcber Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72)\" vom 4. M\u00e4rz 2022 hatte der Bundesrat beschlossen, die Sanktionsmassnahmen der Europ\u00e4ischen Union im Wesentlichen zu \u00fcbernehmen. Die Umsetzung der Sanktionen erfolgte im Einklang mit der Neutralit\u00e4t und auf humanit\u00e4re Aktivit\u00e4ten wurde R\u00fccksicht genommen.</p><p>Diese \u00dcbernahme der Sanktionen gegen\u00fcber Russland hat auch Auswirkungen auf G\u00fcterausfuhren in die Ukraine. Im internationalen bewaffneten Konflikt zwischen Russland und der Ukraine ist f\u00fcr die Schweiz die Neutralit\u00e4t anwendbar. Aus dem Neutralit\u00e4tsrecht folgt die Pflicht, dass die Schweiz beim Export und Transit von kriegsrelevanten G\u00fctern das Gleichbehandlungsgebot beachten muss (Art. 7 i.V.m. Art. 9 des Abkommens vom 18. Okt. 1907 betreffend die Rechte und Pflichten der neutralen M\u00e4chte und Personen im Falle eines Landkriegs; SR 0.515.21). Beschr\u00e4nkt die Schweiz den Export oder Transit von derartigem kriegsrelevantem Material f\u00fcr eine der Konfliktparteien, so muss sie diese Beschr\u00e4nkung auch auf die andere(n) Partei(en) anwenden. Gem\u00e4ss Schweizer Praxis erfasst die Pflicht dabei einzig G\u00fcter und Dienstleistungen, welche direkt und in milit\u00e4risch relevanter Weise der Kampff\u00e4higkeit der Parteien dienen. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen auch neutralit\u00e4tspolitische \u00dcberlegungen bei bestimmten G\u00fctern im milit\u00e4rischen Kontext daf\u00fcr sprechen, sich am Gleichbehandlungsgebot zu orientieren. Bei Dual-Use-G\u00fctern und strategischen G\u00fctern wird das Gleichbehandlungsgebot beachtet, wenn diese f\u00fcr milit\u00e4rische Zwecke oder milit\u00e4rische Endverbraucher bestimmt sind. Der Bundesrat ist gewillt, daf\u00fcr zu sorgen, dass die erlassenen Sanktionen humanit\u00e4re Aktivit\u00e4ten nicht behindern. F\u00fcr Sanktionsmassnahmen, im Zusammenhang mit solchen G\u00fctern, hat er humanit\u00e4re Ausnahmen vorgesehen.</p><p>Im Sinne des neutralit\u00e4tsrechtlichen Gleichbehandlungsgebots bei kriegsrelevanten G\u00fctern und in Fortf\u00fchrung der seit 2014 geltenden Bewilligungspraxis (vgl. Ip. 15.4134 Keller-Sutter \"Exportkontrolle. Praxis der Bewilligung bei Dual-Use-G\u00fctern\"), verbietet die Schweiz die Ausfuhr von besonderen milit\u00e4rischen G\u00fctern gem\u00e4ss Anhang 3 der G\u00fcterkontrollverordnung vom 3. Juni 2016 (GKV; SR 946.202.1) sowie zugeh\u00f6rige Dienstleistungen aller Art sowohl gegen\u00fcber Russland als auch gegen\u00fcber der Ukraine. Dies, weil bei besonderen milit\u00e4rischen G\u00fctern deren milit\u00e4rischen Charakter \u00fcberwiegt und sie deshalb grunds\u00e4tzlich als kriegsrelevante G\u00fcter zu verstehen sind. Seit Kriegsausbruch wurden Anfragen zur Lieferung von Schutzausr\u00fcstung in die Ukraine an die Schweiz gerichtet. Schusssichere Westen und Helme, die nach milit\u00e4rischen Spezifikationen hergestellt worden sind, gelten nach der G\u00fcterkontrollgesetzgebung als sogenannte besondere milit\u00e4rische G\u00fcter. Solche G\u00fcter werden durch das internationale Exportkontrollregime der Wassenaar-Vereinbarung durch die Milit\u00e4rg\u00fcterliste erfasst und unterliegen internationalen Exportkontrollmassnahmen. Entsprechend wurden Anfragen f\u00fcr die Lieferung von Helmen und schusssicheren Schutzwesten f\u00fcr die ukrainische Armee abgelehnt. Ausfuhren von Schutzwesten mit Dual-Use-Spezifikationen des Anhangs 2 GKV nach oder zur Verwendung in der Ukraine unterliegen hingegen der Bewilligungspflicht. Bewilligungen f\u00fcr solche G\u00fcter m\u00fcssten verweigert werden, wenn diese ganz oder teilweise f\u00fcr milit\u00e4rische Zwecke oder f\u00fcr milit\u00e4rische Endempf\u00e4nger bestimmt sind. Gesuche hierzu wurden allerdings keine unterbreitet. Unproblematisch aus Sicht Neutralit\u00e4t ist hingegen die Lieferung humanit\u00e4rer Hilfsg\u00fcter an die ukrainische Bev\u00f6lkerung (u.a. G\u00fcter aus der Armeeapotheke, Medikamente sowie Familienzelte, Matratzen, Schlafs\u00e4cke, Wolldecken). Diese G\u00fcter konnten ohne Restriktionen geliefert werden. Diese Praxis will der Bundesrat auch k\u00fcnftig weiterf\u00fchren.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1669161600000)\/","SubmittedBy":"Gr\u00fcnliberale Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1727117068000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1745522937723)\/","SubmissionDate":"\/Date(1664496000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5116,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Wirtschaft"}}