{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224199,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224199,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224199,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224199,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224199,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224199,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224199,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224199,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224199,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224199,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224199,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224199,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224199,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224199,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224199,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224199,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224199,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224199,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4199","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Anpassung der Bauarbeitenverordnung hinsichtlich der Notwendigkeit zur Einreichung eines Gesundheits- und Sicherheitsschutzkonzeptes","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Bauarbeitenverordnung in Artikel&nbsp;4 folgendermassen zu erg\u00e4nzen:</p><p>Neuer Absatz&nbsp;3: Die SUVA kann Ausnahmen vorsehen.</p>","ReasonText":"<p>Bekanntlich ist die revidierte Bauarbeitenverordnung (BauAV) am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Eine wesentliche Neuerung betrifft das Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept, welches in Artikel&nbsp;4 der BauAV geregelt ist: Arbeitgeber sind neu verpflichtet, vor Beginn der Bauarbeiten ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept zu erstellen, in dem die f\u00fcr ihre Arbeiten auf der Baustelle erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen aufgezeigt werden. Das Konzept muss einerseits die Notfallorganisation regeln. Anderseits sind die sicherheitsrelevanten Risiken auf der Baustelle zu dokumentieren. Es muss schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text erm\u00f6glicht, erstellt werden. Viele Branchenverb\u00e4nde haben - in Zusammenarbeit mit der SUVA - Musterkonzepte f\u00fcr ihre Mitglieder erstellt. Diese Musterkonzepte sind sehr ausf\u00fchrlich. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass das ausf\u00fchrliche Standardmusterkonzept f\u00fcr Bagatell- sowie kleinere und standardisierte Arbeiten mit geringem bis gar keinem Gefahrenpotential nicht zweckm\u00e4ssig und zielf\u00fchrend ist. H\u00e4ufig werden f\u00fcr solche Arbeiten keine sicherheitsrelevanten Hilfsmittel ben\u00f6tigt. Der damit verbundene administrative Aufwand zur Erstellung des Konzeptes steht deshalb in keinem Verh\u00e4ltnis zum Gefahrenpotential der auszuf\u00fchrenden Bauarbeit.</p><p>Die Verordnung selbst nennt keine Untergrenze, ab welcher solche Konzepte nicht mehr erforderlich w\u00e4ren. Auch die SUVA hat sich auf entsprechende Anfrage hin dahingehend ge\u00e4ussert, dass es keinen Sinn macht, f\u00fcr Kleinstarbeiten von etwa15 Minuten jeweils ein separates Konzept zu erstellen. Sie ist der Auffassung, dass Artikel&nbsp;4 auch nachgekommen werden kann, indem beispielsweise im Rahmen der Arbeitsvorbereitung Wochenprogramme oder personenbezogene Standardkonzepte erstellt werden, in welchen die in einer Kalenderwoche speziell zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen aufgezeigt werden. Die von der SUVA vorgeschlagenen Massnahmen zur Vereinfachung und Verminderung des administrativen Aufwandes sind ein Schritt in die richtige Richtung. Jedoch muss es in der Praxis gerade f\u00fcr Bagatell-, kleinere und standardisierte Arbeiten von geringer Dauer m\u00f6glich sein, im Rahmen einer Ausnahme g\u00e4nzlich auf die Erstellung eines Konzeptes zu verzichten. Artikel&nbsp;4 der BauAV ist deshalb diesbez\u00fcglich gem\u00e4ss obigem Vorschlag zu erg\u00e4nzen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die neue Bauarbeitenverordnung (SR 832.311.141; BauAV) ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Nach Artikel\u00a04 BauAV hat der Arbeitgeber daf\u00fcr zu sorgen, dass vor Beginn der Bauarbeiten ein Konzept vorliegt, in dem die f\u00fcr seine Arbeiten auf der Baustelle erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen aufgezeigt werden. Das Konzept muss schriftlich vorliegen. Bereits die alte BauAV verlangte in Artikel\u00a03 vom Arbeitgeber die Planung der Bauarbeiten, sodass das Risiko f\u00fcr Berufsunf\u00e4lle, Berufskrankheiten und Gesundheitsbeeintr\u00e4chtigungen m\u00f6glichst klein ist. Neu ist per 1. Januar 2022 lediglich die Schriftlichkeit in Form eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzeptes.</p><p>Die meisten Branchenverb\u00e4nde haben Standardvorlagen erstellt, mit welchen die Betriebe branchenspezifische Konzepte erstellen k\u00f6nnen. Diese Standardvorlagen haben sich nach Auffassung der Suva bew\u00e4hrt. Sie geben den Betrieben bei der Umsetzung der Forderung aus Art. 4 BauAV die erforderliche Sicherheit. Mit der Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzepts und der Umsetzung der daraus erforderlichen Schutzmassnahmen wird die Sicherheit der Arbeitnehmenden auf der Baustelle erh\u00f6ht. Mit dieser Feststellung sind auch die Arbeitgeberverb\u00e4nde einverstanden. Lediglich bei den Kleinstarbeiten gehen die Meinungen auseinander. Einige Verb\u00e4nde sind der Auffassung, dass der geringe Umfang der Kleinstarbeiten den administrativen Aufwand zur Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzepts nicht rechtfertige.</p><p>Arbeitnehmende auf Baustellen k\u00f6nnen indes auch bei Kleinstarbeiten erh\u00f6hten Gef\u00e4hrdungen ausgesetzt werden. So hat die Suva zum Beispiel mit den Sozialpartnern f\u00fcr die Elektroinstallationsbetriebe und f\u00fcr das Maler- und Gipsergewerbe zusammen Standardkonzepte f\u00fcr solche Kleinstarbeiten entwickelt. Ziel ist, dass nicht f\u00fcr jede Kleinstarbeit ein Konzept erstellt werden muss. Je nach Standardl\u00f6sung k\u00f6nnen Wochenkonzepte oder auch Funktionskonzepte erstellt werden. Ob und wie sich diese Konzepte in der Praxis bew\u00e4hren, kann zurzeit jedoch noch nicht beurteilt werden. Sie sind sehr neu und befinden sich in der Einf\u00fchrungsphase.</p><p>Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass es aktuell noch zu fr\u00fch ist, um die Wirksamkeit und Effizienz des schriftlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzeptes, insbesondere der neuen Standardkonzepte f\u00fcr Kleinstarbeiten, beurteilen zu k\u00f6nnen. Der Bundesrat will vorerst sehen wie sich dieses neue Instrument in der Praxis bew\u00e4hrt. Zudem ist der Bundesrat der Meinung, dass allf\u00e4llige Ausnahmen von der Erstellung des schriftlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzeptes nach Artikel\u00a04 BauAV nur vom Gesetzgeber selbst, jedoch nicht von der Suva, die mit dem Vollzug von Artikel\u00a04 BauAV beauftragt ist, vorgesehen werden k\u00f6nnen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1667952000000)\/","SubmittedBy":"Sollberger Sandra","BusinessStatus":209,"BusinessStatusText":"\u00dcberwiesen an den Bundesrat","BusinessStatusDate":"\/Date(1764595653000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|2836|2841|2846","Category":"V","Modified":"\/Date(1764682077963)\/","SubmissionDate":"\/Date(1664496000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5116,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz|Gesundheit|Raumplanung und Wohnungswesen"}}