{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224200,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224200,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224200,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224200,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224200,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224200,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224200,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224200,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224200,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224200,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224200,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224200,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224200,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224200,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224200,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224200,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224200,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224200,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4200","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Finanzinstitutsgesetz. Finma und Wettbewerbsf\u00e4higkeit des Finanzplatzes Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Seit dem 1. Januar 2020 unterstehen unabh\u00e4ngige Verm\u00f6gensverwalter und Trustees gem\u00e4ss Finanzinstitutsgesetz (FINIG) f\u00fcr die Aus\u00fcbung ihrer T\u00e4tigkeit einer Bewilligungspflicht. F\u00fcr die Erf\u00fcllung der Bewilligungsvoraussetzungen sieht Artikel\u00a074 FINIG eine \u00dcbergangsfrist von drei Jahren vor. Dazu m\u00fcssen sich die Verm\u00f6gensverwalter und Trustees insbesondere einer Aufsichtsorganisation anschliessen und der Eidgen\u00f6ssischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) bis zum 31. Dezember 2022 ein Bewilligungsgesuch einreichen. Einige konkrete Aspekte im Zusammenhang mit diesem Bewilligungsgesuch werfen aber Fragen auf in Bezug darauf, auf welche rechtlichen Kriterien sie sich st\u00fctzen.</p>","ReasonText":"<p>Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens sehen sich viele Verm\u00f6gensverwalter mit exzessiven Anforderungen der FINMA konfrontiert, die sich weder im Gesetz noch in der Verordnung (Finanzinstitutsverordnung, FINIV) noch in den Erl\u00e4uterungen und Richtlinien der FINMA finden. Oft wird dabei auf eine \"Wegleitung der FINMA\" verwiesen, die nicht publiziert ist. Diesbez\u00fcglich hob der Bundesrat 2014 in seinem Bericht zur Erf\u00fcllung der Postulate 12.4095, 12.4121, 12.4122 und 13.3282 Folgendes hervor (S. 37): \"Wegleitungen sind keine verbindlichen Rechtss\u00e4tze, haben keinen normativen Charakter und begr\u00fcnden keine Praxis der FINMA.\" </p><p>Bei grenz\u00fcberschreitenden T\u00e4tigkeiten verlangt die FINMA beispielsweise, dass die Verm\u00f6gensverwalter die L\u00e4nder auflisten, in denen sie t\u00e4tig sind, wohingegen Artikel\u00a012 FINIV nur verlangt, dass sie ihren Gesch\u00e4ftsbereich \"geografisch genau umschreiben\". Ausserdem interpretiert die FINMA in einem sehr umfassenden Sinn, wann die T\u00e4tigkeit eines Unternehmens als \"risikoreich\" gilt. So wird die gesamte T\u00e4tigkeit als risikoreich betrachtet, selbst wenn das Unternehmen nur ein einziges Konto bei einer Schweizer Bank im Ausland f\u00fchrt; das hat betr\u00e4chtliche organisatorische und finanzielle Auswirkungen. </p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Auf welche Rechtsgrundlagen st\u00fctzt sich die FINMA, wenn sie Elemente verlangt, die \u00fcber den vom Gesetzgeber vorgegebenen rechtlichen Rahmen hinausgehen? </p><p>2. Welches sind die Kriterien und die Rechtsgrundlagen, auf die sich die \"Wegleitung der FINMA\" bez\u00fcglich der Bewilligung f\u00fcr Verm\u00f6gensverwalter st\u00fctzt? </p><p>3. Ist der Bundesrat nach wie vor der Ansicht, dass die Wegleitungen der FINMA keine verbindlichen Rechtss\u00e4tze sind, keinen normativen Charakter haben und keine Praxis der FINMA begr\u00fcnden? </p><p>4. Das FINMAG sieht ausdr\u00fccklich vor, dass die FINMA ber\u00fccksichtigen muss, \"wie sich die Regulierung auf den Wettbewerb, die Innovationsf\u00e4higkeit und die internationale Wettbewerbsf\u00e4higkeit des Finanzplatzes Schweiz auswirkt\" (Art. 7 Abs. 2 Bst. b), und dass sie \"f\u00fcr einen transparenten Regulierungsprozess und eine angemessene Beteiligung der Betroffenen\" sorgen muss (Art. 7 Abs. 4). Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Art, wie die FINMA das FINIG auf die Verm\u00f6gensverwalter anwendet, den vom Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) abgesteckten rechtlichen Rahmen einh\u00e4lt?</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1.-3. Verm\u00f6gensverwalter und Trustees ben\u00f6tigen gem\u00e4ss Finanzinstitutsgesetz (FINIG) eine Bewilligung der Eidgen\u00f6ssischen Finanzmarktaufsicht FINMA. Die Bewilligungsvoraussetzungen sind im Gesetz sowie der Ausf\u00fchrungsverordnung des Bundesrates (Finanzinstitutsverordnung, FINIV) festgehalten und betreffen pers\u00f6nliche, finanzielle und organisatorische Anforderungen. Insbesondere m\u00fcssen Verm\u00f6gensverwalter und Trustees den Nachweis erbringen, ihren Sitz in der Schweiz zu haben, angemessen organisiert zu sein sowie \u00fcber ausreichende finanzielle Garantien zu verf\u00fcgen.</p><p>F\u00fcr das Bewilligungsverfahren der FINMA steht den Verm\u00f6gensverwaltern und Trustees auf der Erhebungs- und Gesuchsplattform (EHP) der FINMA ein Gesuchsformular zur Verf\u00fcgung. Davon findet sich auf der Internet-Seite zudem \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich eine ausgeklappte Vorlage zur \u00dcbersicht. Wenn im Gesuchsformular die Domizill\u00e4nder der Kundschaft auszuf\u00fcllen sind, entspricht dies Artikel\u00a012 FINIV, der vorschreibt, dass der geographische Gesch\u00e4ftsbereich genau umschrieben werden m\u00fcsse. Das Gesuchsformular geht entsprechend nicht \u00fcber den einschl\u00e4gigen Rechtsrahmen hinaus.</p><p>Im Bereich der Bewilligung von Verm\u00f6gensverwaltern und Trustees gibt es keine Wegleitung der FINMA. Auch das Gesuchsformular auf der EHP sowie die Vorlage auf der Internet-Seite stellen f\u00fcr sich genommen keine \"Wegleitungen\" dar. Ebenso wenig sind darin verbindliche Rechtss\u00e4tze enthalten. Im \u00dcbrigen sind Wegleitungen - wie im in der Interpellationsbegr\u00fcndung zitierten Bericht des Bundesrates vom 18. Dezember 2014 festgehalten - keine verbindlichen Rechtss\u00e4tze, haben keinen normativen Charakter und begr\u00fcnden keine Praxis der FINMA.</p><p>4. Bei der Anwendung des FINIG durch die FINMA im Rahmen eines Bewilligungsverfahrens handelt es sich um Gesetzesanwendung im Einzelfall und nicht um Regulierung (wozu sich in Art. 7 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes sog. Regulierungsgrunds\u00e4tze finden). Soweit die FINMA, gest\u00fctzt auf die Angaben im Gesuchsformular, Gesch\u00e4ftsmodelle oder -t\u00e4tigkeiten als risikobehaftet einstuft und deswegen Anpassungen in der organisatorischen oder finanziellen Ausstattung verlangt, kann die entsprechende Auflage bzw. Verf\u00fcgung angefochten werden, wenn ein Verm\u00f6gensverwalter der Auffassung sein sollte, die verlangten Anpassungen seien rechtswidrig oder unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1668556800000)\/","SubmittedBy":"Maitre Vincent","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1727428019000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|24|44","Category":null,"Modified":"\/Date(1745522765727)\/","SubmissionDate":"\/Date(1664496000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5116,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Finanzwesen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit"}}