{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224218,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224218,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224218,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224218,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224218,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224218,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224218,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224218,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224218,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224218,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224218,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224218,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224218,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224218,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224218,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224218,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224218,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224218,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4218","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Afrikanische Sozialhilfebeziehende","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1.Wie war die Zunahme von sozialhilfebeziehenden Personen aus Afrika in den Jahren 2005 bis 2020?</p><p>2. Wie viel Prozent der Sozialhilfebeziehenden stammen 2020 aus Afrika, wenn die Sozialhilfestatistik der Kantone und die Asyl- und Fl\u00fcchtlingsstatisitk addiert werden?</p><p>3. Der gr\u00f6sste Teil der afrikanischen Sozialhilfeempf\u00e4nger stammt aus Eritrea; wie hoch ist die Geburtenrate bei den Eritreern, wie hoch ist sie bei den Schweizern (2005 bis 2020)?</p><p>4.1 Wie erkl\u00e4rt sich der Bundesrat, dass bei Personen aus Afrika, angrenzende L\u00e4nder und \u00fcbrige EU/EFTA-Staaten die Sozialhilfebeziehenden in den letzten Jahren regelrecht explodiert sind, w\u00e4hrend bei Schweizern und den \u00fcbrigen Ausl\u00e4ndern die Steigerung eher moderat ausf\u00e4llt? </p><p>4.2 Erachtet der Bundesrat es als Zufall, dass genau dort die Zahlen explodieren, wo die Schweiz durch die geltenden internationalen Vertr\u00e4ge kaum mehr Einfluss nehmen kann?</p><p>5. Mit der Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention m\u00fcssen Fl\u00fcchtlinge den Einheimischen gleich gestellt werden. In der Sozialhilfe d\u00fcrfen somit keine Unterscheidungen gemacht werden. Die Sozialhilfe sieht aber z.B. die Verwandtenunterst\u00fctzung und das Aufbrauchen des Verm\u00f6gens vor. Des Weiteren muss bezogene Sozialhilfe wieder zur\u00fcckbezahlt werden, z.B. nach Erbschaften. Es liegt damit nahe, dass daf\u00fcr Fl\u00fcchtlinge eher weniger in Frage kommen, als die hiesige Bev\u00f6lkerung. Wir benachteiligen damit unsere eigene Bev\u00f6lkerung. Verst\u00f6sst dieser Missstand nicht gegen die Bundesverfassung (Gleichbehandlung)?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Zahl der sozialhilfebeziehenden Personen mit einer Staatszugeh\u00f6rigkeit eines afrikanischen Landes lag 2006 bei 12 700 und im Jahr 2020 bei 38 700 (wirtschaftliche Sozialhilfe). Dies entspricht einer Zunahme von rund 26 000 Personen in 15 Jahren. Allerdings ist zu beachten, dass erst ab dem Jahr 2012 verl\u00e4sslichere Aussagen \u00fcber die in Frage stehenden Entwicklungen gemacht werden k\u00f6nnen. Zuvor besteht ein relativ hoher Anteil an unbestimmten Werten - dies f\u00fchrt zu verzerrten Resultaten. Wenn die Zunahme von 2012 bis 2020 betrachtet wird, dann resultiert eine Zunahme von rund 18 300 Personen in 9 Jahren.</p><p>2. Von allen Personen, die von der wirtschaftlichen Sozialhilfe oder der Sozialhilfe im Asyl- und Fl\u00fcchtlingsbereich unterst\u00fctzt wurden, weisen 17\u00a0Prozent eine Staatszugeh\u00f6rigkeit eines afrikanischen Landes auf. Dieser Anteil ist seit 2016 stabil.</p><p>3. Die Geburtenrate der Schweizerinnen liegt in den Jahren 2005 bis 2021 im Schnitt bei 1.39 und variiert zwischen minimal 1.27 und maximal 1.43. Bei den Eritreerinnen in der st\u00e4ndigen Wohnbev\u00f6lkerung liegt die Geburtenrate im selben Zeitraum bei durchschnittlich 3.32. Zwischen 2005 und 2010 variiert dieser Indikator aufgrund der in diesem Zeitraum geringen Bev\u00f6lkerungszahl relativ stark. Ab 2011 betr\u00e4gt ihre st\u00e4ndige Wohnbev\u00f6lkerung \u00fcber 4000 Personen und die Geburtenrate der Eritreerinnen betr\u00e4gt zwischen 2011 und 2021 minimal 2.98 und maximal 3.9.</p><p>4.1 / 4.2 W\u00e4hrend die Sozialhilfequote (wirtschaftliche Sozialhilfe) der Schweizer und Schweizerinnen sich im Zeitraum von 2006 bis 2020 zwischen 2.0\u00a0Prozent und 2.3\u00a0Prozent bewegte, erreichte die Quote der EU/EFTA-Staatsangeh\u00f6rigen in den Jahren 2013 und 2014 mit 3.2\u00a0Prozent vor\u00fcbergehend deutlich erh\u00f6hte Werte. In den darauffolgenden Jahren bildete sie sich aber wieder sichtbar zur\u00fcck und betrug im Jahr 2020 noch 2.7\u00a0Prozent. Damit fand \u00fcber den gesamten Zeitraum betrachtet eine Ann\u00e4herung der Sozialhilfequote der EU/EFTA-Staatsangeh\u00f6rigen an diejenige der Schweizer und Schweizerinnen statt (eine Explosion der Anzahl der Sozialhilfebeziehenden ist somit nicht feststellbar). Die Sozialhilfequote von afrikanischen Staatsangeh\u00f6rigen belief sich 2009 auf 27.5\u00a0Prozent; 2019 auf 31.7\u00a0Prozent und 2020 auf 34.6\u00a0Prozent. Dabei werden auch anerkannte Fl\u00fcchtlinge und vorl\u00e4ufig Aufgenommene in der Statistik zur wirtschaftlichen Sozialhilfe erfasst, und zwar ab dem Zeitpunkt, ab dem die finanzielle Verantwortung vom Bund auf die Kantone \u00fcbergeht. Hierbei handelt es sich oft um Personen, die wegen mangelnden Sprachkenntnissen oder fehlender Schul- oder Berufsausbildung nur schwer in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden k\u00f6nnen. In den Jahren 2014 bis 2016 ersuchten in der Schweiz \u00fcberdurchschnittlich viele Personen um Asyl. Diese Personen werden nun ab 2019 in der Statistik zur wirtschaftlichen Sozialhilfe sichtbar, d.h. die Zunahme in der Sozialhilfequote ist prim\u00e4r in diesem Zusammenhang zu sehen. Betrachtet man s\u00e4mtliche afrikanische Sozialhilfebeziehenden aus der wirtschaftlichen Sozialhilfe und der Sozialhilfe im Asyl- und Fl\u00fcchtlingsbereich der letzten f\u00fcnf Erhebungsjahre (20162020) zusammen, ist sogar eine Abnahme von rund 5600 Personen bzw. 13\u00a0Prozent zu verzeichnen. Ein genereller Zusammenhang zwischen Sozialhilfebeziehenden und internationalen Vertr\u00e4gen ist nicht feststellbar.</p><p>5. Alle in der Schweiz anerkannten Fl\u00fcchtlinge unterstehen der Fl\u00fcchtlingskonvention und k\u00f6nnen sich auf die dort verankerten Rechte berufen, welche im Vergleich zu anderen Kategorien von Ausl\u00e4ndern teilweise eine verbesserte Rechtstellung vorsehen. So haben Fl\u00fcchtlinge beispielsweise in der Sozialhilfe Anspruch auf die gleichen Leistungen wie die einheimische Bev\u00f6lkerung. Umgekehrt gelten f\u00fcr die Anrechnung allf\u00e4lliger Verm\u00f6genswerte an die Sozialhilfe oder f\u00fcr die R\u00fcckerstattung von Sozialhilfeleistungen die gleichen Kriterien und Schwellenwerte wie f\u00fcr die \u00fcbrige einheimische Bev\u00f6lkerung. Eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung ist somit nicht gegeben.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1668556800000)\/","SubmittedBy":"Bircher Martina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1671148800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|1236|2811|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1751962954103)\/","SubmissionDate":"\/Date(1664496000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5116,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Menschenrechte|Migration|Sozialer Schutz"}}