{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224221,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224221,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224221,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224221,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224221,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224221,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224221,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224221,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224221,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224221,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224221,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224221,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224221,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224221,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224221,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224221,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224221,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224221,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4221","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Besteuerung von Verwaltungsratsmitgliedern nach dem Aufwand. Es braucht eine gerichtliche Kl\u00e4rung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: </p><p>1. Der Finanzminister best\u00e4tigt in seiner Antwort auf die Frage 22.7704, dass er es abgelehnt hat, der Empfehlung der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle (EFK) vom 30. Mai 2022 in Bezug auf die Besteuerung nach dem Aufwand Folge zu leisten. Muss diese Ablehnung dahingehend interpretiert werden, dass der Bundesrat dieses Thema eingehend diskutiert hat und zum Schluss gekommen ist, er wolle sich mit einer uneinheitlichen Umsetzung von Artikel\u00a014 des Bundesgesetzes \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG) durch die Kantone zufriedengeben? </p><p>2. Im August 2021 hat die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung (ESTV) ausgef\u00fchrt, unter welchen Voraussetzungen Verwaltungsratsmitglieder von Schweizer Unternehmen nach dem Aufwand besteuert werden k\u00f6nnen. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass diese Voraussetzungen erf\u00fcllt sind im Fall einer Verwaltungsratspr\u00e4sidentin oder eines Verwaltungsratspr\u00e4sidenten, die oder der keine Entsch\u00e4digung erh\u00e4lt? Wie sieht es aus, wenn diese Person eine Entsch\u00e4digung erh\u00e4lt? </p><p>3. Zur Frage, die die EFK in ihrem Pr\u00fcfbericht vom 30. Mai 2022 behandelt, gibt es divergierende Rechtsgutachten. Welches ist die konsolidierte Haltung des Bundesrates in Bezug auf die Voraussetzungen, die ein Verwaltungsratsmitglied eines Schweizer Unternehmens erf\u00fcllen muss, damit man annehmen kann, dass es in der Schweiz keine Erwerbst\u00e4tigkeit aus\u00fcbt im Sinn von Artikel\u00a014 DBG? </p><p>4. In welchem Fall wird der Bundesrat - bzw. an seiner Stelle die ESTV - durch Beschwerde gegen eine Veranlagungsverf\u00fcgung diese Fragen vor ein Gericht bringen, um die n\u00f6tige rechtliche Kl\u00e4rung zu bekommen? </p><p>5. Ist der Bundesrat nicht ganz generell der Ansicht, dass die Einnahmeneinbussen, die dem Bund aufgrund einer mangelhaften Anwendung der Voraussetzungen von Artikel\u00a014 DBG m\u00f6glicherweise entstehen, vermieden werden k\u00f6nnten?</p>","ReasonText":"<p>Die Besteuerung nach dem Aufwand ist eine besondere Besteuerungsart, die in Artikel\u00a014 DBG geregelt ist. Schon seit Langem stellt sich die Frage, wie die im Gesetz festgelegte Voraussetzung auszulegen ist, wonach eine solche Besteuerung nur m\u00f6glich ist, wenn in der Schweiz keine Erwerbst\u00e4tigkeit ausge\u00fcbt wird. Wenn es um Verwaltungsratsmitglieder geht, ist diese Frage besonders heikel. Die ESTV hat im August 2021 gegen\u00fcber den Kantonen die Voraussetzungen pr\u00e4zisiert, unter denen eine Besteuerung nach dem Aufwand m\u00f6glich ist. Im Wesentlichen ist eine solche Besteuerung nur m\u00f6glich, wenn das Verwaltungsratsmitglied seine T\u00e4tigkeit ehrenamtlich aus\u00fcbt oder lediglich eine angemessene Spesenentsch\u00e4digung erh\u00e4lt. Die EFK hat jedoch insbesondere in ihrem Pr\u00fcfbericht vom 30. Mai 2022 darauf hingewiesen, dass gewisse Kantone diese Voraussetzung nicht beachten, namentlich der Kanton Waadt, und dass eine rechtliche Kl\u00e4rung durch ein Gericht n\u00f6tig ist. Der Bundesrat seinerseits ist der Ansicht, dass sich aufgrund der Ablehnung der Motion 20.3850 durch den Nationalrat die Beibehaltung der aktuellen Praxis rechtfertigt, und der Finanzminister betont, es stehe der ESTV frei, die Empfehlungen der EFK abzulehnen (Antwort auf die Frage 22.7704). Diese Interpretation ist insofern fragw\u00fcrdig, als die besagte Motion eine andere Stossrichtung hatte. Und so bleibt weiterhin Rechtsunsicherheit bestehen, und zwar in einem inakzeptabel hohen Mass, wenn man ber\u00fccksichtigt, wie wichtig eine schweizweit einheitliche Umsetzung des DBG ist und wie viele potenzielle Steuereinnahmen betroffen sind. </p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat hat im Rahmen seines <a href=\"https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/publiservice/publikationen/beschwerdeentscheide.html\">Entscheids vom 30. September 2022</a> (www.bj.admin.ch/bj/de/home/publiservice/publikationen/beschwerdeentscheide.html) im Beschwerdeverfahren zwischen der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle (EFK) und dem Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartement (EFD) eingehend gepr\u00fcft, weshalb es das EFD abgelehnt hat, der Empfehlung der EFK Folge zu leisten. Diese hatte die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung (ESTV) aufgefordert, \"in Anwendung von Artikel\u00a0141 DBG einen konkreten Fall eines Verwaltungsratsmitglieds, das kein Honorar bezieht, eine wesentliche Beteiligung an einem Schweizer Unternehmen h\u00e4lt und nach dem Aufwand besteuert wird, von einem Gericht beurteilen zu lassen\".</p><p>Die Vermutung, dass Artikel\u00a014 DBG uneinheitlich umgesetzt wird, wurde von der EFK basierend auf ihrer eigenen Analyse angestellt.</p><p>Da die EFK jedoch kein gesetzlich begr\u00fcndetes Recht auf Einsicht in die Steuerdossiers von Steuerpflichtigen besitzt, kann sie deren Inhalt und insbesondere den der Besteuerung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht kennen. Dar\u00fcber hinaus obliegt die Pr\u00fcfung der einheitlichen Umsetzung des DBG einzig der ESTV, die zu diesem Zweck \u00fcber erfahrene Spezialistinnen und Spezialisten im Bereich des Bundessteuerrechts verf\u00fcgt.</p><p>Der Bundesrat kam in seinem Beschwerdeentscheid vom 30. September 2022 letztlich zum Schluss, dass die ESTV mit ihrer Ablehnung der Empfehlung der EFK angemessen und rechtskonform gehandelt hat. Zudem sei darauf hingewiesen, dass die ESTV im August 2021 die erforderlichen Massnahmen f\u00fcr die einheitliche Praxisanwendung seitens der Kantone ergriffen hat.</p><p>2. und 3. Im Falle einer Verwaltungsratspr\u00e4sidentin oder eines Verwaltungsratspr\u00e4sidenten, die oder der keine Entsch\u00e4digung erh\u00e4lt und nicht an der F\u00fchrung des operativen Gesch\u00e4fts der Gesellschaft beteiligt ist, deren T\u00e4tigkeit sich auf die Verwaltung des vom Verwaltungsratsmitglied eingebrachten Verm\u00f6gens beschr\u00e4nkt oder der Sicherung des privat investierten Kapitals dient, ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Voraussetzungen der ESTV erf\u00fcllt sind.</p><p>Bei Bezug einer Entsch\u00e4digung f\u00fcr eine Verwaltungsratst\u00e4tigkeit, die auf dem Gebiet der Schweiz ausge\u00fcbt wird, ist die gesetzliche Vorgabe, dass in der Schweiz keiner Erwerbst\u00e4tigkeit nachgegangen wird, dagegen eindeutig nicht erf\u00fcllt.</p><p>4. Wenn die ESTV in einem konkreten Fall schl\u00fcssig darlegen k\u00f6nnte (Beweislast nach Art. 8 ZGB), dass die Anforderungen der Praxis im Bereich der direkten Bundessteuer von der zust\u00e4ndigen Veranlagungsbeh\u00f6rde nicht eingehalten werden, w\u00fcrde es der Bundesrat als sinnvoll erachten, dass dieser Fall vor ein Gericht gebracht wird.</p><p>5. Dass auf dem Gebiet der Schweiz keine Erwerbst\u00e4tigkeit ausge\u00fcbt wird, ist eine wesentliche Voraussetzung f\u00fcr die Besteuerung nach dem Aufwand. Nach Ansicht des Bundesrates ist eine Missachtung dieser Vorgabe daher nicht hinnehmbar und kann in nachgewiesenen F\u00e4llen zu Steuerausf\u00e4llen f\u00fcr den Bund f\u00fchren.</p><p>Der Bundesrat h\u00e4lt jedoch fest, dass die von der ESTV ergriffenen Massnahmen zur Vereinheitlichung der Steuerpraxis gerade darauf abzielen, dieses Risiko erheblich zu minimieren, und dass, wenn es um Verwaltungsratsmitglieder von Kapitalgesellschaften geht, in Wirklichkeit nur eine sehr geringe Anzahl von Steuerpflichtigen betroffen ist.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1668556800000)\/","SubmittedBy":"Mahaim Rapha\u00ebl","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1727428048000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1745522432007)\/","SubmissionDate":"\/Date(1664496000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5116,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft|Steuer"}}