{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224229,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224229,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224229,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224229,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224229,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224229,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224229,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224229,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224229,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224229,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224229,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224229,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224229,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224229,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224229,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224229,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224229,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224229,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4229","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wo steht der Bundesrat bei den \u00f6kologischen Massnahmen f\u00fcr Strukturverbesserungen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In ihrem Pr\u00fcfauftrag 21300 zu Subventionen f\u00fcr Strukturverbesserungen im Tiefbau, hat die Eidgen\u00f6ssische Finanzkontrolle (EFK) im Juli 2022 festgestellt, \"dass die gesetzliche Vorgabe zur \u00f6kologischen Aufwertung bei umfassend gemeinschaftlichen Projekten auf h\u00f6chst unterschiedliche Weise erf\u00fcllt wird.\" Im Bericht heisst es weiter: \"Das BLW ist sich dieser Problematik grunds\u00e4tzlich bewusst und hat ein Projekt zur Ausarbeitung von Anforderungen an \u00f6kologische Massnahmen in Planung.\" </p><p>In der Vorstudie von UVEK/BAFU zu Subventionen mit biodiversit\u00e4tssch\u00e4digenden Wirkungen steht erneut, das BLW plane ein Projekt zur Ausarbeitung von einheitlichen und umsetzbaren Anforderungen an \u00f6kologische Massnahmen. </p><p>Ich bitte den Bundesrat daher, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Sind dies ein und derselbe Auftrag, zwei separate Auftr\u00e4ge oder wurden zwei Auftr\u00e4ge zusammengenommen? </p><p>2. Was ist der Stand der Dinge? Wie geht das BLW vor? Was plant es auf der Zeitachse? </p><p>3. Wie fliessen die Erkenntnisse der \u00dcberpr\u00fcfung der Subvention im Rahmen des bundesr\u00e4tlichen Auftrags vom Juni 2022 in die Strategie Strukturverbesserung 2030 ein, die bis im M\u00e4rz 2023 vorliegen muss? </p><p>4. Angesichts der vorherrschenden mangelnden Datenlage \u00fcber die Ausgangszust\u00e4nde der strukturverbesserten Landschaftskammern: Wie wird die Intensivierungswirkung gemessen? Wird zuk\u00fcnftig ein nationales Punktesystem eingef\u00fchrt, um den Zustand der Landschaft und der \u00d6kosysteme vor bzw. nach den strukturverbessernden Massnahmen zu messen, um so die Intensivierungswirkung erfassen/ausweisen zu k\u00f6nnen? </p><p>5. Sieht der Bundesrat vor, ein Moratorium f\u00fcr potentiell besonders sch\u00e4dliche Strukturverbesserungsmassnahmen zu erlassen, bis die lntensivierungswirkung gepr\u00fcft wurde (Vorsorgeprinzip)? Wenn nein, warum nicht? </p><p>6. Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass regelm\u00e4ssig gegen Ende eines Rechnungsjahres verbliebene Gelder aus Krediten f\u00fcr Strukturverbesserungsmassnahmen sehr kurzfristig abgeholt und gesprochen werden? Welchen Handlungsbedarf sieht er?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Beim im Pr\u00fcfauftrag 21300 der EFK und in der Vorstudie des BAFU erw\u00e4hnten \"Projekt zur Ausarbeitung von Anforderungen an \u00f6kologische Massnahmen\" handelt es sich um ein und dasselbe Projekt.</p><p>2. Der Start des Projekts \"Anforderungen an \u00f6kologische Massnahmen bei Strukturverbesserungen im Tiefbau\" soll im Herbst 2022 erfolgen. In einer ersten Phase soll, basierend auf bestehenden Grundlagen, ein einfaches und praxistaugliches Instrument entwickelt werden, das die Bewertung und Bilanzierung des Ausgangszustandes, der Eingriffe und der \u00f6kologischen Massnahmen im Perimeter von umfassenden gemeinschaftlichen Strukturverbesserungen (v.a. Gesamtmeliorationen) erm\u00f6glicht. Das Instrument soll im Sommer 2023 vorliegen. In einem zweiten Schritt werden bis Ende 2023 die Vorgaben zur Anwendung des Instrumentes und die Mindestanforderungen an \u00f6kologische Massnahmen pr\u00e4zisiert. Allenfalls wird in einem letzten Schritt eine Anpassung der Strukturverbesserungsverordnung n\u00f6tig sein.</p><p>3. Gem\u00e4ss Bundesratsentscheid vom 3. Juni 2022 m\u00fcssen die Resultate der Evaluation, inklusive allf\u00e4lliger Reformvorschl\u00e4ge, bis Ende 2024 dem Bundesrat vorgelegt werden. Die Ergebnisse der Evaluation geh\u00f6ren somit zu den Analysen, welche in den n\u00e4chsten Jahren im Hinblick auf die zuk\u00fcnftige Ausrichtung der Agrarpolitik durchgef\u00fchrt werden.</p><p>4. Siehe Antwort 2. Das zu entwickelnde Bewertungssystem wird den Vergleich des Zustands vor und nach einer Gesamtmelioration erm\u00f6glichen. Allerdings gilt es zu beachten, dass langfristige Ver\u00e4nderungen der Bewirtschaftung durch zahlreiche Treiber beeinflusst werden, die von der Strukturverbesserung unabh\u00e4ngig sind.</p><p>5. Ein Moratorium f\u00fcr die Beitragsgew\u00e4hrung an Projekte zu erlassen, die \u00fcber eine rechtskr\u00e4ftige Bewilligung verf\u00fcgen, wird nicht als sinnvoll erachtet. Zudem muss zun\u00e4chst im Rahmen der \"Evaluation biodiversit\u00e4tssch\u00e4digender Subventionen\" (s. Antwort 3) gepr\u00fcft werden, in welchem Umfang sich welche Strukturverbesserungsmassnahmen negativ auf die Biodiversit\u00e4t auswirken k\u00f6nnen. Ohne diese wissenschaftliche Grundlage k\u00f6nnte sich ein pauschales Moratorium negativ auf die Ziele der Strukturverbesserungen einschliesslich der \u00d6kologie auswirken, ohne dass eine allf\u00e4llige Verbesserung im Biodiversit\u00e4tsbereich garantiert ist. Schon heute ist bei der Projektbeurteilung s\u00e4mtlichen Grunds\u00e4tzen der Strukturverbesserungen gem\u00e4ss Artikel\u00a087 Landwirtschaftsgesetz (LwG, SR 910.1) Rechnung zu tragen. Dazu geh\u00f6rt auch die Pr\u00fcfung der Intensivierungswirkung mit m\u00f6glichen nachteiligen Folgen f\u00fcr die Verwirklichung \u00f6kologischer Ziele (LwG Art. 87 Abs. 1 Bst. d und e) im konkreten Fall, einschliesslich der Ber\u00fccksichtigung des Vorsorgeprinzips.</p><p>6. Wann genau ein Projekt oder eine Projektetappe ausf\u00fchrungsreif und damit bereit zur Subventionierung ist, h\u00e4ngt von vielen Faktoren ab, wie beispielsweise Einsprachen, und ist zeitlich nicht exakt planbar. Dies erschwert die Budgetierung in den Kantonen. Gegen Ende Jahr verteilen sie ihre verbleibenden Kredite auf die ausf\u00fchrungsbereiten Etappen oder Projekte, indem Teilverpflichtungen beantragt werden. Damit kann das in vielen Kantonen knappe Budget optimal ausgesch\u00f6pft werden. Der Bundesrat sieht darin kein Problem, weil die Pr\u00fcfung der Beitragsgew\u00e4hrung durch den Bund in jedem Fall nach den gleichen Massst\u00e4ben erfolgt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1668556800000)\/","SubmittedBy":"Gugger Niklaus-Samuel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1727430960000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1745522149613)\/","SubmissionDate":"\/Date(1664496000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5116,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Umwelt|Landwirtschaft"}}