{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224237,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224237,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224237,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224237,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224237,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224237,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224237,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224237,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224237,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224237,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224237,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224237,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224237,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224237,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224237,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224237,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224237,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224237,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4237","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Vertikale Integration von Schweizer Energieversorgungsunternehmen und Stromproduzenten via Vertr\u00e4ge erm\u00f6glichen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Vertikal integrierte Unternehmen wie die BKW oder das ewz sind heute Garanten f\u00fcr Versorgungssicherheit, Preisstabilit\u00e4t und \u00f6kologische Stromproduktion. Grundversorgte Kundinnen und Kunden k\u00f6nnen das Energieversorgungs-Unternehmen (EVU) nicht w\u00e4hlen. Sie sind teilweise, je nach Wohnort, von massiven Strompreiserh\u00f6hungen betroffen, w\u00e4hrenddem Kundinnen und Kunden von vertikal integrierten Unternehmen von gleich bleibenden Preisen profitieren. Es d\u00fcrfte in diesen Gebieten kaum zu H\u00e4rtef\u00e4llen wegen \u00fcberm\u00e4ssiger Strompreiserh\u00f6hungen kommen.</p><p>Lange Zeit galt die Liberalisierung des Strommarktes als Ziel f\u00fcr sich. Dabei ging der wesentliche Aspekt der Versorgungssicherheit, aber auch der gen\u00fcgenden Investitionen in erneuerbare Stromproduktion, Energieeffizienz und in ein intelligentes Netz verloren. In Zusammenhang mit dem Rettungsschirm ist z.B. im Kanton Z\u00fcrich von verschiedenen Seiten gefordert worden, dass der produzierte Strom der Axpo wieder - wie zu Zeiten der NOK - den Kundinnen und Kunden der Werke der Eignerkantone zugute kommen soll.</p><p>Eine solche vertikale Integration von Stromproduzenten, welche im Besitz der \u00f6ffentlichen Hand sind, und Schweizer EVU k\u00f6nnte mit vertraglichen Vereinbarungen gel\u00f6st werden.</p><p>In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:</p><p>- Wie stellt sich der Bundesrat grunds\u00e4tzlich zum Ziel, den in der Schweiz produzierten Strom vermehrt den Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten zu angemessenen und langfristig planbaren Preisen zu liefern?</p><p>- Welche Vor- und Nachteile h\u00e4tte eine vertikale Integration der Produktion und des Verkaufs an die gesch\u00fctzten Endkunden?</p><p>- Welche gesetzlichen Anpassungen sind n\u00f6tig, damit eine solche vertikale Integration ohne eine \u00c4nderung der Besitzverh\u00e4ltnisse der betroffenen Unternehmen rechtskonform umgesetzt werden kann?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Eine sichere Energieversorgung ist f\u00fcr den Bundesrat von zentraler Bedeutung. Am 18. Juni 2021 hat er die Botschaft zum Bundesgesetz \u00fcber eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (BBl 2021 1666) verabschiedet. Mit der Vorlage wird die Energiestrategie 2050 weiterentwickelt und der Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien sowie die Versorgungssicherheit der Schweiz werden erheblich gest\u00e4rkt. Durch den Ausbau der heimischen Erzeugungskapazit\u00e4ten kommt es zu gr\u00f6sseren Strommengen in der Grundversorgung, die im jetzigen Modell der Teilliberalisierung kostenreguliert sind.</p><p>Der Strommarkt wurde 2009 mit dem Bundesgesetz \u00fcber die Stromversorgung vom 23. M\u00e4rz 2007 (Stromversorgungsgesetz, StromVG; SR 734.7) teilliberalisiert. Die teilweise Aufgabe des Modelltyps des vertikal integrierten Unternehmens reicht jedoch schon in die Zeit vor dem StromVG zur\u00fcck. Das StromVG hat den Trend tendenziell verst\u00e4rkt und enth\u00e4lt \u00fcberdies Entflechtungsregeln, die notwendig f\u00fcr einen funktionierenden Wettbewerb und die Vermeidung von Quersubventionen sind. Die Schweiz hat \u00fcber 600 Verteilnetzbetreiber (VNB), welche f\u00fcr die Energieversorgung in der Grundversorgung zust\u00e4ndig sind. Die Elektrizit\u00e4tstarife der Energieversorgungsunternehmen in der Grundversorgung h\u00e4ngen massgeblich von ihrem Beschaffungs- und Produktionsportfolio ab. Entsprechend heterogen sind die Tarife. Ein Grossteil der Netzbetreiber beschafft ihren Energiebedarf mehrheitlich am Markt. Jeder VNB mit Grundversorgungsauftrag ist bereits heute angehalten, seine Konsumentinnen und Konsumenten in der Grundversorgung zu angemessenen Preisen mit Elektrizit\u00e4t zu beliefern (vgl. Art. 6 Abs. 1 und 5 StromVG).</p><p>Eine vertikale Integration der Produktion bis zum Verkauf an grundversorgte Kundinnen und Kunden beinhaltet durch die zentrale F\u00fchrung einige Risiken. F\u00fcr eine stabile Versorgungssicherheit ist ein Risikoausgleich notwendig. Sowohl grosse Kunden im freien Markt als auch Energieversorgungsunternehmen k\u00f6nnen einen Ausgleich ihrer Risiken mit einem optimalen Mix aus Eigenproduktion, lang- und mittelfristigen Stromliefervertr\u00e4gen sowie der Teilnahme an Termin- und Spotm\u00e4rkten erreichen.</p><p>Der Bundesrat betrachtet langfristige Stromliefervertr\u00e4ge zwischen Stromproduzenten und grossen Stromabnehmern als sinnvoll, da sie Investitionen in erneuerbare Energien f\u00f6rdern. Langfristige Stromliefervertr\u00e4ge sind bereits heute m\u00f6glich und k\u00f6nnen ohne Ver\u00e4nderung der gesetzlichen Strommarktregeln auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Ebensolche Investitionen k\u00f6nnen durch langfristige Vertr\u00e4ge mit Grosskunden oder auch mit Energieversorgungsunternehmen mit wenig oder ohne Eigenproduktion abgeschlossen werden. Es steht den Schweizer Produzenten offen, ihre Energieproduktion vorzeitig mittels Langfristvertr\u00e4gen bei VNB abzusetzen, welche diese ihrerseits an ihre grundversorgten Kundinnen und Kunden weitergeben.</p><p>Eine deutlich weitergehende vertikale Integration der Produktion bzw. ein direkter Verkauf an die grundversorgten Kundinnen und Kunden erachtet der Bundesrat als nicht sinnvoll. Sie w\u00e4re nicht kompatibel mit dem immer noch angestrebten Stromabkommen mit der EU, welches gerade aus Sicht der Versorgungssicherheit von hoher Bedeutung ist.</p><p>Eine R\u00fcckkehr zu einer obligatorischen vertikalen Integration von Stromproduzenten w\u00fcrde \u00c4nderungen der heutigen Strukturen mit sich ziehen. Dazu w\u00e4ren wohl \u00c4nderungen der Eigentumsverh\u00e4ltnisse mit entsprechenden Entsch\u00e4digungsfolgen erforderlich. Solche schweren Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit w\u00e4ren nur mit guten Gr\u00fcnden (\u00f6ffentliches Interesse, Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit etc.) und einer soliden gesetzlichen Grundlage m\u00f6glich. Diese Regelung d\u00fcrfte auch keinen Widerspruch zu den Entflechtungsregeln schaffen, mit denen v.a. der Netzbetrieb der \u00fcbrigen (ggf. integrierten) Unternehmensteile abgetrennt wird. Viele der Unternehmen geh\u00f6ren zudem den Kantonen oder Gemeinden und sind \u00f6ffentlich-rechtlich organisiert. Eingriffe des Bundes w\u00fcrden in diesen F\u00e4llen auch die Organisationsautonomie der Kantone und Gemeinden stark tangieren. Schliesslich f\u00e4nde auch ein Eingriff in bestehende Vertr\u00e4ge statt, u.a. in langfristige Bezugsvertr\u00e4ge. All dies zeigt, dass die Idee vertikal integrierter Unternehmen in der rechtlichen und tats\u00e4chlichen Umsetzung sehr komplex w\u00e4re. Zudem br\u00e4uchte es \u00dcbergangsfristen, so dass der gew\u00fcnschte Zustand kaum allzu rasch erreicht w\u00e4re.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1669161600000)\/","SubmittedBy":"Egger Kurt","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1727430392000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1745523256947)\/","SubmissionDate":"\/Date(1664496000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5116,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Energie"}}