{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224261,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224261,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224261,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224261,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224261,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224261,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224261,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224261,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224261,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224261,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224261,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224261,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224261,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224261,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224261,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224261,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224261,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224261,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4261","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Ambulant vor station\u00e4r f\u00fcr Menschen mit Behinderung nach Erreichen des AHV-Alters durch eine \"smarte\" Auswahl an Hilfsmitteln","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung \u00fcber die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Altersversicherung (HVA) zu \u00fcberarbeiten und gezielt bestimmte Hilfsmittel der Liste gem\u00e4ss Artikel\u00a021 des Bundesgesetzes \u00fcber die Invalidenversicherung (IVG) zu \u00fcbernehmen, welche massgeblich dazu beitragen, dass das selbstbestimmte Leben gef\u00f6rdert wird und dass ein station\u00e4rer Aufenthalt oder ein Heimaufenthalt von Menschen mit Behinderung im Rentenalter vermieden oder deutlich verz\u00f6gert werden kann.</p>","ReasonText":"<p>Bei den Hilfsmitteln ist der Unterschied zwischen den Leistungen der IV und der AHV sehr ausgepr\u00e4gt. Personen im AHV-Alter sind bez\u00fcglich Hilfsmittel schlechter gestellt. Dies hat Auswirkungen auf ihre Mobilit\u00e4t und Selbst\u00e4ndigkeit. Die IV finanziert Hilfsmittel (u.a. bauliche Anpassungen) im Rahmen einer vom Bundesrat aufgestellten Liste (vgl. Art. 21 IVG und die dazugeh\u00f6rige Verordnung \u00fcber die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung [HVI]). Der Leistungskatalog in der AHV ist bescheidener. Es figurieren nur wenige Hilfsmittel in der Hilfsmittelliste der massgebenden Verordnung (vgl. HVA in Verbindung mit Art. 43quater AHVG und Art. 66ter AHVV).</p><p>Ein exemplarisches Beispiel eines Hilfsmittels, welches nicht im Leistungskatalog der AHV zu finden ist, ist der Weisse Stock, welcher f\u00fcr die Mobilit\u00e4t und die Sicherheit im Alltag von Menschen mit einer Sehbehinderung zentral ist. Gem\u00e4ss des vom EDI in Auftrag gegebenen Obsan-Berichtes (01/2022) mit dem Titel \"H\u00f6r- und Sehbeeintr\u00e4chtigungen in der Schweiz\" steigt die Pr\u00e4valenz im AHV-Alter deutlich an, jedoch erhalten diese Personen im Hinblick auf den Weissen Stock keinerlei Unterst\u00fctzung. Diese L\u00fccke in der Versorgung von Betroffenen soll im Zusammenhang mit dieser Motion geschlossen werden.</p><p>Durch eine \"smarte\" Auswahl an Hilfsmitteln, die die Mobilit\u00e4t und Eigenst\u00e4ndigkeit von Menschen mit Behinderung im Alter erm\u00f6glichen, k\u00f6nnen das selbstbestimmte Leben gef\u00f6rdert und Heimeintritte verhindert oder massgeblich verz\u00f6gert werden. Dies ist aus Sicht der Lebensqualit\u00e4t f\u00fcr die Betroffenen und zur Vermeidung der hohen Kosten einer station\u00e4ren Versorgung gleichermassen w\u00fcnschenswert und unterst\u00fctzt die generelle Strategie von ambulant vor station\u00e4r.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Zielsetzung der AHV und der IV unterscheiden sich grundlegend: W\u00e4hrend die IV als Eingliederungsversicherung zum Ziel hat, Menschen mit Behinderungen in Beruf und Gesellschaft zu integrieren, ist die AHV in erster Linie eine Rentenversicherung und soll, zusammen mit den Erg\u00e4nzungsleistungen, die finanzielle Existenz im Alter sichern. Deshalb beteiligt sich die AHV nur teilweise an den Kosten und beschr\u00e4nkt die Leistungsausrichtung auf eine bestimmte Anzahl von Hilfsmitteln. Im Rahmen der IV rechtfertigt sich dagegen eine grossz\u00fcgigere \u00dcbernahme von Hilfsmitteln, da diese dazu beitragen, das Eingliederungsziel zu erreichen.</p><p>Der Bereich des selbstbestimmten Lebens im eigenen Zuhause betrifft ausschliesslich kantonales Recht. Gem\u00e4ss dem neuen Finanzausgleich, der seit dem 1. Januar 2008 in der Bundesverfassung verankert ist (Art. 112c BV, SR 101), sorgen die Kantone f\u00fcr die Hilfe und Pflege von Betagten und von Menschen mit Behinderungen zu Hause. Zus\u00e4tzlich zu diesen Leistungen \u00fcbernehmen die Kantone im Rahmen der Erg\u00e4nzungsleistungen zur AHV und IV diejenigen Kosten, die den Betroffenen ein Leben zu Hause erm\u00f6glichen.</p><p>Dem Bundesrat ist bekannt, dass die kantonalen Erlasse f\u00fcr behinderungsbedingte Leistungen nach Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) unterschiedlich konzipiert sind. Die Hilfsmittel der Liste gem\u00e4ss Artikel\u00a021 des Bundesgesetzes \u00fcber die Invalidenversicherung (IVG; SR 831.20), die massgeblich zur F\u00f6rderung des selbstbestimmten Lebens beitragen, in die Verordnung \u00fcber die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Altersversicherung (HVA, SR 831.135.1) zu \u00fcbernehmen, w\u00fcrde wohl unweigerlich zu \u00dcberschneidungen mit den bereits von den Kantonen vorgesehenen Leistungen f\u00fchren.</p><p>Die Motion fordert eine gezielte Erweiterung des Katalogs an Hilfsmitteln, die zu einem Verbleib in der eigenen Wohnung beitragen. Jedoch scheint eine \"smarte\" Auswahl, wie sie in der Begr\u00fcndung der Motion gefordert wird, in der Umsetzung schwierig, da praktisch alle IV-Leistungen dazu dienen k\u00f6nnten, selbstbestimmt zu leben und eine institutionelle Unterbringung hinauszuz\u00f6gern. In Betracht k\u00e4me demnach ein Grossteil der oft sehr teuren Hilfsmittel (z. B. Kosten f\u00fcr Wohnungsanpassungen wie ein Treppenlift). Mit der kontinuierlich ansteigenden Bez\u00fcgerzahl und der demografischen Entwicklung h\u00e4tte eine Ausweitung der Hilfsmittel zudem erhebliche finanzielle Folgen f\u00fcr AHV.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Betroffenen gezielter unterst\u00fctzt werden m\u00fcssen. Derzeit wird in Erf\u00fcllung der Motion der SGK-N <a href=\"https://www.parlament.ch/fr/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20183716\">18.3716</a> \"Erg\u00e4nzungsleistungen f\u00fcr betreutes Wohnen\" eine Revision des Bundesgesetzes \u00fcber Erg\u00e4nzungsleistungen (ELG, SR 831.30) ausgearbeitet. Die Vorlage zielt genau darauf ab, die Kosten\u00fcbernahme f\u00fcr betreutes Wohnen f\u00fcr \u00e4ltere Menschen zu erm\u00f6glichen, die Erg\u00e4nzungsleistungen beziehen, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob sie zu Hause oder in einer institutionellen Wohnform leben.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1669939200000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":215,"BusinessStatusText":"Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1775001600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1779311264363)\/","SubmissionDate":"\/Date(1666310400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5117,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Sozialer Schutz"}}