{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224291,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224291,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224291,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224291,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224291,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224291,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224291,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224291,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224291,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224291,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224291,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224291,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224291,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224291,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224291,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224291,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224291,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224291,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4291","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Zusammensetzung und Fachkompetenz der Eidgen\u00f6ssischen Ethikkommission f\u00fcr die Biotechnologie im Ausserhumanbereich","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 31. Oktober 2022 hat die eidg. Ethikkommission f\u00fcr die Biotechnologie im Ausserhumanbereich EKAH einen Bericht zum Thema \"Klimawandel, Landwirtschaft und die Rolle der Biotechnologie\" publiziert.</p><p>Darin stellt sie das Potential neuer Z\u00fcchtungstechnologien mit Blick auf Ern\u00e4hrungssicherhiet in Zeiten des Klimawandels stark in Frage. Weiter steht in der Medienmitteilung: \"Die Minderheit der EKAH vertraut auf den technischen Fortschritt.\"</p><p>Die Publikation wurde von verschiedenen Wissenschaftern kritisiert (u.a. Urs Niggli, langj\u00e4hriger Leiter FIBL). Auch die Akademien der Wissenschaften vertreten eine ganz andere Position: In der Vernehmlassung zum Gentechnikgesetz ordnen sie den neuen Z\u00fcchtungstechnologien gerade mit Blick auf den Klimawandel ein hohes Potential zu.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Auf welchen Grunds\u00e4tzen entscheidet der Bundesrat, welche Fachbereiche, mit welchen Personen, in welcher Anzahl in der EKAH Einsitz nehmen?</p><p>2. Ist die EKAH aus Sicht des Bundesrats zur Beurteilung des Potenzials neuer Z\u00fcchtungstechnologien korrekt und ausgewogen zusammengesetzt?</p><p>3. Die EKAH setzt sich u.a. aus mehreren Philosophen, Theologen und Rechtswissenschaftern zusammen. Was qualifiziert diese Personen, eine fachliche Beurteilung des Potentials einzelner Z\u00fcchtungsmethoden vorzunehmen?</p><p>4. Ist die logische Arbeitsteilung nicht, dass die EKAH die Z\u00fcchtungstechnologien ethisch beurteilt, technologisches Potential und Risiken aber durch Wissenschafter mit entsprechender Fachkompetenz beurteilt werden?</p><p>5. Ist bspw. die eidg. Fachkommission f\u00fcr biologische Sicherheit EFBS hinsichtlich technologischem Potential und Risiken nicht deutlich kompetenter zusammengesetzt?</p><p>6. Wie beurteilt der Bundesrat die grosse Differenz zwischen der Ethikkommission und den Akademien bei der Bewertung des Potenzials neuer Z\u00fcchtungstechnologien? Welches Potential sieht der Bundesrat darin (insb. auch mit Blick auf den Klimawandel)?</p><p>7. Wie beurteilt der Bundesrat den Umstand, dass eine Mehrheit der EKAH gem\u00e4ss eigener Aussage offenbar nicht auf den technischen Fortschritt vertraut?</p><p>8. Es ist naheliegend, dass in der EKAH Personen mit verschiedenen Haltungen gegen\u00fcber neuen Technologien Einsitz haben. Ein Mitglied ist aber dazu leitendes Mitglied der IG Saatgut und der Allianz Gentechfrei. Ist es angebracht, politische Aktivisten in die EKAH zu berufen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2./8. Die Eidgen\u00f6ssische Ethikkommission f\u00fcr die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) setzt sich zusammen aus verwaltungsexternen Fachleuten der Ethik sowie weiteren Personen aus anderen Fachrichtungen, welche \u00fcber wissenschaftliche oder praktische Kenntnisse der Ethik verf\u00fcgen. Nach Art. 23 Abs. 1 des Gentechnikgesetzes (GTG; SR 814.91) m\u00fcssen in der Kommission unterschiedliche ethische Ans\u00e4tze vertreten sein. Der Bundesrat ernennt die Mitglieder aller ausserparlamentarischen Kommissionen ad personam (Art. 57c Abs. 2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG; SR 172.010). In die EKAH werden zudem keine Mitglieder als Interessenvertreter gew\u00e4hlt.</p><p>Die Kommission besteht aus maximal 12 Mitgliedern. Diese Anzahl stellt sicher, dass sowohl die unterschiedlichen Fachrichtungen als auch die in der Gesellschaft vertretenen unterschiedlichen ethischen Ans\u00e4tze innerhalb der Kommission angemessen vertreten sind.</p><p>3./4. Aufgabe der EKAH ist es, die Entwicklungen und Anwendungen der Biotechnologie im Ausserhumanbereich aus ethischer Sicht zu verfolgen und zu beurteilen. Zudem nimmt sie zu damit verbundenen wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen aus ethischer Sicht Stellung (Art. 23 Abs. 2 GTG). Sie w\u00e4gt die betroffenen Rechtsg\u00fcter gegeneinander ab. Diese Aufgabenerf\u00fcllung erfordert zum einen besonderes ethisches Fachwissen und zum anderen die fachliche Auseinandersetzung mit unterschiedlichen fachethischen Ans\u00e4tzen. In dieser Aufgabenerf\u00fcllung ist sie unabh\u00e4ngig und erh\u00e4lt keine inhaltlichen Vorgaben der Bundesverwaltung oder des Bundesrates.</p><p>Zu einer ethischen Analyse geh\u00f6rt, Entwicklungen und Anwendungen gentechnischer Verfahren in einen gr\u00f6sseren Kontext einzubetten und zu bewerten. In ihren Berichten legt die EKAH die diskutierten Argumente und die unterschiedlichen Bewertungen durch ihre Mitglieder transparent und nachvollziehbar dar und legt die Mehrheits- und Minderheitspositionen offen. Sie erf\u00fcllt damit als beratende ausserparlamentarische Kommission Sinn und Zweck ihres gesetzlichen Auftrags.</p><p>5. Die Eidgen\u00f6ssische Fachkommission f\u00fcr biologische Sicherheit (EFBS) setzt sich gem\u00e4ss Artikel\u00a022 Abs. 1 GTG und ihrer Verordnung (SR 172.327.8) aus verwaltungsexternen Fachleuten aus den Bereichen Gen- und Biotechnologie, Umwelt und Gesundheit zusammen. Sie ist im Bereich der Gen- und Biotechnologie zum Schutze von Mensch und Umwelt t\u00e4tig. Ihre Aufgabe ist die Beratung des Bundesrates und der Verwaltung zu Biosicherheitsfragen, insbesondere beim Erlass von Vorschriften und bei Versuchen und dem Inverkehrbringen von gentechnisch ver\u00e4nderten, pathogenen oder gebietsfremden Organismen (Art. 22 Abs. 2 GTG und Art. 2 der Verordnung). Diese wissenschaftliche Beratung ist ebenfalls in Bezug auf die neuen gentechnischen Verfahren gew\u00e4hrleistet.</p><p>6. Es ist Abbild der Meinungsvielfalt in unserer Gesellschaft, dass die Entwicklungen und Anwendungen gentechnischer Verfahren von verschiedenen Akteuren aus unterschiedlichen Blickwinkeln unterschiedlich bewertet werden.</p><p>Wie das Potenzial der neuen gentechnischen Verfahren aus Sicht des Bundesrates zu bewerten ist, ist Gegenstand der Berichte in Erf\u00fcllung der Postulate zu den neuen Z\u00fcchtungstechnologien (20.4211 Po. Chevalley, 21.3980 Po. WBK-N, 21.4345 Po. WBK-S) und der Erarbeitung der Botschaft zu Artikel\u00a037a Abs. 2 GTG.</p><p>7. Der Medienmitteilung der EKAH vom 31. Oktober 2022 ist zu entnehmen, dass eine Mehrheit der Kommission es eher unwahrscheinlich findet, dass die neuen gentechnischen Verfahren in der knappen Zeit, die zur Verf\u00fcgung stehe, im Hinblick auf den Klimawandel rechtzeitig einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung oder Steigerung der Ernteertr\u00e4ge leisten k\u00f6nnen. Der Bundesrat nimmt dies zur Kenntnis.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1674604800000)\/","SubmittedBy":"B\u00e4umle Martin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1679011200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"36|52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690497078713)\/","SubmissionDate":"\/Date(1669766400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5117,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wissenschaft und Forschung|Umwelt|Landwirtschaft"}}