{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224302,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224302,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224302,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224302,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224302,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224302,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224302,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224302,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224302,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224302,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224302,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224302,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224302,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224302,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224302,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224302,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224302,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224302,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4302","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Lohndifferenz in der Bundesverwaltung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Lassen sich Aussagen machen dar\u00fcber, ob die Lohndifferenz zuungunsten der Frauen in der Bundesverwaltung in den letzten Jahren zugenommen hat oder nicht?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, sich ein ambitionierteres Ziel zu setzen als die Einhaltung einer zul\u00e4ssigen Lohndifferenz von 5 Prozent, die eigentlich f\u00fcr kleine Betriebe ab 50 Angestellten eine Toleranz f\u00fcr Ungenauigkeiten schaffen wollte? M\u00fcsste nicht das Ziel sein, gegen\u00fcber unerkl\u00e4rter Lohndifferenz eine Nulltoleranz erreichen zu wollen? Wenn nein, warum nicht?</p><p>3. Wie erkl\u00e4rt der Bundesrat, dass in den Departementen teilweise sehr unterschiedliche Lohndifferenzen zuungunsten der Frauen bestehen, die seit der letzten \u00dcberpr\u00fcfung scheinbar zugenommen haben?</p><p>4. Wie L\u00f6hne in der Bundesverwaltung innerhalb der Lohnklasse eingereiht werden, ist nirgends transparent kommuniziert - nur die Maximall\u00f6hne werden kommuniziert. Diese mangelnde Transparenz d\u00fcrfte dazu beitragen, dass es zu unterschiedlichen Lohneinstufungen kommt - oft wohl zum Nachteil von Frauen. Gedenkt der Bundesrat die Transparenz dazu zu verbessern - nicht zuletzt mit der Bekanntgabe der Minimall\u00f6hne bzw. mit der Spannweite der jeweiligen Lohnklassen?</p><p>5. Was unternimmt der Bundesrat, um die Lohndifferenz zuungunsten der Frauen baldm\u00f6glichst zu reduzieren?</p>","ReasonText":"<p>Der Bundesrat hat am 30. September 2022 das Ergebnis der Lohngleichheits\u00fcberpr\u00fcfung kommuniziert. Gem\u00e4ss den detaillierten Ergebnissen besteht in s\u00e4mtlichen Departementen eine Lohndifferenz zuungunsten der Frauen, welche statistisch signifikant ist. Die unerkl\u00e4rte Lohndifferenz zuungunsten der Frauen betr\u00e4gt 3,6 Prozent. Beim letzten Lohnvergleich (2018) betrug der Unterschied noch 3,3 Prozent. Gem\u00e4ss der oben genannten Kommunikation liessen sich die Ergebnisse nicht vergleichen. Es l\u00e4sst sich also nur vermuten, dass die Lohnunterschiede zuungunsten der Frauen wohl eher zu- als abgenommen haben. Die Bundesverwaltung hat in dieser Frage eine Vorbildfunktion und darf sich nicht damit begn\u00fcgen, knapp unter der zul\u00e4ssigen maximalen Lohndifferenz zu liegen. Eine Nulltoleranz gegen\u00fcber unerkl\u00e4rter Lohndifferenz m\u00fcsste eigentlich das Ziel sein.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Zu 1:</p><p>Nein. Seit dem 1. Juli 2020 ist das revidierte Gleichstellungsgesetz (GIG) in Kraft, das alle Arbeitgebenden mit mehr als 100 Mitarbeitenden zur Durchf\u00fchrung einer Lohngleichheitsanalyse verpflichtet. Die Bundesverwaltung ging in ihrer aktuellen Analyse \u00fcber die Vorgaben des GIG hinaus und hat die L\u00f6hne bereits ab einer Amtsgr\u00f6sse von 50 Mitarbeitenden analysiert. Die Bundesverwaltung hat ihre L\u00f6hne bereits 2013 und 2018 freiwillig \u00fcberpr\u00fcft. Weil die Datenbasis (Lohnbestandteile) neu zusammengestellt wurde und in der aktuellen \u00dcberpr\u00fcfung auch Verwaltungseinheiten mit weniger als 100 Mitarbeitenden ber\u00fccksichtigt wurden, kann das aktuelle Ergebnis nicht mit den vorangegangenen Analysen verglichen werden. Es liegen aber keine Hinweise vor, die auf eine generelle Zunahme der Lohndifferenz zuungunsten der Frauen in der Bundesverwaltung schliessen lassen.</p><p>Zu 2:</p><p>Die Bundesverwaltung orientiert sich bez\u00fcglich der geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede an der sogenannten Toleranzschwelle von f\u00fcnf Prozent geschlechtsspezifischem Lohnunterschied.</p><p>Das Eidgen\u00f6ssische B\u00fcro f\u00fcr die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) pr\u00fcft derzeit zusammen mit internen und externen Fachpersonen eine Anpassung der Toleranzschwelle im Standard-Analyse-Tool Logib und wird dem Bundesrat sp\u00e4testens bis Ende Juni 2023 dar\u00fcber Bericht erstatten.</p><p>Zu 3:</p><p>Wie bereits in der Antwort auf Frage 1 ausgef\u00fchrt, lassen sich die Ergebnisse der durchgef\u00fchrten Lohnanalysen nicht vergleichen. Die Bundesverwaltung kennt aufgrund der Vielfalt der Funktionen und Aufgaben \u00fcber 150 unterschiedliche Lohnarten. Jede dieser Lohnarten beruht auf einer gesetzlichen Grundlage und die Ausrichtung wird vertraglich geregelt. Keine der Lohnarten ist geschlechtsspezifisch, sondern ausschliesslich an die Funktionsaus\u00fcbung gebunden. In der Lohngleichheitsanalyse werden indes auch Inkonvenienz-Zulagen ber\u00fccksichtigt. Bei Verwaltungseinheiten mit funktions- und branchenbedingt tiefen Frauenanteilen, kann die Ber\u00fccksichtigung dieser Zulagen die Lohngleichheit verzerren, was die Unterschiede in den Departementen zu erkl\u00e4ren vermag.</p><p>Zu 4:</p><p>Massgebend f\u00fcr den Einstiegslohn sind gem\u00e4ss Bundespersonalrecht die vertragliche Lohnklasse, die Ausbildung, die Berufs- und Lebenserfahrung der anzustellenden Person sowie die Lage am Arbeitsmarkt. Dabei d\u00fcrfen keine sachfremden Kriterien wie Geschlecht, Lebensalter, Sprache, Position, Nationalit\u00e4t oder Religion herangezogen werden. Einen fixen Einstiegslohn pro Lohnklasse gibt es nicht.</p><p>Mit der leistungsdifferenzierten Entl\u00f6hnung steigt das Bed\u00fcrfnis nach Nachvollziehbarkeit und Orientierung. Im Interesse der Verfahrensgerechtigkeit und der pers\u00f6nlichen Orientierung k\u00f6nnen sich die Mitarbeitenden jederzeit erkundigen, nach welchen Methoden und Kriterien ihr (Einstiegs-)Lohn festgesetzt wurde.</p><p>Damit lassen die massgebenden Rechtsgrundlagen keinen Raum f\u00fcr geschlechtsspezifische Verzerrungen.</p><p>Gleichwohl wird diese Thematik im Rahmen des Pr\u00fcfauftrags \"gleicher Lohn f\u00fcr gleichwertige Arbeit\" in Massnahme 1.2.7.2. der Gleichstellungsstrategie 2030 des Bundesrates aufgegriffen und gepr\u00fcft.</p><p>Zu 5:</p><p>Die inhaltliche \u00dcberpr\u00fcfung der Lohngleichheitsanalyse 2020 hat ergeben, dass die Lohngleichheit innerhalb der von \"Logib\" vorgesehenen Toleranzschwelle von f\u00fcnf Prozent - wie schon 2018 - in der Bundesverwaltung insgesamt gew\u00e4hrleistet ist. Verwaltungseinheiten, deren Ergebnisse zwischen null und f\u00fcnf Prozent liegen, sind aufgefordert, auff\u00e4llige Einzelergebnisse vertieft zu pr\u00fcfen und bei Bedarf korrigierende Massnahmen zu ergreifen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1674604800000)\/","SubmittedBy":"Prelicz-Huber Katharina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1734682747000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|28|44|1236","Category":null,"Modified":"\/Date(1745522216510)\/","SubmissionDate":"\/Date(1669852800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5117,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Menschenrechte"}}