{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224325,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224325,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224325,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224325,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224325,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224325,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224325,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224325,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224325,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224325,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224325,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224325,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224325,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224325,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224325,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224325,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224325,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224325,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4325","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Es ist wichtig, die Hehlerei mit digitalen Daten zu bestrafen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird vom Parlament beauftragt, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Einf\u00fchrung von Massnahmen im Strafgesetzbuch erm\u00f6glicht, die die Hehlerei mit illegal beschafften Daten, insbesondere wenn es sich um medizinischen Daten handelt, zu bestrafen.</p>","ReasonText":"<p>Der Kanton Neuenburg war im April Schauplatz eines Ereignisses, von dem sich viele B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger w\u00fcnschten, dass es sich um einen schlechten Scherz gehandelt h\u00e4tte. Und zwar wurden sage und schreibe 40 000 Dateien, die detaillierte und intime Daten von Patientinnen und Patienten enthielten, aus Neuenburger Praxen entwendet und von Hackern online gestellt. Dabei ist nicht bekannt, ob diese von Mittelsleuten unterst\u00fctzt wurden.</p><p>Dieses Beispiel ist eines von vielen, die weit \u00fcber den medizinischen Bereich hinausgehen. Es zeigt nicht nur, dass der Gesetzgeber den Schutz der elektronischen Patientenakten genauer betrachten muss, sondern zwingt uns auch, dass wir die L\u00fccken im Schweizer Recht bei spezifischen Straftaten in diesem Bereich, wie der Hehlerei mit digitalen Daten, schliessen. Da die Hehlerei mit digitalen Daten in allen entsprechenden Artikeln des Strafgesetzbuchs (StGB) fehlt, wird sie noch immer nicht bestraft. Artikel\u00a0160 StGB erfasst laut Lehre, Rechtsprechung und der Stellungnahme des Bundesrates zu Vorst\u00f6ssen zur Erweiterung des Hehlereibegriffs nur materielle G\u00fcter, nicht aber elektronische Daten; die Artikel\u00a0143 und 143bis StGB stellen nur Diebstahl, nicht aber Hehlerei unter Strafe. Wenn man den Zahlen des Bundesamts f\u00fcr Statistik (BFS) zur digitalen Kriminalit\u00e4t Glauben schenken darf, nehmen die im Internet begangenen Straftaten stetig zu (1). Nichtsdestotrotz scheint die Schweiz nur wenig geneigt zu sein, weitere Gesetze in diesem Bereich zu erlassen. Dies ist bedauerlich, denn es ist dringend notwendig, unser Recht dahingehend auszubauen, dass es nicht nur auf den Diebstahl digitaler Daten anwendbar ist, sondern auch auf den wissentlichen Besitz dieser Daten im Wissen, dass diese von Dritten unrechtm\u00e4ssig beschafft wurden. </p><p>(1) Laut dem Bundesamt f\u00fcr Statistik und seiner Abteilung Kriminalit\u00e4t und Strafrecht wurden in der Schweiz im Jahr 2021 mehr als 30 000 Computerdelikte registriert, im Jahr 2020 waren es noch 24 398.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Ausweitung des Begriffs der Hehlerei auf den Empfang und die \u00dcbermittlung von Daten war bereits Gegenstand der 2012 eingereichten Motion 12.3123 Amherd, Anpassung des Hehlereitatbestandes im Strafgesetzbuch. Bundesrat sowie Parlament hielten damals fest, dass die Anwendung des Hehlereitatbestands gem\u00e4ss Artikel\u00a0160 des Strafgesetzbuches (StGB, SR 311.0) auf Hehlerei an Sachen beschr\u00e4nkt ist und den Anspruch auf Wiederherstellung der rechtm\u00e4ssigen Besitzlage sch\u00fctzt. Der Hehler wird bestraft, weil er einen rechtswidrigen Zustand fortsetzt und die Wiedererlangung einer Sache verhindert oder erschwert. Die unbefugte Datenbeschaffung (Art. 143 StGB), auch als Datendiebstahl bezeichnet, erfolgt jedoch in der Regel durch das Kopieren von Daten und geht nicht zwingend mit dem Entzug der Verf\u00fcgungsm\u00f6glichkeit der berechtigten Person einher. Daten und die in ihnen enthaltenen Informationen unterscheiden sich daher grundlegend von Sachen bez\u00fcglich des Konzepts von Eigentum und Gewahrsam, was mit der fehlenden Verk\u00f6rperung zusammenh\u00e4ngt. Dies f\u00fchrt zu divergierenden Schutzbed\u00fcrfnissen bei Sachen auf der einen Seite sowie Daten und Informationen auf der anderen Seite. Hehlerei an entwendeten Daten ist mit der sachenrechtlichen Konzeption von Artikel\u00a0160 StGB nicht vereinbar.</p><p>Dies bedeutet jedoch nicht, dass das in der Motionsbegr\u00fcndung dargestellte Verhalten straflos bleibt. Der Hacker wird, unabh\u00e4ngig davon, ob er die durch ihn erbeuteten Daten online stellt oder nicht, nach Artikel\u00a0143bis StGB (unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem) mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft. Will er sich oder einen anderen durch die Beschaffung der Daten bereichern, kann die Strafe gem\u00e4ss Artikel\u00a0143 StGB bis zu f\u00fcnf Jahren Freiheitsstrafe betragen. Eine allf\u00e4llige Weiterverbreitung oder Ver\u00f6ffentlichung der Daten geht mit einem schwereren Verschulden einher und kann im Rahmen der Strafzumessung straferh\u00f6hend ber\u00fccksichtigt werden. Wird der T\u00e4ter durch Mittelsm\u00e4nner unterst\u00fctzt, kommen auch strafbare Anstiftung, Gehilfenschaft oder Mitt\u00e4terschaft in Frage. M\u00f6glich bleibt zudem sowohl f\u00fcr den Hauptt\u00e4ter als auch f\u00fcr Dritte, je nach konkretem Fall oder der anschliessenden Verwendung der Daten, die Anwendung der Tatbest\u00e4nde der Erpressung gem\u00e4ss Artikel\u00a0156 StGB, der Datenbesch\u00e4digung gem\u00e4ss Artikel\u00a0144bis StGB und weiterer Verm\u00f6gensdelikten.</p><p>Auch wenn der Gesetzgeber bisher bewusst davon abgesehen hat, den strafrechtlichen Schutz der Hehlerei generell und umfassend auf gestohlene Daten auszuweiten, sind spezifische wichtige Datenkategorien bereits heute gesetzlich gesch\u00fctzt. So wird jegliches Bearbeiten von Personendaten (Art. 2 des Bundesgesetzes \u00fcber den Datenschutz, DSG, SR 235.1) gesetzlich geregelt. Dar\u00fcber hinaus wird das unbefugte Beschaffen von Personendaten in Artikel\u00a0179novies StGB auch strafrechtlich erfasst. Unter diesen strafrechtlichen Schutz fallen alle besonders sch\u00fctzenswerten Personendaten, das heisst auch die in der Motion erw\u00e4hnten Gesundheitsdaten (Art. 3 lit. c (Ziff. 2) DSG). Im Zuge der Revision des DSG wurde zudem k\u00fcrzlich ein neuer Straftatbestand gegen Identit\u00e4tsmissbrauch und Diebstahl einer entsprechenden Identit\u00e4t (Art. 179decies StGB, Inkrafttreten am 1.9.2023) eingef\u00fchrt, der die deliktische Weiterverwendung von Daten erfasst.</p><p>Schliesslich ist auch darauf hinzuweisen, dass auf internationaler Ebene keine Verpflichtung oder Empfehlung f\u00fcr Staaten eingef\u00fchrt worden ist oder diskutiert wird (zum Beispiel im Rahmen der durch die Schweiz ratifizierten \u00dcbereinkommen des Europarats \u00fcber Cyberkriminalit\u00e4t, SR 0.311.43, oder bei den zurzeit laufenden Verhandlungen im Rahmen der Vereinten Nationen), Datenhehlerei als Strafbestimmung in das nationale Recht aufzunehmen.</p><p>Der Bundesrat sieht aus diesen Gr\u00fcnden keinen Handlungsbedarf im Sinne der Motion.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1676419200000)\/","SubmittedBy":"Hurni Baptiste","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1695725608000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|34|1216|1236|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1745522884020)\/","SubmissionDate":"\/Date(1670457600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5117,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Medien und Kommunikation|Strafrecht|Menschenrechte|Gesundheit"}}