{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224330,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224330,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224330,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224330,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224330,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224330,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224330,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224330,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224330,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224330,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224330,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224330,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224330,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224330,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224330,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224330,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224330,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224330,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4330","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Klarheit zur Qualifikation der Fachleute, welche H\u00f6rger\u00e4te anpassen und abgeben d\u00fcrfen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Personen mit H\u00f6rverlust warten gem\u00e4ss Experten in der Regel sieben bis zehn Jahre, bis sie nach dem ersten Verdacht einer H\u00f6rminderung \u00e4rztliche Hilfe holen und sich entscheiden, ein H\u00f6rger\u00e4t zu beschaffen. Zu diesem Zeitpunkt hat das Gehirn das Erkennen einiger Laute bereits verlernt und es braucht eine gewisse Zeit und einen von einer Fachperson begleiteten Prozess, bis die H\u00f6rf\u00e4higkeit wiederhergestellt ist. Entscheidend ist somit - nebst der richtigen Wahl eines technisch passenden H\u00f6rger\u00e4tes - der Prozess von der Anpassung an die individuell unterschiedlichen Geh\u00f6rg\u00e4nge bis zum Zeitpunkt, an welchem das H\u00f6rger\u00e4t auch emotional akzeptiert ist und den pers\u00f6nlichen Bed\u00fcrfnissen des Tr\u00e4gers entspricht.</p><p>Deshalb, aber auch damit ein unsachgem\u00e4ss angepasstes H\u00f6rger\u00e4t nicht zu irreparablen Sch\u00e4den f\u00fchrt, verlangen die SUVA und die MV die Anpassung eines H\u00f6rger\u00e4tes durch eine Fachperson. Im Vertrag der H\u00f6rger\u00e4te-Fachverb\u00e4nde mit der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) ist festgehalten, welche Qualifikationen eine Fachperson mitbringen muss. Nur H\u00f6rger\u00e4te-Akustiker mit eidg. Fachausweis, H\u00f6rsystemspezialisten FA oder H\u00f6rakustiker mit Meisterbrief d\u00fcrfen mit der SUVA oder der MV abrechnen.</p><p>Anders ist die Situation bei der Abgabe von H\u00f6rger\u00e4ten durch die IV und die AHV. Zwar steht in den Verordnungen \u00fcber die Abgabe von Hilfsmitteln durch die IV bzw. die AHV: \"H\u00f6rger\u00e4te sind durch Fachpersonen abzugeben\". Auf die Qualifikation dieser Fachpersonen wird nicht weiter eingegangen. </p><p>Das BSV schreibt in ihren Brosch\u00fcren: \"Es ist Ihnen freigestellt, wo Sie Ihr H\u00f6rger\u00e4t oder Ihre H\u00f6rger\u00e4te beziehen und anpassen lassen. H\u00f6rger\u00e4te m\u00fcssen jedoch von Fachpersonen abgegeben werden. In der Schweiz gibt es ein dichtes Netz von Akustik-Fachgesch\u00e4ften, und es gibt auch Apotheken oder Drogerien, die H\u00f6rger\u00e4te anbieten. Wenn Sie wollen, k\u00f6nnen Sie Ihr H\u00f6rger\u00e4t auch im Ausland kaufen\".</p><p>Das BSV zahlt die Pauschalen somit auch dann aus, wenn das H\u00f6rger\u00e4t in einer Apotheke, in einer Drogerie oder in irgendeinem Gesch\u00e4ft im Ausland verkauft wurde. Es wird nicht gepr\u00fcft, ob eine fachm\u00e4nnische Anpassung erfolgt ist bzw. das H\u00f6rger\u00e4t von der versorgten Person auch gewinnbringend genutzt werden kann. </p><p>Die Folge ist in solchen F\u00e4llen oft, dass die subventionierten H\u00f6rger\u00e4te in einer Schublade verschwinden, weil sie nicht von einer Fachperson angepasst wurden. Dadurch werden Bundesmittel nicht nur nutzlos eingesetzt, die betroffenen Personen, die mit ihrem H\u00f6rger\u00e4t nicht zurechtkommen, sind frustriert. Sie leiden unter dieser Situation und den sich daraus ergebenden sozialen und gesundheitlichen Konsequenzen. </p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Haltung hat der Bundesrat im Allgemeinen zur Abgabe von Medizinprodukten durch Nichtfachpersonen (Personen, die keine spezifische Ausbildung auf dem abzugebenden/anzupassenden Produkt haben)?</p><p>2. Hat der Bundesrat eine Erkl\u00e4rung, weshalb von der SUVA bzw. MV betroffene Personen von der H\u00f6rger\u00e4te-Abgabe durch Nichtfachleute gesch\u00fctzt sind, nicht aber Personen, die ein H\u00f6rger\u00e4t aufgrund der IV oder AHV erhalten?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, f\u00fcr jede mittels Pauschale finanzierte Abgabe/Anpassung eines H\u00f6rger\u00e4tes zu verlangen, dass dieses nur durch eine Fachperson vorgenommen werden darf, die mindestens \u00fcber die Grundausbildung als H\u00f6rsystemakustiker EFZ oder eine gleichwertige Ausbildung verf\u00fcgt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Medizinprodukte umfassen eine breite Palette von Produkten, die vom Heftpflaster bis zum Herzschrittmacher reicht. Sie werden in der Europ\u00e4ischen Union (EU) und in der Schweiz nicht wie die Arzneimittel durch eine staatliche Beh\u00f6rde zugelassen, sondern sie durchlaufen ein Konformit\u00e4tsbewertungsverfahren. Sie werden in unterschiedliche Risikoklassen eingeteilt. Je nach Einteilung sind die Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Leistungsf\u00e4higkeit unterschiedlich.</p><p>Die Abgabe von Medizinprodukten richtet sich gem\u00e4ss Art. 68 der Medizinprodukteverordnung (MepV; SR 812.213) nach der Zweckbestimmung und den Angaben des Herstellers. Die erforderlichen Angaben f\u00fcr den bestimmungsgem\u00e4ssen und sicheren Einsatz sind in den jeweiligen Produktinformationen aufgef\u00fchrt. Die Abgabe von Medizinprodukten darf nicht abweichend von den Herstellerangaben erfolgen. Der Bundesrat kann zum Schutz der Gesundheit f\u00fcr die Abgabe und Anwendung von bestimmten Medizinprodukten fachliche Voraussetzungen festlegen (Art. 48 Abs. 1 lit. b. Heilmittelgesetz; SR 812.21). In der Totalrevision der MepV (2020) wurde auf die Bestimmung verzichtet, wonach die Abgabestelle f\u00fcr gewisse Medizinprodukte die fachliche Beratung gew\u00e4hrleisten muss, da diese Bestimmung sich in der Praxis als ungeeignet erwiesen hat und von den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden kaum \u00fcberpr\u00fcfbar war. Die Regelung wurde nur f\u00fcr die Abgabe von In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung beibehalten.</p><p>Die \u00dcberwachung des Detailhandels und der Abgabestellen von Medizinprodukten liegt in der Zust\u00e4ndigkeit der Kantone (Art. 76 Abs. 3 lit. a. MepV).</p><p>2, 3. Berufsverb\u00e4nde und Sozialversicherungen k\u00f6nnen auf freiwilliger Basis vertragliche Regelungen vereinbaren, die weiter gehen als die unter Frage 1 erl\u00e4uterten Vorgaben. Der heute noch von der Unfallversicherung (UV) und der Milit\u00e4rversicherung (MV) unterhaltene Vertrag mit der H\u00f6rger\u00e4tebranche entspricht im Wesentlichen demjenigen, welchem bis Mitte 2011 auch die Invalidenversicherung (IV) und die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) angeh\u00f6rten. IV und AHV sind indes mit Abstand die gr\u00f6ssten Finanzierer von H\u00f6rger\u00e4teversorgungen und haben sich, auch aufgrund des damaligen politischen Willens (u. a. Motion 08.3662 \"H\u00f6rger\u00e4te. Zweckm\u00e4ssige Versorgung durch Wettbewerb und Pauschalen\"), f\u00fcr die Einf\u00fchrung eines Pauschalverg\u00fctungssystems mit dem Ziel der F\u00f6rderung der Eigenverantwortung der Betroffenen entschieden.</p><p>Das heute in der IV und AHV geltende System wurde mittlerweile in zwei Studien untersucht, die letzte Studie stammt aus dem Jahr 2020 (abrufbar unter: www.bsv.admin.ch &gt; Publikationen &amp; Services &gt; Medienmitteilungen &gt; 22.10.2020 &gt; Studie zu H\u00f6rger\u00e4ten: Weiterhin hohe Versorgungsqualit\u00e4t und Preise). Es wurde unter anderem eine anhaltend hohe Qualit\u00e4t der H\u00f6rger\u00e4teversorgung in der Schweiz festgestellt. Einer der Parameter f\u00fcr die Beurteilung der Qualit\u00e4t ist die Tragerate. Im Pauschalsystem hat diese zugenommen und liegt im internationalen Vergleich sehr hoch. Die Anzahl der nicht getragenen H\u00f6rger\u00e4te hat somit im heutigen System der IV und AHV nicht zu-, sondern abgenommen.</p><p>Ausserdem ist festzuhalten, dass sich trotz der Liberalisierung des H\u00f6rger\u00e4temarktes die meisten Personen bei einer Schweizer Fachperson f\u00fcr H\u00f6rakustik versorgen lassen. Gem\u00e4ss der oben erw\u00e4hnten Studie entschieden sich im Jahr 2019 98\u00a0Prozent aller IV-Versicherten und 94\u00a0Prozent aller AHV-Versicherten f\u00fcr eine Versorgung bei einer Akustikfachperson. Die restlichen Abgaben erfolgten haupts\u00e4chlich \u00fcber Apotheken und Drogerien sowie ein geringer Teil im Ausland. Es gab in der Schweiz soweit bekannt noch nie eine Meldung \u00fcber einen Schadenfall durch die Abgabe von H\u00f6rger\u00e4ten. Der Bundesrat sieht deshalb keine Veranlassung, das heutige System mit zus\u00e4tzlichen Regulierungen einzuschr\u00e4nken.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1677024000000)\/","SubmittedBy":"Dittli Josef","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1678838400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|32|2836|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690498625907)\/","SubmissionDate":"\/Date(1670457600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5117,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Bildung|Sozialer Schutz|Gesundheit"}}