{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224347,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224347,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224347,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224347,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224347,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224347,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224347,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224347,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224347,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224347,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224347,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224347,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224347,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224347,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224347,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224347,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224347,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224347,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4347","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Mehr Inklusion in der Armee, im Zivildienst und im Zivilschutz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Zivildienstgesetz sowie das Bev\u00f6lkerungs- und Zivilschutzgesetz dahingehend anzupassen, dass die M\u00f6glichkeit einer differenzierten Zuteilung auch f\u00fcr den Zivildienst und f\u00fcr den Zivilschutz geschaffen wird. So k\u00f6nnen Personen, die f\u00fcr dienstuntauglich erkl\u00e4rt wurden, auf Gesuch hin nicht nur der Armee, sondern auch dem Zivildienst oder dem Zivilschutz zugewiesen werden. Auf diese Weise stehen den Personen, die weder in den Milit\u00e4r- oder Zivildienst noch in den Zivilschutz aufgenommen wurden, neue M\u00f6glichkeiten offen, insbesondere denjenigen Personen, die sich f\u00fcr die Sicherheit unseres Landes engagieren wollen.</p>","ReasonText":"<p>Die Paralypmischen Spiele, die k\u00fcrzlich in Tokio stattfanden, haben der Welt erneut gezeigt, dass Menschen mit Behinderungen eine positive Einstellung, viel Energie und einen aussergew\u00f6hnlich stark ausgepr\u00e4gten Integrationswillen und -wunsch haben. In den drei Sicherheitsorganisationen (Armee, Zivilschutz und Zivildienst) gibt es sicher T\u00e4tigkeitsbereiche, in denen sich auch vom Schicksal weniger beg\u00fcnstigte Menschen nutzbringend f\u00fcr die Gesellschaft einsetzen k\u00f6nnen. </p><p>Seit 2013 k\u00f6nnen Personen, die aus medizinischen Gr\u00fcnden f\u00fcr milit\u00e4r- und schutzdienstuntauglich erkl\u00e4rt wurden, auf Gesuch hin der Armee zugewiesen werden (Art. 6 des Milit\u00e4rgesetzes). Sie k\u00f6nnen sich aber weder dem Zivildienst noch dem Zivilschutz zuweisen lassen. Mit der vorliegenden Motion soll die Wahlm\u00f6glichkeit dieser Menschen in Bezug auf die drei Sicherheitsorganisationen erweitert werden.</p><p>Bei der Rekrutierung f\u00fcr den Zivilschutz finden neue Tests statt betreffend den Gesundheitszustand, die k\u00f6rperliche Leistungsf\u00e4higkeit, die psychische Disposition sowie die allgemeine und die soziale Intelligenz. Werden die entsprechenden Kriterien nur teilweise erf\u00fcllt, gibt es beim Zivilschutz aber keine M\u00f6glichkeit f\u00fcr eine differenzierte Zuteilung, anders als bei der Armee. </p><p>Die Armee der Zukunft, aber auch der Zivilschutz und der Zivildienst werden es sich nicht mehr leisten k\u00f6nnen, auf den Einsatz von B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern zu verzichten, die hoch motiviert sind und trotz ihrer Behinderung in die operativen T\u00e4tigkeiten der drei Organisationen eingebunden werden k\u00f6nnen. </p><p>Bei ungef\u00e4hr 20 Prozent der Personen ergibt sich bei der Rekrutierung, dass sie dienstuntauglich sowohl in Bezug auf die Armee und den Zivildienst als auch in Bezug auf den Zivilschutz sind. Wenn man den Menschen mit Behinderungen erm\u00f6glicht, auf freiwilliger Basis nicht nur in der Armee, sondern auch im Zivildienst oder im Zivilschutz Dienst zu leisten, tr\u00e4gt dies nicht nur dazu bei, ihre pers\u00f6nliche Zufriedenheit zu erh\u00f6hen, sondern auch dazu, das dr\u00e4ngende Problem der zu kleinen Personalbest\u00e4nde dieser Organisationen zu l\u00f6sen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat sich in seinem Bericht vom 14. M\u00e4rz 2022 in Erf\u00fcllung des Postulates 20.4446 mit den Zulassungskriterien f\u00fcr Personen mit einer medizinischen Einschr\u00e4nkung zu Milit\u00e4rdienst, Zivilschutz und Zivildienst befasst.</p><p>Der Bericht h\u00e4lt fest, dass seit 2013 Personen, die milit\u00e4rdienstuntauglich und schutzdienstuntauglich erkl\u00e4rt wurden (sog. \"doppelte Untauglichkeit\"), auf Gesuch hin und auf der Grundlage von Artikel\u00a06 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0c des Milit\u00e4rgesetzes (MG; SR 510.10) der Armee zugewiesen werden k\u00f6nnen.</p><p>Was den Zivildienst betrifft, hat sich an der im Bericht dargestellten Rechts- und Sachlage nichts ge\u00e4ndert. Eine differenzierte Zuteilung ist mit Verweis auf die Verfassung und aus vollzugspraktischen \u00dcberlegungen auszuschliessen: Der Zivildienst ist ein Ersatzdienst zum Milit\u00e4rdienst (vgl. Art. 59 Abs. 1 BV und Art. 1 Zivildienstgesetz) und bedingt daher die Milit\u00e4rdiensttauglichkeit. Somit kann eine milit\u00e4rdienstuntaugliche Person, die nicht verpflichtet ist, Milit\u00e4rdienst nach Artikel\u00a012 MG zu leisten, nicht zum Zivildienst zugelassen werden. Im Weiteren ist die Abkl\u00e4rung und Einhaltung von Auflagen aufgrund gesundheitlicher Einschr\u00e4nkungen mit dem aktuellen Vollzugssystem des Zivildiensts nicht kompatibel. Es sind die rund 4500 Einsatzbetriebe des Zivildienstes, welche die Zivildienstleistenden in ihren Eins\u00e4tzen f\u00fchren und dem Bund f\u00fcr den Einsatz eine Abgabe entrichten. Sie setzen die grunds\u00e4tzliche Tauglichkeit der Zivildienstleistenden voraus. Das Bundesamt f\u00fcr Zivildienst ZIVI verf\u00fcgt nicht \u00fcber die M\u00f6glichkeiten, die physische und psychische Verfassung der Dienstleistenden systematisch abzukl\u00e4ren. Neben Fragen zur Abkl\u00e4rung der Eignung von Zivildienstleistenden f\u00fcr konkrete Eins\u00e4tze erg\u00e4ben sich auch Fragen der F\u00fcrsorgepflicht und - bei medizinischen Zwischenf\u00e4llen - Haftungsfragen.</p><p>Was den Zivilschutz anbelangt, ist im Weiteren auf den vom Bundesrat am 30. Juni 2021 genehmigten ersten Teil des Berichts zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz zu verweisen (BBl 2021 1555). Dabei hat der Bundesrat das VBS beauftragt, die M\u00f6glichkeit einer differenzierten Tauglichkeit f\u00fcr den Zivilschutz zu pr\u00fcfen. Mit den laufenden Arbeiten zu einer \u00c4nderung des BZG wurde diese Frage gepr\u00fcft. Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage wurde am 25. Januar 2023 er\u00f6ffnet. Im Gegensatz zur Armee, welche rund 150 verschiedene Funktionen kennt, gibt es im Zivilschutz nur sechs Grundfunktionen: F\u00fchrungsunterst\u00fctzer/in, Betreuer/in, Pionier/in, Koch/K\u00f6chin, Infrastrukturwart/in und Materialwart/in. Gleichzeitig gilt aufgrund der beschr\u00e4nkten personellen Ressourcen der Grundsatz, dass im Ereignisfall alle Schutzdienstpflichtigen unabh\u00e4ngig von ihrer Grundfunktion m\u00f6glichst f\u00fcr alle T\u00e4tigkeiten eingesetzt werden k\u00f6nnen. Dies beispielsweise bei der Bew\u00e4ltigung von Naturkatastrophen oder f\u00fcr Instandstellungsarbeiten nach einem Schadenereignis. Diese Flexibilit\u00e4t der kantonalen Zivilschutzorganisationen w\u00fcrde mit einer differenzierten Tauglichkeit im Zivilschutz ohne ein grunds\u00e4tzliches \u00dcberdenken der Organisation in den Kantonen stark eingeschr\u00e4nkt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1676419200000)\/","SubmittedBy":"Cattaneo Rocco","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1695745282000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1711489315343)\/","SubmissionDate":"\/Date(1670889600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5117,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Soziale Fragen"}}