{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224371,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224371,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224371,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224371,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224371,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224371,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224371,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224371,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224371,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224371,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224371,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224371,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224371,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224371,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224371,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224371,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224371,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224371,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4371","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Massnahmen f\u00fcr stromintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb pr\u00fcfen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Strommarkt hat sich zwar vorl\u00e4ufig etwas beruhigt, aber die hohen Strompreise f\u00fcr das kommende Jahr stellen f\u00fcr zahlreiche Unternehmen weiterhin eine grosse Herausforderung dar. Es ist richtig, dass der Bundesrat zur\u00fcckhaltend ist mit Eingriffen in einen Markt, von dem in den letzten Jahren viele Unternehmen profitiert haben. Hingegen ist Wachsamkeit dort n\u00f6tig, wo Schaden droht f\u00fcr die Schweizer Wirtschaft, weil sie im Wettbewerb mit der ausl\u00e4ndischen Konkurrenz existenzielle Nachteile hat. So tritt beispielsweise in Deutschland ab Januar 2023 eine Strompreisbremse in Kraft, welche den Strompreis f\u00fcr kleine und mittlere Unternehmen bei 40 Cent pro kWh deckelt (80\u00a0Prozent Basisbedarf) und f\u00fcr Industriekunden bei 13 Cent pro kWh (70\u00a0Prozent des historischen Verbrauchs).</p><p>In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Konkurrenzf\u00e4higkeit stromintensiver Schweizer Unternehmen ab Inkrafttreten der Strompreisbremse in den Nachbarl\u00e4ndern ab Januar 2023?</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat in diesem Zusammenhang die Gefahr, dass betroffene Unternehmen ihre Betriebe vor\u00fcbergehend oder f\u00fcr immer stilllegen m\u00fcssen?</p><p>3. Unter welchen Bedingungen ist der Bundesrat bereit, Massnahmen f\u00fcr stromintensive Unternehmen zu ergreifen, die im internationalen Wettbewerb stehen und die 2023 vor einer existenzbedrohenden Situation stehen?</p><p>4. Welche Massnahmen, die m\u00f6glichst wenig marktverzerrend sein m\u00fcssten, beispielsweise eine Kreditunterst\u00fctzung durch Bund oder Kantone, k\u00f6nnte sich der Bundesrat vorstellen? </p><p>5. Unter welchen Voraussetzungen ist der Bundesrat bereit, es betroffenen Unternehmen mit einer Anpassung der LRV zu erm\u00f6glichen, ihre Notstromaggregate 2023 w\u00e4hrend l\u00e4ngerer Dauer zur erg\u00e4nzenden Stromproduktion einzusetzen?</p><p>6. Unter welchen Voraussetzungen ist der Bundesrat bereit, die R\u00fcckerstattung der CO2-Abgabe gem\u00e4ss CO2-Gesetz weiterhin zu gew\u00e4hren, auch wenn aufgrund der energetischen Notmassnahmen der Unternehmen (h\u00f6herer Verbrauch von Gas oder Erd\u00f6l) die vereinbarten Ziele nicht eingehalten werden k\u00f6nnen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat ist sich des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds der energieintensiven Betriebe bewusst und hat sich daher bereits seit Fr\u00fchling 2022 mit den Auswirkungen der Energiepreisanstiege auf die Schweizer Volkswirtschaft auch unter Ber\u00fccksichtigung der Massnahmen im Ausland besch\u00e4ftigt. Die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der energieintensiven Betriebe h\u00e4ngt jedoch von zahlreichen Faktoren ab und ist auch innerhalb der Schweiz sehr heterogen. So sichern die Unternehmen ihre Energiepreisrisiken unterschiedlich stark ab und k\u00f6nnen die Energiepreissteigerungen unterschiedlich gut an ihre Kunden weitergeben. Insgesamt profitieren die Schweizer Unternehmen im Vergleich zum Ausland davon, dass die Energieintensit\u00e4t - gemessen als Verh\u00e4ltnis des Energieverbrauchs gegen\u00fcber der Wertsch\u00f6pfung - der energieintensiven Branchen wie der Metallerzeugung in der Schweiz deutlich tiefer ist als in denselben Branchen im europ\u00e4ischen Ausland. Der Subventionsh\u00f6he an energieintensive Unternehmen in der Europ\u00e4ischen Union setzt das europ\u00e4ische Beihilferecht zudem Grenzen. So ist seit 1. September 2022 die Verbilligung von Strom und Gas f\u00fcr Grossverbraucher auf 70 Prozent des Verbrauchs der gleichen Periode im 2021 beschr\u00e4nkt.</p><p>2. bis 4. Der Bundesrat hat bereits im letzten Jahr verschiedene Massnahmen zur Abfederung des Energiepreisanstiegs f\u00fcr Unternehmen gepr\u00fcft. Die Massnahmen h\u00e4tten jedoch alle aus Sicht des Bundesrates negative Auswirkungen, wozu bspw. die Senkung von Sparanreizen, ein hoher Vollzugsaufwand oder erheblicher Bedarf an Bundesmittel z\u00e4hlen. Daher hat er am 2. November 2022 entschieden, dass weder die Wirtschaftslage noch die aktuelle Teuerung ausserordentliche Massnahmen rechtfertigen. Grunds\u00e4tzlich solvente Unternehmen k\u00f6nnen am privaten Kapitalmarkt Kredite aufnehmen, wenn sie in Liquidit\u00e4tsschwierigkeiten geraten. Mit der Kurzarbeitsentsch\u00e4digung (KAE) steht zudem ein Instrument bereit, um Entlassungen zu Vermeiden und Arbeitspl\u00e4tze zu erhalten, die aufgrund wirtschaftlicher Umst\u00e4nde gef\u00e4hrdet sind. Ein Anspruch auf KAE ist gegeben, sofern die Anspruchsvoraussetzungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG; SR 837.0) erf\u00fcllt sind. Demnach muss unter anderem ein anrechenbarer und voraussichtlich vor\u00fcbergehender Arbeitsausfall vorliegen. Dies gilt auch f\u00fcr Betriebe, welche aufgrund eines Nachfrager\u00fcckgangs ihren Betrieb tempor\u00e4r reduzieren m\u00fcssen. Subventionen f\u00fcr energieintensive Betriebe oder Branchen w\u00fcrden zu einer Ungleichbehandlung gegen\u00fcber anderen Unternehmen in der Schweiz f\u00fchren, angesichts der unklaren Aussichten der Energiepreisentwicklung mit der Gefahr von langfristigen Abh\u00e4ngigkeiten und eines Subventionswettlaufs einhergehen und k\u00f6nnten auch Anreize f\u00fcr Energiesparbem\u00fchungen der Unternehmen d\u00e4mpfen. Zudem erwartet die Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes gem\u00e4ss Konjunkturprognose vom 13. Dezember 2022 f\u00fcr 2023 einen R\u00fcckgang der Teuerung und eine schwache Entwicklung der Schweizer Wirtschaft, aber keine Rezession, wie sie die OECD bspw. f\u00fcr Deutschland erwartet. Die aktuellsten Konjunkturindikatoren st\u00fctzen diese Einsch\u00e4tzung.</p><p>5. Stromaggregate k\u00f6nnen schon heute ohne Limitierung der Betriebsstunden bewilligt und betrieben werden, wenn sie den Stand der Technik f\u00fcr station\u00e4re Verbrennungsmotoren (<a href=\"https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1986/208_208_208/de\">Anh. 2 Ziff. 82 LRV</a>; SR 814.318.142.1) erf\u00fcllen.</p><p>6. Die R\u00fcckerstattung der CO2-Abgabe an Unternehmen mit Verminderungsverpflichtung oder Teilnahme am Emissionshandelssystem ist durch die energetischen Notmassnahmen nicht gef\u00e4hrdet. F\u00fcr Unternehmen mit einer Verminderungsverpflichtung w\u00fcrde aber die Gefahr der Sanktionierung bestehen, wenn sie in Folge der Mehremissionen die gesteckten Ziele nicht erreichen k\u00f6nnten. Der Bundesrat hat deshalb am 16. September 2022 die CO2-Verordnung (SR 641.711) angepasst, so dass CO2-Emissionen, die auf eine empfohlene oder angeordnete Umstellung von Gas auf \u00d6l zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, auf Gesuch hin bei der Beurteilung der Erf\u00fcllung der Verminderungsverpflichtung nicht ber\u00fccksichtigt werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1676419200000)\/","SubmittedBy":"Stark Jakob","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1678924800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|52|66|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1744156291950)\/","SubmissionDate":"\/Date(1670889600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5117,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Umwelt|Energie|Steuer"}}