{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224377,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224377,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224377,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224377,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224377,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224377,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224377,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224377,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224377,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224377,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224377,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224377,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224377,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224377,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224377,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224377,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224377,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224377,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4377","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Erfahrungsnoten auch beim Berufsabschluss f\u00fcr Erwachsene angemessen w\u00fcrdigen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, in Berufsfachschulen erworbene Erfahrungsnoten auch beim Berufsabschluss f\u00fcr Erwachsene angemessen zu w\u00fcrdigen.</p>","ReasonText":"<p>Erwachsene werden beim Berufsabschluss oft benachteiligt, indem ihre Erfahrungsnoten auch dann nicht ber\u00fccksichtigt werden, wenn das einfach m\u00f6glich w\u00e4re. Das verst\u00f6sst gegen das Prinzip der Chancengleichheit und gegen das breit anerkannte Ziel, angesichts des ausgepr\u00e4gten Fachkr\u00e4ftemangels das bedeutende inl\u00e4ndische Fachkr\u00e4ftepotenzial besser als bisher zu nutzen.</p><p>Erwachsene ohne berufliche Grundbildung k\u00f6nnen laut Artikel\u00a032 der Verordnung \u00fcber die Berufsbildung ein eidgen\u00f6ssisches F\u00e4higkeitszeugnis (EFZ) oder Berufsattest (EBA) erlangen, ohne die entsprechende berufliche Grundbildung absolviert zu haben, indem sie direkt die Abschlusspr\u00fcfung (Qualifikationsverfahren) ablegen. Dazu m\u00fcssen diese Erwachsenen eine mehrj\u00e4hrige Praxiserfahrung im angestrebten Beruf nachweisen. Es steht ihnen aber offen, wie sie sich auf die Pr\u00fcfung vorbereiten.</p><p>Ein Schulbesuch ist also nicht zwingend. Vielmehr ist es grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich, sich im Selbststudium auf die Pr\u00fcfung vorzubereiten, ohne eine Berufsfachschule zu besuchen. Dass in diesem Falle keine Erfahrungsnoten vorliegen und beim Berufsabschluss keine Erfahrungsnoten ber\u00fccksichtigt werden, ist selbstverst\u00e4ndlich.</p><p>Anders gestaltet sich die Ausgangslage bei jenen Erwachsenen, die ganztags oder in Kursen eine Berufsfachschule besuchen, um die erforderlichen berufskundlichen und allgemeinbildenden Kenntnisse des angestrebten Berufs zu erwerben und sich so auf die Pr\u00fcfung vorzubereiten.</p><p>Aus Gr\u00fcnden der Chancengleichheit sollten die von Erwachsenen an Berufsfachschulen erworbenen Erfahrungsnoten beim Berufsabschluss ebenso z\u00e4hlen, wie das heute nach dem Besuch einer beruflichen Grundbildung der Fall ist. Heute schliessen dies jedoch alle Verordnungen des SBFI \u00fcber die berufliche Grundbildung von EFZ- oder EBA-Berufen aus. Dort findet sich in der Regel vielmehr die allzu eng formulierte Regel: \"Hat eine kandidierende Person die erforderlichen Handlungskompetenzen ausserhalb der geregelten beruflichen Grundbildung erworben und die Abschlusspr\u00fcfung nach dieser Verordnung absolviert, so entf\u00e4llt die Erfahrungsnote\". Diese Klausel sollte auf Kandidierende eingeschr\u00e4nkt werden, die sich ausschliesslich im Selbststudium auf die Abschlusspr\u00fcfung vorbereitet haben.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Erwachsene haben die M\u00f6glichkeit, Abschl\u00fcsse der beruflichen Grundbildung zu erwerben und sich damit f\u00fcr die Anforderungen des Arbeitsmarktes zu r\u00fcsten. Unternehmen sichern sich durch die Unterst\u00fctzung von Mitarbeitenden, die einen Berufsabschluss erwerben m\u00f6chten, ihren Bedarf an qualifizierten Fachkr\u00e4ften. Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt setzen sich im Rahmen ihrer gesetzlichen Zust\u00e4ndigkeiten und in Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren f\u00fcr die stete Verbesserung der Rahmenbedingungen des Berufsabschlusses f\u00fcr Erwachsene ein. Dabei wurden in den letzten Jahren verschiedene Massnahmen umgesetzt wie beispielsweise ein Leitfaden des Staatssekretariats f\u00fcr Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zur Anrechnung von Bildungsleistungen, Empfehlungen der Schweizerischen Berufsbildungs\u00e4mter-Konferenz zur Anrechnung der Allgemeinbildung oder ein Commitment der Verbundpartner.</p><p>Eine berufliche Grundbildung ist ein im Berufsbildungsgesetz (BBG, SR 412.10) geregeltes formales Bildungsangebot. Die Anteile der Bildung, ihre organisatorische Ausgestaltung und die zeitliche Aufteilung werden gem\u00e4ss Art. 16 Abs. 3 BBG nach den Anspr\u00fcchen der Berufst\u00e4tigkeit in der entsprechenden Verordnung \u00fcber die berufliche Grundbildung (Bildungsverordnung) bestimmt. Eine berufliche Grundbildung schliesst in der Regel mit einer Pr\u00fcfung ab und f\u00fchrt zu einem eidgen\u00f6ssischen F\u00e4higkeitszeugnis oder Berufsattest (Art. 17 Abs. 2 und 3 BBG).</p><p>Die Bildungsverordnungen (Art. 19 BBG) regeln auch das Qualifikationsverfahren. Bei Qualifikationsverfahren mit Abschlusspr\u00fcfung (\"Lehrabschlusspr\u00fcfung\") kann nebst den Noten der einzelnen Qualifikationsbereiche auch die Erfahrungsnote bei der Berechnung der Gesamtnote mitber\u00fccksichtigt werden. Aus welchen Noten die Erfahrungsnote gebildet wird, ist in der jeweiligen Bildungsverordnung des SBFI berufsspezifisch festgelegt. Je nach beruflicher Grundbildung wird die Erfahrungsnote aufgrund der Noten eines Lernorts (Lehrbetrieb, Berufsfachschule, \u00fcberbetriebliche Kurse) oder in Kombination von zwei oder drei Lernorten berechnet.</p><p>Eine berufliche Grundbildung kann auch durch eine nicht formalisierte Bildung erworben werden. Diese wird durch ein Qualifikationsverfahren abgeschlossen (Art. 17 Abs. 5 BBG). Voraussetzung ist, dass Absolvierende gem\u00e4ss Art. 32 der Verordnung \u00fcber die Berufsbildung (BBV, SR 412.101) \u00fcber eine mindestens f\u00fcnfj\u00e4hrige berufliche Erfahrung verf\u00fcgen, davon in der Regel drei Jahre im Bereich der angestrebten beruflichen Grundbildung.</p><p>Bei Personen, welche eine berufliche Grundbildung ausserhalb einer formalisierten Bildung erwerben, ist die Berechnung der Erfahrungsnote bewusst nicht geregelt. Denn aufgrund der individuellen Bildungswege kann die Erfahrungsnote nicht einheitlich geregelt werden, da keine Pflicht besteht, die erforderlichen Elemente der Erfahrungsnote (praktische Bildung im Betrieb, Berufsfachschule oder \u00fcberbetriebliche Kurse) analog zur formalisierten Bildung zu besuchen. Zudem widerspricht es der Konzeption einer Erfahrungsnote, nur einzelne Noten der verschiedenen Lernorte zu ber\u00fccksichtigen.</p><p>Eine Anrechnung einzelner Teilnoten f\u00fcr Personen, welche gem\u00e4ss Art. 17 BBG Qualifikationen ausserhalb eines geregelten Bildungsganges erworben haben, w\u00e4re aus Sicht des Bundesrats nicht zielf\u00fchrend. Durch den direkten Zugang zu Qualifikationsverfahren wird die Flexibilit\u00e4t erm\u00f6glicht, die f\u00fcr erwachsenengerechte Bildungsangebote wichtig ist. Dieser Zugang tr\u00e4gt den individuellen Bildungswegen Rechnung und gew\u00e4hrleistet zugleich die Chancengerechtigkeit und Rechtsgleichheit (Art. 34 BBG).</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1677024000000)\/","SubmittedBy":"Atici Mustafa","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1701968289000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"32|44","Category":null,"Modified":"\/Date(1763104761777)\/","SubmissionDate":"\/Date(1670976000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5117,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Bildung|Besch\u00e4ftigung und Arbeit"}}