{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224382,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224382,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224382,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224382,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224382,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224382,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224382,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224382,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224382,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224382,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224382,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224382,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224382,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224382,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224382,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224382,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224382,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224382,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4382","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Welche Unterst\u00fctzung f\u00fcr Schweizer Unternehmen, die sich am Wiederaufbau der Ukraine beteiligen m\u00f6chten?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Lugano-Konferenz vom 4. und 5. Juli 2022 hat erfolgreich alle internationalen Akteure zusammengebracht, die sich mit dem Wiederaufbau in der Ukraine befassen, und dazu gef\u00fchrt, dass die entsprechenden Grunds\u00e4tze in einer Deklaration festgehalten wurden.</p><p>Die operative Umsetzung dieses Wiederaufbaus stellt eine Herausforderung, aber auch eine Chance f\u00fcr die beteiligten Akteure dar. Die Schweizer Unternehmen, die in der Ukraine investieren und mit ihr Handel treiben m\u00f6chten, m\u00fcssen dies unter denselben Bedingungen der Risikominderung tun k\u00f6nnen wie die konkurrierenden internationalen Unternehmen, namentlich die europ\u00e4ischen. Insbesondere ben\u00f6tigen sie eine an die Situation angepasste Deckung der Exportrisiken. </p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wie unterst\u00fctzt der Bund die Unternehmen, die bereit sind, in der Ukraine zu investieren und dorthin zu exportieren?</p><p>2. Wurde es - zumal das Kapital der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (SERV) vom Bund stammt - bereits in Betracht gezogen, das Kapital und die Kompetenzen der SERV zu erweitern, damit die kriegsbedingten Risiken jener Unternehmen abgedeckt werden, die zurzeit in der Ukraine aktiv sind? Oder k\u00f6nnte dies getan werden?</p><p>3. Ist eine Zusammenarbeit der SERV mit anderen Einrichtungen - wie etwa der Multilateral Investment Guarantee Agency (MIGA), die an die Weltbank angegliedert ist - vorgesehen? Dies vor dem Hintergrund, dass bereits mehrere L\u00e4nder so vorgehen, um die Gew\u00e4hrung der Kriegsrisikoabdeckung f\u00fcr ihre Wirtschaftsakteure in der Ukraine zu erleichtern? </p><p>4. Ist eine Flexibilisierung der Einschr\u00e4nkungen betreffend Dual-Use-G\u00fcter m\u00f6glich, um beispielsweise den Versand von Feuerwehrmaterial oder den Verkauf von Werkzeugmaschinen zu erleichtern? </p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bund bereitet sich bereits auf eine Koordination der Schweizer Beteiligung am k\u00fcnftigen Wiederaufbau in der Ukraine vor. Entsprechende konzeptionelle Arbeiten sowie interdepartementale Koordinationsgespr\u00e4che sind angelaufen.</p><p>Zudem wird die Schweiz ihr Vorgehen international mit anderen Koordinationsplattformen (z.B. EU, G7, etc.) abstimmen.</p><p>1. F\u00fcr Schweizer Unternehmen steht neben dem Exportf\u00f6rderer Switzerland Global Enterprise (S-GE) auch die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) zur Verf\u00fcgung. Die SERV bietet Versicherungen und Garantien, die namentlich politische Risiken, Transferschwierigkeiten, h\u00f6here Gewalt und das Delkredererisiko beim Export von G\u00fctern und Dienstleistungen decken. Dadurch erhalten die Exporteure Schutz vor Zahlungsausfall. Auch tr\u00e4gt die SERV mit ihren Versicherungsprodukten dazu bei, dass Unternehmen f\u00fcr ihre Herstellungskosten Zugang zu Krediten und einer h\u00f6heren Kreditlimite erhalten, was ihnen hilft, ihre Liquidit\u00e4t zu wahren.</p><p>Seit Beginn der milit\u00e4rischen Aggression Russlands gegen die Ukraine pr\u00fcft die SERV weiterhin Versicherungsantr\u00e4ge f\u00fcr Exporte in die Ukraine im Einzelfall. Sie stellt nach M\u00f6glichkeit Versicherungspolicen aus. Bisher war dies bei einigen Gesch\u00e4ften im kurzfristigen Bereich, insbesondere Medikamentenlieferungen, der Fall.</p><p>F\u00fcr gr\u00f6ssere Projekte und mittel-/langfristige Exportkreditversicherungen ist es auch f\u00fcr vergleichbare europ\u00e4ische Exportrisikoversicherungen schwierig bis unm\u00f6glich, eine Versicherungsdeckung zu gew\u00e4hren. Eine Versicherung ist z. B. per Gesetz ausgeschlossen, wenn die Risikolage die Gew\u00e4hrung der Versicherung verunm\u00f6glicht. Die SERV muss risikogerechte Pr\u00e4mien verlangen. Sie darf zudem einen Deckungssatz von h\u00f6chstens 95 Prozent anbieten - das Restrisiko m\u00fcsste von einer finanzierenden Bank getragen werden. Diese gesetzlichen Regelungen respektive Deckungss\u00e4tze sind mit denjenigen anderer L\u00e4nder vergleichbar. Die SERV kann allerdings selber keine Kredite anbieten.</p><p>Das SECO und die SERV pr\u00fcfen Massnahmen und beobachten die Entwicklungen in vergleichbaren L\u00e4ndern. Generell ist die Einsch\u00e4tzung auch in der EU, dass die bestehenden M\u00f6glichkeiten von Exportrisikoversicherungen begrenzt und nicht wirklich auf die Situation in der Ukraine ausgerichtet sind. Sofern im Ausland neue Produkte entwickelt werden, wird deren Einf\u00fchrung in der Schweiz ebenfalls gepr\u00fcft.</p><p>2. Die Voraussetzungen f\u00fcr den Abschluss einer Versicherung sind im Exportrisikoversicherungsgesetz (SERVG, SR 946.10) und in der entsprechenden Verordnung festgehalten. Der Anteil der schweizerischen Wertsch\u00f6pfung am Auftragswert muss mindestens 20 Prozent betragen. Die SERV kann daher auch Exporte versichern, die neben den Lieferungen aus der Schweiz direkte Zulieferungen aus dem Ausland ins Zielland des Exportgesch\u00e4ftes und Leistungen im Zielland beinhalten.</p><p>Die SERV ist verpflichtet, eigenwirtschaftlich zu arbeiten. Sie finanziert sich \u00fcber Pr\u00e4mien ihrer Versicherten. Ihr Kapital kann nicht f\u00fcr Zwecke verwendet werden, die ausserhalb des Mandats liegen. Das w\u00fcrde die Erf\u00fcllung ihres Grundauftrags in Frage stellen.</p><p>3. Die SERV arbeitet mit diversen anderen Exportkreditversicherungen zusammen. Die MIGA gibt prim\u00e4r Garantien f\u00fcr Investitionen in Schwellenl\u00e4ndern. Eine Zusammenarbeit mit der MIGA ist aufgrund der unterschiedlichen Grundauftr\u00e4ge eingeschr\u00e4nkt, zumal das Gesetz in der Schweiz keine Auslandinvestitionsversicherung vorsieht.</p><p>4. In \u00dcbereinstimmung mit den Artikeln 4 und 5 der Verordnung \u00fcber Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine vom 4. M\u00e4rz 2022 (SR 946.231.176.72) umfassen Verbote betreffend die Ukraine nur jene G\u00fcter, die gem\u00e4ss Anhang 2 der G\u00fcterkontrollverordnung (GKV; SR 946.202.1) zu zivilen und milit\u00e4rischen Zwecken verwendbar sind (Dual-Use) oder die zur milit\u00e4rischen und technologischen St\u00e4rkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors gem\u00e4ss Anhang 1 der Verordnung \u00fcber Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine vorgesehen sind, und dies auch nur dann, wenn diese G\u00fcter zus\u00e4tzlich ganz oder teilweise f\u00fcr milit\u00e4rische Zwecke oder f\u00fcr milit\u00e4rische Endempf\u00e4nger bestimmt sind. F\u00fcr zivile Zwecke und zivile Endempf\u00e4nger kann die Ausfuhr der in diesen Anh\u00e4ngen aufgef\u00fchrten G\u00fcter bewilligt werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1676419200000)\/","SubmittedBy":"Wehrli Laurent","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1679011200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1763107953240)\/","SubmissionDate":"\/Date(1670976000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5117,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Wirtschaft"}}