{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224394,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224394,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224394,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224394,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224394,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224394,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224394,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224394,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224394,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224394,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224394,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224394,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224394,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224394,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224394,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224394,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224394,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224394,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4394","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Kostensenkung im Gesundheitswesen durch die \u00dcberpr\u00fcfung des Leistungskatalogs in der Grundversicherung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die finanziellen Folgen des stetigen Ausbaus des Leistungskatalogs in der Grundversicherung seit Einf\u00fchrung des Krankenversicherungsgesetzes KVG aufzuzeigen. Dabei soll die prozentuale Zunahme der Bev\u00f6lkerung ber\u00fccksichtigt werden. Die kostentreibendsten Leistungen sollen eruiert werden. </p><p>Zudem ist der prozentuale Anteil der Kosten der Grundversicherung an den Gesamtkosten des Gesundheitswesens aktuell auszuweisen. Gleichzeitig soll \u00fcberpr\u00fcft werden, wie stark seit der Einf\u00fchrung des KVG der pr\u00e4mienfinanzierte und wie stark der steuerfinanzierte Teil der Gesundheitskosten angestiegen ist. Anschliessend wird der Bundesrat beauftragt, gemeinsam mit Leistungserbringern und Fachexperten zu \u00fcberpr\u00fcfen, welche Leistungen des KVG an die Zusatzversicherungen ausgelagert werden k\u00f6nnen, ohne die Grundversorgung der Bev\u00f6lkerung zu gef\u00e4hrden.</p>","ReasonText":"<p>Die Krankenkassenpr\u00e4mien geh\u00f6ren seit Jahren zu den gr\u00f6ssten Sorgen der Schweizerinnen und Schweizer. Seit Einf\u00fchrung des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung KVG (1998) haben sich die Pr\u00e4mien gekoppelt an die Gesundheitskosten mehr als verdoppelt. Nebst den Mehrkosten, die im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung der Bev\u00f6lkerung und auch durch den technisch-medizinischen Fortschritt entstehen, ist Fakt, dass auch der Leistungskatalog der Grundversicherung immer weiter ausgebaut wurde und auch Leistungen verg\u00fctet werden, die von einer Zusatzversicherung getragen werden k\u00f6nnten, so z.B. Bagatellerkrankungen oder Folgekosten von nicht kassenpflichtigen sch\u00f6nheitsmedizinischen Eingriffen etc.</p><p>Gem\u00e4ss Krankenversicherungsgesetz (KVG Art. 25) werden die Kosten medizinischer Leistungen, die \"der Diagnose und Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen\" und \"wirksam, zweckm\u00e4ssig und wirtschaftlich\" sind, von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) \u00fcbernommen. \"Die Wirksamkeit muss nach wissenschaftlich Methoden nachgewiesen sein\". Der zu grossz\u00fcgige Ausbau der Grundversicherung verleitet zu medizinischen \u00dcberbehandlungen, schm\u00e4lert die Eigenverantwortung der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger und f\u00fchrt zu riesigen Mehrkosten, die von allen getragen werden m\u00fcssen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) \u00fcbernimmt die Kosten f\u00fcr medizinische Leistungen, die wirksam, zweckm\u00e4ssig und wirtschaftlich sind (sog. WZW-Kriterien; Art. 32 des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung [KVG]; SR 832.10). Der gr\u00f6sste Teil der Gesundheitskosten stellt dabei die \u00e4rztlichen Leistungen dar. F\u00fcr diese existiert kein abschliessender Leistungskatalog, sondern es gilt das Vertrauensprinzip, wonach vermutet wird, dass \u00c4rztinnen und \u00c4rzte Leistungen erbringen, die den WZW-Kriterien entsprechen. Sie m\u00fcssen sich, wie jeder Leistungserbringer, in ihren Leistungen auf das Mass beschr\u00e4nken, das im Interesse der Versicherten liegt und f\u00fcr den Behandlungszweck erforderlich ist (Art. 56 Abs. 1 KVG). Die Leistungserbringer stehen damit in der Verantwortung, sich an diese Vorgaben zu halten und keine unwirksamen, ineffizienten oder unn\u00f6tigen Behandlungen und Eingriffe durchzuf\u00fchren. F\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung von bereits von der OKP verg\u00fcteten Leistungen auf die Erf\u00fcllung der WZW-Kriterien sind die entsprechenden Prozesse vorhanden. So werden einerseits im Rahmen eines Programms mittels Health Technology Assessment (HTA) laufend Leistungen \u00fcberpr\u00fcft, die potenziell nicht mehr die WZW-Kriterien erf\u00fcllen. Ferner besteht jederzeit die M\u00f6glichkeit, dass interessierte Kreise Antr\u00e4ge zur \u00dcberpr\u00fcfung oder \u00c4nderung der Leistungspflicht einreichen. In den letzten Jahren wurde die WZW-Pr\u00fcfung verst\u00e4rkt, wie dies der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion 21.4442 Nantermod \"Obligatorische Krankenpflegeversicherung. Keine R\u00fcckerstattung mehr f\u00fcr Behandlungen ohne nachgewiesene Wirksamkeit\" dargelegt hat.</p><p>Die medizinisch-technologische Entwicklung f\u00fchrt dazu, dass laufend neue Leistungen entwickelt und eingef\u00fchrt sowie bisherige Leistungen abgel\u00f6st oder nur noch bei sehr eingeschr\u00e4nkten Indikationen angewendet werden. Das Vertrauensprinzip erm\u00f6glicht bei dieser laufenden Entwicklung einen raschen Zugang zu Innovationen. Die bekannten wesentlichen Gr\u00fcnde f\u00fcr die Kostenzunahmen sind die demographische Entwicklung (damit verbundene Zunahme an \u00e4lteren chronisch kranken Personen), der medizinisch-technologische Fortschritt und die damit einhergehende Zunahme an Behandlungsm\u00f6glichkeiten sowie ein Mengenwachstum, das sich nicht medizinisch begr\u00fcnden l\u00e4sst. Der Bundesrat setzt in seiner gesundheitspolitischen Strategie Gesundheit2030 bei Letzterem an und nicht bei einer Auslagerung von WZW-Leistungen aus der OKP in den Zusatzversicherungsbereich. Damit die Gesundheitsversorgung weiterhin f\u00fcr alle Menschen in der Schweiz finanziell tragbar bleibt, soll durch die Vermeidung von \u00dcber-, Fehl- und Unterversorgung - z.B. durch die Verst\u00e4rkung der koordinierten Versorgung oder die Verbesserung der Qualit\u00e4t medizinischer Behandlungen - sowohl die Qualit\u00e4t verbessert als auch das Kostenwachstum ged\u00e4mpft werden. Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang bereits verschiedene Massnahmen ergriffen. Dazu z\u00e4hlen auch die in der Botschaft vom 7. September 2022 zum Kostend\u00e4mpfungspaket 2 (22.062 KVG. \u00c4nderung [Massnahmen zur Kostend\u00e4mpfung - Paket 2]) vorgesehenen Massnahmen sowie ein spezifisches Projekt hinsichtlich m\u00f6glicher Massnahmen f\u00fcr gezielte Verbesserungen in Leistungsbereichen mit \u00dcber-, Unter- und Fehlversorgung, welches 2023 gestartet werden soll.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1677024000000)\/","SubmittedBy":"Herzog Verena","BusinessStatus":218,"BusinessStatusText":"Bericht in Erf\u00fcllung des Vorstosses liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1768400807000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1772810259730)\/","SubmissionDate":"\/Date(1670976000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5117,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}