{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224398,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224398,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224398,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224398,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224398,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224398,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224398,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224398,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224398,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224398,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224398,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224398,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224398,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224398,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224398,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224398,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224398,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224398,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4398","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Wiedereinf\u00fchrung der Grenzkontrollen und Nichteintreten auf Gesuche von Personen, welche aus Staaten zu uns kommen, die das Schengen/Dublin-Abkommen ratifiziert haben","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die entsprechenden Rechtsgrundlagen anzupassen, dass </p><p>a. unsere Landesgrenzen wieder bewacht und systematische Grenzkontrollen durchgef\u00fchrt werden.</p><p>b. auf Asylgesuche von Personen welche aus Staaten, die das Schengen-Dublin-Abkommen ratifiziert haben, in die Schweiz einreisen, nicht mehr eingetreten wird. </p><p>Personen, auf deren Gesuch nicht mehr eingetreten wird, m\u00fcssen in speziellen Unterk\u00fcnften an m\u00f6glichst unattraktiven Orten untergebracht werden. Sie erhalten ausschliesslich Nothilfe jedoch keine Sozialhilfe oder andere Barauszahlungen.</p><p>Der Bundesrat kann Ausnahmen vorsehen, insbesondere f\u00fcr Ausnahmesituationen wie Krieg oder Naturkatastrophen.</p><p>Die entsprechenden Artikel des AsylG, von Verordnungen und weitere Bestimmungen, welche dem Ziel dieses Vorstosses entgegenstehen, sind anzupassen.</p>","ReasonText":"<p>Das Schengener Abkommen sieht was folgt vor (Botschaft des Bundesrates BBI 2007 7937):</p><p>Die Aussengrenzen (= Grenzen zwischen Schengen- und Nicht-Schengenstaaten) d\u00fcrfen nur \u00fcberschritten werden, wenn die im Schengen-Besitzstand vorgesehenen Einreisevoraussetzungen eingehalten werden. Personen, welche die Aussengrenzen \u00fcberschreiten, unterstehen einer Grenz\u00fcbertrittskontrolle.</p><p>Die Schweiz wird seit l\u00e4ngerem von einer nie dagewesenen Welle von echten Fl\u00fcchtlingen und leider auch von reinen Wirtschaftsmigranten \u00fcberrollt. Viele Asylbewerber erhalten zwar kein Asyl - k\u00f6nnen aber aus den verschiedensten Gr\u00fcnden nicht zur\u00fcck- oder ausgeschafft werden. Somit erhalten diese ein Bleiberecht, welches ihnen nicht zusteht.</p><p>Asylbewerber gewisser Staaten wie Eritrea erreichen eine 89-Prozent-Schutzquote - es besteht also eine faktische Personenfreiz\u00fcgigkeit mit Eritrea und auch mit weiteren Staaten.</p><p>Dies belastet unsere bestehenden Strukturen enorm - die Gemeinden und Kantone sind heillos \u00fcberfordert. Dies nicht nur hinsichtlich der Unterk\u00fcnfte, der Schulen, der Spit\u00e4ler, der Infrastrukturen - auch finanziell geraten die Gemeinden und Kantone an die Grenze des Zumutbaren.</p><p>Die Schweiz muss sich nun gegen diesen gigantischen Missbrauch wehren! Selbstverst\u00e4ndlich soll echten Fl\u00fcchtlingen nach wie vor humanit\u00e4re Aufnahme gew\u00e4hrt werden - jeglicher Missbrauch ist aber k\u00fcnftig entschieden zu bek\u00e4mpfen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>a. \u00dcber die Westbalkanroute und \u00fcber die zentrale Mittelmeerroute sind in den letzten Monaten vermehrt Migrantinnen und Migranten in die Schweiz und in unsere Nachbarstaaten gelangt. Viele dieser Personen reisen dabei durch andere Schengen-Staaten oder haben bereits anderswo ein Asylgesuch gestellt. Zahlreiche Personen wollen die Schweiz nur transitieren und stellen kein Asylgesuch. Weil die irregul\u00e4re Migration nur durch die internationale Zusammenarbeit wirksam bek\u00e4mpft werden kann, unterst\u00fctzt die Schweiz gemeinsame migrationspolitische Initiativen auf europ\u00e4ischer Ebene. Sie hat zudem mit Deutschland und \u00d6sterreich Aktionspl\u00e4ne zur Verhinderung von Sekund\u00e4rmigration ausgearbeitet. Diese enthalten neben grenzpolizeilichen Massnahmen auch solche gegen\u00fcber Drittstaaten.</p><p>Im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der \u00f6ffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit k\u00f6nnen die Schengen-Staaten ausnahmsweise und f\u00fcr einen begrenzten Zeitraum von h\u00f6chstens 30 Tagen oder f\u00fcr die vorhersehbare Dauer der schwerwiegenden Bedrohung Binnengrenzkontrollen an bestimmten Grenz\u00fcberg\u00e4ngen oder -abschnitten wieder einf\u00fchren (Art. 25 Schengener Grenzkodex; SR 0.362.380.067). Diese Voraussetzungen f\u00fcr die Einf\u00fchrung von Binnengrenzkontrollen sind heute nicht gegeben. Weder die \u00f6ffentliche Ordnung noch die innere Sicherheit sind zurzeit ernsthaft bedroht.</p><p>Unbesehen davon ist das Bundesamt f\u00fcr Zoll und Grenzsicherheit im Grenzraum pr\u00e4sent und f\u00fchrt risikobasierte Kontrollen durch. Die Einf\u00fchrung von systematischen Kontrollen h\u00e4tte angesichts der mehreren hunderttausend Grenz\u00fcbertritten pro Tag starke Auswirkungen auf die Grenzregionen. Auch bei einer Wiedereinf\u00fchrung der Binnengrenzkontrollen w\u00fcrde die Schweiz weiterhin verpflichtet bleiben, ein Asylverfahren durchzuf\u00fchren, wenn eine gesuchstellende Person nicht in einen anderen Dublin-Staat \u00fcberstellt werden kann.</p><p>b. Bereits heute wird auf ein Asylgesuch nicht eingetreten, wenn ein anderer Dublin-Staat f\u00fcr die Behandlung eines Asylgesuchs zust\u00e4ndig ist. Bereits nach geltendem Recht erhalten Personen, auf deren Asylgesuch im Rahmen eines Dublin-Verfahrens nicht eingetreten wird, nach Rechtskraft des Nichteintretensentscheids nur Nothilfe (Art. 82 Abs. 1 Asylgesetz; AsylG, SR 142.31). Diese ist nach M\u00f6glichkeit in Form von Sachleistungen an den von den Kantonen oder vom Bund bezeichneten Orten auszurichten. Der Ansatz f\u00fcr die Unterst\u00fctzung liegt unter dem Ansatz f\u00fcr die Sozialhilfe (Art. 82 Abs. 4 AsylG). Bei ausreisepflichtigen weggewiesenen Personen sind die Anreize zum Verbleib in der Schweiz somit bereits heute minim.</p><p>Zur Forderung einer Unterbringung in speziellen Unterk\u00fcnften ist Folgendes festzuhalten: Abgewiesene Asylsuchende werden im Rahmen eines Dublin-Verfahrens bis zu ihrer Ausreise in einem Zentrum des Bundes f\u00fcr h\u00f6chstens 140 Tage untergebracht. Nach Ablauf der 140 Tage erfolgt grunds\u00e4tzlich eine Zuweisung an die Kantone. Die Festlegung des Ortes der Unterbringung im Kanton liegt in der alleinigen Zust\u00e4ndigkeit des entsprechenden Kantons. Diese Regelung hat sich in der Praxis bew\u00e4hrt. Die Unterbringung in Bundeszust\u00e4ndigkeit erfolgt in den Bundesasylzentren ohne Verfahrensfunktion. Die meisten dieser Standorte wurden gemeinsam mit den Kantonen bereits bestimmt und sind in Betrieb.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1676419200000)\/","SubmittedBy":"Glarner Andreas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1710433291000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|10|24|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1745522492517)\/","SubmissionDate":"\/Date(1670976000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5117,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Europapolitik|Finanzwesen|Migration"}}