{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224402,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224402,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224402,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224402,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224402,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224402,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224402,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224402,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224402,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224402,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224402,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224402,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224402,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224402,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224402,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224402,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224402,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224402,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4402","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wird die gesetzlich vorgeschriebene Alimentierung der Armee durch den Bundesrat gef\u00e4hrdet?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Nach Artikel\u00a013 Absatz\u00a01, Buchstabe\u00a0a, Milit\u00e4rgesetz (MG; SR 510.10) dauert die Milit\u00e4rdienstpflicht f\u00fcr Angeh\u00f6rige der Mannschaft und f\u00fcr Unteroffiziere bis zum Ende des zw\u00f6lften Jahres nach Abschluss der Rekrutenschule. Warum hat der Bundesrat mit Beschluss vom 16. Oktober 2019 in Artikel\u00a019 Absatz\u00a01 Verordnung \u00fcber die Milit\u00e4rdienstpflicht (VMDP; SR 512.21) die maximale Dienstpflicht f\u00fcr Soldaten und Unteroffiziere von zw\u00f6lf auf zehn Jahre vermindert?</p><p>2. Hat der Bundesrat die Kompetenz, auf Verordnungsstufe die maximale Dienstpflicht von zw\u00f6lf auf zehn Jahre zu vermindern, wenn er damit die Alimentierung der Armee gef\u00e4hrdet? </p><p>3. Macht er die Verminderung auf zehn Jahre r\u00fcckg\u00e4ngig, sofern diese Verminderung ab Ende der 2020er Jahre die gesetzlich geforderte Alimentierung der Armee gef\u00e4hrden w\u00fcrde? </p><p>4. Der Gesetzgeber ordnete im Milit\u00e4rgesetz nicht allein an, dass die Milit\u00e4rdienstpflicht bis zum Ende des zw\u00f6lften Jahres nach Abschluss der Rekrutenschule dauert, sondern sah im gleichen Gesetz in Artikel\u00a051, Absatz\u00a02 zugleich vor, dass die Mannschaft sechs dreiw\u00f6chige Wiederholungskurse leistet. Teilt der Bundesrat die Sicht des Gesetzgebers, dass eine zw\u00f6lfj\u00e4hrige Dauer der Milit\u00e4rdienstpflicht ohne weiteres mit der Leistung von sechs dreiw\u00f6chigen Wiederholungskursen vereinbar ist? </p><p>5. Richtet der Bundesrat die Alimentierung der Armee am Ziel des Gesetzgebers aus, dass im Falle einer Mobilmachung ein Sollbestand von 100 000 Dienstpflichtigen gew\u00e4hrleistet ist (Primat der Einsatzarmee)? </p><p>6. Laut Kapitel 2.3.5 der \"Armeeausz\u00e4hlung 2022\" umfassen die in drei Kategorien gegliederten \"Best\u00e4nde der Durchdiener mit erf\u00fcllter Ausbildungsdienstpflicht\" insgesamt 24 334 ausgebildete Durchdiener. Wie viele von ihnen k\u00f6nnten im Ernstfall zum Aktivdienst einberufen werden? </p><p>7. Laut \"Armeeausz\u00e4hlung 2022\" umfasst das Gesamttotal an Milit\u00e4rdienstpflichtigen aktuell 180 045 Armeeangeh\u00f6rige. Wie viele von ihnen k\u00f6nnten im Ernstfall zum Aktivdienst einberufen werden? </p><p>8. Der Bundesrat wies in Beantwortung von Ziffer 5 der Interpellation 21.4424 darauf hin, dass die Anzahl potenzieller Stellungspflichtiger (Schweizer M\u00e4nner im Alter von 19 Jahren) zwischen 2022 und 2027 von 33 000 auf rund 35 000 ansteigen wird und ab 2030 rund 38 000 Stellungspflichtige erreicht. Wie gross wird dann der Armeebestand sein, falls die Dienstpflicht wie im MG vorgesehen zw\u00f6lf Jahre dauert? </p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Mit der Weiterentwicklung der Armee gilt seit 2018 das Modell, dass innerhalb von neun Jahren nach absolvierter Rekrutenschule sechs j\u00e4hrliche Wiederholungskurse zu leisten sind. Nur diejenigen Armeeangeh\u00f6rigen, die vor 2018 ihre Rekrutenschule absolvierten, sind f\u00fcr zw\u00f6lf Jahre milit\u00e4rdienstpflichtig. Mit einer unterschiedlichen Dauer der Milit\u00e4rdienstpflicht wollte der Bundesrat gew\u00e4hrleisten, dass der Effektivbestand von 140'000 Armeeangeh\u00f6rigen ab Beginn der Weiterentwicklung der Armee erreicht werden konnte. H\u00e4tten alle Angeh\u00f6rigen der Mannschaft und die Unteroffiziere eine Milit\u00e4rdienstpflicht von 12 Jahren, w\u00fcrden die Best\u00e4nde in den Wiederholungskursen tiefer ausfallen.</p><p>2./3. Indem die Dauer der Milit\u00e4rdienstpflicht auf zehn Jahre festgelegt wurde, wird die Alimentierung der Armee aktuell nicht gef\u00e4hrdet. Eine Erh\u00f6hung der Milit\u00e4rdienstpflicht w\u00e4re namentlich dann erforderlich, wenn infolge der weiteren sicherheitspolitischen Lageentwicklung der Armeebestand generell erh\u00f6ht werden m\u00fcsste.</p><p>4. Der Gesetzgeber hat in Artikel\u00a013 Milit\u00e4rgesetz (MG; SR 510.10) Altersgrenzen festgelegt und zugleich dem Bundesrat die Kompetenz erteilt, diese zur Steuerung der Best\u00e4nde um h\u00f6chstens f\u00fcnf Jahre herabzusetzen. Wesentlich ist der Zusammenhang zwischen der Milit\u00e4rdienstpflichtdauer und der Anzahl Wiederholungskurse, die zur Erf\u00fcllung der Ausbildungsdienstpflicht zu leisten sind. Grunds\u00e4tzlich gilt: Je h\u00f6her die Anzahl Jahre der Milit\u00e4rdienstpflicht im Vergleich zur Anzahl der zu leistenden Wiederholungskurse ist, desto tiefer fallen die Best\u00e4nde in den Wiederholungskursen aus.</p><p>5. Ja. Eine gen\u00fcgende Alimentierung der Armee liegt dann vor, wenn f\u00fcr jede der 100'000 Positionen des Sollbestands mindestens ein Armeeangeh\u00f6riger eingeteilt ist, der die f\u00fcr die Funktion notwendige Ausbildung absolviert hat und den dazu erforderlichen Grad bekleidet. Zur Erreichung des Sollbestandes ist ein rund 1,4-mal h\u00f6herer Effektivbestand erforderlich, um die zu erwartenden Dispensationen und Entlassungen kompensieren zu k\u00f6nnen.</p><p>6. In der Armeeausz\u00e4hlung 2022 wird die Anzahl Durchdiener, die ihre Ausbildungsdienstpflicht erf\u00fcllt haben und noch f\u00fcr vier Jahre zu Eins\u00e4tzen aufgeboten werden k\u00f6nnen, auf 8196 beziffert. Weitere 8382 Durchdiener haben ihre pers\u00f6nliche Ausr\u00fcstung zur\u00fcckgegeben; bis zur Erf\u00fcllung der minimalen Milit\u00e4rdienstpflicht von sieben Jahren werden sie noch drei weitere Jahre in einem Personalgef\u00e4ss administrativ gef\u00fchrt. Ein Aufgebot ist in diesem Zeitraum theoretisch m\u00f6glich, aber nicht zweckm\u00e4ssig, da ihre Ausbildung mehrere Jahre zur\u00fcckliegt und sie \u00fcber keine pers\u00f6nliche Ausr\u00fcstung mehr verf\u00fcgen. 7756 Durchdiener wurden im Erhebungszeitraum aus der Milit\u00e4rdienstpflicht entlassen. Der Bundesrat verweist ferner auf seine Antworten auf die Interpellation 22.3744 Fivaz \"Armeeausz\u00e4hlung 2021. Kl\u00e4rung offener Fragen\".</p><p>7. F\u00fcr einen Einsatz der Armee h\u00e4tte mit Stichdatum 1. M\u00e4rz 2022 (Stand der Armeeausz\u00e4hlung 2022) der Effektivbestand von 151'299 Armeeangeh\u00f6rigen (AdA) aufgeboten werden k\u00f6nnen, zuz\u00fcglich 8196 ausger\u00fcsteter Durchdiener, die gem\u00e4ss Art. 54a MG nach erf\u00fcllter Ausbildungsdienstpflicht noch zu Eins\u00e4tzen aufgeboten werden k\u00f6nnen. Die restlichen 20'550 Milit\u00e4rdienstpflichtigen waren nicht in Formationen der Armee eingeteilt und verf\u00fcgen teilweise nur begrenzt \u00fcber die f\u00fcr einen Einsatz notwendige Ausbildung und Ausr\u00fcstung. F\u00fcr die qualitative Aufschl\u00fcsselung dieser Milit\u00e4rdienstpflichtigen verweist der Bundesrat auf seine Antworten auf die Ip. 22.3720 Seiler Graf \"Das Ziel der Alimentierung gem\u00e4ss WEA ist \u00fcbertroffen\".</p><p>8. Aus der Anzahl Stellungspflichtiger kann nur bei gleichbleibender Tauglichkeitsquote und gemittelter Abgangswerte geschlossen werden, welche Best\u00e4nde in Zukunft etwa erreicht werden. Zwar f\u00fchrt eine l\u00e4ngere Milit\u00e4rdienstpflicht grunds\u00e4tzlich zu einem h\u00f6heren Effektivbestand, aber bei gleichbleibender Ausbildungsdienstpflicht auch zu tieferen Best\u00e4nden in den Wiederholungskursen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1676419200000)\/","SubmittedBy":"Roth Franziska","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1679011200000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1690496959290)\/","SubmissionDate":"\/Date(1670976000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5117,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}