{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224410,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224410,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224410,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224410,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224410,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224410,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224410,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224410,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224410,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224410,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224410,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224410,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224410,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224410,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224410,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224410,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224410,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224410,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4410","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Notwendigkeit einer finanziellen Abgeltung der Telemedizin im Tardoc","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Telemedizin bietet Patientinnen und Patienten einen niederschwelligen, raum- und zeitunabh\u00e4ngigen Zugang zu medizinischen Behandlungen. In einem Land, wo 93 Prozent der Haushalte ans Internet angeschlossen sind, kommt dies einem nahezu fl\u00e4chendeckenden Zugang zu medizinischen Dienstleistungen gleich. Trotzdem wird die Telemedizin heute in der Schweiz nicht breit eingesetzt. Das ist bedenklich, denn die Kosten im ambulanten Gesundheitswesen steigen kontinuierlich. Telemedizin ist ein gutes Instrument f\u00fcr einen niederschwelligen Zugang zu medizinischen Behandlungen und um Kosten im Gesundheitsbereich zu sparen.</p><p>In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>a. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Telemedizin ein wirksamer Hebel sein kann, um die Qualit\u00e4t und Kosteneffizienz im Gesundheitswesen positiv beeinflussen zu k\u00f6nnen?</p><p>b. Ist er auch der Auffassung, dass Telemedizin der Schweizer Bev\u00f6lkerung einen niederschwelligen sowie raum- und zeitunabh\u00e4ngigen Zugang zu medizinischen Behandlungen erm\u00f6glicht?</p><p>c. Ist er sich der Bedeutung der baldigen Genehmigung des TARDOC bewusst als Voraussetzung, dass digitale Dienstleistungen in den ambulanten Einzelleistungskatalog aufgenommen werden k\u00f6nnen?</p><p>d. Ist er auch der Meinung, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen zu Angebot, Nutzung und Verg\u00fctung von telemedizinischen Behandlungen kantonal harmonisiert werden m\u00fcssten, um die Telemedizin der gesamten Schweizer Bev\u00f6lkerung zug\u00e4nglich zu machen?</p>","ReasonText":"<p>Corona hat die Konsequenzen der mangelnden Digitalisierung des Schweizer Gesundheitswesens deutlich offengelegt. Gleichzeitig steigen die Ausgaben im Gesundheitsbereich j\u00e4hrlich. Das wird f\u00fcr die Schweiz immer mehr zu einem Problem, denn: Ein zentraler Erfolgsfaktor in der Bek\u00e4mpfung steigender Ausgaben im ambulanten Gesundheitsbereich sind digitalisierte medizinische Dienstleistungen wie die Telemedizin. Letztere erm\u00f6glicht der breiten Bev\u00f6lkerung einen niederschwelligen sowie zeit- und ortsunabh\u00e4ngigen Zugang zu medizinischer Beratung. Trotzdem kommt die Telemedizin in der Schweiz nicht breit und fl\u00e4chendeckend zum Einsatz. Die Gr\u00fcnde hierf\u00fcr sind mannigfaltig: Noch nicht gel\u00f6st sind die Entsch\u00e4digungsmodelle, die Abrechnung und die Verg\u00fctung im Bereich Telemedizin. So setzt der TARMED-Tarif heute keinen Anreiz f\u00fcr die Nutzung der Telemedizin, da entsprechende Positionen schlichtweg fehlen. Entsprechend wichtig ist, dass in den laufenden TARDOC-Verhandlungen geeignete Verg\u00fctungsmodelle definiert und integriert werden, welche die Abgeltung telemedizinischer Gesundheitsdienstleistungen vorsehen und die finanzielle Abgeltung sicherstellen. Bei \u00c4rzte-Praxen stellen die Investitionskosten in die digitale Infrastruktur bei ungen\u00fcgender tariflicher Abbildung ein Hindernis f\u00fcr die Integration der Telemedizin dar. Ein weiterer Grund sind nicht harmonisierte kantonale Rechtsgrundlagen, welche einen Einsatz erschweren. In vielen Kantonen (z.B. BL, ZH) ist die ausschliessliche telemedizinische Betreuung von Patienten untersagt oder untersteht ausdr\u00fccklich einer Bewilligungspflicht.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>a. /b. Dem Bundesrat ist eine qualitativ hochstehende und dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechende medizinische Versorgung der Bev\u00f6lkerung ein grosses Anliegen. Telemedizinische Leistungen, die dazu beitragen, sind daher zu begr\u00fcssen. In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erfolgen ambulante Behandlungen grunds\u00e4tzlich in physischer Anwesenheit der Patientinnen und Patienten durch den Leistungserbringer. OKP-Leistungen k\u00f6nnen indessen auch fernm\u00fcndlich erbracht werden, sofern dies wirksam, zweckm\u00e4ssig und wirtschaftlich (WZW) ist. Zudem muss auch die Qualit\u00e4t der Leistungserbringung unabh\u00e4ngig vom Ort der Leistungserbringung sichergestellt sein. Die Art der Erbringung der Leistung (vor Ort oder telemedizinisch) h\u00e4ngt prim\u00e4r von der Leistung an sich ab. Der physische Arzt-Patienten-Kontakt l\u00e4sst sich nur f\u00fcr bestimmte Leistungen durch einen telemedizinischen Kontakt ersetzen. Gewisse Untersuchungen und Behandlungen erfordern zwingend einen physischen Arzt-Patienten Kontakt.</p><p>Ein vermehrter Einsatz von Telemedizin kann verhindern, dass Konsultationen von Patienten aufgeschoben werden, da der Zugang niederschwelliger ist. So k\u00f6nnen gewisse oder h\u00f6here Folgekosten vermieden werden. Gleichzeitig kann ein niederschwelliger Zugang aber auch die Nachfrage nach - teilweise unn\u00f6tigen - medizinischen Leistungen erh\u00f6hen und somit zu h\u00f6heren Kosten f\u00fchren.</p><p>In der OKP steht es den Tarifpartnern im Sinne der Tarifautonomie frei, im Rahmen der entsprechenden gesetzlichen Anforderungen Tarife f\u00fcr telemedizinische Leistungen vertraglich zu vereinbaren.</p><p>c. Im aktuell geltenden OKP-Tarif f\u00fcr ambulante \u00e4rztliche Leistungen TARMED gibt es Positionen f\u00fcr telefonische Konsultationen. Somit besteht bereits heute die M\u00f6glichkeit, zu Lasten der OKP telemedizinische \u00e4rztliche Leistungen abzurechnen. Ger\u00e4te und Software fliessen in die Kosten f\u00fcr die Bestimmung der Tarife ein und werden im TARMED mit den technischen Leistungen der jeweiligen Tarifposition verg\u00fctet. Betreffend Genehmigung von TARDOC hat der Bundesrat die Bedingungen im Juni 2022 pr\u00e4zisiert. Es liegt nun in Verantwortung der Tarifpartner, dass die n\u00e4chste zur Genehmigung eingereichte Version von TARDOC diese erf\u00fcllt und TARDOC genehmigt werden kann.</p><p>d. Die Verantwortung f\u00fcr die Gesundheitsversorgung liegt bei den Kantonen. Der Bund hat bezogen auf die OKP Kompetenzen insbesondere im Bereich der Leistungen. Er kann im Rahmen der Verordnung des EDI \u00fcber Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV); SR 832.112.31) die Leistungspflicht regulieren. Die Beurteilung von neuen oder umstrittenen Leistungen erfolgt auf Antrag zuhanden der zust\u00e4ndigen Leistungskommissionen. Das BAG hat diesbez\u00fcglich ein Faktenblatt zur Verg\u00fctung von digitalen Gesundheitsanwendungen im Rahmen der OKP publiziert (abrufbar unter www.bag.admin.ch&gt;Versicherungen&gt;Leistungen und Tarife).</p><p>Bez\u00fcglich des generellen Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnologien laufen im Rahmen der e-Health-Strategie seit l\u00e4ngerer Zeit Koordinationsbestrebungen zwischen Bund und Kantonen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1677024000000)\/","SubmittedBy":"Fiala Doris","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1679011200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1715158703617)\/","SubmissionDate":"\/Date(1670976000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5117,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation|Gesundheit"}}