{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224425,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224425,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224425,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224425,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224425,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224425,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224425,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224425,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224425,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224425,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224425,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224425,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224425,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224425,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224425,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224425,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224425,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224425,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4425","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Waisenrente bei Praktika und anderen praktischen T\u00e4tigkeiten zur Aneignung von Branchenkenntnissen und Fertigkeiten erm\u00f6glichen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Grunds\u00e4tzlich haben Kinder, deren Vater oder Mutter gestorben ist, gem\u00e4ss Artikel\u00a025 Absatz\u00a01 AHVG Anspruch auf eine Waisenrente. F\u00fcr Kinder, die noch in Ausbildung sind, dauert der Rentenanspruch bis zu deren Abschluss, l\u00e4ngstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr (Art. 25 Abs. 5 AHVG). Der Bundesrat hat in Artikel\u00a049bis Absatz\u00a01 AHW festgelegt, dass ein Kind in Ausbildung ist, wenn es sich auf der Grundlage eines ordnungsgem\u00e4ssen, rechtlich oder zumindest faktisch anerkannten Bildungsganges systematisch und zeitlich \u00fcberwiegend entweder auf einen Berufsabschluss vorbereitet oder sich eine Allgemeinausbildung erwirbt, die Grundlage f\u00fcr den Erwerb verschiedener Berufe bildet. Als in Ausbildung gilt ein Kind auch, wenn es Br\u00fcckenangebote wahrnimmt wie Motivationssemester und Vorlehren sowie Au-pair- und Sprachaufenthalte, sofern sie einen Anteil Schulunterricht enthalten (Art. 49bis Abs. 2 AHW). Die genannte Bestimmung der Verordnung sind offen formuliert, weshalb sie durch das BSV im Rahmen der Wegleitung \u00fcber die Renten (RWL) pr\u00e4zisiert worden sind (vgl. Randziffer 3356 ff.). Nicht als Ausbildung anerkannt werden lediglich praktische T\u00e4tigkeiten zur Aneignung von Branchenkenntnissen und Fertigkeiten, um die Anstellungschancen bei schwieriger Besch\u00e4ftigungssituation zu verbessern oder um eine Berufswahl zu treffen (Rz. 3362 mit Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichts 9C_223/2008 vom 1. April 2008). </p><p>Vor diesem Hintergrund bitten die Postulant:innen den Bundesrat zu pr\u00fcfen und zu berichten wie die Rentenwegleitung dahingehend ge\u00e4ndert werden kann, damit junge Menschen mit Waisenrenten ausbildungsrelevante Berufserfahrung (wie ein Praktikum mit weniger als 20 Stunden direkter Ausbildungsaufwand) sammeln k\u00f6nnen, ohne dass der finanzielle Lebensbedarf durch die Waisenrente aberkannt wird.</p>","ReasonText":"<p>Anlass f\u00fcr das Postulat ist ein Entscheid des Sozialversicherungsgerichts Basel-Stadt vom 6. Juli 2022 (Gesch\u00e4ftsnummer AH.2022.1; SVG.2022.208). Im konkreten Fall schloss der Beschwerdef\u00fchrer die Ausbildung zum Multimediaelektroniker EFZ ab. Aufgrund des Todes seines Vaters erhielt der junge Mann w\u00e4hrend der Dauer seiner Ausbildung eine Waisenrente. In der Folge entschloss er sich eine weitere Ausbildung, namentlich eine Ausbildung zum Tontechniker mit EFZ zu absolvieren. Er arbeitet in diesem Zusammenhang seit Juni 2021 in einem zweij\u00e4hrigen Praktikum in einem 80-Prozent-Pensum. Die Ausgleichskasse Basel-Stadt sprach ihm ab dem 1. Juli 2021 eine monatliche Waisenrente von 512 Schweizer Franken zu. Am 19. Oktober 2021 erliess die Ausgleichskasse Basel-Stadt eine weitere Verf\u00fcgung, mit welcher sie die r\u00fcckwirkende Einstellung der Waisenrente sowie den Erlass der R\u00fcckforderung der bereits ausbezahlten Waisenrente festlegte. Als Begr\u00fcndung gab die Ausgleichskasse Basel-Stadt im Wesentlichen an, das Ausbildungspraktikum bei der Stiftung sei \"weder rechtlich noch faktisch notwendig, um zur Pr\u00fcfung als Tontechniker EFZ zugelassen zu werden\". Diese Ansicht hat das Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt in seiner Erw\u00e4gung 4.3 gesch\u00fctzt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Ausbildung, die nach Erreichen der Vollj\u00e4hrigkeit zum Bezug einer Kinder- oder Waisenrente der AHV berechtigt, ist umfassend bestimmt. Das Gesetz \u00fcbertr\u00e4gt dem Bundesrat die Kompetenz, den Begriff der Ausbildung zu definieren. Von dieser Kompetenz hat er in den Artikeln 49bis und 49ter der Verordnung \u00fcber die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV; SR 831.101) Gebrauch gemacht. Diese Bestimmungen st\u00fctzen sich insbesondere auf die allgemeinen Grunds\u00e4tze der Gerichts- und Verwaltungspraxis und umschreiben den Begriff der Ausbildung in der AHV somit pr\u00e4zise. Die Wegleitung \u00fcber die Renten in der Eidgen\u00f6ssischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung verdeutlicht unter Ber\u00fccksichtigung der Rechtsprechung lediglich das Gesetz und die Verordnungsbestimmungen, damit eine korrekte und einheitliche Anwendung durch die Durchf\u00fchrungsstellen gew\u00e4hrleistet ist.</p><p>In Anwendung dieser Grunds\u00e4tze muss die Ausbildung mindestens vier Wochen dauern, systematisch auf ein Bildungsziel ausgerichtet sein, mit dem objektiv zumutbaren Einsatz betrieben werden und entweder zu einem bestimmten Berufsabschluss f\u00fchren, eine berufliche T\u00e4tigkeit ohne speziellen Berufsabschluss erm\u00f6glichen oder Grundlage f\u00fcr eine Mehrzahl von Berufen bilden. Ausserdem muss die Ausbildung auf einem strukturierten Bildungsgang beruhen, der rechtlich oder zumindest faktisch anerkannt ist. Eines der wesentlichen Kriterien ist, dass sich das Kind zeitlich \u00fcberwiegend der Ausbildung widmet. Gem\u00e4ss Rechtsprechung ist das erf\u00fcllt, wenn der gesamte Ausbildungsaufwand mindestens 20 Stunden pro Woche ausmacht. Damit soll erreicht werden, dass nur Ausbildungen mit einem quantitativ beachtlichen Ausbildungsaufwand erfasst werden und nicht andere Aktivit\u00e4ten, die diesen Rahmen sprengen w\u00fcrden, wie beispielsweise einfache Hobbies. Dieser minimale Zeitaufwand umfasst nicht nur den theoretischen Unterricht, sondern auch die Zeit f\u00fcr die individuelle Arbeit, die mit der Vorbereitung auf den Unterricht verbunden ist. Als Ausbildung gelten auch Br\u00fcckenangebote wie Motivations-semester und Vorlehren, sofern sie einen Schulanteil von mindestens acht Lektionen pro Woche enthalten und Au-pair- sowie Sprachaufenthalte, sofern mindestens vier Schullektionen Bestandteil sind. Ein Praktikum wird als Ausbildung anerkannt, wenn es gesetzlich oder reglementarisch vorausgesetzt wird oder faktisch geboten ist. Es wird nicht verlangt, dass das Kind w\u00e4hrend des Praktikums schulischen Unterricht besucht. Nicht als in Ausbildung gilt ein Kind hingegen, wenn es ein durchschnittliches monatliches Erwerbseinkommen erzielt, das h\u00f6her ist als die maximale volle Altersrente der AHV (Stand 2023: 2450 Franken).</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates ist es gut begr\u00fcndet und klar, in welchen Situationen eine Ausbildung vorliegt, die in der AHV als solche anerkannt werden kann, so dass ein Bericht keine Pr\u00e4zisierungen bringen w\u00fcrde. Ausserdem erachtet er das Grundprinzip, wonach ein Mindestmass an zeitlichem Aufwand verlangt wird, als wesentlich. Denn eine zu grosse Flexibilit\u00e4t in diesem Bereich k\u00f6nnte falsche Anreize schaffen, wie zum Beispiel den Besuch eines beliebigen Kurses, mit dem einzigen Ziel, Sozialversicherungsleistungen zu erhalten.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1677024000000)\/","SubmittedBy":"Wyss Sarah","BusinessStatus":209,"BusinessStatusText":"\u00dcberwiesen an den Bundesrat","BusinessStatusDate":"\/Date(1717071185000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|32|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1745523209810)\/","SubmissionDate":"\/Date(1670976000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5117,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Bildung|Sozialer Schutz"}}