{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224445,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224445,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224445,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224445,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224445,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224445,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224445,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224445,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224445,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224445,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224445,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224445,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224445,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224445,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224445,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224445,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224445,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224445,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4445","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Die Schweizer Familienstiftung st\u00e4rken. Verbot der Unterhaltsstiftung aufheben","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine \u00c4nderung von Artikel\u00a0335 ZGB vorzulegen, wonach das Verbot von Familienunterhaltsstiftungen aufgehoben wird.</p>","ReasonText":"<p>Die Familienstiftung darf in der Schweiz nur f\u00fcr sehr begrenzte Zwecke errichtet werden. Die Unterhaltsstiftung ist verboten. Dieses Verbot mag vor Jahrhunderten vielleicht Sinn gemacht haben. Heute ist es aus der Zeit gefallen. Die Familienstiftung sollte f\u00fcr weitere Zwecke, als de lege lata erlaubt, zug\u00e4nglich gemacht werden.</p><p>In der Schweiz fehlt ein taugliches Instrument f\u00fcr die famili\u00e4re Verm\u00f6gens- und Nachlassplanung. Gemeint ist damit prim\u00e4r ein Instrument, das eine dosierte Weitergabe des Familienverm\u00f6gens an die Nachkommen erm\u00f6glicht und verhindert, dass das Verm\u00f6gen \"auf einen Schlag\" an die Erben \u00fcbergeht. Ausgewichen wird deshalb seit langem auf angels\u00e4chsische Trusts oder ausl\u00e4ndische (insbesondere liechtensteinische) Familienstiftungen. Die ausl\u00e4ndischen Vehikel werden vom schweizerischen Recht anerkannt, weitgehend ohne dass eine inhaltliche Kontrolle erfolgt.</p><p>Um die L\u00fccke im schweizerischen Recht zu schliessen, bietet sich die im hiesigen Recht bereits verankerte Familienstiftung an. Dieses Rechtsinstitut wird derzeit nur wenig benutzt, da der Gesetzgeber viel zu enge Schranken setzt: Familienstiftungen d\u00fcrfen n\u00e4mlich keine Aussch\u00fcttungen zu Unterhaltszwecken vornehmen, sondern nur in bestimmten Situationen (Erziehung, Ausstattung, Unterst\u00fctzung) Leistungen erbringen (vgl. Art. 335 ZGB).</p><p>Das in Artikel\u00a0335 ZGB enthaltenen Verbot von Unterhaltsstiftungen m\u00fcsste gestrichen werden.</p><p>Denkbar w\u00e4re eine zeitliche Befristung der Familienstiftung, um ewige Verm\u00f6gensperpetuierungen zu unterbinden.</p><p>Nachgedacht werden k\u00f6nnte weiter \u00fcber die Zulassung von stifterischen Widerrufs- und Ab\u00e4nderungsrechten, die nach heutiger Rechtsauffassung unzul\u00e4ssig sind. Die liechtensteinische Familienstiftung z.B. kennt keine vergleichbaren Restriktionen. Auch beim Schweizer Trust soll gem\u00e4ss Vorentwurf eine widerrufliche sowie ab\u00e4nderliche Ausgestaltung zul\u00e4ssig sein.</p><p>Steuerrechtlich besteht nicht zwingend Handlungsbedarf, da Familienstiftungen - anders als Trusts - grunds\u00e4tzlich als Steuersubjekte anerkannt sind. Nach geltender Praxis werden Familienstiftungen jedoch - je nach Ausgestaltung - steuerlich transparent behandelt: bei widerruflichen Stiftungen werden Stiftungsverm\u00f6gen und -ertrag dem Stifter zugerechnet, bei Stiftungen mit festen Rechtsanspr\u00fcchen den Beg\u00fcnstigten. An dieser Praxis w\u00e4re festzuhalten. Eine gesetzliche Regelung w\u00e4re nicht n\u00f6tig, w\u00fcrde aber unter Umst\u00e4nden die Rechtssicherheit erh\u00f6hen.</p><p>Die Vorteile einer Schweizer Familienunterhaltsstiftung w\u00e4ren, dass sie sich ohne Weiteres in unser Rechtssystem einf\u00fcgt und es damit einen geringen gesetzgeberischen Handlungsbedarf - insbesondere im Vergleich zum Trust - besteht. Mit dem Rechtsinstitut der Familienunterhaltsstiftung w\u00e4re insk\u00fcnftig kein R\u00fcckgriff auf ausl\u00e4ndische Instrumente mehr n\u00f6tig, womit der Abfluss von Verm\u00f6gen ins Ausland verringert w\u00fcrde. \u00dcberdies k\u00f6nnten Schweizer Beh\u00f6rden, falls notwendig, eine Kontrolle aus\u00fcben.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In Erf\u00fcllung der Motion 18.3383 RK-S \"Einf\u00fchrung des Trusts in die schweizerische Rechtsordnung\" hat der Bundesrat am 12. Januar 2022 die Vernehmlassung zu einem Vorentwurf zur Einf\u00fchrung des Schweizer Trusts als neues Rechtsinstitut im Obligationenrecht er\u00f6ffnet (www.fedlex.admin.ch &gt; Vernehmlassungen &gt; Abgeschlossene Vernehmlassungen &gt; 2022 &gt; EJPD). Die Vorlage will dem Bed\u00fcrfnis nach einem flexiblen und zuverl\u00e4ssigen Instrument f\u00fcr die Verm\u00f6gens- und Nachlassplanung Rechnung tragen und dem Finanzplatz neue Gesch\u00e4ftsm\u00f6glichkeiten er\u00f6ffnen. Der Bundesrat unterstrich damals, dass die Einf\u00fchrung eines Trusts die heutige Rechtsform der Stiftung insbesondere im karitativen und philanthropischen Bereich nicht konkurrenzieren darf und will. Diese funktioniert heute auch dank k\u00fcrzlich erfolgter verschiedener Teilrevisionen gut und geniesst international einen sehr guten Ruf. Der Bundesrat hielt aber auch fest, dass er eine \u00c4nderung des Stiftungsrechts im Bereich der Familienstiftungen zur Legalisierung von reinen Unterhaltsstiftungen zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt grunds\u00e4tzlich offen gegen\u00fcbersteht. Dies k\u00f6nne jedoch nur im Rahmen einer umfassenden Revision des Stiftungsrechts vollzogen werden, da das Verbot von reinen Unterhaltsstiftungen nicht isoliert und ohne weitere Anpassungen aufgehoben werden k\u00f6nne. Die Vernehmlassung dauerte bis am 30. April 2022.</p><p>Der Bundesrat hat noch nicht \u00fcber das weitere Vorgehen in der Trustvorlage entschieden. Die Auswertung der Vernehmlassung hat aber bereits gezeigt, dass die rechtlichen, wirtschaftlichen und finanzpolitischen Erwartungen, aber auch die Wechselwirkungen zwischen einem neuen Trust und der (Familien-)Stiftung in ihren m\u00f6glichen k\u00fcnftigen Auspr\u00e4gungen unterschiedlicher und komplexer sind als angenommen. Der Bundesrat m\u00f6chte sicherstellen, dass sich beide Rechtsinstitute koh\u00e4rent entwickeln und zwar sowohl mit Bezug auf das nationale Recht als auch die internationalen Standards bez\u00fcglich Transparenz. Bis zu einem Entscheid und bis zur Kl\u00e4rung der erw\u00e4hnten Wechselwirkungen, erscheint das Anstossen einer solchen Revision des Stiftungsrechts deshalb als verfr\u00fcht.</p><p>Sollte der Erstrat die Motion annehmen, beh\u00e4lt sich der Bundesrat vor, im Zweitrat eine Ab\u00e4nderung der Motion in einen Pr\u00fcfungsauftrag zu beantragen, weil in einem ersten Schritt die erw\u00e4hnten Fragen sorgf\u00e4ltig zu pr\u00fcfen w\u00e4ren.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1676419200000)\/","SubmittedBy":"Burkart Thierry","BusinessStatus":209,"BusinessStatusText":"\u00dcberwiesen an den Bundesrat","BusinessStatusDate":"\/Date(1709022724000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|1211","Category":"IV","Modified":"\/Date(1711488271137)\/","SubmissionDate":"\/Date(1671062400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5117,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Zivilrecht"}}