{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224449,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224449,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224449,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224449,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224449,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224449,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224449,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224449,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224449,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224449,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224449,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224449,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224449,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224449,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224449,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224449,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224449,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224449,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4449","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wie steht der Bundesrat zum Export von Pestiziden, die in der Schweiz verboten sind?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Obschon der Bundesrat ab 2021 die Ausfuhrbedingungen f\u00fcr in der Schweiz verbotene Pestizide versch\u00e4rft und den Export f\u00fcnf besonders gef\u00e4hrlicher Substanzen verboten hat, werden offenbar weiter solche Pestizide aus der Schweiz exportiert. Das zeigten Medienberichte im Dezember. Demnach wurden seit 2021 insgesamt 20 Tonnen Pestizide mit dem Wirkstoff Triasulfuron zum Export aus der Schweiz angemeldet. Die Ausfuhr des hierzulande verbotenen Triasulfuron ist seit 2021 bewilligungspflichtig. Zudem gelangten demnach 2022 fast 100 Tonnen verbotene Pflanzenschutzmittel aus Deutschland in die Schweiz, um dann von hier aus in Drittstaaten exportiert zu werden. Es handelt sich mit Thiamethoxam, Diquat, Propiconazol und Chlorothalonil allesamt um Pestizide, die in der Schweiz ausdr\u00fccklich zum Schutz der Umwelt oder der Gesundheit verboten wurden. Sie sind gesundheitssch\u00e4dlich, f\u00fcr Bienen hochgiftig oder reichern sich im Wasser.</p><p>- Steht der Export dieser Pestizide nicht im Widerspruch zur Absicht der vom Bundesrat erlassenen Exportversch\u00e4rfungen, wonach \"Pflanzenschutzmittel, die aus der Schweiz in andere L\u00e4nder exportiert werden, nicht die Gesundheit von Menschen oder die Umwelt gef\u00e4hrden\" sollen? </p><p>- Plant der Bundesrat ein Exportverbot f\u00fcr solche Stoffe, die nachweislich Gesundheits- und Umweltrisiken bergen und deren Einsatz in L\u00e4ndern mit niederem Einkommen besonders problematisch ist? </p><p>- Mit den Exportversch\u00e4rfungen wollte der Bundesrat Ausfuhren von \"problematischen Pflanzenschutzmitteln\" in Entwicklungs- und Schwellenl\u00e4nder \"strenger kontrollieren\". Doch der Export unz\u00e4hliger verbotener Pestizide wie Thiamethoxam, Diquat, Propiconazol oder Chlorothalonil scheint sich heute jeder beh\u00f6rdlichen Kontrolle zu entziehen. Wie erkl\u00e4rt der Bundesrat dies, und wie will er die Kontrolle k\u00fcnftig verbessern? </p><p>- Die Liste der Stoffe, die den Ausfuhrbestimmungen unterliegt, wird in der Schweiz - im Gegensatz zur EU - nicht regelm\u00e4ssig aktualisiert. Plant der Bundesrat, den Prozess an denjenigen in der EU anzugleichen, wo vergleichbare Listen j\u00e4hrlich aktualisiert werden? </p><p>- Ist dem Bundesrat bekannt, ob und welche weiteren in der Schweiz verbotenen Pflanzenschutzmittel heute hier produziert und exportiert werden? </p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Frage 1: Wie in der Stellungnahme auf die Interpellation 20.3428 \"Sch\u00e4dliche Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit des Menschen wegen des Exports von in der Schweiz verbotenen Pflanzenschutzmitteln\" dargelegt, erachtet es der Bundesrat als wichtig, dass Pflanzenschutzmittel, die aus der Schweiz in andere L\u00e4nder exportiert werden, keine Gef\u00e4hrdung der Gesundheit von Menschen oder der Umwelt verursachen. Deshalb hat er mit der \u00c4nderung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, SR 814.81) vom 14. Oktober 2020 f\u00fcnf gesundheits- und umweltgef\u00e4hrdende Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und Pflanzenschutzmittel, die diese Wirkstoffe enthalten, einem Ausfuhrverbot unterstellt. F\u00fcr weitere 104 Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und Pflanzenschutzmittel, die diese Wirkstoffe enthalten, wurde eine Ausfuhrbewilligungspflicht erlassen. Die Ausfuhr von Triasulfuron untersteht der Bewilligungspflicht.</p><p>Bei der Ausfuhr aller Chemikalien, die gef\u00e4hrliche Eigenschaften haben, ist das ausf\u00fchrende Unternehmen verpflichtet, der Empf\u00e4ngerin der Ware Begleitinformationen \u00fcber die gef\u00e4hrlichen Eigenschaften und den sicheren Umgang zu liefern. Dies bedeutet, dass das Produkt mit einer Gefahrenkennzeichnung versehen sein muss und f\u00fcr die Verwenderin ein Sicherheitsdatenblatt, das die neusten verf\u00fcgbaren Informationen enth\u00e4lt, zur Verf\u00fcgung gestellt werden muss.</p><p>Frage 3: F\u00fcr Thiamethoxam, Diquat, Propiconazol und Chlorothalonil gilt in der EU eine Ausfuhrnotifikationspflicht. Das Bundesamt f\u00fcr Umwelt (BAFU) hat im Kalenderjahr 2022 Exportnotifikationen aus Deutschland f\u00fcr Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen mit Angaben zu den voraussichtlichen Exportmengen von insgesamt 98'610 kg erhalten. Die tats\u00e4chlich exportierte Menge eines Produktes kann von der in der Exportnotifikation angegebenen \"voraussichtlichen Exportmenge\" abweichen.</p><p>Fragen 2 und 4: Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Diquatdibromid, Chlorothalonil, Propiconazol und Thiamethoxam d\u00fcrfen von Unternehmen in der Schweiz in Eigenverantwortung ohne Ausfuhrbewilligung und ohne Ausfuhrmeldung exportiert werden. Zu einer m\u00f6glichen k\u00fcnftigen Aufnahme dieser und weiterer Stoffe in den Anhang 1 PIC-Verordnung (ChemPICV, SR 814.82) zwecks Unterstellung unter die Ausfuhrnotifikationspflicht oder in den Anhang 2.5 Ziffer 4 ChemRRV zwecks Unterstellung unter die Ausfuhrbewilligungspflicht oder unter das Ausfuhrverbot sind Abkl\u00e4rungen des BAFU im Gange.</p><p>\u00dcber die Aufnahme neuer Stoffe in den Anhang 1 ChemPICV oder in den Anhang 2.5 Ziffer 4.2 ChemRRV entscheidet der Bundesrat jeweils nach sorgf\u00e4ltiger Abkl\u00e4rung des Regulierungsbedarfs. Ein fixer Beurteilungsrhythmus ist bis auf weiteres nicht vorgesehen. Der Regelungsbedarf f\u00fcr den grenz\u00fcberschreitenden Handel mit Pestiziden und dessen \u00dcberwachung wird sowohl in der Schweiz als auch in anderen L\u00e4ndern sowie in internationalen Gremien kontrovers diskutiert und beurteilt. Ein direkter Vergleich der Stofflisten der Anh\u00e4nge der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 \u00fcber die Aus- und Einfuhr gef\u00e4hrlicher Chemikalien mit den Stofflisten der Anh\u00e4nge der Schweizer Verordnungen ChemPICV und ChemRRV ist nicht zielf\u00fchrend, weil die Listen mit unterschiedlichen Regelungsinhalten verkn\u00fcpft sind und nach unterschiedlichen Kriterien fortgeschrieben werden. In der Schweiz sind seit den Anpassungen der Stofflisten in der ChemPICV und der ChemRRV im Jahr 2020 insgesamt 69 Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe aus dem Anhang 1 der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV, SR 916.161) gestrichen worden.</p><p>Frage 5: Dem Bundesrat liegen keine Informationen vor zur Herstellung und Ausfuhr von in der Schweiz nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln, f\u00fcr die keine Ausfuhrbeschr\u00e4nkungen gelten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1676419200000)\/","SubmittedBy":"Mazzone Lisa","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1678320000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1715168495677)\/","SubmissionDate":"\/Date(1671062400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5117,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Umwelt|Landwirtschaft"}}