{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224455,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224455,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224455,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224455,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224455,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224455,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224455,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224455,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224455,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224455,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224455,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224455,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224455,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224455,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224455,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224455,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224455,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224455,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4455","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Bericht \u00fcber die Umsetzung der Wasserkonvention von Helsinki (Schutz und Nutzung grenz\u00fcberschreitender Wasserl\u00e4ufe und internationaler Seen). Was ist der aktuelle Stand?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen \u00fcber die Umsetzung der Wasserkonvention von Helsinki (Protokoll \u00fcber Wasser und Gesundheit zu dem \u00dcbereinkommen von 1992 zum Schutz und zur Nutzung grenz\u00fcberschreitender Wasserl\u00e4ufe und internationaler Seen, von der Bundesversammlung 2006 genehmigt) zusammen mit den Nachbarl\u00e4ndern. </p><p>Die Wasserkonvention wird immer wichtiger. Dies einerseits wegen der Auswirkungen des Klimawandels auf die Niederschl\u00e4ge, die zur Folge haben, dass die Wassermengen der Fliessgew\u00e4sser immer st\u00e4rker schwanken und sich die Pegelst\u00e4nde der Seen ver\u00e4ndern. Andererseits wegen des Drucks, dem die Wasserqualit\u00e4t aufgrund der Nutzbarmachung der Gew\u00e4sser durch den Menschen ausgesetzt ist, und wegen der Fragen und Abkommen in Zusammenhang mit der Schifffahrt, die immer nachhaltiger werden sollte. </p><p>Die politisch-diplomatische Umsetzung des Protokolls ist komplex: Sie beruht auf einer grossen Zahl binationaler Gremien, die sich um die verschiedenen Aspekte der Wasserbewirtschaftung k\u00fcmmern, vom Abwasser \u00fcber die Wasserkraft und die Schifffahrt bis hin zu den Abflussmengen und Pegelst\u00e4nden. Da die Gremien und Abkommen immer nur Teilbereiche abdecken, je nach Nachbarland, wird hiermit ein umfassendes Bild der Situation verlangt. </p><p>Folglich ist es angebracht, dass der Bundesrat in Bezug auf die grenz\u00fcberschreitenden Fliessgew\u00e4sser und Seen, die die Schweiz mit ihren Nachbarl\u00e4ndern Deutschland, Frankreich, Italien, \u00d6sterreich (und Liechtenstein) teilt, dar\u00fcber informiert, was bisher unternommen wurde, was der Stand der Umsetzung ist und welches - 16 Jahre nach der Genehmigung des Protokolls durch die Bundesversammlung  - dessen kritischen Punkte sind. </p>","ReasonText":"<p>Die Bundesversammlung hat das Protokoll \u00fcber Wasser und Gesundheit zum \u00dcbereinkommen von Helsinki von 1992 zum Schutz und zur Nutzung grenz\u00fcberschreitender Wasserl\u00e4ufe und internationaler Seen, bekannt unter dem Namen \"Wasserkonvention\", am 23. Juni 2006 genehmigt. </p><p>Bei der Wasserkonvention handelt es sich um ein Rahmen\u00fcbereinkommen, das von den Vertragsparteien \u00fcber bi- und multilaterale Abkommen sowie durch die Schaffung gemeinsamer Gremien umgesetzt wird. </p><p>Das \u00dcbereinkommen verpflichtet die Staaten, alle geeigneten Massnahmen zu ergreifen, um die Verschmutzung der Gew\u00e4sser zu vermeiden, zu kontrollieren und zu verringern. Ausserdem m\u00fcssen die Vertragsparteien sicherstellen, dass grenz\u00fcberschreitende Gew\u00e4sser auf gerechte Weise und \u00f6kologisch vertr\u00e4glich genutzt werden und dabei die Wasserressourcen gesch\u00fctzt werden. </p><p>Die Schweiz liegt im Herzen Europas, hier entspringen die gr\u00f6ssten Fl\u00fcsse des Kontinents und es gibt grosse grenz\u00fcberschreitende Seen (Bodensee, Genfersee, Langensee und Luganersee). Unser Land hat damit ein ureigenes Interesse am Protokoll. </p><p>Das Protokoll legt fest, dass jede Vertragspartei innerhalb von zwei Jahren nach der Ratifizierung die zu erreichenden Ziele festlegt und bekannt gibt. Ausserdem kommt darin der Information der \u00d6ffentlichkeit eine grosse Bedeutung zu. </p><p>Die Schweiz hatte sich aufgrund ihrer zentralen geografischen Lage aktiv an der Ausarbeitung des Protokolls beteiligt. </p><p>Die Probleme, die in den letzten Jahren aufgetreten sind, insbesondere betreffend die Wassermengen der Fliessgew\u00e4sser und die Pegelst\u00e4nde der Seen, machen deutlich, wie wichtig die Umsetzung des Protokolls ist. </p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Postulat betrifft einerseits Themen, die vom Protokoll \u00fcber Wasser und Gesundheit zu dem \u00dcbereinkommen von 1992 zum Schutz und zur Nutzung grenz\u00fcberschreitender Wasserl\u00e4ufe und internationaler Seen (SR 0.814.201) erfasst werden.</p><p>Die Schweiz hat im Jahr 2017 Ziele gem\u00e4ss den Anforderungen in Artikel\u00a06 Absatz\u00a02 des Protokolls festgelegt (www.blv.admin.ch &gt; Lebensmittel und Ern\u00e4hrung &gt; Publikationen &gt; Statistik und Berichte Lebensmittelsicherheit &gt; Wasser und Gesundheit &gt; Protokoll Wasser und Gesundheit &gt; Ziele [2017]: Umsetzung des Protokolls Wasser und Gesundheit in der Schweiz). Im Jahr 2023 wird die Schweiz diese Ziele \u00fcberpr\u00fcfen und wenn n\u00f6tig entsprechend den erzielten Fortschritten (siehe nachfolgend) und wissenschaftlichen Erkenntnissen aktualisieren. Gleichzeitig wird sie diese an die neuen gesetzlichen Vorgaben, vor allem im Gew\u00e4sserschutz, sowie an die ver\u00e4nderten Umweltbedingungen anpassen.</p><p>Das im Postulat verlangte Reporting \u00fcber die Zielerreichung zum Protokoll existiert bereits: Gem\u00e4ss den Vorgaben des Protokolls muss die Schweiz alle drei Jahre Bericht \u00fcber die erzielten Fortschritte erstatten. Der neuste Bericht \"Umsetzung des Protokolls Wasser und Gesundheit in der Schweiz. Bewertung der von 2019 bis 2021 erzielten Fortschritte nach Artikel\u00a07 des Protokolls\" wurde am 1. September 2022 publiziert (www.blv.admin.ch &gt; Lebensmittel und Ern\u00e4hrung &gt; Publikationen &gt; Statistik und Berichte Lebensmittelsicherheit &gt; Wasser und Gesundheit &gt; Protokoll Wasser und Gesundheit).</p><p>Andererseits betrifft das Postulat Themen, die sich mit den verschiedenen Aspekten der Wasserbewirtschaftung mit unseren Nachbarl\u00e4ndern befassen. Diese werden durch das \u00dcbereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenz\u00fcberschreitender Wasserl\u00e4ufe und internationaler Seen (SR 0.814.20) abgedeckt.</p><p>Auch dazu besteht seit 2015 ein Mechanismus zur Berichterstattung alle drei Jahre. Der aktuelle Bericht der Schweiz vom 30. Juni 2020 ist publiziert unter https://unece.org/reporting-under-water-convention &gt; Reports by Parties &gt; Switzerland &gt; 2nd reporting 2020/21. Er informiert \u00fcber die Zielerreichung zu gewissen Indikatoren unter dem Ziel 6.5 der UN-Agenda 2030 f\u00fcr nachhaltige Entwicklung (\"Bis 2030 auf allen Ebenen eine integrierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen umsetzen, gegebenenfalls auch mittels grenz\u00fcberschreitender Zusammenarbeit\") und enth\u00e4lt Informationen zum Stand der Wasserbewirtschaftung in grenz\u00fcberschreitenden Wasserl\u00e4ufen und Seen in der Schweiz. Der n\u00e4chste Bericht wird im Jahr 2023 publiziert.</p><p>Die vom Postulat verlangten Informationen sind weitestgehend in den oben erw\u00e4hnten Berichten vorhanden. Ein zus\u00e4tzlicher Bericht w\u00fcrde keine wesentlichen neuen Erkenntnisse bringen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1676419200000)\/","SubmittedBy":"Storni Bruno","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1678752000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|48|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1690498426257)\/","SubmissionDate":"\/Date(1671062400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5117,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Verkehr|Umwelt"}}