{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224459,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224459,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224459,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224459,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224459,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224459,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224459,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224459,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224459,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224459,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224459,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224459,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224459,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224459,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224459,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224459,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224459,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224459,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4459","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Welche Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung des stochastischen Terrorismus?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Meinungs\u00e4usserungsfreiheit ist zweifellos ein grundlegendes Element der Demokratie. Allerdings stellt das Recht, insbesondere nach den Artikeln 259 und 261bis des Strafgesetzbuches, bestimmte \u00f6ffentliche \u00c4usserungen unter Strafe, die als Aufruf zu Hass und Gewalt betrachtet werden. Es ist deshalb klar, dass in der Schweiz jegliche Form der \u00f6ffentlichen \u00c4usserung strafbar ist, die ausdr\u00fccklich zur Gewalt aufruft.</p><p>Der stochastische Terrorismus besteht nun darin, mit den Grenzen dieser Bestimmungen zu spielen: Es wird sehr indirekt zu Gewalt angestiftet, ohne explizit dazu aufzurufen. Insbesondere werden Personen scheinbar zuf\u00e4llig zur Aus\u00fcbung von Gewalt angestiftet, und zwar auf vorhersehbare Art, aber ohne dass man in der Rede konkret das Element der Gewalttat ausmachen k\u00f6nnte. Die Gewalt ist somit statistisch, die Tat aber nicht im Einzelfall vorhersehbar. Das Konzept des stochastischen Terrorismus existiert schon seit Jahren, insbesondere seit der Verbreitung der Massenmedien. Aufgrund der von Gewalt gepr\u00e4gten Ereignisse im amerikanischen Parlament am 6. Januar 2021 ist es jedoch wieder aktuell geworden. Aber auch schon zuvor hatte Donald Trump verk\u00fcndet, dass man nichts gegen Hillary Clinton tun k\u00f6nne, falls sie zur Pr\u00e4sidentin gew\u00e4hlt w\u00fcrde, dass es aber dank dem 2. Zusatzartikel m\u00f6glicherweise etwas g\u00e4be, was getan werden k\u00f6nnte.</p><p>Mit dieser Interpellation bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: </p><p>- Besteht in der Schweiz die M\u00f6glichkeit, das Ph\u00e4nomen des stochastischen Terrorismus und das Risiko der Aus\u00fcbung von Gewalt gegen bestimmte Gruppierungen im Zusammenhang mit indirekter Anstiftung zu messen?</p><p>- Erlaubt es das schweizerische Rechtssystem, eine Organisation oder Person zu belangen, deren hasserf\u00fcllte \u00c4usserungen zu gewaltt\u00e4tigen Handlungen gef\u00fchrt haben, auch wenn die \u00c4usserungen diesbez\u00fcglich nicht explizit waren, die Organisation oder Person sich aber bewusst war, dass die Aus\u00fcbung solcher Taten wahrscheinlich war?</p><p>- Welche Mittel zieht der Bundesrat heute im Kampf gegen den stochastischen Terrorismus und damit gegen das Risiko allgemeiner Reden in Betracht, die zwar individuell zu schwer antizipierbaren gewaltt\u00e4tigen Handlungen f\u00fchren k\u00f6nnen, statistisch jedoch vorhersehbar sind? </p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Meinungs\u00e4usserungsfreiheit (einschliesslich des Rechts auf Information) ist ebenso wie die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit eine zentrale Bedingung f\u00fcr die Umsetzung der \u00fcbrigen Menschenrechte und stellt einen Eckpfeiler jeder pluralistischen und demokratischen Gesellschaft dar. Dennoch kann und muss es unter bestimmten Umst\u00e4nden und unter Beachtung festgelegter Verfahren rechtlich zul\u00e4ssig sein, die Meinungs\u00e4usserungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit einzuschr\u00e4nken. Dazu geh\u00f6rt insbesondere der Schutz der Bev\u00f6lkerung vor dem \u00f6ffentlichen Auffordern zu Hass (so genannte Hassreden; Hate Speech) und vor extremistischer Propaganda, was ein Kernanliegen des Bundesrates ist. Im Rahmen des Postulats 21.3450 der Sicherheitspolitischen Kommission des St\u00e4nderats \"Hassreden. Bestehen gesetzliche L\u00fccken?\" ist der Bundesrat beauftragt worden, in einem Bericht darzulegen, welche strafrechtlichen, pr\u00e4ventiv-polizeilichen und anderen \u00f6ffentlich-rechtlichen (z. B. fernmelderechtlichen) Massnahmen und Mittel heute zur Verf\u00fcgung stehen, um Hassreden und die Einfuhr und Verbreitung von extremistischem Propagandamaterial zu verhindern. Der Bericht soll dabei aufzeigen, ob und wo insofern gesetzgeberische L\u00fccken bestehen.</p><p>1. Im Rahmen der Bek\u00e4mpfung von Terrorismus und gewaltt\u00e4tigem Extremismus tr\u00e4gt der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) dem vom Interpellanten erw\u00e4hnten \"stochastischen\" Aspekt Rechnung. Entsprechende Bedrohungen werden vom NDB fortlaufend evaluiert. Wie im Bericht des Bundesrates in Erf\u00fcllung des Postulats 17.3831 Glanzmann-Hunkeler erw\u00e4hnt, kennt das Ph\u00e4nomen der Hassrede keine einheitliche Definition. Im Allgemeinen werden darunter Herabsetzungen oder Diffamierungen von Menschen verstanden, die an ein gruppenbezogenes Merkmal ankn\u00fcpfen. Sie haben das Ziel, diese Gruppen auszugrenzen und von der Gesellschaft auszuschliessen. Deshalb stehen sie in direktem Widerspruch zu den Werten einer freiheitlich-demokratischen Ordnung (rechtliche Gleichheit aller Menschen).</p><p>2. Wer \u00f6ffentlich zu einem Verbrechen auffordert, macht sich gem\u00e4ss Artikel\u00a0259 des Strafgesetzbuches (StGB, SR 311.0) strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Lehre und Rechtsprechung halten fest, dass die \u00c4usserung in der konkreten Situation als Aufforderung verstanden werden und eine gewisse Eindringlichkeit aufweisen muss. Auffordern bedeutet in diesem Kontext, anderen Menschen etwas mitzuteilen und dadurch deren Handeln zu bestimmen, es liegt also ein persuasives oder appellatives Element vor. Um den Tatbestand von Artikel\u00a0259 StGB zu erf\u00fcllen, muss die \u00c4usserung aufgrund ihrer Eindringlichkeit geeignet sein, Stimmungen und Verhaltensweisen von Menschen zu beeinflussen (vgl. BGE 99 IV 92 E. 1b). Dabei kommt es einerseits auf die Umst\u00e4nde des Einzelfalles an. Andererseits ist auf eine objektive Betrachtungsweise abzustellen, wobei das Gericht h\u00e4ufig die Perspektive einer fiktiven Durchschnittsperson als massgeblich in seine Entscheidfindung einbezieht. Wesentlich ist auch der erg\u00e4nzende Hinweis, dass im Bereich der strafrechtlichen Bek\u00e4mpfung von terroristischen und kriminellen Organisationen (Art. 260ter StGB) ein zus\u00e4tzliches Element der Strafbarkeit geschaffen wurde, welches auch die Unterst\u00fctzung einer solchen Organisation ins Recht fasst. Die strafbare Unterst\u00fctzung in diesem Kontext wird weit ausgelegt und kann auch in verbalem Support oder in Propagandaaktionen bestehen. Es bleibt festzuhalten, dass die strafrechtliche Beurteilung durch die Gerichte, unter Ber\u00fccksichtigung der Tatumst\u00e4nde, im Einzelfall erfolgt und an dieser Stelle nicht vorweggenommen werden kann.</p><p>3. Der zweite Nationale Aktionsplan zur Verhinderung und Bek\u00e4mpfung von Radikalisierung und gewaltt\u00e4tigem Extremismus f\u00fcr die Jahre 2023-2027 ist auf die Pr\u00e4vention aller Formen von Radikalisierung, die zu gewaltt\u00e4tigem Extremismus f\u00fchren kann, ausgerichtet. Er unterst\u00fctzt insbesondere die F\u00f6rderung des kritischen Denkens, das bei der Nutzung von sozialen Netzwerken und der Analyse verschiedener Informationsquellen eine entscheidende Rolle spielt. Der Bundesrat hat die neuen Massnahmen des Nationalen Aktionsplans an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2022 zur Kenntnis genommen. Zudem engagiert sich die Schweiz international gem\u00e4ss dem Aussenpolitischen Aktionsplan der Schweiz zur Pr\u00e4vention von gewaltt\u00e4tigem Extremismus (2016).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1676419200000)\/","SubmittedBy":"Bendahan Samuel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1679011200000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|9|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690497161250)\/","SubmissionDate":"\/Date(1671062400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5117,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Sicherheitspolitik|Soziale Fragen"}}