{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224466,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224466,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224466,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224466,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224466,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224466,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224466,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224466,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224466,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224466,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224466,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224466,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224466,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224466,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224466,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224466,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224466,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224466,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4466","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Pr\u00fcfung der Anlageergebnisse der Verm\u00f6gen im Rahmen der beruflichen Vorsorge","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Verzinsung der Verm\u00f6gen im Rahmen der beruflichen Vorsorge (BVG) ist eine der massgeblichsten Einfluss-Faktoren auf die Rentenh\u00f6he. In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen. </p><p>1. Trifft es zu, dass das \u00fcberwiegend aktive Anlegen der Schweizer Vorsorgegelder seit 1998 rund 150 Milliarden Franken weniger Nettorendite erbrachte im Vergleich zu einer passiven Anlage mit 40 Prozent Aktienanteil wie beim Index Pictet-40?</p><p>2. Warum legen Schweizer Vorsorgeeinrichtungen nur 30 Prozent (Quelle: Swisscanto) des Vorsorgeverm\u00f6gens passiv an? (Zum Vergleich: Publica legt 70 Prozent passiv an; der Norwegische Staatsfonds legt 100 Prozent passiv an - Rendite im 10-Jahresschnitt: \u00fcber 6 Prozent). Wie beurteilt dies die FINMA?</p><p>3. Trifft es zu, dass aktives Anlegen bis zu vier Mal h\u00f6here Geb\u00fchren generiert als passives Anlegen?</p><p>4. Hat die FINMA oder eine andere Beh\u00f6rde den Auftrag die Anlageergebnisse auf ihre Effizienz und Effektivit\u00e4t zu pr\u00fcfen, respektive die Interessen der Versicherten zu sch\u00fctzen? Wenn nein, wieso nicht?</p><p>5. Wie wird sichergestellt, dass die erzielten \u00dcbersch\u00fcsse korrekt (ohne dass verdeckte Geb\u00fchren an die Versicherer fliessen) ausgewiesen werden und an die Versicherten fliessen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Ein Vergleich der durchschnittlichen Entwicklung der Performance von Vorsorgeeinrichtungen gem\u00e4ss Pensionskassenstatistik mit dem Pictet BVG 40 plus Index zeigt in der Tendenz, dass in guten Jahren der Pictet BVG 40 plus Index besser performt, w\u00e4hrend in ung\u00fcnstigen Jahren die Vorsorgeeinrichtungen eine bessere Entwicklung aufweisen. Die Vorsorgeeinrichtungen sind demnach im Durchschnitt vorsichtiger investiert, zum Beispiel weisen sie einen h\u00f6heren Anteil an Immobilien auf, welcher stabilisierend wirkt. In der langfristigen Betrachtung von Anfang 2006 bis Oktober 2022 lag die Performance des Pictet BVG 40 plus Index bei 2,94\u00a0Prozent, und die Performance der Vorsorgeeinrichtungen bei 2,80\u00a0Prozent.</p><p>Eine Nachbildung des Pictet BVG 40 plus Index w\u00fcrde sich in der Praxis aber nicht als angemessene Anlagestrategie f\u00fcr alle Vorsorgeeinrichtungen eignen, insbesondere nicht f\u00fcr solche mit stark eingeschr\u00e4nkter Risikof\u00e4higkeit. Vorsorgeeinrichtungen verteilen Teile ihrer Verm\u00f6gensanlage auch auf Anlagekategorien, die vom Pictet BVG 40 plus Index nicht erfasst werden. Die Vorsorgeeinrichtungen m\u00fcssen mit ihrer Verm\u00f6gensanlage nicht nur einen marktkonformen Ertrag anstreben, sondern auch Liquidit\u00e4t, Risikoverteilung und Sicherheit gew\u00e4hrleisten.</p><p>2. Die offiziellen Statistiken des Bundes unterscheiden weder nach aktivem oder passivem Anlagestil noch \u00e4ussern sie sich zu den Beweggr\u00fcnden, die zu unterschiedlichen Anlagestilen f\u00fchren. Die Anlagevorschriften des Bundesgesetzes \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; SR 831.40) beziehungsweise der Verordnung \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2; 831.441.1) lassen grunds\u00e4tzlich beide Anlagestile zu. Die entsprechende Wahl liegt in der alleinigen Verantwortung des obersten Organs der Vorsorgeeinrichtung, das auch die Verantwortung tr\u00e4gt f\u00fcr die Verm\u00f6gensanlage und die Leistungen. Die Abgrenzung von aktiv zu passiv ist zudem im institutionellen Bereich nicht immer eindeutig, so existieren zum Bespiel aktive Strategien, welche mit passiven Indexfonds umgesetzt werden. Auch sind aktive und passive Strategien nicht \u00fcberall gleich sinnvoll. Gerade in den kostenm\u00e4ssig teuren alternativen Anlagen wird oft aktiv investiert, w\u00e4hrend bei breit diversifizierten Aktienindizes passive Strategien bevorzugt werden. Entscheidend f\u00fcr die H\u00f6he der Verm\u00f6gensverwaltungskosten ist demnach oft weniger das Verh\u00e4ltnis zwischen aktiven und passiven Investments, sondern die Verm\u00f6gensallokation, insbesondere der Anteil an alternativen Anlagen.</p><p>3. Wenn man von der Pr\u00e4misse ausgeht, dass die Kosten den Aufwand widerspiegeln, d\u00fcrften aktiv verwaltete Portfolios grunds\u00e4tzlich teurer sein als passiv verwaltete. Es existieren aber keine offiziellen Statistiken zu den Kosten- und Renditeunterschieden einzelner Anlagestile.</p><p>4. Die BVG-Aufsichtsbeh\u00f6rden sind zust\u00e4ndig f\u00fcr die Aufsicht \u00fcber Vorsorgeeinrichtungen; die Eidgen\u00f6ssische Finanzmarktaufsicht (FINMA) ist unter anderem zust\u00e4ndig f\u00fcr die Aufsicht \u00fcber einerseits die Versicherungsunternehmen und die von diesen den Vorsorgeeinrichtungen gew\u00e4hrten R\u00fcckdeckung und andererseits \u00fcber die Banken, Wertpapierh\u00e4user, Fondsleitungen und Verwalter von Kollektivverm\u00f6gen, die Verm\u00f6genswerte von Vorsorgeeinrichtungen verwalten. Die BVG-Aufsichtsbeh\u00f6rden pr\u00fcfen die Verm\u00f6gensanlage auf ihre Rechtm\u00e4ssigkeit hin. Solange sich die Vorsorgeeinrichtungen in dem durch Gesetz und Verordnung definierten Rahmen bewegen, werden die Anlageergebnisse grunds\u00e4tzlich nicht infrage gestellt. Die Aufsichtsbeh\u00f6rde hat einzugreifen, wenn das Vorsorgeverm\u00f6gen nicht zweckgem\u00e4ss verwendet wird, also zum Beispiel bei einer Investition in ein Schneeballsystem. Die Verantwortung f\u00fcr die Verm\u00f6gensanlage liegt beim obersten Organ der Vorsorgeeinrichtung. Dieses setzt sich parit\u00e4tisch aus Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen, die beide dasselbe Interesse an einer effektiven und effizienten Durchf\u00fchrung der Verm\u00f6gensanlage haben.</p><p>Die FINMA hat nicht den Auftrag, die Anlageergebnisse der Versicherungsunternehmen oder der von den Vorsorgeeinrichtungen mandatierten Unternehmen, die zur Verwaltung von Kollektivverm\u00f6gen berechtigt sind (insb. Banken, Wertpapierh\u00e4user, Fondsleitungen und Verwalter von Kollektivverm\u00f6gen), auf ihre Effizienz und Effektivit\u00e4t hin zu pr\u00fcfen, da sich ihr Auftrag auf die \u00dcberwachung der Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen beschr\u00e4nkt. Jedoch kann eine ineffektive Anlagepolitik ein Hinweis auf die Nichteinhaltung allgemeinerer regulatorischer Anforderungen (z. B. Risikomanagement, Governance, Sorgfalts- und Treuepflichten) sein. In derartigen F\u00e4llen k\u00e4me es zu weiteren Aufsichtst\u00e4tigkeiten (wie z. B. Aufsichtsdialog, Vor-Ort-Pr\u00fcfung).</p><p>5. Im Gesch\u00e4ft der beruflichen Vorsorge der Lebensversicherungsgesellschaften genehmigt die FINMA die Tarife und die allgemeinen Versicherungsbedingungen. Die darauf beruhenden Pr\u00e4mien d\u00fcrfen weder missbr\u00e4uchlich sein, noch d\u00fcrfen sie die Solvenz der Gesellschaft gef\u00e4hrden. Versicherungsunternehmen m\u00fcssen f\u00fcr r\u00fcckgedeckte Vertr\u00e4ge (Ausnahme: Stop-Loss-Vertr\u00e4ge) der beruflichen Vorsorge, die keine vertraglich vereinbarte \u00dcberschussbeteiligung haben, die Aussch\u00fcttungsquote von 90 Prozent einhalten. Diese Mindestquote legt den Mindestbetrag fest, der dem \u00dcberschussfonds zugewiesen werden muss. Diese zugewiesen Betr\u00e4ge m\u00fcssen sp\u00e4testens innert 5 Jahren den Versicherungsnehmern und Versicherungsnehmerinnen zugeteilt werden. Die Zuteilung der \u00dcbersch\u00fcsse wird in einem \u00dcberschussplan beschrieben, der allerdings nicht durch die FINMA zu genehmigen ist.</p><p>Die Werte der Betriebsrechnung, inklusive des Nachweises der Einhaltung der Mindestquote, die der Genehmigungspflicht untersteht, werden j\u00e4hrlich ver\u00f6ffentlicht.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1677024000000)\/","SubmittedBy":"Badran Jacqueline","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1734682615000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1745522420477)\/","SubmissionDate":"\/Date(1671062400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5117,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Sozialer Schutz"}}