{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224469,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224469,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224469,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224469,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224469,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224469,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224469,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224469,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224469,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224469,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224469,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224469,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224469,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224469,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224469,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224469,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224469,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224469,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4469","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Sind Vereine und Stiftungen, die sich gegen Abtreibungen engagieren, als gemeinn\u00fctzig einzustufen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In der Schweiz k\u00f6nnen Vereine und Stiftungen als gemeinn\u00fctzig anerkannt werden. Mit der Anerkennung als gemeinn\u00fctzig werden sie steuerbefreit. Hinzu kommt, dass Schenkungen von nat\u00fcrlichen oder juristischen Personen in einem gewissen Umfang auch steuerbefreit sind. Gemeinn\u00fctzigkeit ist in unserer Gesetzgebung nicht pr\u00e4zise definiert, eine alte Weisung aus dem Jahr 1994 gibt aber Anhaltspunkte daf\u00fcr, was darunter zu verstehen ist. Die Kantone sind f\u00fcr die Anerkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit eines Vereins oder einer Stiftung zust\u00e4ndig. Dadurch entsteht Rechtsunsicherheit und den individuellen (moralischen) Vorstellungen der im Einzelfall zust\u00e4ndigen Steuerbeh\u00f6rden wird viel Raum \u00fcberlassen. Damit werden m\u00f6glicherweise T\u00fcr und Tor f\u00fcr einen interkantonalen Steuerbefreiungstourismus ge\u00f6ffnet.</p><p>Angesichts dieser k\u00fcnstlerischen Unsch\u00e4rfe frage ich den Bundesrat:</p><p>- Liegen dem Bundesrat Zahlen vor zu Schenkungen, Abz\u00fcgen und Steuerbefreiungen, die im Zusammenhang mit der Zuerkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit stehen?</p><p>- Gibt es nach Kenntnis des Bundesrates als gemeinn\u00fctzig anerkannte Vereine und Stiftungen, die sich f\u00fcr antidemokratische Werte einsetzen?</p><p>- Inwiefern k\u00f6nnen Vereine und Stiftungen, die dem Erhalt der \u00f6ffentlichen Gesundheit und den Menschenrechten widersprechende Ziele verfolgen, als gemeinn\u00fctzig anerkannt werden (z. B. Anti-Abtreibungsvereine oder -stiftungen)?   </p><p>- Dem Kreisschreiben Nr. 12 der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung vom 8. Juli 1994 ist zu entnehmen, dass f\u00fcr eine Steuerbefreiung wegen Gemeinn\u00fctzigkeit die Verfolgung des Allgemeininteresses grundlegend ist. Ist der Bundesrat der Auffassung, dass Vereine und Stiftungen, die das Recht auf Abtreibung in Frage stellen, diese Voraussetzung erf\u00fcllen?</p><p>- Wie will der Bundesrat einem allf\u00e4lligen interkantonalen Steuerbefreiungstourismus im Zusammenhang mit der Gemeinn\u00fctzigkeit entgegenwirken?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die direkte Bundessteuer wird von den Kantonen unter der Aufsicht des Bundes veranlagt und bezogen (Art. 2 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 \u00fcber die direkte Bundessteuer [DBG; SR 642.1]). Diese Aufgabenteilung gelangt auch im Bereich der Beurteilung von Steuerbefreiungen zur Anwendung. Zust\u00e4ndig f\u00fcr die Gew\u00e4hrung, die \u00dcberpr\u00fcfung und den allf\u00e4lligen Entzug von Steuerbefreiungen sind die kantonalen Steuerverwaltungen. Der Bundesrat verf\u00fcgt \u00fcber keine Zahlenangaben \u00fcber die H\u00f6he der Spenden, Abz\u00fcge und Steuerbefreiungen, welche sich aus der Anerkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit ergeben.</p><p>2. Dem Bundesrat sind keine Vereine und Stiftungen bekannt, welche antidemokratische Werte vertreten und wegen Verfolgung gemeinn\u00fctziger Zwecke von der direkten Bundessteuer befreit sind.</p><p>3./4. Neben den Voraussetzungen der Uneigenn\u00fctzigkeit, des uneingeschr\u00e4nkten Kreises von potentiellen Destinat\u00e4rinnen und Destinat\u00e4ren, des fehlenden Erwerbszweckes bzw. der untergeordneten wirtschaftlichen T\u00e4tigkeit ist der Zweck und die tats\u00e4chlich ausge\u00fcbte T\u00e4tigkeit der betreffenden Organisation das entscheidende Element f\u00fcr die Gew\u00e4hrung einer Steuerbefreiung wegen Verfolgung gemeinn\u00fctziger Zwecke. Das Bundesgericht hat klargestellt, dass der Begriff des Allgemeininteresses im engen Sinne verstanden werden muss (Urteil des Bundesgerichts 2C_147/2019 vom 20. August 2019, Erw\u00e4gung 5.1). Konkret gelten jene Ziele als rein gemeinn\u00fctzig, die aus der Sicht des Gemeinwesens in ihrer Gesamtheit besonders lohnenswert sind. Somit k\u00f6nnen humanit\u00e4re, \u00f6kologische oder karitative T\u00e4tigkeiten den jeweiligen Umst\u00e4nden entsprechend als T\u00e4tigkeiten von allgemeinem Interesse angesehen werden. Im Allgemeininteresse liegt zum Beispiel die Ausrichtung von Geld- oder Sachzuwendungen f\u00fcr Personen in finanzieller Not. Denkbar ist auch die Vermittlung von Hilfsangeboten und die Vornahme einer damit zusammenh\u00e4ngenden Beratungst\u00e4tigkeit. Der weltanschauliche Beweggrund f\u00fcr vorgenommene Hilfst\u00e4tigkeiten ist hingegen nicht ausschlaggebend f\u00fcr die Beurteilung, ob eine tats\u00e4chlich ausge\u00fcbte T\u00e4tigkeit im Allgemeininteresse liegt. Einer allf\u00e4lligen politischen Bet\u00e4tigung darf jedoch nicht ein derart zentrales Gewicht zukommen, dass die betreffende Organisation gesamthaft betrachtet als politische Organisation erscheint. Dabei ist ausschlaggebend, ob der Zweck der betreffenden Organisation vorwiegend in der Willensbildung der \u00d6ffentlichkeit liegt oder ob eine m\u00f6gliche Beeinflussung der \u00d6ffentlichkeit bloss eine Konsequenz des verfolgten Zwecks ist. Organisationen, welche gegen die Schweizer Rechtsordnung verstossen, k\u00f6nnen nicht steuerbefreit werden. Bei Verdacht auf anhaltende Rechtswidrigkeiten (Verletzung von Menschenrechten oder Gesundheitsvorschriften) haben die kantonalen Steuerverwaltungen im Einzelfall zu beurteilen, ob eine Steuerbefreiung aufzuheben ist.</p><p>5. Die kantonalen Steuerverwaltungen und die ESTV f\u00f6rdern eine schweizweit einheitliche Auslegung der Steuerbefreiungsnormen durch regelm\u00e4ssigen Austausch im Rahmen der Schweizerischen Steuerkonferenz sowie mittels Publikation von Praxishinweisen zu den h\u00e4ufigsten Fragen im Bereich der Steuerbefreiung. Das Bundesgericht hat jedoch anerkannt, dass die kantonalen Beh\u00f6rden, die die lokalen Umst\u00e4nde besser kennen, \u00fcber einen gewissen Ermessensspielraum verf\u00fcgen (Urteil des Bundesgerichts 2C_147/2019 vom 20. August 2019, Erw\u00e4gung 5.2).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1676419200000)\/","SubmittedBy":"Porchet L\u00e9onore","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1679011200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15|2446|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1744155544247)\/","SubmissionDate":"\/Date(1671062400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5117,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft|Steuer|Gesundheit"}}