{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224478,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224478,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224478,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224478,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224478,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224478,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224478,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224478,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224478,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224478,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224478,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224478,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224478,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224478,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224478,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224478,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224478,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224478,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4478","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Unn\u00f6tige Kostenabrechnungen bei der Langzeitbehandlung von Diabetes Typ 1 unterbinden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Diabetes Typ 1-Erkrankte m\u00fcssen ihren Insulinspiegel rund um die Uhr kontrollieren. Dies geschieht inzwischen h\u00e4ufig mittels Sensor am K\u00f6rper, der den Blutzuckerspiegel misst (CGM, Continuous glucose monitoring). Die Abrechnung f\u00fcr die Sensoren l\u00e4uft direkt \u00fcber die Krankenkasse. Wir haben Kenntnis davon, dass eine individuell angepasste Bestellung und Verrechnung dieser Sensoren bei einem der wichtigsten Lieferanten, Medtronic, nicht m\u00f6glich ist. Standardm\u00e4ssig erhalten alle Betroffenen einen Sensor pro Woche zugestellt. Wie lange ein solcher Sensor getragen werden kann, ist jedoch sehr individuell - je nach Alltagsstruktur, Hautvertr\u00e4glichkeit und k\u00f6rperlicher Belastung k\u00f6nnen solche Sensoren l\u00e4nger oder weniger lange getragen werden. Im beschriebenen Fall konnte zwar nach mehrfachem Insistieren erwirkt werden, dass weniger Sensoren geliefert wurden - auf die Abrechnung bei der Krankenkasse hatte dies jedoch keinen Einfluss. Es wurde gleich viel abgerechnet, trotz geringerer Liefermenge. Die Mittel- und Gegenst\u00e4ndeliste (MiGeL) erlaubt die Abrechnung einer t\u00e4glichen Pauschale (21.05 \"Kontinuierliches Glukosemonitoring (CGM) System mit Alarmfunktion\"). Es ist nicht ersichtlich, warum diese zwingend ausgesch\u00f6pft werden muss, wenn kein medizinischer Bedarf daf\u00fcr besteht - und noch viel weniger, wenn mehr abgerechnet als geliefert wird. </p><p>Ein solcher Sensor kostet 82 Franken und enth\u00e4lt zudem wertvolle Rohstoffe. Man geht von rund einem Prozent der Bev\u00f6lkerung aus, die an Diabetes Typ 1 erkrankt ist. Es handelt sich also um betr\u00e4chtliche Mehrkosten, welche mit dieser standardisierten Abrechnung verursacht werden. Wir bitten den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist dem Bundesrat bekannt, dass Medtronic oder allenfalls auch weitere Produzenten die Sensorbestellung nur widerwillig individuell anpasst und deren Abrechnung bei der Krankenkasse nicht mit den gelieferten Ger\u00e4ten abgleicht?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, entsprechende Massnahmen einzuleiten, um diese unn\u00f6tig entstehenden Zusatzkosten zu verhindern?</p><p>3. Sind dem Bundesrat \u00e4hnliche F\u00e4lle bekannt, in denen den Krankenkassen Leistungen in Rechnung gestellt werden, die nicht bezogen werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. und 3. Dem Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) ist bekannt, dass in Einzelf\u00e4llen Differenzen zwischen den gelieferten Packungseinheiten (beispielsweise 10 St\u00fcck) und der effektiv ben\u00f6tigten Anzahl Produkte durch den Versicherten bestehen. Der Versand von einzelnen St\u00fcckeinheiten kann dabei seitens Hersteller aus regulatorischen, hygienischen oder wirtschaftlichen Gr\u00fcnden nicht erfolgen. In Rechnung gestellt wird die gelieferte Packungseinheit und diese wird von den Versicherern bei Erf\u00fcllung aller Limitationen verg\u00fctet.</p><p>Der Bundesrat ist um eine qualitativ hochstehende und zweckm\u00e4ssige gesundheitliche Versorgung der Bev\u00f6lkerung bem\u00fcht. Um diese m\u00f6glichst kosteng\u00fcnstig sicherzustellen (Art. 43 Abs. 6 des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung vom 18. M\u00e4rz 1994 [KVG; SR 832.10]) und um die Leistungspflicht zu definieren, erl\u00e4sst das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern Bestimmungen \u00fcber die Leistungspflicht und den Umfang der Verg\u00fctung bei Mitteln und Gegenst\u00e4nden, die in der Mittel- und Gegenst\u00e4ndeliste (MiGeL) festgelegt sind (Art. 52 Abs. 1 Bst. a Ziff. 3 KVG; Art. 33 Bst. e der Verordnung vom 27. Juni 1995 \u00fcber die Krankenversicherung [KVV; SR 832.102]). Der dort aufgef\u00fchrte H\u00f6chstverg\u00fctungsbetrag (HVB) stellt den Betrag dar, der maximal von den Versicherern im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) verg\u00fctet werden kann (Art. 24 Abs. 3 der Krankenpflege-Leistungsverordnung vom 29. September 1995 [KLV; SR 832.112.31]). F\u00fcr die Verrechnung massgebend ist der effektive Preis inklusive Mehrwertsteuer. Der versicherten Person ist es freigestellt, ein spezifisches geeignetes Produkt im Rahmen dieses HVB auszuw\u00e4hlen, wobei ein allf\u00e4lliger Mehrbetrag (Art. 24 Abs. 3 KLV) zu Lasten der versicherten Person geht. Mittel und Gegenst\u00e4nde sind nicht im Tarifschutz eingeschlossen (Art. 44 Abs. 1 KVG).</p><p>2. Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, dass Medizinprodukte - wie andere therapeutische Massnahmen - optimal eingesetzt werden. Die Pr\u00fcfung, ob die einzelnen Produkte der MiGeL entsprechen und im Anwendungsfall wirksam, zweckm\u00e4ssig und wirtschaftlich (WZW-Kriterien, Art. 32 Abs. 1 KVG) sind, ist Aufgabe der Versicherer. Ebenfalls ist es Aufgabe der Krankenversicherer die eingereichten Rechnungen zu pr\u00fcfen.</p><p>Der Versicherer weiss nicht, ob die in Rechnung gestellte Menge auch wirklich geliefert wurde. Falls die versicherte Person Auff\u00e4lligkeiten meldet, ist es Aufgabe des Versicherers entsprechende Massnahmen einzuleiten. Im Rahmen ihrer Vor-Ort-Kontrollen pr\u00fcft die Aufsichtsbeh\u00f6rde mittels prozessorientierter Pr\u00fcfungen und Stichproben, ob die Versicherer ihre Pr\u00fcfpflichten im Rahmen ihrer Rechnungskontrolle angemessen wahrnehmen. Weitere Limitationen in der MiGeL \u00e4ndern nichts an der WZW-Pr\u00fcfung durch die Versicherer.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1677024000000)\/","SubmittedBy":"Gysi Barbara","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1679011200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690497971443)\/","SubmissionDate":"\/Date(1671062400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5117,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}