{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224491,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224491,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224491,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224491,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224491,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224491,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224491,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224491,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224491,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224491,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224491,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224491,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224491,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224491,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224491,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224491,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224491,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224491,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4491","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Verbindlicher Mindestabstand von Windkraftanlagen zu bewohnten Siedlungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Mindestabstand von Windkraftanlagen (WKA) zu Siedlungsgebieten und bewohnten Immobilien auf mindestens das 7-Fache der Gesamth\u00f6he der Windkraftwerke bis zur obersten Spitze des Propellers festzulegen und diesen Mindestabstand gesetzlich zu verankern.</p>","ReasonText":"<p>Bisher fehlt eine gesetzliche Grundlage f\u00fcr Mindestabst\u00e4nde von WKA zu Siedlungsgebieten. Moderne WKA, die heute zum Einsatz kommen, weisen Gesamth\u00f6hen von \u00fcber 250 Meter aus, und die Entwicklung von noch gr\u00f6sseren WKA ist nur eine Frage der Zeit. </p><p>Die Motion 17.3473 ging schon im Jahr 2017 davon aus, dass die Gesamth\u00f6hen schnell steigen werden. Dies ist nun eingetreten. Aber noch immer verf\u00fcgt die Schweiz \u00fcber keinerlei Abstandsvorschriften f\u00fcr WKA </p><p>In der Schweiz k\u00f6nnen WKA noch immer bis zu 300 Meter an bewohnte Immobilien gebaut werden. Solche Distanzen bergen die Gefahr von Eiswurf vom drehenden Propeller auf Bewohner und H\u00e4user (Eiswurf bis zu 600m weit, v=280km/h). Die Gef\u00e4hrdung ist real und betr\u00e4chtlich. Dazu kommt noch Schattenwurf, Schallbel\u00e4stigung, Landschaftsbeeintr\u00e4chtigung, Belastung von Kulturland und W\u00e4ldern und die Entwertung der H\u00e4user. </p><p>Es darf nicht sein, dass in der Schweiz solche enormen Eingriffe in die Landschaft und Lebenswelt der Bewohner ohne gesetzliche Vorgaben m\u00f6glich sind. Die H\u00f6he industrieller WKA \u00fcbersteigt heute schon die H\u00f6he der gr\u00f6ssten Bauwerke der Schweiz (Roche-Turm 178 Meter). Im l\u00e4ndlichen Raum sind diese riesigen WKA ein baulicher Fremdk\u00f6rper jenseits aller gewohnten Dimensionen, widersprechen dem Schutz der Landschaft, dem Schutz unseres Kulturlandes, unserer W\u00e4lder und wirken f\u00fcr die Bewohner je n\u00e4her sie an ihrem Wohngeb\u00e4ude stehen, desto riesiger.</p><p>Viele andere L\u00e4nder haben Mindestabst\u00e4nde zum Siedlungsraum festgelegt. In Bayern gilt noch immer die 10-H-Regel, in \u00d6sterreich Mindestabst\u00e4nde von 1200 Meter, in Finnland 2000 Meter, in Schottland 1500 Meter und in den USA 3000 Meter. </p><p>Die H-7-Regel w\u00fcrde bei heute geplanten WKA einen Mindestabstand von etwa 1700 Meter ergeben. Dies ist moderat im Vergleich zu den Gefahren.</p><p>Am 25. September 2020 hat der Bundesrat das Konzept Windenergie verabschiedet. Wenn durch diese neuen Mindestabst\u00e4nde die im Konzept Windenergie ausgewiesenen Potenzialgebiete reduziert werden, ist dies vor dem Hintergrund der Gesundheit und Vermeidung der Gef\u00e4hrdung der Bev\u00f6lkerung hinzunehmen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Windenergieanlagen der neusten Generation, die sich optimal f\u00fcr Schweizer Windverh\u00e4ltnisse eignen, haben gr\u00f6ssere Rotordurchmesser und teilweise auch h\u00f6here Nabenh\u00f6hen als Anlagen, die vor f\u00fcnf bis zehn Jahren erstellt worden sind. Sie k\u00f6nnen aber auch ein Vielfaches an Strom produzieren.</p><p>Der Bundesrat verweist auf seine Stellungnahme zur vom Nationalrat abgelehnten Motion \"Verbindlicher Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Siedlungsgebieten\" (17.3473) von Nationalrat de Courten. Die massgebliche Beurteilungsgrundlage f\u00fcr den Abstand von Windenergieanlagen zu Siedlungsgebieten in der Schweiz ist der Anhang 6 der L\u00e4rmschutzverordnung vom 15. Dezember 1986 (LSV; SR 814.41). In der Praxis muss der Projektant einer Windenergieanlage ein detailliertes L\u00e4rmgutachten vorlegen, welches von der kantonalen Fachstelle f\u00fcr L\u00e4rmschutz gepr\u00fcft wird. Die Grenzwerte der LSV (Belastungsgrenzwerte f\u00fcr Industrie- und Gewerbel\u00e4rm) sind derart definiert, dass bei Einhaltung der Planungswerte die Gesundheit der betroffenen Bev\u00f6lkerung gesch\u00fctzt ist.</p><p>Beim Schattenwurf ziehen die rechtsanwendenden Beh\u00f6rden, mangels Grenzwerte in der Schweiz, in der Regel die deutsche Richtlinie der Bund/L\u00e4nder-Arbeitsgemeinschaft f\u00fcr Immissionsschutz heran (<a href=\"http://www.lai-immissionsschutz.de\">www.lai-immissionsschutz.de</a> &gt; Ver\u00f6ffentlichungen &gt; LAI-Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windkraftanlagen). In dieser Richtlinie sind Grenzwerte festgelegt. Mit technischen Vorrichtungen an den Windenergieanlagen (Strahlungssensoren) wird sichergestellt, dass diese Grenzwerte eingehalten werden. Was den Eiswurf von Windenergieanlagen betrifft, so wird dieser heutzutage verhindert, indem die Anlagen mit Vereisungssensoren und Blattheizungen ausger\u00fcstet sind.</p><p>Die Planungs- und Bewilligungsprozesse im Ausland, wo wie von der Motion\u00e4rin erw\u00e4hnt teils Mindestabstandsvorschriften einzuhalten sind, k\u00f6nnen nicht direkt mit jenen in der Schweiz verglichen werden. Im Ausland erfolgt die Planung und Bewilligung von Windenergieanlagen in aller Regel durch eine der Gemeinde \u00fcbergeordnete Beh\u00f6rde. Die betroffenen Gemeinden haben nur die M\u00f6glichkeit, gegen den Entscheid dieser Beh\u00f6rde Beschwerde zu f\u00fchren. In der Schweiz hingegen entscheiden die Stimmberechtigten der Standortgemeinden direkt \u00fcber die notwendige Zonenplan\u00e4nderung. Sp\u00e4ter entscheidet die Gemeindebeh\u00f6rde \u00fcber die Baubewilligung von Windenergieanlagen. Auf diese Weise kann die betroffene Bev\u00f6lkerung bei jedem Projekt zum Ausdruck bringen, ob sie mit den Abst\u00e4nden einverstanden ist oder nicht.</p><p>Die Kantone haben den Auftrag, im Richtplan geeignete Gebiete f\u00fcr die Nutzung der Windenergie auszuscheiden. Mit dem von der Motion\u00e4rin vorgeschlagenen 7-fachen Mindestabstand der Gesamth\u00f6he einer Windenergieanlage zu Siedlungsgebieten bzw. zu Bauzonen w\u00fcrden die Windenergiegebiete, die die Kantone bereits in ihren Richtplanungen festgesetzt haben, stark reduziert oder vielfach ganz wegfallen.</p><p>Somit w\u00fcrde der m\u00f6gliche Ausbau der Windenergienutzung in unn\u00f6tiger Weise stark eingeschr\u00e4nkt, obwohl er einen wesentlichen Beitrag zur Stromversorgung im Winter leisten k\u00f6nnte.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1676419200000)\/","SubmittedBy":"Schl\u00e4pfer Therese","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1734689405000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1745523111510)\/","SubmissionDate":"\/Date(1671062400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5117,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie|Raumplanung und Wohnungswesen"}}