{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224497,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224497,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224497,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224497,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224497,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224497,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224497,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224497,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224497,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224497,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224497,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224497,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224497,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224497,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224497,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224497,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224497,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224497,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4497","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Fifa ohne Steuerprivilegien","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, aufzuzeigen wie die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen sind, dass Vereine wie die FIFA gleich besteuert werden wie andere gewinnorientierte Unternehmen ihrer Gr\u00f6sse, da sie dem Status als \"gemeinn\u00fctziger Verein\" nicht gerecht werden.</p>","ReasonText":"<p>Aufgrund des sehr liberalen Vereinsrechts in der Schweiz unterstehen internationale Sportgrossverb\u00e4nde mit Sitz in der Schweiz (IOC, Uefa, FIFA) den gleichen juristischen Spielregeln wie Kleinstvereine, die vorwiegend auf Freiwilligenarbeit abstellen. Dies f\u00fchrt dazu, dass beispielsweise die FIFA, ein 3 Milliarden Franken schwerer Weltkonzern, in der Schweiz dieselben steuerlichen Bedingungen hat wie ein Kaninchenz\u00fcchterverein. Das ist stossend. Die rechtlichen Grundlagen sollen deshalb so angepasst werden, dass die FIFA und vergleichbare Organisationen gleich besteuert werden wie andere Unternehmen ihrer Gr\u00f6sse. Sie sollen ihren Status als gemeinn\u00fctziger Verein nicht mehr weiter als Steuerschlupfloch missbrauchen k\u00f6nnen. Ein \"gemeinn\u00fctziger Verein\" ist die FIFA nur auf dem Papier. Vielmehr arbeitet sie wie ein gewinnorientiertes Unternehmen. Sie erwirtschaftet mit Lizenzen und Werbedeals eine Milliardenbilanz und unterh\u00e4lt Tochterfirmen in der ganzen Welt.</p><p>Zwischen 2015 und 2018, dem letzten vollen WM-Vierjahreszyklus, hat die FIFA rund 36 Millionen US-Dollar an Steuern und Abgaben bezahlt. 29 Millionen davon wurden im Jahr 2018 f\u00e4llig, als die Weltmeisterschaft in Russland stattfand. Bei einem Jahresgewinn von 1814 Millionen betr\u00e4gt die Steuerquote f\u00fcr 2018 gerade mal 1,6 Prozent.</p><p>In den Jahren 2015 bis 2018 hat die FIFA insgesamt Ertr\u00e4ge von 6421 Millionen US-Dollar erzielt. Davon stammen 75 Prozent aus der Verwertung von Fernseh- und Marketingrechten. Nur 31 Prozent der erzielten Mittel wurden in Entwicklungsprojekte (und die Ausbildung) investiert, die gem\u00e4ss den Statuten der gemeinn\u00fctzige Hauptzweck der Fifa sein sollten. 48 Prozent flossen in Wettbewerbe und Veranstaltungen, davon der gr\u00f6sste Teil in die Durchf\u00fchrung der Weltmeisterschaft 2018. Diese muss als wirtschaftliches Projekt eingestuft werden und widerspricht damit dem Vereinsrecht. </p><p>Interessant sind auch die hohen Aufwendungen f\u00fcr die Administration: 15 Prozent der Ertr\u00e4ge flossen in die Verwaltung sowie in die L\u00f6hne und Boni der Fifa-Angestellten. </p><p>Zu der wirtschaftlichen Ausrichtung der FIFA kommen unz\u00e4hlige Vorw\u00fcrfe bez\u00fcglich fragw\u00fcrdiger Spesenabrechnungen \u00fcber Korruptionsvorw\u00fcrfen bis hin zu Menschenrechtsverletzungen hinzu. Es ist Zeit zu handeln und den Rechtsstatus von grossen Verb\u00e4nden mit hohen Ums\u00e4tzen und mehrheitlich wirtschaftlichem Zweck zu kl\u00e4ren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Traditionellerweise ist die Rechtsform des Vereins f\u00fcr ideelle Zwecke geeignet. Darunter fallen politische, religi\u00f6se, wissenschaftliche, k\u00fcnstlerische, wohlt\u00e4tige, gesellige oder andere nicht wirtschaftliche Aufgaben, denen sich ein Verein widmen kann (Art. 60 Abs. 1 ZGB). F\u00fcr wirtschaftliche Zwecke wird \u00fcblicherweise eine der im Obligationenrecht definierten Gesellschaftsformen gew\u00e4hlt (z.B. Aktiengesellschaft oder Genossenschaft).</p><p>Vereine k\u00f6nnen zur Finanzierung ihrer ideellen Aufgaben aber auch ein nach kaufm\u00e4nnischer Art gef\u00fchrtes Gewerbe betreiben (Art. 61 Abs. 2 Ziff. 1 ZGB). Dies ist beispielsweise der Fall bei NGO, die f\u00fcr die Verwendung ihres Logos auf Produkten und Dienstleistungen Lizenzeinnahmen erzielen, oder bei Sportverb\u00e4nden, welche die Durchf\u00fchrung von Sportanl\u00e4ssen \u00fcber den Verkauf von \u00dcbertragungsrechten finanzieren. Vereine sind grunds\u00e4tzlich steuerpflichtig. Sie k\u00f6nnen aber wegen Gemeinn\u00fctzigkeit ganz von der Steuer befreit werden.</p><p>Auch bei Vereinen, die nicht wegen Gemeinn\u00fctzigkeit von der Steuer befreit sind, stehen grunds\u00e4tzlich ideelle Zwecke im Vordergrund. Entf\u00e4llt der ideelle Zweck, ist die Konstituierung als Verein von Gesetzes wegen nicht m\u00f6glich. Aufgrund ihrer grunds\u00e4tzlich ideellen Ausrichtung werden Vereine nach Bundesrecht im Vergleich zu Aktiengesellschaften oder Genossenschaften nur zum h\u00e4lftigen Steuersatz von 4,25 Prozent besteuert (Art. 71 DBG). Die kantonalen Steuertarife f\u00fcr Vereine werden von den Kantonen autonom festgelegt.</p><p>Auch die FIFA ist von der direkten Bundessteuer nicht befreit, weil sie keine Gemeinn\u00fctzigkeit geltend macht. Sie wird wie alle anderen Vereine, Stiftungen und juristischen Personen, die nicht als Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften organisiert und nicht steuerbefreit sind, zum halben Steuersatz von 4,25 Prozent besteuert (Art. 68 i.V.m. Art. 71 DBG). Das Gesetz unterscheidet folglich f\u00fcr die Festlegung des Steuersatzes nach der Rechtsform und nicht nach der Gr\u00f6sse des Vereins oder der H\u00f6he des Gewinns. Da der Gewinn als Bemessungsgrundlage dient, f\u00fchrt dieser bei einem h\u00f6heren Gewinn automatisch zu einer h\u00f6heren Steuerlast.</p><p>Falls das Postulat tats\u00e4chlich auf eine unterschiedliche Festlegung des Steuersatzes gest\u00fctzt auf die Gr\u00f6sse eines Vereins abzielt, m\u00fcssten neu grosse von kleinen Vereinen abgegrenzt werden k\u00f6nnen. Dies k\u00f6nnte theoretisch anhand einer Umsatz- oder Gewinnschwelle geschehen.</p><p>Es ist allerdings zu beachten, dass die H\u00f6he des Umsatzes oder des Gewinns nichts \u00fcber die Art der Verwendung des Gewinns aussagt. Unterschiedliche steuerliche Behandlungen w\u00fcrden zudem das Gleichbehandlungsgebot von Artikel\u00a08 BV und den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit von Artikel\u00a0127 Absatz\u00a02 BV verletzen. Nur wenn damit andere in der Verfassung vorgesehene Ziele erreicht werden sollen, ist ein Abweichen zul\u00e4ssig. Der Bundesrat erkennt keine Gr\u00fcnde, weshalb umsatz- oder gewinnstarke Vereine h\u00f6her besteuert werden sollten als umsatz- oder gewinnschwache Vereine, weshalb er beantragt, das Postulat abzulehnen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1677024000000)\/","SubmittedBy":"Trede Aline","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1695129310000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|28|1216|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1778055121663)\/","SubmissionDate":"\/Date(1671148800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5117,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Soziale Fragen|Strafrecht|Steuer"}}